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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FlipTeaMIx am 30. November 2022, 14:05:28

Titel: Ist eine Befreiung von der Kirchenaustrittsgebühr bei Hartz IV möglich?
Beitrag von: FlipTeaMIx am 30. November 2022, 14:05:28
Hallo, ich würde gerne aus der Kirche austreten, jedoch ist mir die Gebühr die dabei anfällt zu hoch als das ich diese entbehren könnte. Gibt es für HartzIV Empfänger eine Möglichkeit sich von dieser Austrittsgebühr befreien zu lassen? Habe im Internet in Foren gelesen dass es gehen soll jedoch keine vernünftige Quelle gefunden, die das bestätigt. Falls es geht wüsste ich gerne wie. Habe schon beim Standesamt angerufen, dort haben die aber auch keine Ahnung ob und wie es geht.
Titel: Aw: Ist eine Befreiung von der Kirchenaustrittsgebühr bei Hartz IV möglich?
Beitrag von: terrier am 30. November 2022, 15:32:29
die Gebühr ist doch nicht hoch? Und trittst du aus um Steuern zu sparen?
Das JC wird sicherlich diese Gebühren nicht übernehmen.
Titel: Aw: Ist eine Befreiung von der Kirchenaustrittsgebühr bei Hartz IV möglich?
Beitrag von: Yavanna am 30. November 2022, 16:46:11
Arbeitest du überhaupt? Sonst fällt doch keine Steuer an.
Es ist ein Rechen Exempel und von dir selber zu tragen,  ob sich ein Austritt lohnt
Titel: Aw: Ist eine Befreiung von der Kirchenaustrittsgebühr bei Hartz IV möglich?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. November 2022, 18:58:49
Zitat von: FlipTeaMIx am 30. November 2022, 14:05:28Gibt es für HartzIV Empfänger eine Möglichkeit sich von dieser Austrittsgebühr befreien zu lassen?
Nein gibt es nicht, ist sozusagen Privatvergnügen.
Titel: Aw: Ist eine Befreiung von der Kirchenaustrittsgebühr bei Hartz IV möglich?
Beitrag von: jens123 am 01. Dezember 2022, 19:35:03
Wenn bei dir das Standesamt für Kirchenaustritte zuständig ist, kannst du dort VORAB einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Dreizeiler schreiben und Kopie ALG-Bescheid mitschicken. Problem ist, dass diese Gebühr erlassen werden "kann", nicht muss. In jedem Fall muss die Befreiung vorliegen, bevor der Austritt erfolgt.