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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Taxima am 30. November 2022, 15:04:31

Titel: Fragen zu Wohnungssuche
Beitrag von: Taxima am 30. November 2022, 15:04:31
Guten Tag,

habe ein paar Fragen zur Wohnungssuche
1. Darf man eigentlich theoretisch so oft umziehen wie man möchte, wenn alles im Rahmen liegt? Habe auch mal gehört, nur mit wichtigem Grund wenn es zu früh ist sprich erst ein paar Monate her ist nach dem man umgezogen ist.

2. Kann es passieren, wenn man ohne es vorher mit denen abzuklären, einen Mietvertrag unterschreibt (wo preislich alles im Rahmen liegt), dass das Jobcenter sich dann weigert die Miete zu übernehmen oder man mit Sanktionen rechnen muss? Wenn man A: nach langer Zeit umzieht und B: nach kurzer Zeit

3. Wenn man in eine günstigere Wohnung zieht und dann irgendwann in eine andere wieder, die etwas teurer ist, bleibt man dann auf den den Differenzbetrag der Mietkosten sitzen, sprich Jobcenter übernimmt dann nur maximal die Höhe der Miete, wie die Kosten von der alten Wohnung waren?


Titel: Aw: Fragen zu Wohnungssuche
Beitrag von: OLD-MAN am 30. November 2022, 15:44:58
zu 1

Ja, aber du musst alles selber bezahlen

zu 2

ohne Grund wird das JC keine höhere MIete bezahlen

zu 3

preiswerter geht immer, teurer (ohne Grund) nimmer!
Titel: Aw: Fragen zu Wohnungssuche
Beitrag von: Yavanna am 30. November 2022, 16:51:10
Wenn du im Bereich deines JC umziehst, siehe #Old-Man
Wenn du in den Bereich eines anderen JC ziehst brauchst du zunächst eine Bestätigung der Notwendigkeit vom ALTEN JC UND eine Zustimmung zur Anmietung vom NEUEN JC.

Viel Erfolg
Titel: Aw: Fragen zu Wohnungssuche
Beitrag von: Taxima am 30. November 2022, 18:17:11
@OLD-MAN aus deinen Antworten bin ich nicht ganz schlau geworden.

Zu 1. meinst du dass das Jobcenter dann nichts übernehmen würde?
Zu 2. hast du nicht wirklich was gesagt

Zu 3. Also hätte man dann nur einen Nachteil wenn man in eine günstigere zieht?

Und wie kann man oder sollte man erwähnen, wenn man nur vor hat, übergangsweise irgendwo einzuziehen bis man was besseres gefunden hat?
Titel: Aw: Fragen zu Wohnungssuche
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. November 2022, 18:35:00
Zitat von: Taxima am 30. November 2022, 18:17:11hast du nicht wirklich was gesagt
Hat er, kostet die andere Wohnung mehr bleibst du auf der Differenz sitzen.
Anders ist es, wenn die neue Wohnung in einem anderem JC Bereich liegt.
Man sich dort komplett neu Anmelden muss, dann gelten die dortigen Regeln zur Angemessenheit der Wohnung.

Grundsätzlich sollte man eine neue Wohnung, immer vorher vom JC Bestätigen lassen.
Das die Miete auch Übernommen wird und das auf jeden Fall auch schriftlich.

Finanzielle Unterstützung gibt es vom JC nur, wenn der Umzug Notwendig ist.
Titel: Aw: Fragen zu Wohnungssuche
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Dezember 2022, 15:30:08
Taxima

Zitat von: Kopfbahnhof am 30. November 2022, 18:35:00Finanzielle Unterstützung gibt es vom JC nur, wenn der Umzug Notwendig ist.
und man sich vorher um die Zusicherung(en) gekümmert hat
und das JC auch der Meinung ist das der Umzug notwendig/erforderlich ist.
Was natürlich nur über Anträge geht.

Falls deine Fragen nicht nur fiktiv sind wäre es am besten mal den Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0) zu lesen!

MfG FN
Titel: Aw: Fragen zu Wohnungssuche
Beitrag von: jens123 am 01. Dezember 2022, 19:16:38
Zitat von: Yavanna am 30. November 2022, 16:51:10Wenn du im Bereich deines JC umziehst, siehe #Old-Man
Wenn du in den Bereich eines anderen JC ziehst brauchst du zunächst eine Bestätigung der Notwendigkeit vom ALTEN JC UND eine Zustimmung zur Anmietung vom NEUEN JC.

Viel Erfolg
Das ist grundlegend falsch. Man braucht keine "Bestätigung der Notwendigkeit vom ALTEN JC". Und eine Zustimmung zur Anmietung existiert auch nicht, bestenfalls eine Prüfung auf Angemessenheit. Wer in einen anderen JC-Bereich umzieht, muss sich lediglich an den gültigen KdU vor Ort orientieren. Man kann einfach umziehen und sich beim neuen JC anmelden. Alle "Zustimmungen" sind nur für die Kostenübernahme notwendig. Wer innerhalb des "alten" Zuständigkeitsbereichs umzieht, muss sich an der alten Miete orientieren, ein höhere Miete wird nur auf Antrag übernommen.
Titel: Aw: Fragen zu Wohnungssuche
Beitrag von: Taxima am 03. Dezember 2022, 20:41:50
Da gehen die Meinungen anscheinend doch etwas auseinander. Ich glaube auch, dass wenn man sich eine andere Wohnung im selben Zuständigkeitsbereich des JC`s sucht, die dem Rahmen entsprechen, man auch ohne Zustimmung unterschreiben kann. Und das Jobcenter dann trotzdem die Miete übernehmen würde. 100% sicher bin ich aber nicht. Hatte sich aber irgendwann mal so ein bisschen seitens des Jobcenters angehört. Dass die nur die Angemessenheit der Wohnung prüfen.
Aber kann auch anders sein. Vielleicht ist es von Fall zu Fall auch unterschiedlich.
Titel: Aw: Fragen zu Wohnungssuche
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2022, 17:16:07
Zitat von: Taxima am 03. Dezember 2022, 20:41:50das Jobcenter dann trotzdem die Miete übernehmen würde.
Ja, aber nur bis zur Höhe der alten Miete.

Zitat von: Taxima am 03. Dezember 2022, 20:41:50man auch ohne Zustimmung unterschreiben kann.
Kann man schon, aber bleibt ziemlich sicher auf der Differenz sitzen, sollte die andere Wohnung teurer sein.