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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nax am 05. Dezember 2022, 10:51:06

Titel: Weiterbewilligungsantrag?! Neuer Antrag?
Beitrag von: Nax am 05. Dezember 2022, 10:51:06
Mein Antrag läuft ab zu Neujahr und wie läuft das jetzt mit Bürgergeld ab? Muss ich einen neuen Antrag stellen? Weil mir wurde gesagt, man bekommt so ein Weiterbewilligungsantrag immer 1-2 Monate vorher zugeschickt, aber bei mir ist nichts angekommen.
Titel: Aw: Weiterbewilligungsantrag?! Neuer Antrag?
Beitrag von: OLD-MAN am 05. Dezember 2022, 11:14:42
Die Zusendung ist von JC zu JC unterschiedlich (manchen machen es, manche eben nicht!)

Du musst einen WBA stellen! Die Umwandlung auf Bürgergeld erfolgt automatisch!
Titel: Aw: Weiterbewilligungsantrag?! Neuer Antrag?
Beitrag von: Nax am 05. Dezember 2022, 11:31:49
Ich habe mal mein Antrag rausgesucht, der läuft doch noch bis Juni 2023

Aber noch eine kurze Frage, wie mache ich das dann mit den neuen Heizkosten, die ja zu 100% mehr werden ab Januar. Kann man das dann direkt an die E-Mail schicken, die auf mein Weiterbewilligungsantrag hinterlegt wurde? Oder muss man irgendeinen Antrag stellen extra und wer weiß noch was alles.
Titel: Aw: Weiterbewilligungsantrag?! Neuer Antrag?
Beitrag von: OLD-MAN am 05. Dezember 2022, 13:25:26
Dafür gibt es die VÄM = Veränderungsmitteilung. Ausfüllen und mit entsprechendem Erhöhungsschreiben ans JC schicken!
Titel: Aw: Weiterbewilligungsantrag?! Neuer Antrag?
Beitrag von: Soulmate2411 am 05. Dezember 2022, 13:29:46
Zum WBA: Den kannst du auch selber online stellen, musst nicht zwingend auf das Schreiben vom Amt warten.

Zu den Heizkosten: Sobald du die Erhöhung schriftlich vorliegen hast, machst du eine Kopie davon und reichst die beim Amt ein mit der Bitte der Übernahme(Veränderungsmittteilung). Kannst du entweder online machen oder per Einwurf Einschreiben oder unter Zeugen beim Amt einwerfen, auf jeden Fall am besten immer Bestätigung.