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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Radmann am 24. November 2022, 18:09:19

Titel: Zahlt ein aufstockender Selbständiger Einkommenssteuer auf SGBII? Wovon denn bit
Beitrag von: Radmann am 24. November 2022, 18:09:19
Hallo Leute,

als aufstockender Selbständiger habe ich im letzten Jahr 12.000 € Gewinn erwirtschaftet und diesen mit monatlich 1.000 € entnommen. Natürlich habe ich diese Gewinne in der EKS angegeben und dort wurden sie wie immer verrechnet. Nun soll ich auf diese Firmengewinne Einkommens- und Kirchensteuer zahlen - aber wovon? Vom Regelsatz?
Die angegebenen Zahlen sind glattgerechnet und als Beispielsummen zu betrachten.

Gruß Radmann
Titel: Aw: Zahlt ein aufstockender Selbständiger Einkommenssteuer auf SGBII? Wovon denn bit
Beitrag von: Yavanna am 24. November 2022, 18:42:17
Musstest du keine Steuervorauszahlungen leisten? Die können in der EKS als Ausgaben angesetzt werden.
Titel: Aw: Zahlt ein aufstockender Selbständiger Einkommenssteuer auf SGBII? Wovon denn bit
Beitrag von: Radmann am 24. November 2022, 19:31:41
Zitat von: Yavanna am 24. November 2022, 18:42:17Musstest du keine Steuervorauszahlungen leisten? Die können in der EKS als Ausgaben angesetzt werden.

Nein, dafür waren meine Einkünfte zu klein.
Titel: Aw: Zahlt ein aufstockender Selbständiger Einkommenssteuer auf SGBII? Wovon denn bit
Beitrag von: Rico am 25. November 2022, 08:11:18
Zitat von: Radmann am 24. November 2022, 18:09:19Nun soll ich auf diese Firmengewinne Einkommens- und Kirchensteuer zahlen - aber wovon? Vom Regelsatz?


Gruß Radmann
von den 12000€ Gewinn :yes:
Auf das ALGII fällt keine Einkommensteuer an.
Titel: Aw: Zahlt ein aufstockender Selbständiger Einkommenssteuer auf SGBII? Wovon denn bit
Beitrag von: Radmann am 25. November 2022, 08:36:22

von den 12000€ Gewinn :yes:
Auf das ALGII fällt keine Einkommensteuer an.
[/quote]

Verdammt, dass ich da nicht selbst drauf gekommen bin!  :wand:
Spaß beiseite, das ist mir durchaus klar. Da dieser Gewinn aber durch die Arge komplett abgezogen wurde, zahle ich nun faktisch aus den grob 450 Eurönchen, die mir zum Leben bleiben, Steuern auf einen Gewinn, den ich nie in Händen hatte... ;)
Titel: Aw: Zahlt ein aufstockender Selbständiger Einkommenssteuer auf SGBII? Wovon denn bit
Beitrag von: terrier am 25. November 2022, 08:40:12
weil du Esel verdammt zu blöd warst, deine Steuern vom Einkommen gleich zu zahlen, statt sie voll zu entnehmen. Dann hätte das JC auch nur die versteuerte Summe angerechnet. Hast du wirklich geglaubt, du könntest Gewinne steuerfrei an dich auszahlen?
Titel: Aw: Zahlt ein aufstockender Selbständiger Einkommenssteuer auf SGBII? Wovon denn bit
Beitrag von: Oberfrank am 25. November 2022, 08:40:56

Und was wurde aus den 1000€ Gewinnabschöpfung monatlich?
Rücklagen für Investitionen aus den Gewinnen? Dann die Angreifen.
Titel: Aw: Zahlt ein aufstockender Selbständiger Einkommenssteuer auf SGBII? Wovon denn bit
Beitrag von: Radmann am 25. November 2022, 21:27:46
Zitat von: terrier am 25. November 2022, 08:40:12weil du Esel verdammt zu blöd warst, deine Steuern vom Einkommen gleich zu zahlen, statt sie voll zu entnehmen. Dann hätte das JC auch nur die versteuerte Summe angerechnet. Hast du wirklich geglaubt, du könntest Gewinne steuerfrei an dich auszahlen?

Wegen fehlender Gewinne aus dem Vorjahr und der Tatsache, dass ich H4 bezog, hat das Fiamt Vorauszahlungen abgelehnt ;)
Titel: Aw: Zahlt ein aufstockender Selbständiger Einkommenssteuer auf SGBII? Wovon denn bit
Beitrag von: Radmann am 25. November 2022, 23:05:57
Zitat von: Oberfrank am 25. November 2022, 08:40:56Und was wurde aus den 1000€ Gewinnabschöpfung monatlich?
Rücklagen für Investitionen aus den Gewinnen? Dann die Angreifen.

Angenommen, ich habe mit Miete und dem Regelsatz einen Anspruch auf 1.100 Euro monatlich, dann zieht das Jobcenter die entnommenen 1.000€ von meinem Anspruch ab und zahlt mir nur 100 €. Ich muss gemäß EKS usw. jeden Gewinn ausweisen und der wird mir dann von meinem Anspruch abgezogen. Auf Deutsch, ich habe es für Lebensunterhalt und Miete ausgeben müssen.
Titel: Aw: Zahlt ein aufstockender Selbständiger Einkommenssteuer auf SGBII? Wovon denn bit
Beitrag von: OLD-MAN am 26. November 2022, 04:34:39
Gewinn?

Wovon redest du denn, wenn du "Gewinn" schreibst? Ist es der Ertrag deiner Arbeit, der Brutto- oder Nettogewinn, also vor oder nach Steuern und Abgaben (nicht B-Ausgaben)?

Natürlich musst du als Unternehmer auf 12.000 € auch Steuern bezahlen und natürlich werden (sollten) dir auch die Erwerbstätigenfreibeträge abgezogen!

Also, irgendwas stimmt doch in deiner Buchführung (EKS) und in deinem Geschreibsel hier nicht.
Titel: Aw: Zahlt ein aufstockender Selbständiger Einkommenssteuer auf SGBII? Wovon denn bit
Beitrag von: Rico am 26. November 2022, 09:42:53
Zitat von: Radmann am 25. November 2022, 23:05:57Angenommen, ich habe mit Miete und dem Regelsatz einen Anspruch auf 1.100 Euro monatlich, dann zieht das Jobcenter die entnommenen 1.000€ von meinem Anspruch ab und zahlt mir nur 100 €. Ich muss gemäß EKS usw. jeden Gewinn ausweisen und der wird mir dann von meinem Anspruch abgezogen. Auf Deutsch, ich habe es für Lebensunterhalt und Miete ausgeben müssen.
Bei einem Bedarf von 1100€ und einem Gewinn (also das Brutto eines Selbständigen)von 1000€.
Von den 1000€ werden dir 280€ nicht angerechnet (weil du Aufstocker bist)
Dein Anspruch beträgt somit monatlich 380€ + Krankenkasse
Du hälst in den Händen ,1000€ Gewinn aus deiner Firma + 380€ vom Amt= 1380€ monatlich, davon mußt du alle deine Privaten Kosten und deine Firma am laufen halten, also auch Einkommensteuer abdrücken :smile: