Wenn ein Behinderter seit Geburt von Sozialleitungen lebt.
Und sich von diesem Geld einen Dyson im Angebot kauft.
Und ein Apple Mac Book Air
Und ein E-Scooter anstatt ein Fahrrad hat.
Kann ihm dass dann gepfändet werden, wenn er zB Stromschulden oder Mietschulden hat?
Es ist doch vollständig aus dem SGB2 / SGB12 erspart worden.
Anders ausgedrückt, wenn jemand sich eine gute Waschmaschine erspart, die eventuell 500 oder 800 € gekostet hat. Diese im Angebot stark rabattiert bekommt. Kann ihm dann diese weggenommen werden? Er hat Gründe warum er sich die gekauft hat. (Größe, Stromverbrauch, Lautstärke, und Zusatzfunktionen (Trockner))
Muss er dann mit einer 0815 Waschmaschine von der Kirch weiterleben? Die sogar nicht größere Ausgaben erzeugt?
Zuallererst: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Es kommt immer auf den Wert der Sache an (sprich ob sich eine Pfändung und deren Veräußerung inkl. Bereitstellung eines eventuell nötigen Austauschgerätes in Relation zur Schuldensumne lohnt) sowie ob deren Nutzen zur persönlichen Lebensgestaltung unabdingbar ist (ein motorisierter Rollstuhl wird bei einem vollständig gehbehindertem Schuldner wohl eher nicht gepfändet, ebenso Gerätschaften die für die Ausübung des Jobs unabdingbar sind).
Da jede Schuldnersituation individuell ist lässt sich deine Frage nicht pauschal beantworten.
Zitat von: PaulHilft am 24. November 2022, 00:52:58Kann ihm dass dann gepfändet werden, wenn er zB Stromschulden oder Mietschulden hat?
Bevor ich mir einen Dyson, einen Apple Mac oder gar einen E-Scooter leiste, sorgt man dafür, das alle Fixkosten, zu denen auch Miet- und Stromzahlungen gehören, bezahlt sind.
Jetzt darauf hoffen, das man doch behindert sei, ist unverschämt!
Wenn man sich diese teuren Dinge aus dem Regelsatz zusammensparen kann, sollte man dann nicht erst mal seine Schulden tilgen?
Bei der Pfändung sind diese Dinge sicherlich relevant.
Eine Behinderung stellt da kein Hindernis da, denn sonst wären alle Personen mit einem GdB ja unpfändbar.
Zitat von: PaulHilft am 24. November 2022, 00:52:58Und sich von diesem Geld einen Dyson im Angebot kauft.
Und ein Apple Mac Book Air
Und ein E-Scooter anstatt ein Fahrrad hat.
Natürlich wird der GV den Dyson pfänden und durch einen funktionsfähigen Staubsauger ersetzen.
Natürlich ist das Apple Mac Book Air weg und wird duch ein einfaches Tablet ersetzt, wenn überhaupt.
Und natürlich brauchst du keinen E-Scooter, der ist auch weg. Die Krankenkasse bezahlt dir einen Rollstuhl wenn nötig.
Deine Schulden haben, wenn schon eine Vollstreckung angeordnet ist durch den GV, absoluten Vorrang, da ist dann kein Platz mehr für Luxus.
Zitat von: terrier am 24. November 2022, 09:05:18Und natürlich brauchst du keinen E-Scooter, der ist auch weg.
Der ist ganz bestimmt nicht pfändbar
wenn er sich nicht anders fortbewegen kann.Bei Mietschulden ist eine Pfändung (zu Gunsten des Stromlieferanten) durch den GV zweifelhat denn der Vermieter hat ein eigenes Pfandrecht nach § 562 ff BGB.
Wertvolle Gegenstände unterliegen u.U. der Austauschpfändung.
In § 811 ZPO kannst du nachlesen was dem Pfändungsschutz unterliegt und nicht gepfändet werden darf
Zitat von: PaulHilft am 24. November 2022, 00:52:58wenn jemand sich eine gute Waschmaschine erspart, die eventuell 500 oder 800 € gekostet hat.
Die ist nicht Pfändbar Luxusartikel dagegen schon, völlig egal ob Behindert oder nicht.
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. November 2022, 18:13:03Zitat von: PaulHilft am 24. November 2022, 00:52:58wenn jemand sich eine gute Waschmaschine erspart, die eventuell 500 oder 800 € gekostet hat.
