Hallo Forum,
eine Person, der regelmäßig Blindengeld gezahlt wird zieht von NRW nach Niedersachsen. Da sie zuvor ausschließlich vom Blindengeld lebte und noch nie ALG 2 bezog, regelte sie das Problem, dass sie nun durch Änderung ihres Wohnsitzes nur noch ungefähr die Hälfte (unterschiedliche Bundeslandregelungen) erhalten würde dadurch, dass sie sich nicht ummeldete.
Klingt irgendwie nicht wie eine akkurate Gestaltung. Was wäre jetzt der richtige Schritt um weiterhin Miete und Lebensunterhalt bestreiten zu können und sich dabei zusätzlich auch korrekt umzumelden? Hier sollte doch ALG 2 beantragt werden können, oder? Das durch das andere Bundesland geringere Blindengeld würde ja nicht einmal angerechnet werden dürfen.
Danke für einen Rat.
djfeedback
Zitat von: djfeedback am 24. November 2022, 15:17:36Hier sollte doch ALG 2 beantragt werden können, oder?
Nur wenn die Person auch ALG 2 berechtigt ist.
Also dem Arbeitsmarkt mehr als drei Std. zur Verfügung stehen kann.
Ansonsten dürfte das Sozialamt in Frage kommen.
MfG FN