Hallo, da der Termin zur gutachterlichen Untersuchung im Auftrag der DRV nicht frei wählbar ist, mußte ich ihn schon 2 Mal absagen und mir einen neuen Termin zu schicken lassen. Die Frage ist, wie oft kann ich der Termin verschieben lassen, ohne Probleme zu bekommen? Der Untersuchungstermin findet 60 km von meinem Wohnort entfernt statt, es ist also wegen der Entfernung, aus verschiedenen Gründen, etwas problematisch.
Theoretisch so oft wie nötig.
Dann mache ich das, und hoffe, es gibt deshalb keine Probleme für mich.
Wird aber nie zu einer Lösung führen.
Vielleicht mal der DRV dein Problem schildern?
@Kein Bittsteller
Doch es kommt zu einer Lösung. Ich habe noch keine Probleme damit und hoffe, dass es auch keine geben wird.
Zitat von: Lina am 25. November 2022, 17:45:17@Kein Bittsteller
Doch es kommt zu einer Lösung. Ich habe noch keine Probleme damit und hoffe, dass es auch keine geben wird.
Dann hoff ich mit dir :smile:
Zitat von: Lina am 24. November 2022, 16:49:09Dann mache ich das, und hoffe, es gibt deshalb keine Probleme für mich.
Das JC wird das nicht ohne Weiteres hinnehmen. Wenn du die Termine ständig absagst, wird das JC dir mangelnde Mitwirkung bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit unterstellen und entsprechende Schritte einleiten.
Und eine Saarländerin :smile: Nur der FCS :grins:
Und wenn irgendjemand fragt. Im Saarland ist alles anders.
@BigMama
woher weiß denn das JC wann mein Untersuchungstermin stattfindet?
Das JC weiß nichts von den Terminen. Aber die DRV wird womöglich irgendwann die Leistungen versagen weil du nicht ausreichend mitwirkst aufgrund der häufigen Verschiebung des Termins.
@BigMama
Wenn ein EMR Problem da ist, muß doch abgeklärt werden, ob mir Leistungen zu stehen oder nicht. Das Problem verschwindet ja nicht, nur weil ein leistungsrelevanter Termin verzögert wahrgenommen werden kann.
Du bist verpflichtet, vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Werden diese wegen mangelnder Mitwirkung versagt, kann das JC die Leistungen in entsprechender Höhe kürzen.
Zitat von: Lina am 26. November 2022, 13:20:12@BigMama
Wenn ein EMR Problem da ist, muß doch abgeklärt werden, ob mir Leistungen zu stehen oder nicht. Das Problem verschwindet ja nicht, nur weil ein leistungsrelevanter Termin verzögert wahrgenommen werden kann.
Wenn du dauernd Termine absagst bzw. dem Gutachter der DRV telefonisch nicht erklären kannst warum du den und Termin nicht wahrnehmen kannst wird's garantiert bald eng für dich.
Und natürlich ist in dem Falle die DRV die größte "Petzbude" gegenüber dem Jobcenter.
Wenn du das aber alles nicht nötig hast vergiss einfach alles und heirate reich :sehrgut:
Zitat von: Kein Bittsteller am 02. Dezember 2022, 18:14:56Zitat von: Lina am 26. November 2022, 13:20:12@BigMama
Wenn ein EMR Problem da ist, muß doch abgeklärt werden, ob mir Leistungen zu stehen oder nicht. Das Problem verschwindet ja nicht, nur weil ein leistungsrelevanter Termin verzögert wahrgenommen werden kann.
Wenn du dauernd Termine absagst bzw. dem Gutachter der DRV telefonisch nicht erklären kannst warum du den und Termin nicht wahrnehmen kannst wird's garantiert bald eng für dich.
Und natürlich ist in dem Falle die DRV die größte "Petzbude" gegenüber dem Jobcenter.
Wenn du das aber alles nicht nötig hast vergiss einfach alles und heirate reich :sehrgut:
Ich hatte/habe einen Infekt der oberen Luftwege. Mit extremen Hustenanfällen. Deshalb mußte/muß ich der Termin öfter verschieben. Keine Ahnung ob es Corona war. Der Selbsttest von Rossmann/Drogerie war negativ.
Dann hättest/solltest du dich beim Hausarzt testen lassen.
Zudem ist das nur relevant, wenn für den Termin 3G vorgeschrieben ist, ansonsten musst du auch mit einer Erkältung dahin - außer der Gutachter sagt persönlich zu dir, dass er das nicht will und gibt dir deshalb einen neuen Termin.
Die wiederholte Terminabsage ohne nachweisbaren Grund kann und wird irgendwann von der DRV als fehlende Mitwirkung gewertet und der Antrag dann nach § 66 SGB I abgelehnt werden.
Dann darf das JC lt. § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II auch das ALG II einstellen, bis die Mitwirkung nachgeholt wurde. Und einen Termin beim Gutachter bekommt man nicht so schnell, d.h. es kann sein, dass du dann mehrere Monate keine Leistung erhälst.
Mit Attest oder Krankmeldung vom Hausarzt gäbe es doch einen nachweisbaren Grund? Daraufhin gewiesen würde ich vom Gutachter bis jetzt nicht.
Jetzt weiss ich es nicht genau, wer bekommt die Krankmeldung, das Jobcenter oder der Praxis, die das Gutachten erstellt?
Nimmst du erneut den Termin nicht wahr?
Der Termin ist erst im Januar. Wenn ich bis dahin die Grippe habe und den Termin nicht einhalten kann, wer bekommt dann die Krankmeldung?
:sleep:
Ich warte schon auf die Frage, was du tun sollst, weil das JC die Leistung wegen fehlender Mitwirkung beim Rentenfeststellungsverfahren eingestellt hat.
Was ich in Beitrag #14 schrieb, hast du gelesen?
@Ottokar
Ja habe ich, danke für die Info. Ich wirke mit.
Irgendwie ist das alles sehr autoritär (das ganze Procedere). Es schüchert ein und läßt nicht darauf schließen, das diese Gutachter Ärzte gute Mediziner sind oder vertrauenswürdig sind.
Du legst es wirklich darauf an, dass du Probleme bekommst.
Warum wird man behandelt wie wie ein Kleinkind? Ich bezahle jahrelang die Krankenkassenbeiträge, der Quatsch (Untersuchung) ist nicht umsonst. Als privat Versicherter müßte ich über "Probleme" gar nicht nachdenken. Dieses Obrigkeitsgebaren ist doch völlig fehl am Platz. Im Gegenteil, dafür, dass ich mir hier geballt Infekte einfange, müßte ich Schmerzensgeld und Schadenersatz bekommen, stattdessen muß ich mich noch dafür entschuldigen.
Ich erinnere nur an den Hype um Corona und daran, dass an der "wertvollen" Impfung Menschen schwer erkrankt sind oder sogar gestorben sind.
Leider geht es für mich unangenehm weiter.
Den Termin zur gutachterlichen Untersuchung im Auftrag der Deutschen RV hatte ich fristgerecht bei der beauftragten Praxis abgesagt, wegen einem Infekt, der ärztlich bestätigt wurde. Die Dame am Telefon war ziemlich sauer, versprach aber, mir einen neuen Termin zuzusenden.
Statt einem neuen Termin habe ich jetzt eine Rechnung über 100,-- Euro im Briefkasten. Grund: " Liquidation für ambulante ärztliche Behandlung nach GOÄ".
Weiß jemand, wie jetzt genau vorzugehen ist? Ich sehe mich nicht in der Zahlungspflicht, außerdem ist noch gar kein Gutachten erstellt.
:help:
Der Arzt hat sich verbindlich für dich ein Zeitfenster freigehalten.
Jetzt möchte er Geld für den Ausfall.
Das kann ich nachvollziehen, zumal du nicht zum ersten Mal den Termin abgesagt hast.
Zitat von: BigMama am 03. Januar 2023, 20:47:24Der Arzt hat sich verbindlich für dich ein Zeitfenster freigehalten.
Jetzt möchte er Geld für den Ausfall.
Das kann ich nachvollziehen, zumal du nicht zum ersten Mal den Termin abgesagt hast.
Ich habe die Termine fristgerecht aus einem wichtigen Grund abgesagt. Ich werde nicht bezahlen, weil ich mich korrekt verhalten habe. Außerdem finde ich das Verhalten der Praxis arrogant und nicht akzeptabel. Außerdem steht das Gutachten noch aus.
Du wurdest ja bereits darüber informiert wohin dich deine Haltung bringen wird.
Zitat von: BigMama am 03. Januar 2023, 21:40:37Du wurdest ja bereits darüber informiert wohin dich deine Haltung bringen wird.
Wenn ich Infekte habe und Fieber kann ich keinen Termin wahrnehmen. Ich habe mir gegenüber auch eine Eigenverantwortung.
Die Beweislast der rechtzeitigen Terminabsage liegt bei mir. Ich habe die Termine telefonisch abgesagt. Die Telefonate sind mit dem Datum, Uhrzeit, und der Gesprächsdauer festgehalten und beweisbar. Das Gespräch habe ich natürlich nicht aufgezeichnet. Gelten die Telefonate als Beweis? Ist das ausreichend?
Hast du ein ärztliches Attest, dass du gesundheitlich nicht in der Lage warst diesen äußerst wichtigen Termin nicht wahrzunehmen?
Dann liegt m.E. kein Nachweis über einen wichtigen Grund zur Nichtwahrnehmung vor.
Übrigens hast du hier den Infekt schon lange im Voraus angekündigt.
Was die DRV und das JC daraus machen steht auch noch auf einem anderen Blatt.
Wenn du genau zum Termin ken ärztliches Attest vorlegen kannst wirst du zahlen müssen.
Dann handlet es sich um ein unentschuldigtes Fernbleiben.
Das JC wird das dann als mengelnde Mitwirkung würdigen.
Ein Telefonprotokoll ist für die Tonne ... da könnte man ja alles aufschreiben....
Doch, eine Krankschreibung habe ich für den Tag an dem die Untersuchung stattfinden sollte.
Aber ich glaube, dass ist nicht relevant, vereinbart war nur, dass ich den Termin 48 Stunden vorher absagen muß, wenn ich ihn nicht wahrnehmen kann. Das ich meine Absage belegen muß, steht nicht im der Einladung. Außerdem ist die Form der Terminabsage auch nicht vorgegeben. Z.B. schriftlich.
Jetzt habe ich schon wieder eine fiese Erkältung. Die Ärzte machen mich krank.
Hallo,
habe eine Widerspruch E-Mail zur Gutachter Praxis gesendet und heute Morgen da angerufen. Die haben eingesehen, dass die Rechnung ein Irrtum ist und ich soll sie vergessen. Einen neuen Gutachter Termin soll ich bekommen, aber es kann noch lange dauern.
Mal sehen ob es klappt.
Zitat von: BigMama am 03. Januar 2023, 20:47:24Der Arzt hat sich verbindlich für dich ein Zeitfenster freigehalten.
Jetzt möchte er Geld für den Ausfall.
Das kann ich nachvollziehen, zumal du nicht zum ersten Mal den Termin abgesagt hast.
Nachvollziehen schon, eine rechtliche Grundlage für diese Forderung gibt es indes nicht.
Selbst wenn der Termin nicht abgesagt worden wäre und kein wichtiger Grund vorliegt, gibt es keine Möglichkeit, eine solche Forderung durchzusetzen.
Zitat von: Lina am 03. Januar 2023, 18:50:09Statt einem neuen Termin habe ich jetzt eine Rechnung über 100,-- Euro im Briefkasten. Grund: " Liquidation für ambulante ärztliche Behandlung nach GOÄ".
genau er stellt einfach eine private Rechnung aus.
Zitat von: Lina am 12. Dezember 2022, 10:24:10der Quatsch (Untersuchung) ist nicht umsonst.
Ich finde es keinen Quatsch und wenn du EM Rente möchtest, solltest du das wenigstens Versuchen.
Jedenfalls bist du da auch, zur Mitwirkung verpflichtet.
Auch wenn es keine Rente gibt, dass Gutachten davon kann sehr nützlich sein.
Für dich entstehen doch auch gar keine Kosten dadurch.
Fahrtkosten zur Untersuchung werden doch von der RV Übernommen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Januar 2023, 14:40:04Zitat von: Lina am 12. Dezember 2022, 10:24:10der Quatsch (Untersuchung) ist nicht umsonst.
Ich finde es keinen Quatsch und wenn du EM Rente möchtest, solltest du das wenigstens Versuchen.
Jedenfalls bist du da auch, zur Mitwirkung verpflichtet.
Auch wenn es keine Rente gibt, dass Gutachten davon kann sehr nützlich sein.
Für dich entstehen doch auch gar keine Kosten dadurch.
Fahrtkosten zur Untersuchung werden doch von der RV Übernommen.
Genau weiß ich das nicht, ob ich eine Mitwirkungspflicht habe, mich begutachten zu lassen. Prinzipiell ist diese Begutachtung keine schlechte Sache. Aber, wie ist die Qualität des Arztes, der die Begutachtung durchführt und, arbeitet sie/er in meinem Interesse, sprich, ist das Gutachten dann korrekt? Immer wenn das JC irgendwie beteiligt ist, kommt Mist dabei heraus. Außerdem habe ich die Rezessionen über die, mit dem Gutachten beauftragte Praxis gelesen, die sind schlecht! Vor allem steht da, dass versucht wird, den Patienten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das wollten die mit mir ja auch machen!
Heute zu Tage geht es nur um Geld.
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:24:56arbeitet sie/er in meinem Interesse,
Wenn dann eher im Interesse von der RV, denn die bezahlt ihn dafür.
Müsst ihr da in eine bestimmte Praxis?
Bei mir war es direkt bei der RV und Arzt, konnte man sich nicht Aussuchen.
Eben der, welcher an dem Tag gerade dort Anwesend war.
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:24:56Mitwirkungspflicht habe, mich begutachten zu lassen.
Gegenüber der RV besteht schon eine Mitwirkungspflicht.
Aber man kann bestimmte Untersuchungen auch Ablehnen, wenn man diese nicht möchte. (ist aber nicht zu Empfehlen)
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:24:56den Patienten das Geld aus der Tasche zu ziehen
Wie soll das gehen?
Die RV trägt alle, damit in Verbindung stehenden Kosten.
@Kopfbahnhof
Das ist eine ganz normale Praxis, die nicht nur Gutachten für die DRV durchführt. Bei mir wollten doch schon 100,-- Euro für gar nichts.
Das es Untersuchungen direkt bei der RV gibt, davon weiß ich nichts. Den Arzt kann ich mir nicht aussuchen und den Termin auch nicht. In der Praxis sind mehrere Ärzte tätig. Die Praxis ist in einer fremden Stadt.
Dann machen sie das bei euch wohl so.
Bei mir ist es die Knappschaft und die haben da, eine komplette Abteilung dafür.
Inkl. aller möglichen Med. Gerätschaften und Labor.
Aber zahlen musst du auf jeden Fall gar nichts.
Das Fahrgeld bekommst du von der RV auch zurück, auf Antrag.
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 17:05:12Dann machen sie das bei euch wohl so.
Bei mir ist es die Knappschaft und die haben da, eine komplette Abteilung dafür.
Inkl. aller möglichen Med. Gerätschaften und Labor.
Aber zahlen musst du auf jeden Fall gar nichts.
Das Fahrgeld bekommst du von der RV auch zurück, auf Antrag.
Das mit der Knappschaft klingt solide.
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 17:18:23Das mit der Knappschaft klingt solide.
Meiner Meinung war es das auch, nur das Ergebnis war trotzdem nicht so gut.
Keine EM Rente :heul: :heul:
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 17:33:13Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 17:18:23Das mit der Knappschaft klingt solide.
Meiner Meinung war es das auch, nur das Ergebnis war trotzdem nicht so gut.
Keine EM Rente :heul: :heul:
Schade! Vielleicht klappt es beim nächsten Mal
Nö hab es 2x versucht inkl. Widerspruch, jetzt warte ich auf die Rente :nea:
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:24:56Genau weiß ich das nicht, ob ich eine Mitwirkungspflicht habe, mich begutachten zu lassen.
§ 62 SGB I Untersuchungen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
§ 5 Abs. 1 S. 3 SGB II
Wird eine Leistung aufgrund eines Antrages nach Satz 1 von einem anderen Träger nach § 66 des Ersten Buches bestandskräftig entzogen oder versagt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch ganz oder teilweise so lange zu entziehen oder zu versagen, bis die leistungsberechtigte Person ihrer Verpflichtung nach den §§ 60 bis 64 des Ersten Buches gegenüber dem anderen Träger nachgekommen ist.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass die DRV den Antrag auf Erwerbsminderungsrente versagen darf, wenn du bei der von der DRV angeordneten Untersuchung nicht mitwirkst, und das JC daraufhin die Leistung ebenfalls komplett einstellen darf.
Liebe Lina,
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:24:56(...). Prinzipiell ist diese Begutachtung keine schlechte Sache. Aber, wie ist die Qualität des Arztes, der die Begutachtung durchführt und, arbeitet sie/er in meinem Interesse, sprich, ist das Gutachten dann korrekt? Immer wenn das JC irgendwie beteiligt ist, kommt Mist dabei heraus. Außerdem habe ich die Rezessionen über die, mit dem Gutachten beauftragte Praxis gelesen, die sind schlecht! Vor allem steht da, dass versucht wird, den Patienten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das wollten die mit mir ja auch machen!
Heute zu Tage geht es nur um Geld
Ja, es geht speziell hier bei der Beantragung einer EM-Rente darum, dass die RV möglichst nicht oder weniger als dir zustehen könnte, bezahlen will. Dementsprechend fallen dann die Gutachten der Ärzte aus. Meist nicht so wie der Betroffenen es zu Recht erwarten kann. Deine Misstrauen gegenüber Medizinern, die im Auftrag von RV begutachten, ist daher angebracht. Nicht ohne Grund wurde dir diese Praxis von der RV genannt. Solche Geschäftsbeziehungen beruhen nicht zwangslaüfig darauf, dass der entsprechende Mediziner fachlich dafür besonders geeignet ist. Mediziner, die für RVs gutachterlich tätig sind, erstellen Gutachten,- nicht weil sie dir zur einer deinen tatsächlichen Beeinträchtigung entsprechenden EM-Rente verhelfen wollen,- sondern weil diese für sie ein gutes Zusatzgeschäft bedeuten. War immer schon so. Wenn sie der RV gefallen, winken weitere Aufträge für Gutachten. Die RV lassen sich eine zu ihren Gunsten ausfallende Begutachtung gern etwas kosten.Frei nach dem Motto: einmal großzügig investiert, jahrelang davon profitiert.... Leider, leider!
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:52:43Das es Untersuchungen direkt bei der RV gibt, davon weiß ich nichts. Den Arzt kann ich mir nicht aussuchen und den Termin auch nicht. In der Praxis sind mehrere Ärzte tätig. Die Praxis ist in einer fremden Stadt.
Wenn erst einmal das Überprüfungsverfahren angelaufen ist, ist es zu spät, sich einen unabhängigen Arzt selbst aussuchen zu können, um vorab die Vertragsärte der RV mit einem wasserdichten Gutachten oder zumindest einem (kostengünstigeren) ausführlichem Attest von einem (oder mehreren) guten Facharzt/-ärzten , das/die alle Deine tatsächlichen Beeinträchtigungen berücksichtigen, zu konfronieren. Es wäre für dich vorteilhaft gewesen, dies zu tun, BEVOR du die EM-Rente beantragst.
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 17:18:23Das mit der Knappschaft klingt solide.
Die Knappschaft ist nicht per se solide und überprüft ebenfalls nach dem wirtschaftlichen Prinzip, EM-Renten abzuwehren oder die tatsächlich die zustehende EM-Rentenhöhe zu drücken oder zeitlich zu begrenzen.
Leider ist es es so, dass die meisten Antragstellern über dieses "Gutachtergeschäft" seitens der Mediziner und Rentenversicherer vorher nicht im Bilde sein können.
