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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: katarina am 02. Dezember 2022, 19:44:30

Titel: Rückzahlung Rundfunkbeitragsgebühren - werden die als Einnahmen gerechnet?
Beitrag von: katarina am 02. Dezember 2022, 19:44:30
Guten Abend, liebe Forumsleut,
ich habe gerade festgestellt, dass mein Einkommen in den letzten Jahren niedriger als der H4 Bezug war, den ich jetzt erhalte. Deshalb will ich rückwirkend eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen.
Meine Frage:
Wird mir die Rückzahlung als Einkommen angerechnet werden?
Bei der Wohngeldnachzahlung ist es ja so.
Ich mach den ganzen Aufwand natürlich nur, wenn es mir nicht als Einkommen angerechnet wird.
Wer weiß Rat  :weisnich: ?
Titel: Aw: Rückzahlung Rundfunkbeitragsgebühren - werden die als Einnahmen gerechnet?
Beitrag von: terrier am 02. Dezember 2022, 21:30:09
das du eine Wohngeldnachzahlung angerechnet bekommst ist irgenwie logisch, oder? Es ist ja Gelöd, was dir von der öffentlichen Hand gezahlt wird und damit anzurechnen. Nicht anzurechnen sind Nachzahlungen aus der Rundfunkgebühr, die hasst du ja aus eigener Tasche gezahlt, verauslaagt, das eigene Geld fliesst an dich zurück. Also keine Sorge deshalb.
Titel: Aw: Rückzahlung Rundfunkbeitragsgebühren - werden die als Einnahmen gerechnet?
Beitrag von: katarina am 02. Dezember 2022, 22:10:11
Zitat von: terrier am 02. Dezember 2022, 21:30:09das du eine Wohngeldnachzahlung angerechnet bekommst ist irgenwie logisch, oder?
Logisch finde ich das nicht, denn das Geld steht mir ja zu und hat mir während der Monate, als es nicht gezahlt wurde, gefehlt. Aber Schwamm drüber, man muss es nur wissen und wenn man kann, entsprechend handeln.

Danke für deine Antwort bezüglich meiner Frage. Dann hoffe ich mal, das das JC das nicht anders sieht.

Titel: Aw: Rückzahlung Rundfunkbeitragsgebühren - werden die als Einnahmen gerechnet?
Beitrag von: jens123 am 04. Dezember 2022, 19:11:32
Wenn dir für Zeitraum X eine Beitragsbefreiung zustand, kann dieser bzw. die Erstattung auch nicht verrechnet werden. Du hast ihn ja "zu viel" gezahlt. Sonst wäre ja die Befreiung unsinnig. Auf jeden Fall Antrag stellen, es ist ja nicht wenig. Drei Jahre rückwirkend geht das wohl.
Titel: Aw: Rückzahlung Rundfunkbeitragsgebühren - werden die als Einnahmen gerechnet?
Beitrag von: katarina am 05. Dezember 2022, 13:08:23
Danke Jens123  :smile: !