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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ibaya am 27. November 2022, 10:15:36

Titel: Pauschale f. Unterkunftskosten wurde angehoben - gibt es Rückzahlung/Anpassung?
Beitrag von: ibaya am 27. November 2022, 10:15:36
Hallo.

Sorry für den Titel; ich wußte nicht so richtig, wie ich mein Anliegen in die Überschrift bekomme.

Es geht um folgendes: Für meine Wohnung zahle ich ca. € 30,00 Brutto-Kaltmiete monatlich selber, da diese seinerzeit über der genehmigten Miet-Pauschale lag.
Jetzt wurde die Pauschale durch den Landkreis um ca. € 10,00 erhöht, was ich zufällig gesehen habe. Muss mir das Jobcenter diese € 10,00 zahlen? Wenn ja, auch rückwirkend, seit es diese Erhöhung gibt?
Sollte ich mal höflich anfragen?

Danke und Gruß
Ibaya
Titel: Aw: Pauschale f. Unterkunftskosten wurde angehoben - gibt es Rückzahlung/Anpassung?
Beitrag von: Ottokar am 27. November 2022, 10:19:29
Zitat von: ibaya am 27. November 2022, 10:15:36Muss mir das Jobcenter diese € 10,00 zahlen? Wenn ja, auch rückwirkend, seit es diese Erhöhung gibt?
Ja und ja.
Titel: Aw: Pauschale f. Unterkunftskosten wurde angehoben - gibt es Rückzahlung/Anpassung?
Beitrag von: ibaya am 28. November 2022, 13:37:49
Danke für die Antwort!

Dann werde ich das tun.

 :smile: