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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: UW am 04. Dezember 2022, 09:04:41

Titel: Die Desinformationskampagne des Jobcenter Märkischer Kreis wird fortgesetzt
Beitrag von: UW am 04. Dezember 2022, 09:04:41
Obwohl das LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022 (https://openjur.de/u/2458024.html) unmissverständlich klargestellt hatte, dass auch für das Jobcenter Märkischer Kreis für die Bewilligung von angemessenen Wohnkosten die gesetzlichen Vorgaben Geltung haben, ignoriert auch die gegenwärtige Geschäftsführung die aktuelle Rechtsprechung weiterhin.

Auf dem Jobcentereigenen Internetauftritt wird auch weiterhin "wahrheitswidrig suggeriert" welche Leistungen auch ohne ein als "schlüssig" zertifiziertes Konzept geleistet werden können. Zwar wird sorgfältig der Begriff "schlüssiges Konzept" vermieden, aber die dort ausgewiesenen Tabellenvorgaben bleiben wohl vorsätzlichen die falschen Werte. Das Jobcenter und der Märkische Kreis haben nicht ein einziges Konzept, dass als "schlüssig" zertifiziert ist.
Geld zum Wohnen (https://www.jobcenter-mk.de/geld-zum-wohnen.html)

[...]
Das Jobcenter suggeriert dort 358,00 € für einen Erwachsenen als Mietobergrenze, aber aufgrund des fehlenden "schlüssigen Konzepts" sind tatsächlich gem. Wohngeldgesetz (WoGG) 438,00 € plus 10% (43,80 €) = 481,80 € zu gewähren.


weiter (https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/die-desinformationskampagne-des-jobcenter-maerkischer-kreis-wird-fortgesetzt_a1807255)
Titel: Aw: Die Desinformationskampagne des Jobcenter Märkischer Kreis wird fortgesetzt
Beitrag von: TripleH am 04. Dezember 2022, 10:45:45
Dass das bereits ein neues Konzept ist, was von der Rechtsprechung des LSG nicht umfasst wird, ist dir noch nicht in den Sinn gekommen? Das erkennt man allein schon daran, dass jetzt von Vergleichsraum gesprochen wird und nicht von Wohnungsmarkttypen.