Hallo liebes Forum,
was meint Ihr ? Werden die KdU-Angemessenheitsgrenzen im Januar angehoben ?
Wie war es in den Vorjahren ?
Das ist eine kommunale Entscheidung und nicht pauschal zu beantworten. Bestimmt sparen sich das viele Städte.
Für Neuanträge gilt die KDU immer als angemessen für ein Jahr. Genauso für Fälle, die noch unter die Corona Sonderregelung fallen.
Nur die schon reduzierten, haben Pech gehabt.
Wer fällt denn unter die Corona-Sonderregelung ?
Sese
Zitat von: Sese am 28. November 2022, 13:44:27Wer fällt denn unter die Corona-Sonderregelung ?
Jeder der in dem Zeitraum ALG 2 beantragt hat.
Also ab
Gültigkeit (§ 67 Abs. 1 SGB II)
Die vereinfachten Bedingungen gelten für Bewilligungszeiträume, die im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2022 begonnen haben bzw. beginnen.
MfG FN
Mein Bewilligungszeitraum hat im Mai 2022 begonnen.
Gilt die KdU-Schonfrist auch für eine neue Wohnung aufgrund eines erforderlichen (!) Umzugs ?
Das ist nicht klar formuliert. Es gibt Urteile pro LE und pro JC.
Die teleologische Auslegung des §67 war, dass niemand aufgrund der Corona Pandemie seine Wohnung verlieren soll.
Bei einem Umzug sollte die Angemessenheit beachtet werden... Aber wie gesagt, noch kein BSG Urteil