Hallo!Der Rehaberater versuchte freundlich aber deutlich im Gespräch den Beistand, Quittierung des Termins und Bedenkzeit für Unterschriften (z.B. EGV) mir irgendwie auszureden.
Er würde mir nicht wie ein Vertreter vor der Türe versuchen etwas zu verkaufen. Er berät nur. Keiner will mich in die Pfanne hauen und nachher behaupten, ich wäre nicht beim Termin erschienen, obwohl ich ja da war. Er verwies auf die fehlende Rechtsfolgebelehrung in der Einladung.
Also ist eine Bestätigung von ihm meiner Anwesenheit als zu verbissen zu sehen?
Jedesmal einen Beistand dabei zu haben sei zu verbissen? Weil keiner was böses im Schilde führt?
Ich sagte einfach nichts dazu, aber ich fühlte mich trotzdem schlecht dabei.
Soll oder muss ich das alles mehr mit Vertrauen sehen? Also weniger eng?
Ich denke halt so, jeder kann Mal vergesslich sein und dann zählt später Freundlichkeit eines SB oder Rehaberaters auch nichts mehr.
Falls z.B. versehentlich nicht eingetragen wurde, dass ich dort erschien oder mir wurden im Gespräch Sachen versprochen oder abgelehnt, an die sich der nette Mensch später nicht erinnern kann? Eine EGV sollte man trotz freundlichen SBs doch immer erst mit nach Hause nehmen und um Bedenkzeit bitten.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Ich wollte eure Meinung lesen, da ich mich manchmal doch als penibler Mensch sehe. Ich verlange auch jedesmal den Bon an der Supermarktkasse.
kazuni
Zitat von: kazuni am 30. November 2022, 12:07:21Ich wollte eure Meinung lesen,
Zu welchem "Verein" gehört der Rehaberater?
und
was hat der mit einer EinV zu tun?
Zitat von: kazuni am 30. November 2022, 11:41:18Soll oder muss ich das alles mehr mit Vertrauen sehen? Also weniger eng?
Nun je nach Erfahrungswerten die man gesammelt hat. Ich traue da keinem mehr weiter als ich ihn werfen kann und die dürfen für die "Überschreitungen" der anderen mit den Konsequenzen leben.
Zu Zeiten als ich noch Einladungen von neuen SB`s bekam und die mir sooo freundlich kamen habe ich denen das gleich deutlich gesagt.
MfG FN
Da wir für die Mitarbeiter im JC keine Menschen sondern Fälle sind und sie in der Regel nicht "für uns" sind sondern ihre Anordnungen haben und vermutlich selbst unter Druck stehen und diesen gern, ohne dabei kontrolliert werden zu wollen, weitergeben (das ist meine Vermutung!), würde ich immer zu Beistand raten, wenn du einen kriegen kannst und es keine Vorschriften gibt, diesen zu verweigern.
Sorry, beim nächsten mal mach ich 3 Sätze daraus.
Der Rehaberater ist von der Arbeitsagentur. Wahrscheinlich erzählte ihm jemand vom JC, dass ich nicht jede EGV vor Ort sofort unterschreibe. Anders kann ich es mir nicht vorstellen. Die Arbeitsagentur ist auch mit Jobcenter online verknüpft in deren PCs und da werden sicherlich kurze Bemerkungen untereinander eingetragen.
Zitat von: kazuni am 30. November 2022, 11:41:18und Bedenkzeit für Unterschriften (z.B. EGV)
Hatten wir das Thema nicht schon mal irgendwo?
Eine EGV kann nur dein SB vom JC mit dir machen, nicht der Rehaberater vom Arbeitsamt.
Der kann dich "Beraten" mehr nicht.
kazuni
Zitat von: kazuni am 30. November 2022, 17:18:33Der Rehaberater ist von der Arbeitsagentur.
und wenn du ALG 1 beziehst geht natürlich eine EinV wenn nicht also du im ALG 2 Bezug bist dann bloß keine zweite EinV machen denn dann bist du zweimal gefordert und kannst zweimal "bestraft" werden.
Zitat von: katarina am 30. November 2022, 16:18:43würde ich immer zu Beistand raten, wenn du einen kriegen kannst und es keine Vorschriften gibt, diesen zu verweigern.
Sorry, beim nächsten mal mach ich 3 Sätze daraus.
Ein Beistand kann nur verweigert werden wenn es um ganz spezielle gesundheitliche Angelegenheiten geht und der Arzt der das dann eröffnet die Entscheidung trägt ob er einen Beistand zulässt oder nicht. Letzteres im Prinzip nur wenn er der Meinung ist das die Eröffnung mit Beistand zu intim oder so ähnlich ist.
Passt doch so bei drei Sätzen fehlt am Schluss die Hälfte ;-))
MfG FN
Der Rehaberater meinte, er berät nur, jedoch wird meine gesundheitliche Situation vom aerztl. Dienst der Arbeitsagentur untersucht und falls der aerztl. Dienst entscheiden würde, eine WfbM sprich Behindertenwerkstatt sei das beste, dann muss ich auch in einer solche gehen. Das Jobcenter ist dann nicht mehr für mich finanziell zuständig, sondern das Sozialamt.
Zitat von: kazuni am 01. Dezember 2022, 15:16:04Der Rehaberater meinte, er berät nur, jedoch wird meine gesundheitliche Situation vom aerztl. Dienst der Arbeitsagentur untersucht und falls der aerztl. Dienst entscheiden würde, eine WfbM sprich Behindertenwerkstatt sei das beste, dann muss ich auch in einer solche gehen. Das Jobcenter ist dann nicht mehr für mich finanziell zuständig, sondern das Sozialamt.
Verstehe ich nicht. Wenn das JC nicht mehr für Dich zuständig ist sondern das Sozialamt, dann mußt Du auch nicht in einer Behindertenwerkstatt arbeiten oder einen anderen 1 Euro Job annehmen. Beim Sozialamt gibt es doch keine Sanktionen.
Ok, gut! Das wusste ich nicht mal. Er meinte, es gäbe einen beruflichen Eingangsbereich bei Werkstätten und wenn der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur über ein Gutachten mich für die Werkstatt tatsächlich eher sieht, dann... Kann man sich gegen ein Gutachten stellen? Ich denke eher Nein. Im beruflichen Eingangsbereich der WfbM wird auch die Arbeitsagentur oder das JC der Kostenträger sein.
Ich vermute mal, dass du Widerspruch nicht gegen das Gutachten selbst, aber sehr wohl gegen den Bescheid der Arge, zu dem das Gutachten geführt hat, einlegen kannst. Das muss dann auf dem Schreiben drauf stehen. Unbedingt Frist einhalten. Für die Begründung kannst du dir dann Zeit lassen. Vielleicht weiß jemand noch mehr ...
Zurzeit weiß ich selbst nicht mal wie es am besten für mich weitergehen kann,soll? Am liebsten würde ich in Frührente gehen. Anscheinend noch zu jung. Ich mache auf keinen Fall die selbe UB Maßnahme, welche ich bereits zwei Jahre lang mit negativen Erlebnissen durchstehen musste... zudem führte mich diese Massnahme nicht in Arbeit. Diese Massnahme war überhaupt nicht auf mich abgestimmt, sprich die gesundheitlichen Einschränkungen wurden übergangen. Behandelt wurde man auch sehr schlecht. Nein Danke, wenn ich nochmals in sowas gehen müsste, wuerde ich sofort meinen Anwalt einschalten. Eine Massnahme des Jobcenters konnte ich über meinen RA bereits erfolgreich abwehren.👍
kazuni, was ist denn eine UB Maßnahme und inwiefern würdest Du da schlecht behandelt?
Wenn Du schon einen Anwalt hast, dann wende Dich doch mit Deinen Fragen an den. Anwälte haben immer eine klare Sicht.
Eine UB ist eine unterstützte Beschäftigungsmassnahme von gesundheitlich eingeschränkten Menschen für zwei Jahre. Unterstützt wurde so richtig keiner. Das wäre hier an dieser Stelle zu lang alles zu offenbaren... Aber eins kann ich sagen, alle Teilnehmer wurden in ihren Handicaps übergangen. So kam es vor, dass ein schwerkranker Mann im Lager bei einem Arbeitgeber mit körperlicher, schwerer Arbeit beschäftigt wurde, obwohl die seine Gutachten des aerztl. Dienstes kannten und er sogar deshalb später ins Krankenhaus musste und viel mehr. Auch viel sinnlose Spiele in Projekttagen.
Einige könnten sich nicht richtig benehmen, aber die ganze Gruppe dann bestraft und angeschrien. Oh je, wie im Kindergarten. Wir sind eingeschränkte Menschen im Berufsleben, aber keinen kleinen Kinder oder Teenager.
Ich könnte sehr viel weiteres erzählen, aber so ausführlich möchte ich das hier nicht offenbaren.
In meinen vergangenen Threads steht hierzu genug nach zu lesen.
PS.: Einen Anwalt für jede Frage einzuschalten kostet mich 150 Euro Eigenbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung!
Du kannst den Anwalt erst einschalten wenn es hart auf hart kommen sollte.
Diese UB ist wirklich Menschenverachtend und auch diskriminiert.
Wenn Du nicht zum ärztlichen Dienst gehst und Dich "checken" läßt, dann entzieht Dir das JC die Leistungen.
Hast Du schon einmal einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV gestellt? Käme das für Dich evtl. in Frage?
Die Anwartschaftsvoraussetzungen für die EU-Rente erfülle ich gar nicht. 5 ganze Jahre sind das.
kazuni
Zitat von: kazuni am 03. Dezember 2022, 20:40:08ch mache auf keinen Fall die selbe UB Maßnahme, welche ich bereits zwei Jahre lang mit negativen Erlebnissen durchstehen musste... zudem führte mich diese Massnahme nicht in Arbeit. Diese Massnahme war überhaupt nicht auf mich abgestimmt, sprich die gesundheitlichen Einschränkungen wurden übergangen.
Musst du ja nicht und kannst die dann wenn eine Zuweisung kommt bedenkenlos, richtig begründet, ablehnen.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
MfG FN
Man kann gegen jede Maßnahme Widerspruch einlegen, das weiß ich.
Nur wenn der Amtsarzt mich jetzt unter drei Stunden arbeitsfähig sieht, muss ich direkt zwingend in eine WfbM?
Ich war erst dafür, aber je mehr Zeit vergeht, denke ich darüber nach und es wirkt wie Ausbeutung auf mich. Kein Mindestlohn, man arbeitet zwar nicht unter besonderen Stress oder Zeitdruck, hat früh Feierabend und viele Pausen, ist unter der Woche beschäftigt, aber man fühlt sich irgendwie benachteiligt. Schweres Thema.
kazuni
Zitat von: kazuni am 06. Dezember 2022, 20:51:55Nur wenn der Amtsarzt mich jetzt unter drei Stunden arbeitsfähig sieht, muss ich direkt zwingend in eine WfbM?
Zitat von: Lina am 02. Dezember 2022, 09:37:23Verstehe ich nicht. Wenn das JC nicht mehr für Dich zuständig ist sondern das Sozialamt, dann mußt Du auch nicht in einer Behindertenwerkstatt arbeiten oder einen anderen 1 Euro Job annehmen. Beim Sozialamt gibt es doch keine Sanktionen.
MfG FN
Naja, der Rehaberater hatte diese Anfrage ganz klar an den aerztl. Dienst gestellt, ob eine WfbM notwendig sei. Der Rehaberater meinte, ich müsste bei Bejahung des aerztl. Dienstes dann auch in den beruflichen Eingangsbereich der Werkstatt gehen. Das sei dann nicht freiwillig.
Gut, Du gehst da hin, und dann kritisiert Du laut die Maßnahme bringst damit Unruhe rein, die schmeißen Dich raus und verpetzen Dich beim Leistungsträger. Dir wird Dein Geld gekürzt. 3 Monate 30%. Du legst Widerspruch dagegen ein und wenn nötig, Klage vor dem Sozialgericht.
Zitat von: Lina am 08. Dezember 2022, 11:43:53Gut, Du gehst da hin, und dann kritisiert Du laut die Maßnahme bringst damit Unruhe rein, die schmeißen Dich raus und verpetzen Dich beim Leistungsträger. Dir wird Dein Geld gekürzt. 3 Monate 30%. Du legst Widerspruch dagegen ein und wenn nötig, Klage vor dem Sozialgericht.
Quatsch! Das geht so:
Du gehst da hin, unterschreibst den Maßnahmevertrag nicht, die schmeißen Dich raus und verpetzen Dich beim Leistungsträger. Dir kann deswegen Dein Geld nicht gekürzt werden. Du brauchst keinen Widerspruch einlegen und auch nicht vorm Sozialgericht klagen.
Und obendrein hast du ein paar (Minus-)Freunde mehr :grins:
(https://abload.de/img/minusfreundeceijx.gif)
Zitat von: a_good_heart am 08. Dezember 2022, 13:13:32Zitat von: Lina am 08. Dezember 2022, 11:43:53Gut, Du gehst da hin, und dann kritisiert Du laut die Maßnahme bringst damit Unruhe rein, die schmeißen Dich raus und verpetzen Dich beim Leistungsträger. Dir wird Dein Geld gekürzt. 3 Monate 30%. Du legst Widerspruch dagegen ein und wenn nötig, Klage vor dem Sozialgericht.
Quatsch! Das geht so:
Du gehst da hin, unterschreibst den Maßnahmevertrag nicht, die schmeißen Dich raus und verpetzen Dich beim Leistungsträger. Dir kann deswegen Dein Geld nicht gekürzt werden. Du brauchst keinen Widerspruch einlegen und auch nicht vorm Sozialgericht klagen.
Und obendrein hast du ein paar (Minus-)Freunde mehr :grins:
(https://abload.de/img/minusfreundeceijx.gif)
Nee, ich habe noch nie einen Maßnahmevertrag unterschrieben und die haben mir den "Mist" trotzdem aufgedrückt. Hat also gar nichts genützt.
Probiere es trotzdem. Versuch macht klug.