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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: katarina am 23. November 2022, 20:58:31

Titel: Widerspruch zur gutachterlichen Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit vom JC
Beitrag von: katarina am 23. November 2022, 20:58:31
Liebe Leute,

ich bin sehr krank und absolut nicht arbeitsfähig. Ich denke, mir wird demnächst eine Überprüfung meiner Arbeitsfähigkeit vom JC anstehen. Und klar kann es passieren, dass der Gutachter sagt, Sie sind arbeitsfähig.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren?

Ich bin weiter AU und habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Kann mir vorstellen, dass ich vielleicht erstmal in Ruhe gelassen werde. Aber wenn mein Antrag von der RV abgelehnt wird, könnte es sein, dass das JC sagt: Sie sind arbeitsfähig, oder?

Hat jemand von euch Erfahrungen mit solchen Dingen?
Titel: Aw: Widerspruch zur gutachterlichen Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit vom JC
Beitrag von: katarina am 23. November 2022, 22:02:18
Hallo Sascha,
das tut mir sehr leid für dich und ich wünsche dir schnelle Abhilfe.
Aber mach doch bitte eine eigene Frage auf, weil dein Thema nichts mit meinem zu tun hat.
Titel: Aw: Widerspruch zur gutachterlichen Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit vom JC
Beitrag von: am 24. November 2022, 12:39:17
Weder du, noch die Mitarbeiter des JC´s sind ärztliches Fachpersonal.
Für alle ist das Ergebnis maßgeblich.
Wenn also die DRV oder auch der ärztliche Dienst sagt, du bist unter diesen und jenen Umständen arbeitsfähig, liegt es am Arbeitsvermittler deines JC´s, dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu vermitteln.
Titel: Aw: Widerspruch zur gutachterlichen Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit vom JC
Beitrag von: Ratlos am 24. November 2022, 13:45:24
Zitat von: katarina am 23. November 2022, 20:58:31Und klar kann es passieren, dass der Gutachter sagt, Sie sind arbeitsfähig.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren?
Dann lass dir von dem Arzt zuerst einmal erklären wie er zu dem Schluss "arbeitsfähig" kommt.
Dazu ist er verpflichtet weil es seine subjektive Einzelmeinung ist.
Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Titel: Aw: Widerspruch zur gutachterlichen Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit vom JC
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. November 2022, 14:36:25
katarina

Zitat von: katarina am 23. November 2022, 20:58:31Ich bin weiter AU und habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Kann mir vorstellen, dass ich vielleicht erstmal in Ruhe gelassen werde.
Nicht nur vllt.
Wenn das JC davon Kenntnis hat hat es die Füße stillzuhalten da durch Antragstellung Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit herrscht.

Zitat von: katarina am 23. November 2022, 20:58:31Ich denke, mir wird demnächst eine Überprüfung meiner Arbeitsfähigkeit vom JC anstehen. Und klar kann es passieren, dass der Gutachter sagt, Sie sind arbeitsfähig.
Da bleibt erst oberes abzuwarten und wenn es abgelehnt wird oder du über 3 Std. erwerbsfähig eingestuft wird dann meldest du dichn in dem Thema hier wieder.
Alles andere ist viel zu voreilig und führt höchstens zu Seitenlangen Antworten die dich nicht weiterbringen weil du es eben abwarten musst.

Du kannst dich mal im Anhang einlesen wie es im SGB 2/12 und beim RV vonstatten zu gehen hat.
Ich persönlich finde die Entscheidung des Trägers nach Aktenlage am besten denn da formulieren sie eher zu deinem Vorteil.

MfG FN

Sascha55 ich habe mal um einen eigenen Thread für dich gebeten!

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Widerspruch zur gutachterlichen Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit vom JC
Beitrag von: katarina am 24. November 2022, 14:58:05
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. November 2022, 14:36:25Da bleibt erst oberes abzuwarten und wenn es abgelehnt wird oder du über 3 Std. erwerbsfähig eingestuft wird dann meldest du dichn in dem Thema hier wieder.
Alles andere ist viel zu voreilig und führt höchstens zu Seitenlangen Antworten die dich nicht weiterbringen weil du es eben abwarten musst.

Danke Fettnäpfchen, auch für den Link! Ich habe mich gestern Abend noch durchs inet gelesen. Ja, solange ein laufendes Verfahren besteht, muss das JC stillhalten. Und das gilt bei Antrag, Widerspruch und laufender Klage. Ärgern können sie einen natürlich trotzdem, aber davon gehe ich mal lieber nicht aus  :smile:

Ich habe und hatte irre Angst, dass ich falsch eingeschätzt / beurteilt werde. Jetzt weiß ich mehr und kann mich etwas entspannen, um mich 1. auf mögliche Gesundung und 2. auf das Rentenverfahren konzentrieren.
Man muß seine Rechte und die Spielregeln kennen. Angst frisst Hirn.

Gut dass es dich und andere Hilfreiche gibt - danke!