Vielleicht hast du dennoch Zeit, alles nachzuholen. Ich würde es versuchen. Ob mit nicht so beweiskräftigem Attest oder nicht so preisgünstigem, aber beweiskräftigem Gutachten, unterliegt deiner Entscheidung. Du musst wissen,was dir der Übertritt in die Erwerbsunfähigkeit wert ist.
Noch ein Tipp: wenn du solch ein Attest oder Gutachten erstellen lässt, würde ich dem Arzt nicht sagen, dass es für die RV ist. Musst du nicht. Kannst was anderes angeben. Wenn er weiß, dass es für RV ist, könnte er sich mit der tatsächlichen Diagnose/Befund zurückhalten... Bei einem UNi-Prof bestehen natürlich keine Bedenken, von Vertragsärzen der RV für seinen Befund angegriffen zu werden. Die wagen das nicht. Ist ein System der Hierarchien: einem Prof widerspricht man nicht.
Ich drücke dir die Daumen!
Zitat von: Lina am 05. Januar 2023, 16:52:43Das ist eine ganz normale Praxis, die nicht nur Gutachten für die DRV durchführt. Bei mir wollten doch schon 100,-- Euro für gar nichts.
hatte ich auch für ein privates Attest, damals 80 DM gezahlt, bei einem Medizinalrat, der auch Flieger ärztliche Tauglichkeit bescheinigt auf dem Attest war aber nichts angekreuzt, das konnte man dann nachträglich noch ankreuzen. Der Arzt war bestimmt schon über 75 Jahre.
Wer selbst zahlt, kommt früher zu einem Ergebnis, das passt.
Hallo,
die Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass ich angeblich einen Antrag auf Altersrente am 01.November2021 gestellt habe, was nicht stimmt. Und ich soll meine Krankenkassen Beiträge von ca. 220,-- Euro selbst zahlen bis die Altersrente eintrudelt. Derweil läuft mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, wo man feststellten will, ob ich überhaupt einen Anspruch auf Altersrente habe. Ich bekomme aber noch ALG2 Leistungen gezahlt und habe keinen Bescheid vom JC.
Offensichtlich will mich das JC unbedingt aus dem Leistungsbezug haben, mit allen Tricks.
Jetzt soll ich mich wieder bei einem Orthopäden der auch Psychologe ist, vorstellen, zwecks eines Gutachtens. Das bedeutet nichts Gutes.
Ich will einfach ohne Abschläge in Rente gehen und noch solange ALG2 beziehen oder arbeiten, wenn möglich, und am Besten in einer anderen Stadt.
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 14:06:38Ich will einfach ohne Abschläge in Rente gehen und noch solange ALG2 beziehen oder arbeiten, wenn möglich, und am Besten in einer anderen Stadt.
Wenn du der Ansicht bist, nicht erwerbsunfähig zu sein, dann such dir einfach nen Job mit 6 Stunden täglich und die Begutachtung wegen einer möglichen Erwerbsminderung ist vom Tisch.
Die Begutachtung ist sehr kurzfristig, schon Morgen.
Dann bring es endlich hinter dich bevor du irgendwann ohne Geld dastehst.
Ja. Es ist ja ein Gutachter in meiner Nähe. Der Erste hatte schon genug von mir.
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 14:06:38Derweil läuft mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, wo man feststellten will, ob ich überhaupt einen Anspruch auf Altersrente habe.
Irgendwas scheinst du hier zu Verwechseln oder?
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 14:06:38will einfach ohne Abschläge in Rente gehen und noch solange ALG2 beziehen oder arbeiten
Ich denke es läuft ein Antrag auf EM Rente bei deiner RV?
Wie lange hast du noch bis zur regulären Rente?
Momentan, kann das JC dich jedenfalls nicht mit 63 in Zwangsrente schicken.
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 14:06:38dass ich angeblich einen Antrag auf Altersrente am 01.November2021
das und auch dies
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 14:06:38ich soll meine Krankenkassen Beiträge von ca. 220,-- Euro selbst zahlen bis die Altersrente eintrudelt
verstehe ich auch nicht so richtig, wie kommt die KK darauf?
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Januar 2023, 16:26:19Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 14:06:38Derweil läuft mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, wo man feststellten will, ob ich überhaupt einen Anspruch auf Altersrente habe.
Irgendwas scheinst du hier zu Verwechseln oder?
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 14:06:38will einfach ohne Abschläge in Rente gehen und noch solange ALG2 beziehen oder arbeiten
Ich denke es läuft ein Antrag auf EM Rente bei deiner RV?
Wie lange hast du noch bis zur regulären Rente?
Momentan, kann das JC dich jedenfalls nicht mit 63 in Zwangsrente schicken.
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 14:06:38dass ich angeblich einen Antrag auf Altersrente am 01.November2021
das und auch dies
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 14:06:38ich soll meine Krankenkassen Beiträge von ca. 220,-- Euro selbst zahlen bis die Altersrente eintrudelt
verstehe ich auch nicht so richtig, wie kommt die KK darauf?
Die DRV hat der Krankenkasse mitgeteilt, ich selbst hätte im November 2021einen Antrag auf Altersrente gestellt, was gelogen ist. Telefonisch ist die DRV Bund Berlin nicht erreichbar, ich kann nicht nachfragen was das soll.
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft noch.
Das Jobcenter will mich unbedingt Zwangsverrenten und die Krankenkasse behauptet jetzt, die Zwangsrente gilt ab 01. Dezember 2022. Ab da soll ich freiwillig Beiträge aus meiner Tasche an die Krankenkasse zahlen, weil das JC mich bei der Krankenkasse abgemeldet hat. Meine Leistungen sind aber überwiesen worden.
Die Tricksen, weil die wissen, dass ab 2023 die Zwangsrente hinfällig ist. Ich werde momentan stark unter Druck gesetzt und schikaniert, Auslöser ist das JC.
So lange du Hartz bekommst, bist du auch über das JC Krankenversichert.
Frage bei deiner KK nach wer dich wann, da Abgemeldet haben soll.
Dass du weiterhin und unverändert Leistungen vom JC bekommst.
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 17:19:14Das Jobcenter will mich unbedingt Zwangsverrenten
Hast du da schon was dazu bekommen?
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 17:19:14ich selbst hätte im November 2021einen Antrag auf Altersrente gestellt
Kann es sein das JC hat hier ohne dein Wissen, so einen Antrag gestellt?
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 17:19:14Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft noch.
Dann muss das JC Abwarten was da raus kommt.
Ausser du hast schon sehr lange dabei nicht mitgewirkt.
Dann muss das JC auch irgendwann, eine Entscheidung treffen.
Da es offenbar aber weiterhin zahlt, solltest du dort mal um Auskunft bitten.
Ebenso bei der RV (irgendwann gehen die auch mal ans Telefon).
Mir ist ging es kürzlich ähnlich, die KK hat mir mitgeteilt ich sei Abgemeldet worden.
Ein Anruf dort, da kam raus es sei bei irgendeiner Umstellung beim JC dazu gekommen.
Wurde dann am Telefon gleich geklärt.
Die Krankenkasse hat mir gesagt, ich sei automatisch vom JC abgemeldet worden. Die ausführende Person ist nicht bekannt.
Vom JC ist noch nichts gekommen.
Es wird behauptet, ich hätte im November den Antrag auf AltersRente im November 2021 selbst gestellt. Das ist absolut nicht wahr. So früh hat auch das JC noch keinen Rentenantrag für mich gestellt, ganz sicher nicht.
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 17:48:16Die Krankenkasse hat mir gesagt, ich sei automatisch vom JC abgemeldet worden.
Solange du ALG II/Bürgergeld beziehst, bist du per Gesetz krankenversichert. Das JC kann und darf dich gar nicht abmelden.
Sollte dir Erwerbsminderungsrente zuerkannt werden, wirst du automatisch rükwirkend ab Antragstellung in der KV der Rentner versichert, das ist aber rein organisatorisch, für dich ändert sich nichts. Du bleibst bei deiner KV und durchgehend versichert.
Offenbar ist da irgendwas schiefgelaufen, die KV muss das klären.
Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 17:48:16Es wird behauptet, ich hätte im November den Antrag auf AltersRente im November 2021 selbst gestellt. Das ist absolut nicht wahr. So früh hat auch das JC noch keinen Rentenantrag für mich gestellt, ganz sicher nicht.
Kann es sein, dass Du im Novemeber 20121 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hast und das JC von sich aus und fälschlicher Weise behauptet, Du hättest stattdessen den Antrag auf REGELALTERSRENTE gestellt, obwohl in Wahrheit dieser Antrag vom JC gestellt (Zwangsverrentung) wurde?. Wenn der Antrag auf Altersrente gestellt wurde, dann muss dieser doch in schriftlicher Form vorliegen. Den Antrag würde ich mal schriftlich in Kopie anfordern, um zu klären, bzw. um zu beweisen, wer das gemacht hat oder eben nicht.
Muss das JC dem Leistungsbezieher nicht vorher mitteilen, wenn es eine Zwangsverrentung beantragt/durchführt?Gab es bis 31.12./2022 keine Widerspruchsfrist bei Zwangsverrentung?
Zitat von: Miau am 26. Januar 2023, 14:05:31Muss das JC dem Leistungsbezieher nicht vorher mitteilen, wenn es eine Zwangsverrentung beantragt
Natürlich müssen die es und eigentlich dürften die es auch erst machen, wenn man sich dieser Sache Verweigert.
Erst mal müsste das JC den "Kunden" dazu Auffordern so einen Antrag zu stellen.
Da vom JC offenbar weiter Leistungen gezahlt werden, scheint hier irgendwas mächtig schief zu laufen.
Zitat von: Ottokar am 26. Januar 2023, 11:55:51Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 17:48:16Die Krankenkasse hat mir gesagt, ich sei automatisch vom JC abgemeldet worden.
Solange du ALG II/Bürgergeld beziehst, bist du per Gesetz krankenversichert. Das JC kann und darf dich gar nicht abmelden.
Sollte dir Erwerbsminderungsrente zuerkannt werden, wirst du automatisch rükwirkend ab Antragstellung in der KV der Rentner versichert, das ist aber rein organisatorisch, für dich ändert sich nichts. Du bleibst bei deiner KV und durchgehend versichert.
Offenbar ist da irgendwas schiefgelaufen, die KV muss das klären.
Hoffentlich läuft es so. Soviel ich weiß, prüft die DRV noch, für welche Art der Krankenversicherung ich berechtigt bin, den Bogen habe ich noch nicht ausgefüllt und abgegeben weil das JC mich Zwangsverrenten will und ich Widerspruch und Klage gegen die Zwangsverrentung erhoben habe.
Und Miau
Zitat von: Miau am 26. Januar 2023, 14:05:31Zitat von: Lina am 25. Januar 2023, 17:48:16Es wird behauptet, ich hätte im November den Antrag auf AltersRente im November 2021 selbst gestellt. Das ist absolut nicht wahr. So früh hat auch das JC noch keinen Rentenantrag für mich gestellt, ganz sicher nicht.
Kann es sein, dass Du im Novemeber 20121 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hast und das JC von sich aus und fälschlicher Weise behauptet, Du hättest stattdessen den Antrag auf REGELALTERSRENTE gestellt, obwohl in Wahrheit dieser Antrag vom JC gestellt (Zwangsverrentung) wurde?. Wenn der Antrag auf Altersrente gestellt wurde, dann muss dieser doch in schriftlicher Form vorliegen. Den Antrag würde ich mal schriftlich in Kopie anfordern, um zu klären, bzw. um zu beweisen, wer das gemacht hat oder eben nicht.
Muss das JC dem Leistungsbezieher nicht vorher mitteilen, wenn es eine Zwangsverrentung beantragt/durchführt?Gab es bis 31.12./2022 keine Widerspruchsfrist bei Zwangsverrentung?
Antwort:
Nein, im November 2021 habe ich noch gar keinen Antrag gestellt, da habe ich vom JC die Aufforderung bekommen, einen Antrag auf Rente für langjährige Versicherte zu stellen. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und dann Klage beim SG erhoben. Viel später kam vom JC die Aufforderung bei dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente mitzuwirken. Das habe ich getan, indem ich selbst einen Antrag gestellt habe und explizit alles was Altersrente betrifft durchgestrichen habe. Seit dem läuft der Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Zwischendurch kamen immer wieder Drohbriefe vom JC, das ich den Antrag auf Altersrente stellen soll.
Nun behauptet die KKasse das ich abgemeldet bin, und ab 01.12.2022 Beiträge selbst bezahlen soll bis die Altersrente auf meinem Konto ist weil wei die DRV der KKasse mitgeteilt hat, ich selbst hätte November 2021 einen Antrag auf Altersrente gestellt.
Für mich sieht es so aus, dass das JC und DRV sehr böse auf mich sind weil ab 2023 die Zwangsverrentung ausgesetzt ist.
Zitat von: Lina am 26. Januar 2023, 17:22:39habe ich vom JC die Aufforderung bekommen, einen Antrag auf Rente für langjährige Versicherte zu stellen
Den hast du vermutlich nicht gestellt?
Zitat von: Lina am 26. Januar 2023, 17:22:39und dann Klage beim SG erhoben
Die läuft sicher noch?
Zitat von: Lina am 26. Januar 2023, 17:22:39weil ab 2023 die Zwangsverrentung ausgesetzt ist.
Ja könnte sein die wollten noch ganz schnell par Leute los werden, was jetzt ja nun nicht mehr geht.
Zitat von: Lina am 26. Januar 2023, 17:22:39Nun behauptet die KKasse das ich abgemeldet bin
Du bekommst weiterhin Hartz IV (Bürgergeld)?
Dann bist du auch weiterhin bei der KK gemeldet wenn nicht, könnte das JC dich tatsächlich Abgemeldet haben.
Aber da deine Informationen recht langsam oder gar nicht kommen, ist es auch schwierig genauer Antworten zu können.
Zitat von: Lina am 26. Januar 2023, 17:22:39für welche Art der Krankenversicherung ich berechtigt bin
Es gibt doch nur die Gesetzliche bei dir.
Zitat von: Lina am 26. Januar 2023, 17:22:39einen Antrag auf Rente für langjährige Versicherte zu stellen.
Zu der Zeit lief schon der Antrag auf EM Rente bei deiner RV?
Nein, einen Antrag für langjährige, Versicherte habe ich n i c h t gestellt.
und
Die Klage beim SG läuft noch.
und
Ich bekomme noch Bürgergeld, weil über die Erwerbsminderungsrente noch nicht entschieden ist. Heute war ich beim Gutachter.
und
Ja, ich bin in der gesetzlichen Kkasse.
Es gibt aber andere Unterschiede bei der Rente. Ich war durchgehend, langjährig Mitglied in der KKasse. Habe aber ein paar Monate die Beiträge selbst bezahlt. Ich weiß nicht, wie das gewertet wird.
und
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde nach der Aufforderung des JC gestellt. Und nach der Klageeinreichung beim SG.
EM Rente hat aber nichts mit Altersrente zu tun.
Somit sollte alles gut sein bis das mit der KK, was du klären solltest.
Du bekommst Bürgergeld, also bist du auch bei deiner KK weiter Versichert. (sag denen das)
Zitat von: Lina am 26. Januar 2023, 18:34:37Habe aber ein paar Monate die Beiträge selbst bezahlt. Ich weiß nicht, wie das gewertet wird.
Hat keine Bedeutung bei dir, ich war auch mal bei der KK freiwillig Versichert.
Hat auch nichts mit der Rente zu tun.
Danke, mal sehen was noch kommt, was das JC sich noch einfallen läßt.
Zitat von: Lina am 26. Januar 2023, 17:22:39Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und dann Klage beim SG erhoben. Viel später kam vom JC die Aufforderung bei dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente mitzuwirken. Das habe ich getan, indem ich selbst einen Antrag gestellt habe und explizit alles was Altersrente betrifft durchgestrichen habe. Seit dem läuft der Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Zwischendurch kamen immer wieder Drohbriefe vom JC, das ich den Antrag auf Altersrente stellen soll.
Für mich stellt sich das alles so dar, dass das JC dich um jeden Preis los werden will. Dass das JC geltende Rechtsvorschriften oft nicht beachtet, ist allgemein bekannt. Hier ist anscheinend eine ungute Melange aus Behördenwillkür und eigener Unkenntnis (wie mit Behörden umgehen) und Untätigkeit (Begutachtung hinausgezögert) deinerseits entstanden. Nach meinem Eindruck ist dem JC die Geduld abhanden gekommen und schlägt mit rechtswidrigen Methoden um sich (von KK abgemeldet), um den Druck, dich begutachten zu lassen zu erhöhen.
Evtl. war es schon rechtswidrig, dich bereits während des laufenden Klageverfahrens beim SG wegen Widerspruchs gegen die Zwangsverrrentung zum Antrag auf EM-Rente aufzufordern. Vermutlich hast du die selbst auf diese Idee gebracht, indem du in dieser Phase gegenüber dem JC evtl. gesundheitliche Probleme angedeutet hast. Indem Du aber während des laufenden Klageverfahrens (Zwangsverrentung) selbst den Antrag auf EM-Rente gestellt hast, hast Du denen anscheinend einen Gefallen getan und alles ist für dich komplizierter geworden. Sorry. Trotzdem kann ich dein Vorgehen nachvollziehen. Jede leistungsrelevante Info vom Leistungsbezieher wird ggfs gegen ihn verwendet, so lautet meine persönliche Schlussfolgerung aus dem Umgang mit dem JC.
Für dich waren die einzelnen, konkreten Vorgehensweisen des JC vermutlich nicht zu erwarten. Die SB sind darauf in Schulungen gebrieft (= gewieft) worden. Ich hätte an deiner Stelle längst einen Rechtsanwalt hinzugezogen. Schließlich geht es bei dir um einschneidende, existentielle Fragen. Deine Beiträge hier lassen vermuten, dass du denen vom JC hilflos ausgeliefert bist, was kein Vorwurf sein soll. Da bist du sicherlich nicht die Erste oder Einzige.
@Miau, Du hast Recht. Aber ob ein Rechtsanwalt mir da helfen kann und will, ist leider auch nicht sicher. Das schreibe ich auf Grund meiner Erfahrung mit einem Rechtsanwalt gegen das JC in einer anderen Angelegenheit.
Was die Krankenkasse und die DRV betrifft, ist es aus meiner Sicht nicht ausgeschlossen, dass die in diesem konkreten Fall dem JC zuarbeiten. Vielleicht bekommen die betreffenden Mitarbeiter ja Vorteile oder Geld, wenn die dem JC helfen.
Und, das Sozialgericht hat von vornherein, ohne das ich einen Antrag gestellt habe, die Prozesskostenhilfe abgelehnt.
Zitat von: Lina am 27. Januar 2023, 15:55:26Was die Krankenkasse und die DRV betrifft, ist es aus meiner Sicht nicht ausgeschlossen, dass die in diesem konkreten Fall dem JC zuarbeiten. Vielleicht bekommen die betreffenden Mitarbeiter ja Vorteile oder Geld, wenn die dem JC helfen.
Und, das Sozialgericht hat von vornherein, ohne das ich einen Antrag gestellt habe, die Prozesskostenhilfe abgelehnt.
:ironie: Vermutlich wurden die alle vom Jobcenter bestochen. :ironie:
@BigMama
Warum behauptet die DRV ich hätte im November 2021 einen Rentenantrag gestellt obwohl das nicht stimmt? Gilt denn die Aufforderung vom JC zur Rentenantrag Stellung als Rentenantrag den ich gestellt habe?
Zitat von: Lina am 27. Januar 2023, 19:16:25Gilt denn die Aufforderung vom JC zur Rentenantrag Stellung als Rentenantrag den ich gestellt habe?
Nein, aber möglicherweise hat das JC gemäß § 5 Abs. 3 SGB II diesen Antrag für dich gestellt.
Ruf doch mal bei der DRV an und frag nach.
@Ottokar
Es ist unmöglich, jemand bei der DRV ans Telefon zu bekommen.Nur die Warteschleife oder das Besetzt Zeichen. Ich könnte da 8 Std. am Telefon umsonst warten.
