Hallo Leute!,
Ich habe copd gold4!,und auch nicht Arbeitsfähig mein Hausarzt und Lungenfacharzt haben mir auch ein Ärztlichen Atest geschrieben das ich keine Arbeit ausführen kann!Meine Krankenkasse hat mir zuerst ganz normal nach 6 Wochen Krankengeld gezahlt und nach 26 Wochen trotz Krankmeldungen mich Angerufen und gesagt das der Medizinische Dienst ein Gutachten von mir erstellt hat und ich Arbeiten gehen kann obwohl das nicht der Fall ist !,und ich mich Arbeitslos melden muß!Nun ist es so das ich zuerst auf der Bundesargenzur für Arbeit wahr um dort einen Arbeitslosengeld 1 Antrag zu bekommen,dort wurde mir gesagt ich sollte zum jobcenter gehen und da den Antrag ausfüllen ,hab ich bei beiden gemacht!,danach wurde mir wieder vom Jobcenter mitgeteilt das ich zur Argentur für Arbeit gehen sollte um da wieder einen Antrag auszufüllen!!,
Kurz gesagt ich wurde nur hin und her geschickt!,Nun hat sich das alles über 3 Monate gezocken und bekomme immer noch keine Leistung von beiden Ämtern!!Ich hatte 1997 meine Lehre beendet und war seit dem immer Arbeiten, in der letzten Firma war ich über 15 Jahre angestellt!!
Ich weiß nicht mehr weiter!!
Bin mittellos und konnte 3 Monate keine Miete zahlen!Siwie Medikamente werden auch langsam Lehr!usw.
Kann mir jemand sagen was ich tun kann das das alles mit dem Ämtern schneller läuft!!
Sascha, bist du lückenlos AU?
Hast du den Vermieter über die Lage informiert und ihn um Aufschub gebeten?
Drei Monate sind ein Kündigungsgrund!
Wende dich an die BA in Nürnberg.
Die ist zwar nicht weisungsbefugt gegenüber den JC´s aber die senden deine Beschwerde direkt an die Direktion deines JC (nicht an einen SB).
Ein schneller und kostengünstiger Weg. Hat meistens Erfolg weil es von ganz oben nach unten geht. Kannst du auch per Mail machen.
Zitat von: Ratlos am 25. November 2022, 10:57:54Wende dich an die BA in Nürnberg.
Die ist zwar nicht weisungsbefugt gegenüber den JC´s aber die senden deine Beschwerde direkt an die Direktion deines JC (nicht an einen SB).
Ein schneller und kostengünstiger Weg. Hat meistens Erfolg weil es von ganz oben nach unten geht. Kannst du auch per Mail machen.
Woran erkennst du die Zuständigkeit des JC´s?
Zitat von: Sascha55 am 23. November 2022, 21:50:23dort wurde mir gesagt ich sollte zum jobcenter
Daran! Und die BA kennt auch die zuständige Regionaldirektion auch des Arbeitsamtes für ALG 1.
Zitat von: Ratlos am 25. November 2022, 11:33:56Zitat von: Sascha55 am 23. November 2022, 21:50:23dort wurde mir gesagt ich sollte zum jobcenter
Daran! Und die BA kennt auch die zuständige Regionaldirektion auch des Arbeitsamtes für ALG 1.
Wenn er vor seiner AU immer Arbeiten war, wie er schreibt und seine Arbeitsunfähigkeit nun aufgehoben ist und er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, wird er Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Die Agentur wird wissen, dass er Anspruch hat und ihn aufgrund der finanziellen Notlage zum JC geschickt haben.
Jedoch vergisst man bei der BA, dass man dort gem. https://dejure.org/gesetze/SGB_III/328.html ebenso vorläufig entscheiden kann.
Und es ist ja absolut kein Geheimnis, dass ein Antrag auf ALG I wesentlich schneller bearbeitet werden kann.
Ich kenne den §. Deswegen gab ich ja den Rat sich schnellstens an schnellstens an die BA zu wenden.
Ansonsten wird noch paar mal hin und her geschickt.
Die vorläufige Entscheidung ist ja sogar in einer BGH Entscheidung enthalten.
@ TE - siehe Beitrag Nr. 2 - du musst mit deinem VM zwingend eine Vereinbarung treffenwegen Stundung der Miete.
Er könnte dir jetzt schon fristlos kündigen