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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 28. November 2022, 06:12:34

Titel: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: selbiger am 28. November 2022, 06:12:34
Wer Meldetermine im Jobcenter verpasst, muss mit Sanktionen rechnen. Selbst wer krank ist und einen Gelben Schein vom Arzt vorlegt, kann von Sanktionen bedroht sein. Das soll sich auch beim Bürgergeld nicht ändern. Wir zeigen die Fallstricke auf und wie sich Betroffene dagegen wehren können.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-wenn-der-gelbe-schein-a-dem-jobcenter-aa-nicht-ausreicht

habe ich auch schonmal erlebt..das zb ne krankschreibung nicht akzeptiert wurde..und bin mit dieser erfahrung bestimmt nicht alleine gewesen..da überschreiten die sbs definitiv eine rote linie..abartige menschen die so handeln..dazu gibt es nichtmal eine rechtsgrundlage so vorgehen zu dürfen.. :teuflisch:
weit vor corona gab es ja vermehrt solche oder ähnlichen meldungen und vorkommnisse..
Titel: Aw: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: Lina am 28. November 2022, 07:50:30
Zitat von: selbiger am 28. November 2022, 06:12:34Wer Meldetermine im Jobcenter verpasst, muss mit Sanktionen rechnen. Selbst wer krank ist und einen Gelben Schein vom Arzt vorlegt, kann von Sanktionen bedroht sein. Das soll sich auch beim Bürgergeld nicht ändern. Wir zeigen die Fallstricke auf und wie sich Betroffene dagegen wehren können.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-wenn-der-gelbe-schein-a-dem-jobcenter-aa-nicht-ausreicht

habe ich auch schonmal erlebt..das zb ne krankschreibung nicht akzeptiert wurde..und bin mit dieser erfahrung bestimmt nicht alleine gewesen..da überschreiten die sbs definitiv eine rote linie..abartige menschen die so handeln..dazu gibt es nichtmal eine rechtsgrundlage so vorgehen zu dürfen.. :teuflisch:
weit vor corona gab es ja vermehrt solche oder ähnlichen meldungen und vorkommnisse..

Kenne ich. Ich mußte eine Bettlägerig Bescheinigung vom Arzt vorlegen und auch die wollte der SB nicht akzeptieren. Er ging dann auch gegen den Arzt vor. Der SB dachte/denkt er sei allmächtig.
Titel: Aw: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: Neo333 am 28. November 2022, 08:10:03
Man kann kranken Menschen auch nicht immer gleich ansehen, dass sie krank sind, oder?
Titel: Aw: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: Lina am 28. November 2022, 08:23:53
Zitat von: Neo333 am 28. November 2022, 08:10:03Man kann kranken Menschen auch nicht immer gleich ansehen, dass sie krank sind, oder?

Was den SB betrifft, stimmt das. Er ist jetzt wohl in entsprechender Behandlung.

🤢
Titel: Aw: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: Bundspecht am 28. November 2022, 08:40:41
Zitat von: Neo333 am 28. November 2022, 08:10:03Man kann kranken Menschen auch nicht immer gleich ansehen, dass sie krank sind, oder?

Dazu ist der SB auch gar nicht befähigt !!!
Titel: Aw: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: Neo333 am 28. November 2022, 09:06:08
Zitat von: Lina am 28. November 2022, 08:23:53
Zitat von: Neo333 am 28. November 2022, 08:10:03Man kann kranken Menschen auch nicht immer gleich ansehen, dass sie krank sind, oder?

Was den SB betrifft, stimmt das. Er ist jetzt wohl in entsprechender Behandlung.

🤢

Ich meinte eigentlich niemand bestimmtes und das nicht negativ für Hartz4 Bezieher.:zwinker:



Titel: Wenn das Jobcenter Sonderbehandlung fordert und nicht zahlen will
Beitrag von: UW am 29. November 2022, 19:37:00
Jeder Arbeitgeber muss sich mit einer normalen Arbeitsunfähigkeit zufrieden geben.
Warum fordern Jobcenter mehr?

Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Nachfragen. Das Portal www.fragdenstaat.de (http://www.fragdenstaat.de) hilft beim Fragen stellen.