Noch im August hat das JC mich wiederholt aufgefordert, den Rentenantrag selbst zu stellen oder mir die Leistungen zu entziehen, wenn ich nicht mitwirke. Da mein EMRA noch in Bearbeitung ist, haben sie meinem Widerspruch stattgegeben.
Ich muß einen Widerspruch zur DRV schicken und auf die Antwort warten.
Zitat von: Lina am 27. Januar 2023, 19:40:08Da mein EMRA noch in Bearbeitung ist
Eben den hätte das JC abwarten müssen und muss es, bis der durch ist.
Kommt auch darauf an, wenn du den gestellt hast.
Weil es ja doch schön länger zu laufen scheint...
Zitat von: Lina am 27. Januar 2023, 19:40:08Noch im August hat das JC mich wiederholt aufgefordert
Möglicherweise wollten sie dich tatsächlich noch schnell in die Rente abschieben, bevor die jetzige Regelung greift.
Zitat von: Lina am 27. Januar 2023, 19:40:08haben sie meinem Widerspruch stattgegeben.
Evtl. darum zahlen sie dir auch weiterhin Bürgergeld?
Zitat:
@Kopfbahnhof
"Evtl. darum zahlen sie dir auch weiterhin Bürgergeld?"
Dem Widerspruch wurde damals stattgegeben weil das Verfahren EMR noch läuft und wegen dem Verfahren vor dem Sozialgericht.
Ich habe jetzt Widersprüche an die DRV und KKasse geschickt. Das ist lästig und zieht runter und der Erfolg ist nicht garantiert.
@ Lina, stell bei allen Behörden eine DSGVO Anfrage. Da bekommst du alle Spielkarten von den. Dann weißt du was für ein Blatt dein gegenüber hat. Deine Strategie kannst du dann darauf anpassen. Denn die kennen dein Blatt nicht.
Bei mir hat die DRV einfach nicht ihren Job Gemacht. Und dem Gericht wollten die keine Unterlagen geben. Das Gericht ist dann selber losgezogen und hat anhand eines Gutachtens selber herausgefunden wie es ist.
Zitat von: Lina am 28. Januar 2023, 20:08:36habe jetzt Widersprüche an die DRV und KKasse geschickt
Was erhoffst du dir davon, kläre doch erst mal das mit der KK.
Da der Antrag auf EM Rente noch läuft, solltest du erst mal warten was da raus kommt.
Zitat von: PaulHilft am 29. Januar 2023, 00:10:00stell bei allen Behörden eine DSGVO Anfrage.
Wozu soll das gut sein??
Zitat von: BigMama am 27. Januar 2023, 18:54:19Vermutlich wurden die alle vom Jobcenter bestochen :ironie:
So ironisch ist das gar nicht! Ich könnte dazu eine
WAHRE GESCHICHGTE ERZÄHLEN UND schriftlich BEWEISEN !
Und zwar wie wegen angeblichen Fristablauf (innerhalb der Frist) ein Verfahren abgeblockt werden sollte.
Bestechungen mit Geld halte ich für ausgeschlossen, aber aus "Gefälligkeit" ist sowas (und mehr) schon drin.
Hallo, die Fahrkosten zur Gutachter Untersuchung werden von der DRV übernommen. Muß ich das im Original dahin schicken oder reicht der Antrag und die Fahrkarte in Kopie oder als Fax versendet?
Zitat von: Lina am 29. Januar 2023, 17:50:59die Fahrkosten zur Gutachter Untersuchung werden von der DRV übernommen.
Ja hatte ich dir ja schon geschrieben.
Zitat von: Lina am 29. Januar 2023, 17:50:59oder reicht der Antrag und die Fahrkarte in Kopie
Steht das nicht dabei?
Manchen reicht die Kopie, andere wollen aber das Originalticket für die Abrechnung haben.
(DRV fragen wenn Original mache ein Kopie für dich)
Es kann gut möglich sein, dass die DRV das immer Anerkennt. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, darfst du vorher fragen und dir das bestätigen lassen. hab so neulich 2 x 50€ Taxi Fahrten mit dem Gericht vorher abgesprochen. =D Die haben dann auch direkt abgerechnet. ^^ Musste also auch nicht in Vorleistung gehen.
Hallo, die Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass sie Erkundigungen über den Stand der Bearbeitung meines Erwerbsminderungsrenten Antrag bei der DRV holen möchte. Dürfen die das? So langsam nervt mich diese Übergriffigkeit dieser Kasse.
Was hat die KK jetzt damit zu tun, wofür will sie das machen?
Haben die es irgendwie begründet?
Die Auskunft kannst du denen doch auch geben. (Bearbeitung läuft halt noch fertig)
Bist du nun weiter bei der KK Versichert?
Ich bin weiter versichert. Und warum die sich in meine Angelegenheit mischen weiß ich nicht.
Zitat von: Lina am 30. Januar 2023, 16:38:36warum die sich in meine Angelegenheit mischen weiß ich nicht.
Oder die wollten einfach nur wissen wie der Stand ist.
Manchmal ist es auch nur ein Computerproblem, wie damals bei mir.
Von der KK kam ein Brief ich solle doch Mitteilen wer mein neuer AG ist, da vom JC irrtümlich Abgemeldet.
@Kopfbahnhof
Habe gerade mit der KK telefoniert und mir alles erklären lassen. Alles gut soweit und ja, es stimmt, die dürfen sich über den Stand des Rentenantrags informieren.
Leider habe ich keinen Bescheid über die gutachterliche Untersuchung bekommen. Stattdessen einen Bescheid über Altersrente obwohl ich keinen Antrag gestellt habe.Auf meine schriftliche Anfrage, ob und wann das JC für mich ersatzweise einen Antrag gestellt hat, bekomme ich keine Antwort von der DRV. Leider muß ich sagen, dass die DRV ( betreffender SB, Name unbekannt) mehrfach bewußt nicht die Wahrheit gesagt hat und Fakten verdreht. Auch vom JC habe ich keine Informationen mehr bekommen. Bei soviel Übergriffigkeit und Wahrheitsverdrehung, Lügen von der DRV, weiß ich erst mal gar nicht was ich machen soll.
Wurde dir nun die Altersrente bewilligt?
Ja. Angeblich auf Grund meines Antrages. Ich habe keinen Antrag gestellt.
Dann beantrage Akteneinsicht.
Im Bescheid steht doch sicher "auf Ihren Antrag vom ......". Dann kannst du in der Akte nachsehen wie die DRV auf dieses Datum und dich als Antragateller kommt.
Wo soll ich Akteneinsicht beantragen? Das ist DRV Bund Berlin und ich lebe in Rheinland Pfalz, also weit weg von Berlin
Ich weiß nicht, ob es die Möglichkeit gibt, die Akte über beispielsweise ein Amtsgericht einzusehen. Ist nur ne spontane Idee, ohne tatsächliche Kenntnisse.
