Hallo,
Ein Bekannter hat als AlG II Bezieher im Sep.2021 eine einmalige Beihilfe zur Beschaffung von Heizmittel für den Zeitraum 11.2021-10.2022 erhalten.
Da sich das JC auf einen Mietspiegel berufen hat der die stark gestiegenen Preise nicht berücksichtig war eine weitere Beihilfe bei Bedarf vereinbart.
Ab Feb.2022 bekommt er Erwerbsminderungsrente und zusätzlich 19€ Wohngeld/Monat.
Der zusätzliche Bedarf für 11.2021-10.2022 wären jetzt 500 Liter Heizöl.
Wer ist dafür Zuständig, JC oder Sozialamt?
In 08.2022 wurde von der Wohngeldbehörde 270€ Heizkostenzuschuss nach Heizkostenzuschussgesetz für die Periode 2021/22 gezahlt.
Darf das angerechnet werden?
Danke für eure Hilfe
Zitat von: MAC517 am 28. November 2022, 13:19:56Wer ist dafür Zuständig, JC oder Sozialamt?
Sozialamt. Es kann ein auf den Monat November/Dezember 2022 begrenzter Anspruch auf Grundsicherung bestehen, der dann den Wohngeldanspruch ersetzt.
Zitat von: MAC517 am 28. November 2022, 13:19:56In 08.2022 wurde von der Wohngeldbehörde 270€ Heizkostenzuschuss nach Heizkostenzuschussgesetz für die Periode 2021/22 gezahlt.
Auch im SGB XII gilt für Einkommen das Zuflussprinzip, im November/Dezember 2022 kann also kein im August zugeflossenes Einkommen berücksichtigt werden.
Danke für die Antworten, der Antrag ans Sozialamt ist raus.