Teilweise erreicht mich die Post mit zwei oder drei Wochen Verspätung und habe aufgrund dessen schon vor drei Wochen elektronisch per PDF einen neuen Antrag mit Unterschrift über das Formular von Harz4 Widerspruch eingereicht. Ist allerdings ein Neuantrag, Unterlagen später nachgereicht werden. Mit Unterschrift als PDF. Die Leistungen sind im Dezember abgelaufen. Erhielt heute eine E-Mail es würde auf diesem Weg nicht funktionieren, sondern nur mit dem anderen Formular... Meine Nachfrage, wie das jetzt mit dem neuen Bürgergeld in schon vier Wochen aussieht, soll ich der Presse entnehmen. Was ist das denn für eine Kundenberatung? Ich soll eine Weiterbewilligung stellen mit alten Formularen, die schon in vier Wochen keine Gültigkeit mehr haben!!!
Doch haben sie. Genauso wie jemand mit BWZ über Dezember und Januar nichts machen muss. Die Anspassung erfolgt automatisch
ZitatIch soll eine Weiterbewilligung stellen mit alten Formularen, die schon in vier Wochen keine Gültigkeit mehr haben
Du beantragst nach wie vor Leistungen nach dem SGB II. Selbst ein Satz auf einem Stück Klopapier "Will Geld" wäre ein Antrag.
FFMYEAH
Zitat von: FFMYEAH am 02. Dezember 2022, 12:27:55schon vor drei Wochen elektronisch per PDF einen neuen Antrag mit Unterschrift über das Formular von Harz4 Widerspruch eingereicht. Ist allerdings ein Neuantrag, Unterlagen später nachgereicht werden. Mit Unterschrift als PDF. Die Leistungen sind im Dezember abgelaufen. Erhielt heute eine E-Mail es würde auf diesem Weg nicht funktionieren, sondern nur mit dem anderen Formular...
Man stellt ja auch keinen Neuantrag wenn man einen WBA stellen muss. Den kannst jetzt nachreichen dürfte theoretisch auch in der Antwort stehen.
ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
Also geben tut es den:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/weiterbewilligungsantrag-arbeitslosengeld-2
MfG FN
Ich hatte es formlos eingereicht, da ich die Info über die Zusammensetzung der neuen Nebenkosten erst Ende Dezember erfahre. Der Mietvertrag war aufgrund der unsicheren Situation mit den Nebenkosten schon bei Anmietung vor sechs Monaten befristet, allerdings ohne Grund und wir hatten auch vor kurzem telefoniert. Die Vermieter hatten sich erkundigt, wie es mir geht und ob zufrieden bin, dann gleich auch noch mal die neue Zusammensetzung der Nebenkosten im kommenden Jahr angesprochen. Für das Amt endet allerdings der Mietvertrag zum Januar. Obwohl die Befristung ohne schriftlichen Grund juristisch ein unbefristetes Mietverhältnis ist!
Es war nur ein Muster für einen formlosen Neuantrag PDF mit Unterschrift im Sinn > brauche im Dezember Leistungen, alles andere wird nachgereicht auf dem Potal im Internet. Der provisorische Antrag auf 6 Monate wegen geplanter Verrentung ist zum November ausgelaufen. Über das Ergebnis mit einer Verrentung mit 54 [!!] bin ich übrigens bis heute nicht informiert worden... habe dafür eine neue Sachbearbeiterin bekommen. Ein persönlicher Termin war bisher dort über den gesamten Zeitraum nicht möglich.
Die Antwort heute per E-Mail:
Sie müssen einen Antrag auf Weitergewährung stellen, ein formloser Antrag reicht hier nicht aus.
ECHT? Die Daten über die neuen Nebenkosten erfahre ich aber erst Ende des Monats. Die hat mir noch mal das mehrseitige PDF (kein Jobcenter, Kommune!) in der Mail zugeschickt. Kontoauszüge hat sie schon. Vermögen ist also keine Frage mehr. Nur die Situation mit den Wohnkosten ist offen.
Was soll ich jetzt mit dem PDF machen? Zurückschicken, in die entsprechenden Felder den Vermerk > wird nachgereicht? Meinen Vermietern über 65 möchte ich jetzt nicht auf die Nerven gehen und möchte den Leistungsbezug dort keinesfalls ansprechen. Denn wer fragt denn schon von sich aus privat nach einer Mieterhöhung? Niemand macht das...... ;-)))
FFMYEAH
Zitat von: FFMYEAH am 02. Dezember 2022, 18:28:04ECHT? Die Daten über die neuen Nebenkosten erfahre ich aber erst Ende des Monats. Die hat mir noch mal das mehrseitige PDF (kein Jobcenter, Kommune!) in der Mail zugeschickt. Kontoauszüge hat sie schon. Vermögen ist also keine Frage mehr. Nur die Situation mit den Wohnkosten ist offen.
Was soll ich jetzt mit dem PDF machen?
Keine Ahnung ich mache das altmodisch und da ist das mit einem Satz erklärt.
Dann gibt es die Möglichkeit das es nachgereicht wird wenn es vorliegt und das JC kann dann nach(be)rechnen
und es gibt die Möglichkeit das ALG 2 solange darlehensweise zu beantragen >Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
MfG FN