Hallo Forum,
ich finde zum neuen Bürgergeld noch keine Info wie weit Sanktionen möglich sind. Ist bei 30% Schluss? Oder gibt es dann immer noch auch 60% und 100%. In der Presse wird immer nur über 30% gesprochen.
Vielen Dank
S.
Ich habe gehört, dass 30% die Grenze ist, die das Verfassungsgericht vorgeschrieben hat und dass mehr als 30% nicht mehr möglich sind, weil das verfassungswidrig wäre. Ich versuche noch die Quelle zu finden.
Ich kann kein Thema dazu eröffnen deswegen hier meine Frage:
Ein anderer User schrieb, dass man jetzt bis 520€ 30% und nicht mehr 20% halten darf bei Aufstockung.
Aber wenn man es googelt dann kommt: erst über 520€ 30%
ZitatSoll es Sanktionen geben?
Die Vertrauenszeit aus dem Ampel-Gesetzentwurf kommt nicht: Die Union hat durchgesetzt, dass von Anfang an Sanktionen verhängt werden können. Eine Leistungskürzung von zehn Prozent für einen Monat beim ersten Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten, 20 Prozent für zwei Monate beim zweiten Mal und 30 Prozent für drei Monate beim dritten Mal. Wohnkosten müssen weiterhin bezahlt werden.
Die bereits in der Corona-Pandemie ausgesetzten schärferen Sanktionen für Unter-25-Jährige werden endgültig abgeschafft. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 Kürzungen von mehr als 30 Prozent für unzulässig erklärt. Ursprünglich sollte es eine Vertrauenszeit von sechs Monaten geben, in der keine Sanktionen verhängt werden, falls Betroffene Vorgaben nicht einhalten. Diese Zeit fällt mit dem neuen Entwurf weg.
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/buergergeld-details-faq-100.html
Wenn man die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, können die Leistungen komplett entzogen werden. Dies kommt einer Sanktion von 100% gleich. Oder hat sich daran etwas geändert?
Zitat von: Lina am 28. November 2022, 08:41:24Wenn man die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, können die Leistungen komplett entzogen werden. Dies kommt einer Sanktion von 100% gleich. Oder hat sich daran etwas geändert?
Wenn man sich tot stellt dann ja - allerdings handelt es sich dann um eine Einstellung der Leistungen und um keine Sanktion.
Zitat von: Lina am 28. November 2022, 08:41:24Wenn man die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, können die Leistungen komplett entzogen werden. Dies kommt einer Sanktion von 100% gleich. Oder hat sich daran etwas geändert?
Ja, das ist ja meine Frage !
S.
Zitat von: Oberfrank am 28. November 2022, 08:43:36Zitat von: Lina am 28. November 2022, 08:41:24Wenn man die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, können die Leistungen komplett entzogen werden. Dies kommt einer Sanktion von 100% gleich. Oder hat sich daran etwas geändert?
Wenn man sich tot stellt dann ja - allerdings handelt es sich dann um eine Einstellung der Leistungen und um keine Sanktion.
Ja. Aber im Ernst, nicht tot stellen. Wenn man eine en Job nicht annehmen möchte z.b.?
S.
seifert55
Zitat von: seifert55 am 28. November 2022, 10:44:27Ja. Aber im Ernst, nicht tot stellen. Wenn man eine en Job nicht annehmen möchte z.b.?
Falls das eine Frage sein soll :weisnich:
AÄAttest oder § 10 SGB 2 also Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)
MfG FN
zur Zeit werden viele Sanktionen vorbereitet, mir selbst wollten sie schon letzte woche eine 30% sanktion geben weil ich beim ersten klingeln nicht ans telefon bin, also zur zeit sind die wieder sehr agressiv.
Zitat von: superMeier am 29. November 2022, 09:47:33zur Zeit werden viele Sanktionen vorbereitet, mir selbst wollten sie schon letzte woche eine 30% sanktion geben weil ich beim ersten klingeln nicht ans telefon bin, also zur zeit sind die wieder sehr agressiv.
Ja. Deswegen ja meine Frage: Gibt es Neuerungen bei dem neuen Bürgergeld. Ist das irgendwo genau definiert ob 100% möglich sind. Keiner weiss das genau. Wo kann man denn vielleicht die neuen Gesetze genau nachlesen? Es muss doch möglich sein das herauszufinden was nun Fakt ist. "sie sind wieder sehr aggressiv" hört sich für mich so an als könnten sie 100" sanktionieren wenn sie wollen. Aber was dürfen sie tatsächlich? Die Zumutbarkeitskriterien von "Fettnäpfchen" sind ja von 2009!
Danke
S.
Zitat von: superMeier am 29. November 2022, 09:47:33zur Zeit werden viele Sanktionen vorbereitet, mir selbst wollten sie schon letzte woche eine 30% sanktion geben weil ich beim ersten klingeln nicht ans telefon bin, also zur zeit sind die wieder sehr agressiv.
Das kann sich ja mit dem Bürgergeld geändert haben, aber soviel ich weiß, ist man rechtlich nicht verpflichtet an das Telefon zugehen wenn das Jobcenter anruft. Und sanktioniert werden kann man deswegen auch nicht. (Korrigiert mich wenn sich das geändert hat.) Ich habe eben noch mal Google befragt. Da steht auch das man nicht verpflichtet ist ans Telefon zu gehen.
MfG
Fragen dazu bitte hier stellen: https://hartz.info/index.php?topic=130247.0
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