Die ist nicht Pfändbar Luxusartikel dagegen schon, völlig egal ob Behindert oder nicht.
Mhh, irgendwie verstehe ich das nicht. Ich darf 3 Monatsbeträge auf meiner Bank haben, oder das Geld auf meinem Tisch liegen haben. Das ist geschützt. Wenn ich aber dieses Geld umwandle, zB in eine Bügelpuppe (anstatt Bügeleisen und Büggelbrett) oder mir Apple HomePod mini Lautsprecher kaufe, oder ein MacBook Air über zwei Jahre finanzieren lasse, oder eine Küchenmaschine von Bosch die Gut ist, oder einen guten Router der gutes WLan macht, oder eine Zweitfahrrad als Reserve. Dann wird es sofort weggenommen, weil dies verwertbar ist?
Ein Behinderter hat oft Schulden. Gesetzlicher Betreuer, Sozialhilfe, Prozesskostenhilfe, Insolvenz, etc ...
Ich finde, dass diese so noch nicht verhandelt wurde, oder? Gibt es da konkrete Entscheidungen zu solchen Situationen? Ihr geht von dem Normalfall aus. Hier geht es um Behinderte die anders leben.
@ PaulHilft
Es geht doch nicht um einen Behinderten, es geht um pfändbare Waren.
Die Artikel die du aufzählst sind schon vom Wert her nicht pfändbar.
Ein Apple HomePod gibt es bei Amazon für 99 € und eine Küchenmaschine von Bosch gehört zum Haushalt.
Dabei nie vergessen: Sind die Waren erstmal 1/2 - 1 Jahr alt sinkt der Zeitwert locker um 50-70 %.
Was sollte da noch verkäuflich / verwertbar sein und Geld einbringen?
Bei Mietschulden kann allerdings der Vermieter sein Pfandrecht geltend machen. Ist aber auch nicht so ganz einfach.
Ich verstehe euch.
Wenn ich aber sehe, dass sowas hier einem Menschen weggenommen wurde, dann bin ich irritiert.
Wenn die Regierung dir eins reinwürgen will, dann kann sie das so machen.
Garderobe (https://www.zoll-auktion.de/auktion/produkt/1_Garderobe_Palmberg/776168)
eBook Reader (https://www.zoll-auktion.de/auktion/produkt/1_EBookreader_TOLINO_VISION/775421)
Telefon (https://www.zoll-auktion.de/auktion/produkt/1_Mobiltelefon_Nokia_Lumia_610_6090_MB_interner_Speicher_wei%C3%9F/776309)
Notebook (https://www.zoll-auktion.de/auktion/produkt/1_Notebook_Lenovo_ThinkPad_L512_15_6_Zoll_39_6_cm_kein_WLAN/775405)
PowerBank (https://www.zoll-auktion.de/auktion/produkt/1_Hama_Fabric_10_Powerbank/773161/2/1)
iPhone 5s (https://www.zoll-auktion.de/auktion/produkt/2_iPhone_5s_16GB_space_grey_gebraucht/777533)
was du da machst Paul, ist Stimmumgsmache übelster Art. Gegenstände in der Zollauktion stammen nicht aus Pfändungen der Gerichtsvollzieher, die versteigern die gepfändeten Sachen zugunsten der Gläubiger selbst.
In der Zollauktion wird abgelegtes Material aus Behörden versteigert und auch sehr viel nicht zuzuordnungsfähiges Diebesgut und bei Straftätern eingezogene Wertgegenstände. Wenn du da eeinen Tolino findest, wird es Diebengut sein, ebenso wie die anderen von dir so nett verlinkten Sachen.
Was du da versuchst uns weiszumachen ist gelinde gesagt unverschämt, zumindest aber dämlich wenn du es nicht besser weisst.
Übrigens, der grössere Teil der Forenleser hier durchschaut deine Farce, einige wenige werdern sich daran hochziehen. Die hast du erfolgreich in ihren Vorurteilen bestätigt, gratuliere.
Alles im Prinzip unnütz. Gepfändet werden normalerweise realtiv wertvolle Sachen deren Erlös die Schuld mindert oder gar ausgleicht.
Z.B. kann ein teurer Fernseher Loewe Opta für 3000 € im Austausch gegen ein minderwertigeres Gerät gepfändet werden. Natürlich auch echte Teppiche, wertvolle Gemälde usw.
@ PaulHilft bitte erstmal § 811 ZPO lesen, denn selbst relativ ertvolle Gegenstände unterliegen nicht zwangsläufig der Pfändung.
Hier Abs. 4 aus § 811 ZPO:
(4) Sachen, die der Schuldner für eine Lebens- und Haushaltsführung benötigt, die nicht als bescheiden angesehen werden kann, sollen nicht gepfändet werden, wenn offensichtlich ist, dass durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt würde, der in keinem Verhältnis zum Anschaffungswert steht.
Beispiel: Anschaffungswert iphon 1000 € - Zeitwert nach 1-2 Jahren Gebrauch ca. 200 - 300 € = unpfändbar.
@terrier,
Ich finde du übertreibst. So wie du es darstellt beabsichtige ich es nicht. In meinem eigenen Fall, habe ich ein eEmail an eine BehördenMitarbeiterin gesendet mit dem Satz "Du bist ein schlechter Mensche". Natürlich ausführlich begründet. Hab Hausdurchsuchung bekommen, alle Geräte und Datenträger Beschlagnahmt und nun hat das Gericht die Sachen sichergestellt, weil ich noch die Insolvenzkosten (nur die Gerichtsgebühren) vor 8 Jahren zahlen soll. Deswegen schau ich gerade. Von ZollAuktion habe ich Gehört, dass die Sachen dort eingestellt werden.
@Ratlos
Danke für deine Worte. Hab gerade nochmal nachgeschaut. iPhone 12 mini Red, bei der Beschlagnahmung ein Jahr alt, hat damals 800e gekostet, wird nun im Protokoll mit 100€ beschlagnahmt. (geschätzter wert.)
Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.
Meine weiteren Fragen dann. Würde mich freuen, wenn ihr mir weiter euer Wissen weitergeben könnt.
1. Wo sehe ich, was in der Stadt Oldenburg versteigert wird?
2. Was passiert, wenn die Sachen keinen Käufer finden? Oder zu gering versteigert werden?
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2022, 14:55:062. Was passiert, wenn die Sachen keinen Käufer finden? Oder zu gering versteigert werden?
Für die Gegenstände wird ein Mindeswert festgelegt. Wird der nicht erreicht kommt der Gegenstand ein zweites Mal in die Versteigerung. Nach dem 3. Mal ist Schluss.
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2022, 14:55:061. Wo sehe ich, was in der Stadt Oldenburg versteigert wird?
Im Versteigerungskalender des Amtsgerichts
Um wieviel € handelt es sich bei den Gerichtskosten.
Ggf. bietet man kleine Raten an und stellt Antrage auf Freigabe der Gegenstände. Die reißen sich nicht darum die Sachen versteigern zu müssen
Bedeutet dies, dass bei uns in Oldenburg lediglich 5 Sachen zur Verweigerung stehen?
Zuerst habe ich das gefunden:
https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/zustandigkeit/zwangsversteigerung-79936.html
Diese zeigt auf diese Seite:
https://www.zvg-portal.de/index.php?button=Termine%20suchen
Und wenn ich dort nur Oldenburg auswähle, kommt
SCR-20221127-msf.png
Somit stehen nur Grundstücke oder Immobilien zur Versteigerung.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Mal so nebenbei gefragt: Wer hat denn die Beschlagnahme/Sicherstellung angeordnet?
Wenn es das Gericht war muss dir doch zuvor nach § 33 Absatz 2 StPO rechtliches Gehör gewährt worden sein. Wie hast du dich denn da geäußert?
Außerdem muss ein schriftlicher Beschluss mit Begründung und genauester Bezeichnung jedes beschlagnahmten Gegenstandes vorliegen - siehe § 34 StPO - bitte mal den Beschluss hoch laden.
War es aber eine sonstige Ermittlungsperson (z.B. Polizei) musst du doch zustäzlich noch belehrt worden sein. Steht deutlich in § 98 Satz 7 StPO. Wie verhält es sich da? Hast du da keine Maßnahmen ergriffen?
Jedenfalls muss es eine strafrechtliche Sicherstellung gewesen sein weil es sich um öffentliche Gelder (Gerichtskosten) handelt.
Die Polizei hat die Durchsuchung durchgeführt.
Die Durchsuchung wurde vom Gericht bestätigt. Kurz zusammengefasst, alle Datenträger, wegen Beleidigung.
Rechtliches Gehört hatte ich noch nicht. Die Durchsuchung war vor 5 Monaten. Die Akte wird mein Anwalt erst in vermutlich einer Woche bekommen.
Ich hab noch ein Protokoll von der Staatsanwaltschaft erhalten. Vorerst bleiben die Sachen in Gewahrsam. Dort wurde die Summe jeweils auf die Einzelne Sachen geschätzt. Das sind nun die etwas "wertvolleren Geräte". die anderen gerate, zum Beispiel, RasberiPI oder Windows 8 Notebook (10 Jahre alt) oder Nikia Handy, Ohen Touch (15 Jahre alt) stehen nicht im Beschlagnahme Protokoll, weil es vermutlich weniger wert war.
Sonst gab es da keine Rückmeldung. Wie gesagt, die Akte war bis vor Kurzen in Bearbeitung.
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2022, 21:53:37Die Polizei hat die Durchsuchung durchgeführt.
Dann musst du belehrt worden sein und darüber sollte es ein Protokoll geben.
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2022, 21:53:37Rechtliches Gehört hatte ich noch nicht.
Ist Voraussetzung für Wirksamkeit. Ist ein verfassungsmäßiger Grundsatz. Das Unterlassen ein schwerer Verfahrensfehler.
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2022, 21:53:37alle Datenträger, wegen Beleidigung.
Verstehe ich nicht.
Wieso Beleidigun? Es geht doch angeblich um die Gerichtskosten.
Die NEUpreise/Anschaffungspreise der Gegenstände summieren sich weit über die Sparmöglichkeit von H4 hinaus wie ich das so sehe. Auf die Erklärung bin ich gespannt.
Die neuen Schulden sind ja nach Abschluss des INSOverfahrens gemacht worden. Er hat also nichts daraus gelernt.
An dem Beschlagnahme-Schlamassel ist er selber Schuld. Wenn ich schon solche Anschaffungen mache, dann über ein Darlehen von einem Bekannten/Freund mit Rückzahlungsvereinbarung und Abtretung.
Eine Abtretung geht allem anderen vor. Dann stünden die Sachen unter Eigentumsvorbehalt und eine Beschlagnahme wäre nicht möglich gewesen.
Empfehle dringend eine Zahlungsvereinbarung mit dem Gericht, dem Stromanbieter und dem Vermieter zu treffen.Tut er das nicht kann er schnell im Sumpf versinken (Stromsperre, Kündigung Mietrückstand und mehr).
Nehmt das Ganze nicht auf die "leichte Schulter". Die Folgen kommen schneller als er denken kann!
@ PaulHilft - hab ich vergessen zu fragen:
Handelte es sich um eine Sicherstellung oder um eine Beschlagnahme.
Das sind Unterschiede und deine Beitrag dazu etwas ungenau.
Bei Missverständnisse gebe ich dir gerne weitere Informationen.
ZitatVerstehe ich nicht. Wieso Beleidigun? Es geht doch angeblich um die Gerichtskosten.
Ich hab Anfang des Jahres eine eMail mit dem Satz "Du bist ein schlechter Mensch" an eine Amtsleitung geschrieben. Natürlich wesentlich Ausführlicher begründet. Die Person fühlt sich in ihrer Ehre verletzt und das Gericht hat eine Hausdurchsuchung gemacht, um die Datenträger zu sichern. Um Beweise zu haben, dass ich der Absender bin. Somit sind viele meiner Geräte beschlagnahmt worden.
Nun hat sich in den letzten 4 Monaten das Insolvenzgericht wegen einer Insolvenz vor 8 Jahren gemeldet.(Restschuldbefreiung ist seit 3 Jahren bestätigt.) Das Insolvenzgericht fragt alle Jahre, wieder ob Einkommen / Vermögen da ist. Leider viel das auf die gleiche Zeit.
Nun scheint es so zu sein, dass die Geräte veräußert werden, um damit die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren zu begleichen.
ZitatDie NEUpreise/Anschaffungspreise der Gegenstände summieren sich weit über die Sparmöglichkeit von H4 hinaus wie ich das so sehe. Auf die Erklärung bin ich gespannt.
Ich esse viel in Vereinen, zuhause kocht meine Haushalthilfe viel und gesund. Auf dem Markt bekomme ich die letzten Lebenmittel rabattiert. Ich wechsle jedes Jahr Strom und Internet. Ich habe kein handyVertrag. Ich habe keinen Drucker. Kein Fahrrad. Kein Auto. Keine Tiere, Kein Alkohol keine Zigaretten. Ich spare viel. Ich kaufe mir Winterjacken im Sommer und im Winter die Sommerjacke. und vieles mehr. .... Doch, ich kann mit Stolz sagen, dass ich sparen kann und sehr gut mit Geld umgehen kann. Die Geräte sind alle Gebraucht gekauft. Entweder bei eBay oder bei Apple im Reforbisstore direkt. Alle wurden finanziert über 24 Monate über meine Freunde.
ZitatDie neuen Schulden sind ja nach Abschluss des INSOverfahrens gemacht worden. Er hat also nichts daraus gelernt.
Nein. Es gibt zwar auch neue Schuldende der diese sind hier nicht erwähnt worden. Es geht um eine Schuld von ca 1.300 € wegen dem Insolvenzferahrne von damals. Diese Summe wurde immer nur gesunden. Nun fragen die wieder nach einer Stundung und was mit den Geräten passiert. Weil das Insolvenzgericht bereits Interesse gemeldet hat.
ZitatAn dem Beschlagnahme-Schlamassel ist er selber Schuld. Wenn ich schon solche Anschaffungen mache, dann über ein Darlehen von einem Bekannten/Freund mit Rückzahlungsvereinbarung und Abtretung.
Eine Abtretung geht allem anderen vor. Dann stünden die Sachen unter Eigentumsvorbehalt und eine Beschlagnahme wäre nicht möglich gewesen.
Haben wir gemacht. Der Freund zahlt das immer noch zurück. 24 Monate bei Apple direkt. Rechnung haben wir der Polizei gesendet. Die haben Wort angerufen und sich das bestätigen lassen. Die Geräte wurden dann dennoch beschlagnahmt.
(Wir vermuten, dass sie sagen, dass es weiter an mich verkauft wurde.)
ZitatHandelte es sich um eine Sicherstellung oder um eine Beschlagnahme.
Das sind Unterschiede und deine Beitrag dazu etwas ungenau.
Dort steht:
Protokoll über die Vollstreckung des Einziehungsurteils in Beweglichen Sachen nach § 459g Abs. 3 i. V. § 131 Abs. 1 StPO
hab das hier schon rausgesucht
https://dejure.org/gesetze/StPO/459g.html
https://dejure.org/gesetze/StPO/131.html
Und dann steht, nachfolgend werden aufgeführte Gegenstände gemäß $ 111 f Abs. 1 StPO gepfändete.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 14:12:08Alle wurden finanziert über 24 Monate über meine Freunde.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 14:12:08Der Freund zahlt das immer noch zurück. 24 Monate bei Apple direkt.
Dann ist doch der Freund als Zahler der Eigentümer und du nur der Besitzer dem man die Sache leihweise zur Nutzung ausgehändigt hat.
Hier muss dein RA ansetzen, aber das muss er doch selber wissen!Ich lese mir mal das Justizbeitreibungsgesetz durch und melde mich bei Bedarf nochmal.
Aber allein weil man schreibt "Du bist eine schlechte Person" wird noch keine Durchsuchung und Beschlagnahme durchgeführt.
Ich hätte lieber geschrieben dass ich bei jeder Korrespondenz an den Götz von Berlichingen denken muss und nicht weiss warum. Oder ... Sie sind ein A...loch und in Kleinstschrift dahinter ... sagte Außenminister Joschka Fischer im Plenarsaal zum Präsidenten 1987. Das sind Formulierungen die folgenlos bleiben.
Lade doch mal das Einziehungsurteil hoch bitte.
Der Anwalt weiß das, aber das Gericht reagiert darauf nicht.
Was du der Dame wirklich geschrieben hast nennt sich "ehrenrührige Beleidigung" die nur auf Antrag verfolgt wird. Das hat die SB getan. Zwar etwas lachhaft das Ganze aber ernst zu nehmen. Das kostet eine Geldstrafe und wäre nach § 185 StGB sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis 1 Jahr bedroht.
Der Beschluss dient der Sicherung der Beweiselage gegen dich im Ermittlungsverfahren.
Du hast dich auch noch geweigert, die Sachen freiwillig raus zu geben, daher die gerichtliche Anordnung. Hättest du sie wenigstens deinem RA als deinen Strafverteidiger übergeben, hätten sie nicht beschlagnahmt werden dürfen - lese § 98 Abs. 2 StPO ohne Einhaltung einer Frist, bzw. §§ 94 ff StPO.
Du hättest gleich in die Beschwerde - lese hierzu § 98 StPO bzw. §§ 304 ff. StPO, ggf. auch in die sofortige Beschwerde (das sind Unterschiede) zum LG gehen müssen. Mit der sofortigen Beschwerde und einem "Klein-Geständnis" hättest du alles im letzten Moment wahrscheinlich noch umgehen können. Aber die Frist hierfür ist abgelaufen = nur innerhalb 1 Woche statthaft.
Rechtsmittel müssen vom Gericht auf Begründetheit geprüft werden wenn sie zulässig sind. Aber du hast ja keines eingelegt.
Mein persönlicher Rat:
Ein reumütiges Geständnis - eine Entschuldigung - mit der Folge einer geringen Geldstrafe mittels Strafbefehl den man aber abändern lassen kann wenn sowieso kein Geld da ist außer H4.
Aber solche Entscheidungen und das weitere Vorgehen muss jetzt dein RA bestimmen.
Die Sache ist am laufen und wird wahrscheinlich mit einem Strafbefehl enden, zumal es noch die Zeugin gibt.
Ich selbst kann dir von hier aus nicht mehr weiter helfen.
Ich hab dir die Unterlagen gesendet, Darum weißt du was dort steht. Ich kann dir aber sagen, dass die eMail und ihre Zitat darauf nicht passen. Mit dem Satz "Die Asoziale Fratze des Staates." Bescheireb ich genau das. Sozialamt drauf schreiben und darin asozial sein. Einem Rollstuhlfahrer so zu behandelt, als müsste er sich die Papier aus der Luft schnappen. Was er nicht kann, weil er nicht laufen kann. Das habe ich beschrieben, weil sie mit meiner Vollmacht schieße gebaut hat. (Sie hatte eine Vollmacht, ihre eigenen Fehler wieder zu korrigieren, was sie eingestanden hat, und hat weitere Fehler gemacht.) Deswegen hat sie das zusätzlich aus dem Kontext gegriffen und gegen mich genutzt. In der eMail steht aber genau, dass ich dieses Handeln als "Asoziale Fratze des Staates" beschreibe. Nicht sie. Mein Anwalt hat das Geprüft und sagt, dass nur der Satz "Du bist ein schlechter Mensch" das einzige ist, was ich nicht hätte so schreiben müssen.
Ich habe mich nie geweigert die Sachen rauszugeben. Ich war sehr korporativ. Ich hab die Tür aufgemacht und gezeigt wo die Geräte sind. Ich habe nur nichts unterschrieben und bestätigt. Die haben gefragt, ob ich damit einverstanden bin, ich hab nein gesagt.
Die gerichtliche Antwort war sofort da. Mein Anwalt wusste nicht vorher etwas. Ich hatte auch keine Gelegenheit das vorher abzugeben. Die kommen und nahmen mit.
Das mit dem Klein Geständnis weiß ich nicht. Woher soll ich das auch wissen. Der Anwalt, sagt, dass erstmal die Akte da sein muss. Danach kann man weiterschauen. Auch der Betreuer hat nichts in der Richtung erwähnt. Wusste bis jetzt nicht einmal, dass es sowas gibt. Aber ich glaube, eher, dass es bei mir nicht passen würde.
Danke für deine Worte.
Ich wollte mich hier einmal sortieren, wegen der Pfändung. Danke für eure Meinung.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22Ich wollte mich hier einmal sortieren, wegen der Pfändung.
Der Grichtsbeschluss ist keine Pfändung sondern eine Sicherstellung möglicher Beweise für die angezeigte Beleidigung.
Was die Beschlagnahme der Gegenstände betrifft müsste dein RA den Eigentumsvorbehalt des zahlenden Freundes geltend machen, weil du nur Besitzer aber kein Eigentümer der Sachen bist.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22Die Asoziale Fratze des Staates.
Das wäre deine subjektive Meinung über den Staat allgemein und bleibt eigentlich straflos.
