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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Jondalarus am 04. Dezember 2022, 03:18:33

Titel: Hartz4 und 13tes Monartsgehalt
Beitrag von: Jondalarus am 04. Dezember 2022, 03:18:33
Hallo zusammen, meine Frage ist, wie weit wird mein 13. Monatsgehalt angerechnet. Wird es nur nach dem Zuflussprinzip behandelt, oder auch auf die Folgemonate mit angerechnet ? Wir haben einen Bedarf von ca 350,-€ und mein Einkommen , was ich mehr hatte sind etwa 1000,-€. Somit hätte ich , wenn es nach dem Zuflussprinzip berechnet wird "nur" eine Überzahlung von ca. 350,-€. Oder wird das ganze Einkommen angerechnet ?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Titel: Aw: Hartz4 und 13tes Monartsgehalt
Beitrag von: Hary am 04. Dezember 2022, 08:11:19
Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen.[...]
Titel: Aw: Hartz4 und 13tes Monartsgehalt
Beitrag von: Yavanna am 04. Dezember 2022, 08:47:25
Zitat von: Hary am 04. Dezember 2022, 08:11:19Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen.[...]

§11 Abs 3 geht aber weiter...
Zitat(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Titel: Aw: Hartz4 und 13tes Monartsgehalt
Beitrag von: TripleH am 04. Dezember 2022, 10:42:24
Eine Einmalzahlung in dieser Höhe wird auf 6 Monate aufgeteilt.