Vielleicht kennt sich hier jemand besser aus und hat einen ptaktikablen Vorschlag.
Zitat von: BigMama am 18. Februar 2023, 19:33:11Dann beantrage Akteneinsicht.
Im Bescheid steht doch sicher "auf Ihren Antrag vom ......". Dann kannst du in der Akte nachsehen wie die DRV auf dieses Datum und dich als Antragateller kommt.
Sorry, aber lass es. Sie versteht es einfach nicht.
Wer den Antrag gestellt hat, ist letztlich ohnehin egal. Die Altersrente wurde bewilligt und damit war's das, auch EMR hat sich damit erledigt.
Jetzt ist statt des JC das Sozialamt zuständig, falls die Rente zu gering ist.
Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich. Der ist bestimmt fehlerhaft.
Widerspruch gegen den Rentenbescheid, weil der "bestimmt" falsch ist?
:wand:
Leg dich besser wieder hin.
:grins:
Es geht weiter mit den JC Schikanen.
Erst habe ich ein Schreiben vom JC bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass die DRV festgestellt hat, dass ich im Sinne von Paragraph 43 (2) SGB VI unter den üblichen Bedingungen des allgm. Arbeitsmarktes außerstande bin, mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.
Somit gelten Sie gemäß Paragraph 8 (1) SGB II als nicht erwerbsfähig und haben nach Paragraph 7 SGB II keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch.
Und ich werde aufgefordert, einen Antrag auf ergänzende Leistungen beim Sozialamt zu stellen.
Das habe ich auch gemacht.
Heute bekomme ich den Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung, dass mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen abgelehnt wird und das ich noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbsfähig sein kann.
Also hat das JC gelogen oder was stimmt da nicht?
Zitat von: Lina am 18. Februar 2023, 18:31:25Stattdessen einen Bescheid über Altersrente
Zitat von: BigMama am 18. Februar 2023, 19:30:21Wurde dir nun die Altersrente bewilligt?
Zitat von: Lina am 18. Februar 2023, 19:31:25Ja. Angeblich auf Grund meines Antrages. Ich habe keinen Antrag gestellt.
und nun
Zitat von: Lina am 14. März 2023, 20:20:55Erst habe ich ein Schreiben vom JC bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass die DRV festgestellt hat, dass ich im Sinne von Paragraph 43 (2) SGB VI unter den üblichen Bedingungen des allgm. Arbeitsmarktes außerstande bin, mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.
Somit gelten Sie gemäß Paragraph 8 (1) SGB II als nicht erwerbsfähig und haben nach Paragraph 7 SGB II keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch.
Und ich werde aufgefordert, einen Antrag auf ergänzende Leistungen beim Sozialamt zu stellen.
Das habe ich auch gemacht.
Heute bekomme ich den Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung, dass mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen abgelehnt wird und das ich noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbsfähig sein kann.
So langsam zweifele ich an der Ernsthaftigkeit deiner Aussagen.
Wenn dir Altersrente bewilligt wurde, hast du automatisch keinen Anspruch mehr auf Erwerbsminderungsrente.
Anspruch auf ALG II/Bürgergeld hast du als Altersrentner auch nicht mehr, sondern stattdessen auf Grundsicherung nach SGB XII.
Ich wundere mich selbst über diese umständliche Vorgehensweise von der DRV und über die Machenschaften des JC.
Die Altersrente ist schon bewilligt aber der Antrag auf EMR lief die ganze Zeit noch. Dann hat mir das JC einen Aufhebungsbescheid über ALG2 geschickt, weil ich nicht mehr erwerbsfähig bin. Gestern habe ich den Bescheid von der DRV bekommen, das ich noch mindestens 6 Std. täglich arbeiten kann. Total widersprüchlich.
Jetzt muß ich Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid des JC einlegen um weiter die ALG 2 Leistungen zu bekommen bis mein Lebensunterhalt geklärt ist. Ich habe noch keine Altersrente auf dem Konto und die ergänzende Sozialhilfe ist noch nicht bewilligt. Im April wäre ich mittellos.
Lieber einer Arbeit nachgehen (wenn man kann), als dieses Mobbing auszuhalten!
Die Altersrente und die EMR wurden von dir oder dem JC beantragt, so wird ein Schuh daraus. :grins:
Die Altersrente wurde vom JC ersatzweise für mich beantragt die Erwerbsminderungsrente wurde von mir beantragt.
Altersrente ist nur was für gesunde und jeder kann so viel verdienen wie man will das ist jetzt ganz neu.
Zitat von: Lina am 15. März 2023, 15:12:38Die Altersrente wurde vom JC ersatzweise für mich beantragt
um dich los zu werden und mit weniger Rente in die Sozialhilfe abzuschieben was ja jetzt ab Bürgergeldbezug zurzeit ausgesetzt ist.
Zitat von: horst am 15. März 2023, 15:27:24Altersrente ist nur was für gesunde und jeder kann so viel verdienen wie man will das ist jetzt ganz neu.
Das ist nicht neu.
Zitat von: Sheherazade am 15. März 2023, 15:53:37Zitat von: horst am 15. März 2023, 15:27:24Altersrente ist nur was für gesunde und jeder kann so viel verdienen wie man will das ist jetzt ganz neu.
Das ist nicht neu.
ich meinte eigentlich das.
Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten können Sie ab 2023 "normal" weiterarbeiten und eine ungekürzte Rente beziehen, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Bis Dezember 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.
Zitat von: horst am 15. März 2023, 16:00:21Zitat von: Sheherazade am 15. März 2023, 15:53:37Zitat von: horst am 15. März 2023, 15:27:24Altersrente ist nur was für gesunde und jeder kann so viel verdienen wie man will das ist jetzt ganz neu.
Das ist nicht neu.
ich meinte eigentlich das.
Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten können Sie ab 2023 "normal" weiterarbeiten und eine ungekürzte Rente beziehen, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Bis Dezember 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.
Steuern muß man dann zahlen? Kann die Rente bei Hinzuverdienst gekürzt werden und muß man der DRV mitteilen, dass man Geld verdient und wie hoch der Verdienst ist?
Zitat von: horst am 15. März 2023, 16:00:21ich meinte eigentlich das.
Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten können Sie ab 2023 "normal" weiterarbeiten
Ich konnte hier nichts von einer
vorgezogenen Altersrente lesen, nur Altersrente.
Zitat von: Lina am 15. März 2023, 16:19:42Steuern muß man dann zahlen? Kann die Rente bei Hinzuverdienst gekürzt werden und muß man der DRV mitteilen, dass man Geld verdient und wie hoch der Verdienst ist?
Deine Fragen werden mit dem Rentenbescheid beantwortet, da steht alles drin.
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