Aber ... DU asoziale Fratze des Staates ist eine echt ehrenrührige Beleidigung und strafbedroht.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22ihre eigenen Fehler wieder zu korrigieren, was sie eingestanden hat, und hat weitere Fehler gemacht.)
Welche Fehler waren das? Gibt es für das Eingeständnis einen glaubwürdigen Zeugen? Das kam bisher nicht detailliert zur Sprache.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22In der eMail steht aber genau, dass ich dieses Handeln als "Asoziale Fratze des Staates" beschreibe.
Damit hast du deine Beleidigung!
Du sagst aus dass ihr berufsmäßiges Handeln die asoziale Fratzes des Staates also ihres AG zeigt. Sie handelt also deiner Meinung nach asozial was eine schwere Verfehlung ist. Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22Mein Anwalt hat das Geprüft und sagt, dass nur der Satz "Du bist ein schlechter Mensch" das einzige ist, was ich nicht hätte so schreiben müssen.
Da irrt dein RA. Du schlechter Mensch ist subjektive eigene Meinung und ist nicht strafbewehrt.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22Die haben gefragt, ob ich damit einverstanden bin, ich hab nein gesagt.
Damit hast du die freiwillige Herausgabe verweigert und als Folge kam die Beschlagnahme.
Machen wir mal kurzen Faktencheck:
1. Die SB behauptet Beleidigung als asoziale Fratze (egal ob das stimmt) und erstattet Anzeige
2. Für ihre Aussage präsentiert sie auch gleichzeitig eine neutrale Zeugin
3. Du behauptest Gegenteiliges.
Das wird mit größter Sicherheit als Schutzbehauptung gewertet.4. Die Strafe für Beleidigung liegt in § 185 StPO fest (hier natürlich Geldstrafe) und ist bindendend allerdings mit recht großen Ermessensspielraum.
Folgst du nun meinen Rat die Beleidigung reumütig zu gestehen und dich zu entschuldigen und legst gleichzeitig die Einnahmen H4 und vorhandene Schulden offen mit der Bitte um eine milde Bestrafung wird der Strafbefehl mit wesentlich geringerer Geldstrafe ergehen als in streitiger Auseinandersetzung.
Gegen einen Strafbefehl würde ich einen Teileinspruch machen (betrifft dann nur die Geldhöhe) und damit zum LG gehen, das dann meistens die Geldstrafe auf Grund deiner "Reue" nochmal mindern wird.
Für meine Begriffe ist das der bessere und billigere Weg.
Was hat denn die SB vorher getan bevor es zu der verbalen Entgleisung gekommen ist?
"2. Für ihre Aussage präsentiert sie auch gleichzeitig eine neutrale Zeugin"
Es gibt nur eine Person. Die Amtsleitung wird als Zeugin geführt.
"Was hat denn die SB vorher getan bevor es zu der verbalen Entgleisung gekommen ist?"
Das Sozialamt musste die Leistungsfähigkeit überprüfen. Die haben das Formular falsch ausgefüllt. (Obwohl alles in der Akte hinterlegt war) Dann haben die keine Medizinischen Unterlagen beigelegt. (Auch da hatten die 122 Seiten) Und somit wurde ich von der Rentenversicherung als gesund und voll leistungsfähig eingestuft.
Das habe ich ihr verdeutlich. Dann wollte sie das korrigieren. hat von mir eine Vollmacht bekommen und mit dieser hat sie bei einer anderen Behörde medizinische Unterlagen angefordert. Die hatten keine. Somit hat sie als Wiederspruchsbegründugn einen leeren Umschlag dorthin gesendet. Das Ergebnis war, dass es wieder voll gesund und Leistungsfähig eingestuft wurde. Nun ist sie leider daran gebunden. Ich klage und alle meine Ärzte die vorher nicht angeschriebenwurden, haben meine start geminderte Leistungsfähigkeit bestätigt. Die Leitung hat diese nicht angeschrieben, weil sie das Geld dafür nicht acheln wollte.
Und nun nach 3 Jahren, sind wir beim Sozialgericht. Und das die alle mal ihren Job nicht gemacht haben, und mich dann rauswerfen "mussten". ist besonders Asozial. Ich musste dann zum JobCenter und die haben sofort festgestellt, dass ich dir nichts zu suchen habe. (Sowieso Pflegefall und so)
Das alles habe ich selber rausgefunden. Keiner hat mir dabei geholfen. Und das bezeichne ich mal als besonders unmenschlich. Die alle haben mehrmals nicht gearbeitet.
