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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 24. November 2022, 06:19:31

Titel: Keine Wohnungsräumung bei erheblichen Gefahren
Beitrag von: selbiger am 24. November 2022, 06:19:31
Nur weil eine wegen Eigenbedarfs gekündigte, suizidgefährdete Mieterin eine mögliche Therapie ablehnt, kann dies nicht pauschal eine Wohnungsräumung begründen. Denn ist die psychisch kranke Mieterin so sehr auf den Verbleib in ihrer Wohnung fixiert und krankheitsbedingt nicht in der Lage, eine stationäre Therapie durchzuführen, kann ein Härtefall vorliegen, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses begründet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 23. November 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 390/21).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/keine-wohnungsraeumung-bei-erheblichen-gefahren

generell sollte es keine wohnungsräumungen geben..nur bei nachgewiesenem eigenverschulden.in erster linie ist die hochgeschätzte sozialpolitik dieses staates die sozialschwachen bürgern keine menschenwürdige existenzen zugestehen..und das spzialschwache benachteiligte bürger ihre rechnungen nicht mehr bezahlen können..
Titel: Aw: Keine Wohnungsräumung bei erheblichen Gefahren
Beitrag von: Fred am 24. November 2022, 19:32:25
Hauptsache wir sind Obhut für alle Fremdbürger.

Für die Deutschen bzw Einheimischen hat der Staat schon lange nichts mehr übrig.