tagesschau: Nachrichten
Bürgergeld-Beschluss erwartet
Bundestag und Bundesrat wollen heute
das Bürgergeld endgültig beschließen.
Die erneute Abstimmung ist nötig, weil
der Vermittlungsausschuss das Gesetz
verändert hatte.
Nimmt das Gesetz wie erwartet beide
Hürden, bekommen Millionen Bedürftige
vom 1. Januar an mehr Geld. Weitere
Neuerungen gelten erst ab dem 1. Juli.
Mit ihrer Blockade des Gesetzentwurfs
im Bundesrat hatte die Union Änderungen
durchgesetzt. So gibt es nun mehr Sank-
tionsmöglichkeiten und niedrigere Ver-
mögensgrenzen.
Wenn die anderen Neuerungen erst ab Juli gelten, wird der §67 dann verlängert? Der gilt doch mWn zunächst nur bis zum 31.12.22
Wäre nicht untypisch, da jetzt noch eine Regelungslücke rein zu klatschen
§67 <<< übersetzt was ist das ?
Alles wird gut.
Zitat von: chrisi01 am 25. November 2022, 08:09:55Alles wird gut.
Aus Ihrer Sicht wird alles gut, das trifft nicht auf andere zu.
§67 <<< was ist das für §? Übersetzt in deutscher Sprache.
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Das Bürgergeld ist wohl beschlossen:
tagesschau: Nachrichten
Auch Bundesrat für Bürgergeld
Das neue Bürgergeld kann zum Jahresan-
fang das bisherige Arbeitslosengeld II
ablösen.
Nach dem Bundestag stimmte der Bundes-
rat der Sozialreform zu, die über fünf
Millionen Menschen in der bisherigen
Hartz-IV-Grundsicherung direkt be-
trifft.
Damit ist auch der Weg für höhere Zah-
lungen an die Bedürftigen ab Januar
2023 frei. Ein alleinstehender Erwach-
sener bekommt dann monatlich 502 Euro
und damit 53 Euro mehr als bisher. Auch
Paare und Kinder erhalten mehr Geld.
Zitat von: SuuSanne am 25. November 2022, 06:21:20§67 <<< übersetzt was ist das ?
Der beinhaltet die Corona Sonderregelung aktuell, dass Vermögen bis 60k geschützt ist und KDU voll übernommen wird.
Wenn die Neuregelung erst ab Juli greift, bleibt die Lücke 1.1. Bis 30.6.
Daher meine Frage, ob der verlängert wird.
Zitat von: Yavanna am 25. November 2022, 16:11:34Zitat von: SuuSanne am 25. November 2022, 06:21:20§67 <<< übersetzt was ist das ?
Der beinhaltet die Corona Sonderregelung aktuell, dass Vermögen bis 60k geschützt ist und KDU voll übernommen wird.
Wenn die Neuregelung erst ab Juli greift, bleibt die Lücke 1.1. Bis 30.6.
Daher meine Frage, ob der verlängert wird.
DAs ist eine sehr gut frage, auch ich würde gerne das wissen, falls jemand seriöse Infos hat, Ottokar.
Zitat von: Yavanna am 25. November 2022, 16:11:34Der beinhaltet die Corona Sonderregelung aktuell, dass Vermögen bis 60k geschützt ist und KDU voll übernommen wird.
Wenn die Neuregelung erst ab Juli greift, bleibt die Lücke 1.1. Bis 30.6.
Daher meine Frage, ob der verlängert wird.
Zitat von: SuuSanne am 25. November 2022, 17:00:04DAs ist eine sehr gut frage, auch ich würde gerne das wissen, falls jemand seriöse Infos hat, Ottokar.
Hat Ottokar schon gemacht > https://hartz.info/index.php?topic=130246.0
ZitatVermögen
1. In den ersten 12 Monaten gilt eine "Karenzzeit", dabei wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn und soweit es erheblich ist. Es gilt eine Freibetragsgrenze von 40.000 Euro für die erste und jeweils 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 auch für Bestandsfälle.
2. Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu übertragen sind.
steht noch was dazu und die anderen Regelungen der n.F.
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. November 2022, 17:06:42Zitat von: Yavanna am 25. November 2022, 16:11:34Der beinhaltet die Corona Sonderregelung aktuell, dass Vermögen bis 60k geschützt ist und KDU voll übernommen wird.
Wenn die Neuregelung erst ab Juli greift, bleibt die Lücke 1.1. Bis 30.6.
Daher meine Frage, ob der verlängert wird.
Zitat von: SuuSanne am 25. November 2022, 17:00:04DAs ist eine sehr gut frage, auch ich würde gerne das wissen, falls jemand seriöse Infos hat, Ottokar.
Hat Ottokar schon gemacht > https://hartz.info/index.php?topic=130246.0
ZitatVermögen
das war nicht die Frage
die Frage steht da und kann gelesen werden.
Zitat von: SuuSanne am 26. November 2022, 19:38:59das war nicht die Frage
die Frage steht da und kann gelesen werden.
Dann verstehe ich die Frage nicht welche denn?
Edit
Hat sich erledigt, Ottokar hat es schon beantwortet. War aber mMn nicht falsch zu verstehen, denn sonst wäre das deutlich in der Vorlage erwähnt worden und allein die Zahlen des Schonvermögens würden sich da ja widersprechen.
Energiepreispauschale ist pfändbar.
Das zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt (Az.: 66 IN 90/19)
https://www.t-online.de/finanzen/unternehmen-verbraucher/verbraucher/id_100087630/energiepreispauschale-unter-diesen-umstaenden-kann-sie-ihnen-entzogen-werden.html
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. November 2022, 12:47:40Zitat von: SuuSanne am 26. November 2022, 19:38:59das war nicht die Frage
die Frage steht da und kann gelesen werden.
Dann verstehe ich die Frage nicht welche denn?
Edit
Hat sich erledigt, Ottokar hat es schon beantwortet. War aber mMn nicht falsch zu verstehen, denn sonst wäre das deutlich in der Vorlage erwähnt worden und allein die Zahlen des Schonvermögens würden sich da ja widersprechen.
es geht in der frage nicht um schonvermögen.
Zitat von: SuuSanne am 27. November 2022, 14:43:10es geht in der frage nicht um schonvermögen.
Netiquette (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)
Zitat von: Ratlos am 27. November 2022, 13:26:10Energiepreispauschale ist pfändbar.
Das zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt (Az.: 66 IN 90/19)
https://www.t-online.de/finanzen/unternehmen-verbraucher/verbraucher/id_100087630/energiepreispauschale-unter-diesen-umstaenden-kann-sie-ihnen-entzogen-werden.html
und die moral von der geschicht: fuck the system oder es fickt dich.. :clever:
Zitat von: selbiger am 27. November 2022, 15:47:05fuck the system oder es fickt dich.
Verstehe ich nicht! Von Sex steht echt nichts in dem Urteil :grins: :lachen: :ironie: