Für denn Bezug von ALG2 werden die Eltern ja - im Gegenatz zur Grundsicherung - nicht hinzugezogen. Wie sieht es bei schwerbehinderten, volljährigen Kindern aus? Also wenn ein schwerbehindertes erwachsenes Kind (über 30 Jahre) ALG2 erhält, können die Eltern belangt werden?
was soll die Frage, ist die etwa rein hypothetisch?
Man hat euch belangt, dann stellt den Bescheid mal hier ein. Ihr werdet nicht belangt, dann ist der Thread mit dieser Frage hier überflüssig.
Juristische Spitzfindigkeiten und "was wäre wenn" Diskussionen hier, ich weiss nicht. Wäre nicht fair gegenüber denen, die wirklich Hilfe brauchen meine ich.
Ist der Schwerbehinderte mehr als 3 Stunden täglich arbeitsfähig und ALG II berechtigt? Dann bildet er (über 30) keine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern.
Ja, er ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und wohnt NICHT bei den Eltern.
Dann ist er auf jeden Fall eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Und solange die Eltern nich im gleichen Haushalt wohnen, kann das Jobcenter noch nicht mal eine Haushaltsgemeinschaft daraus konstruieren.
und die Antwort auf die wichtige Frage, die der TE ganz am Anfang stellte lautet:
Die Eltern sind ihrem Sohn gegenüber natürlich grundsätzlich unterhaltspflichtig, aber nur wenn sie über ein sehr hohes Einkommen verfügen. Dann könnte das Sozialamt eine Beteiligung der Eltern verlangen. Das Einkommen müsste aber dann schon im sechsstelligen Bereich liegen, die Freibeträge sind sehr hoch.
Zitatund die Antwort auf die wichtige Frage, die der TE ganz am Anfang stellte lautet:
Nur, dass der TE das im Zusammenhang mit dem Jobcenter wissen will und nicht mit dem Sozialamt und deshalb deine Antwort völlig falsch ist.
verdammt, stimmt! da hab ich irgendwie falsch gedacht. Ich entschuldige mich.
Danke Euch!
Da habe ich auch eine Frage dazu: Wie sieht es denn bei schwerbehinderten volljährigen Kindern aus, die eine eigene Wohnung haben, aber pflegebedürftig sind? Besteht dort eine Unterhaltspflicht der Eltern, auf die sich as Jobcenter eventuell berufen könnte?
Nein.