Und nun vertuschen die das, weil das nachweisbare tatsachenbehauptungen sind, die ich beweisen kann. Am Telefon hat sie das alle gestanden und zugegeben. Aber offiziell will sie das nicht sagen, weil dann alle Probleme bekommen.
und ich hab ihr in meiner Wut das geschrieben, und bekomme eine Hausdurchsuchung XD
Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58Und nun vertuschen die das, weil das nachweisbare tatsachenbehauptungen sind, die ich beweisen kann.
Dann verstehe ich das Problem nicht weil dann deine Beweisführung gesichert sein muss. An Vollbeweisen kommt auch das Gericht nicht dran vorbei.
Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58Und nun nach 3 Jahren, sind wir beim Sozialgericht
Dann zeige mir bitte mal die Klagebegründung deines RA einschl. seiner Beweisangebote an das SG
Hast du einen GdB?
Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58Das Sozialamt musste die Leistungsfähigkeit überprüfen. Die haben das Formular falsch ausgefüllt. (Obwohl alles in der Akte hinterlegt war) Dann haben die keine Medizinischen Unterlagen beigelegt. (Auch da hatten die 122 Seiten) Und somit wurde ich von der Rentenversicherung als gesund und voll leistungsfähig eingestuft.
Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58Somit hat sie als Wiederspruchsbegründugn einen leeren Umschlag dorthin gesendet.
Woher weißt du dass der Umschlag leer war? Du kannst doch die Unterlagen direkt an die DRV senden.
Warum wurde kein Widerspruch gegen die Feststellung der DRV gemacht?
Soweit ich weiß kann man doch auch bei der DRV einen Überprüfungsbescheid beantragen. Dann gilt überwiegend der Grundsatz des § 44 Abs 4 Sozialgesetzbuch SGB X.
Mit dem was du jetzt schreibst bekommt der Fall ja eine ganz andere Dimension und ist eine völlig andere Handlungsweise erforderlich.
Kann ich aber erst dann was dazu sagen wenn ich die Klagebegründung kenne. Vielleicht ? liegt sogar Verletzung der Sorgfalts- bzw. Amtspflicht nach 839 BGB vor.
Wir haben also 2 Baustellen. Die Beleidigung und den gesundheitlichen Aspekt, wobei sich die Beschlagnahme der Gegenstände nur auf den Straftatbestand bezieht.
Moin ....
Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58und ich hab ihr in meiner Wut das geschrieben
Auch wenn ich Dich sehr gut verstehen kann ( bin auch nicht anders) , aber in so einer Situation ist Wut ein ganz schlechter Ratgeber......
Und ich bin ehrlich, wenn meine Frau mich ab und an nicht zurück gehalten hätte ... :grins: :zwinker:
Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58hat von mir eine Vollmacht bekommen und mit dieser hat sie bei einer anderen Behörde medizinische Unterlagen angefordert. Die hatten keine. Somit hat sie als Wiederspruchsbegründugn einen leeren Umschlag dorthin gesendet
Da besteht für mich noch eine Unklarheit.
Von welcher Behörde? wurden Unterlagen auf Grund deiner Vollmacht angefordert.
Medizinische Unterlagen fordert man von früher behandelnden Ärzten, Krankenhäusern etc.
Frage doch mal bei der Rentenversicherung an welche Unterlagen zur Beurteilung vorlagen.
Dann würde ich die Korrektheit dieses GA anzweifeln mangels gesicherter und entscheidungserheblicher Unterlagen und diese selbst an die DRV senden mit dem Antrag auf Überprüfung.
Und nochmal die Frage: Wie kommst du darauf dass ein leerer Umschlag gesendet wurde.
Dieses Fehlverhalten der SB kann dein RA doch auch gleich als Begründung für deine verbale Entgleisung durch erhebliche Provokation und Schikanen hernehmen. In Verbindung mit einer Entschuldigung sieht es doch dann gar nicht schlecht aus.
Und mit passenden Krankenunterlagen wird die DRV sicher erneut tätig werden.
Dieser Beitrag steht aber unter den Vorbehalt, dass du eure Klagebegründung und die Klageerwiderung des Gegners hier zur Kenntnis gibst. Bitte anonymisiert hoch laden.