Beispiel:

Interne Weisung zur Verwendung von hauseigenen Formularen "ergänzende ärztliche Bescheinigung" (https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisung-zur-verwendung-von-hauseigenen-formularen-ergaenzende-aerztliche-bescheinigung/)

Antwort:

"Die ,,ergänzende ärztliche Bescheinigung" wurde von Mitarbeitenden des Jobcenters Märkischer Kreis im Jahr 2014 entwickelt. Liegt bei einem Kunden/einer Kundin laut ärztlichem Gutachten eine Erwerbsunfähigkeit bis zu sechs Monaten vor, erfolgt spätestens sechs Monate nachdem das Gutachten eröffnet und mit dem Kunden/der Kundin besprochen wurde eine erneute Einladung, um den aktuellen Gesundheitszustand zu besprechen. Der Vordruck wurde entwickelt, um den Mitarbeitenden eine Hilfestellung an die Hand zu geben, eine erneute Einschaltung des ärztlichen Dienstes gut vorzubereiten oder im Interesse der Kunden und Kundinnen ggf. auch darauf zu verzichten. Die Vorlage dieser Bescheinigung beim behandelnden Arzt erfolgt auf freiwilliger Basis und ist nicht verpflichtend.
Die Kosten für die Ausstellung eines solchen Attestes können nur in angemessenem Umfang vom Jobcenter Märkischer Kreis übernommen werden. Dies sind die nach Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehenen Gebühren für eine kurze Bescheinigung, zwar in Höhe des bei Privatrechnungen üblichen 2,3 fachen Satzes, mithin derzeit 5,36 EUR.
Interne Weisung zur Verwendung von hauseigenen Formularen "ergänzende ärztliche Bescheinigung (https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisung-zur-verwendung-von-hauseigenen-formularen-ergaenzende-aerztliche-bescheinigung/736941/anhang/ifg-rztlichebescheinigung_geschwaerzt.pdf)


Informationsfreiheitsgesetz-Anfragen an Optionskommunen fallen in die Zuständigkeit der Länder, Anfragen an Jobcenter unterliegen dem IFG des Bundes. 
Ich möchte ermutigen diese Möglichkeiten kreativ zu nutzen.

Titel: Aw: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: Penny am 03. Dezember 2022, 18:31:55
Mein Hausdoc z.B kennt so eine Phantasiebescheinigung garnicht der sagt immer ne normale AU reicht aus, wie bei nen normalen AG auch
Titel: Aw: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: Schnuffel01 am 03. Dezember 2022, 19:06:57
Zitat von: derduisburger am 03. Dezember 2022, 18:31:55Mein Hausdoc z.B kennt so eine Phantasiebescheinigung garnicht
Meiner auch nicht.  :yes:  Hatte das Thema mal angesprochen, da kamen nur ungläubige Blicke rüber.  :schock:
Titel: Aw: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: TripleH am 03. Dezember 2022, 19:29:48
Bei einem Rechtsanwalt kennt der Arzt das bestimmt.

https://www.laek-thueringen.de/aerzte/recht-und-goae/hinweise_rechtsinformationen_jura/verhandlungsunfaehigkeit/#:~:text=Die%20%C3%A4rztlich%20attestierte%20Verhandlungsunf%C3%A4higkeit,um%20die%20krankheitsbedingte%20Verhandlungsunf%C3%A4higkeit%20nachzuweisen.

Ein Arbeitsloser arbeitet nunmal nicht und soll das beim Termin auch nicht, was eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch attestiert, liegt schon im Namen.
Titel: Aw: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: UW am 04. Dezember 2022, 09:31:27
Zitathttps://www.laek-thueringen.de/aerzte/recht-und-goae/hinweise_rechtsinformationen_jura/verhandlungsunfaehigkeit/#:~:text=Die%20%C3%A4rztlich%20attestierte%20Verhandlungsunf%C3%A4higkeit,um%20die%20krankheitsbedingte%20Verhandlungsunf%C3%A4higkeit%20nachzuweisen.

Der Artikel behandelt ärztlich attestierte Verhandlungsunfähigkeit vor Gericht.




Titel: Aw: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: TripleH am 04. Dezember 2022, 10:48:09
Was? Wirklich? Nein  :scratch:!

Warum schrieb ich wohl:

ZitatBei einem Rechtsanwalt kennt der Arzt das bestimmt.
 

Weil ein Arzt bei einem Anwalt auch eine "Phantasiebescheinigung" kennt. Komischerweise. Nur bei einem Arbeitslon nicht?
Titel: Aw: Wenn das Attest vom Arzt dem Jobcenter nicht ausreicht
Beitrag von: terrier am 04. Dezember 2022, 17:50:48
Zitat von: TripleH am 04. Dezember 2022, 10:48:09Weil ein Arzt bei einem Anwalt auch eine "Phantasiebescheinigung" kennt. Komischerweise. Nur bei einem Arbeitslon nicht?

alles nur ein Frage des Honorars  :teuflisch: