Wenn man eine Person im Haushalt pflegt, und aus einem Grund X für Zeitraum X nicht pflegen kann, kann eine Person, die nicht aus einem Pflegeinstitut ist die Pflege für diesen Zeitraum von maximal 6Wochen übernehmen? Wird die Person dafür entschädigt? Hat da jemand Erfahrung mit?
Moin,
Es gibt diese Verhinderungspflege da kann man den Stundenlohn und das angeben dass geht bis maximal 2.600 Euro wenn man von dem anderen nichts in Anspruch nimmt. Aber Achtung bei mehr als 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld gekürzt. Aber da man das ja alles frei schreiben kann, kann man dort bisschen tricksen.
Würde direkt deine Krankenkasse fragen, ich muss immer alles mit Liste belegen und andere Zahlen so.
Lg
dasThema findest du auf dieser Seite verständlich erläuter
https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/
Zitat von: Sylvergirl am 05. Dezember 2022, 20:02:16Moin,
Es gibt diese Verhinderungspflege da kann man den Stundenlohn und das angeben dass geht bis maximal 2.600 Euro wenn man von dem anderen nichts in Anspruch nimmt. Aber Achtung bei mehr als 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld gekürzt. Aber da man das ja alles frei schreiben kann, kann man dort bisschen tricksen.
Würde direkt deine Krankenkasse fragen, ich muss immer alles mit Liste belegen und andere Zahlen so.
Lg
Sind 5-8 Stunden am Tag. Ich pflege seit 2017 meine Eltern. Habe das nie in Anspruch genommen. Kann ich mich also von einem Familienmitglied vertreten lassen und die Person erhält dann für die Zeit von 42Tagen Summe X als Entschädigung? Wie genau muss das belegt werden?
Moin,
das kann egal wer sein und geht auch rückwirkend für 3 Jahre, wenn du es jetzt noch einreichst, kannst du ein Jahr mehr mitnehmen.
Ich habe da eine Excel Liste aber frag bei deiner Krankenkasse einige haben extra Formulare und andere machen es so. Aber das schrieb ich schon.
LG
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Zitat von: Sylvergirl am 06. Dezember 2022, 11:56:54Moin,
das kann egal wer sein und geht auch rückwirkend für 3 Jahre, wenn du es jetzt noch einreichst, kannst du ein Jahr mehr mitnehmen.
Ich habe da eine Excel Liste aber frag bei deiner Krankenkasse einige haben extra Formulare und andere machen es so. Aber das schrieb ich schon.
LG
Werden da Unterschiede gemacht ob die Vertretung Enkel, Nachbar ist? Wird das Pflegegeld weiterhin bezahlt? Wie machst du das?
warum liest du nicht die von mir oben verlinkte seite. Die beantwortet erschöpfend wohl all deine Fragen.
Zitat von: terrier am 06. Dezember 2022, 14:52:55warum liest du nicht die von mir oben verlinkte seite. Die beantwortet erschöpfend wohl all deine Fragen.
Habe ich alles gelesen, dennoch 1,2 offene Fragen. Wie verhält sich das z.B. für die Jahre davor? Da steht Rückwirkend ist es machbar aber ich habe keinen Nachweis darüber. Wie verhält sich das bei meinem Papa die letzten Jahre? Pflege ihn seit Ende 2016. Es gab Wochen am Stück wo ich nicht hier war und meine Schwester eingesprungen ist. Sind diese Beträge nun weg?
Moin,
jede KK ist da sehr unterschiedlich, es ist egal wer und es wird weitergezahlt solange du nicht mehr als 8 Stunden angibst.
Bei mir muss ich dort immer anrufen da gibt es dann ein extra Blatt wo man eintragen muss wer und eben quasi wie lange.
Bei einer Freundin wird es ohne alles ausgezahlt die sagt nur bla und es wird gezahlt.
Daher rufe die Krankenkasse an und frag nach den Formularen und wenn du dann fragen hast melde dich gerne wieder.
LG
Zitat von: Sylvergirl am 06. Dezember 2022, 19:52:36Moin,
jede KK ist da sehr unterschiedlich, es ist egal wer und es wird weitergezahlt solange du nicht mehr als 8 Stunden angibst.
Bei mir muss ich dort immer anrufen da gibt es dann ein extra Blatt wo man eintragen muss wer und eben quasi wie lange.
Bei einer Freundin wird es ohne alles ausgezahlt die sagt nur bla und es wird gezahlt.
Daher rufe die Krankenkasse an und frag nach den Formularen und wenn du dann fragen hast melde dich gerne wieder.
LG
Wenn ich jedoch auf eine Kur gehe und 2Wochen am Stück fehle dann sind es ja mehr als 8Stunden am Tag richtig? Also wird es dann gekürzt? Kennst du dich auch mit den Rückwirkenden Zeiten ein bisschen aus und kannst mir da helfen?
Moin,
Ich denke theoretisch ja, weil es auch rückwirkend gekürzt werden kann.
Ich hab es so allerdings noch nie in Anspruch genommen. Weil man sich die Zeiten ja frei einteilen kann und ich das dann mit denen die gepflegt haben immer anders abgesprochen habe.
Den die Kürzung hätte denen auch nicht viel gebracht.
Wir haben dann quasi immer 6 Stunden aufgeschrieben auf mehrere Tage.
Ich würde echt Mal die Formulare anfordern frag direkt mit nach rückwirkend und das jetzt schnell ist ja bald Jahres Ende und dann hier einstellen natürlich geschwärzt und dann kann man am besten weiter helfen. :cool:
Weil ab 1.1 ist das dritte Jahr futsch und das wäre doch ärgerlich.
LG
Ich werde morgen zur AOK fahren und nachfragen und mich beraten lassen.
Hab gerade beim Titel geschmunzelt.
Darf ich auf dieses Video verweisen. Und unbedingt die Kommentare durchschauen. Dort werden auch viele Fragen Beantwortet. Eventuell gefällt jemand das Video. =)
Bald kommt noch ein Video mit nachweisen und Unterlagen dass die erste Person die 2418€ bei der Steuer angeben soll, aber um die gleiche Summe der Freibetrag steigt. Somit geht das Finanzamt bei der ersten Person von einer sittlichen Verpflichtung aus.
Zitat von: PaulHilft am 09. Dezember 2022, 00:38:34Hab gerade beim Titel geschmunzelt.
Darf ich auf dieses Video verweisen. Und unbedingt die Kommentare durchschauen. Dort werden auch viele Fragen Beantwortet. Eventuell gefällt jemand das Video. =)
Bald kommt noch ein Video mit nachweisen und Unterlagen dass die erste Person die 2418€ bei der Steuer angeben soll, aber um die gleiche Summe der Freibetrag steigt. Somit geht das Finanzamt bei der ersten Person von einer sittlichen Verpflichtung aus.
Richtig toll erklärt lieben dank Paul! hab ein abo dagelassen. habe heute auch mit der aok geredet und hat mir das auch ca so erklärt. habe leider vergessen wie das laufen wird wenn man rückwirkend das beantragen will. mein papa hatte seit 2017 pflegegrad 2 und später 3. er ist leider dieses jahr verstorben. ich wurde in der zeit jedoch dennoch oft vertreten. kann das noch geltend gemacht werden? konnte in den kommentaren dazu nichts finden ;(
ja, 4 Jahre sind rückwirkend möglich. Wenn du die Papiere ausfüllst, dann liegt da sehr viel Geld. Schau in den Kommentaren nochmal. Auch ruhig aufklappen, Deine Frage habe ich schon öfter ausführlich beantwortet. :cool:
Zitat von: PaulHilft am 09. Dezember 2022, 02:15:28ja, 4 Jahre sind rückwirkend möglich. Wenn du die Papiere ausfüllst, dann liegt da sehr viel Geld. Schau in den Kommentaren nochmal. Auch ruhig aufklappen, Deine Frage habe ich schon öfter ausführlich beantwortet. :cool:
aber mein papa ist dieses jahr im juni leider gestorben. spielt das eine rolle?
gibt es andere anträge dafür oder sind das die gleichen? bei zeitraum einfach die zeiten schreiben wo man verhindert war in den letzten jahren und jmd eingesprungen ist?
bei der aok nordwest gibt es kein kästchen für häusliche etc. generell sieht der antrag sehr knapp aus
https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/nordwest/pdf/antrag-verhinderungspflege.pdf
Moin,
Ist doch gut, wenn der Antrag nicht so überladen ist.
Zeitraum hab ich immer das Jahr rein geschrieben, also 1.1 bis 31.12.2021 als Beispiel.
Das mit deinem verstorbenen Papa kann ich dir auch nicht beantworten. Entweder du fragst nach oder du stellst den Antrag und er wird abgelehnt. Ui verlieren hast du nichts. Kannst höchstens gewinnen.
Und egal bei welcher Stufe es sind immer die 2418 Euro.
LG
Zitat von: Sylvergirl am 09. Dezember 2022, 06:44:18Moin,
Ist doch gut, wenn der Antrag nicht so überladen ist.
Zeitraum hab ich immer das Jahr rein geschrieben, also 1.1 bis 31.12.2021 als Beispiel.
Das mit deinem verstorbenen Papa kann ich dir auch nicht beantworten. Entweder du fragst nach oder du stellst den Antrag und er wird abgelehnt. Ui verlieren hast du nichts. Kannst höchstens gewinnen.
Und egal bei welcher Stufe es sind immer die 2418 Euro.
LG
Und bei der Rechnung für Nachträgliche? Das aktuelle Datum nehmen oder von 2020/21 etc?
Zitat von: PaulHilft am 09. Dezember 2022, 02:15:28ja, 4 Jahre sind rückwirkend möglich. Wenn du die Papiere ausfüllst, dann liegt da sehr viel Geld. Schau in den Kommentaren nochmal. Auch ruhig aufklappen, Deine Frage habe ich schon öfter ausführlich beantwortet. :cool:
wie kann ich deine tabelle nutzen? kann da nichts eintragen :(
Moin,
das sind ja auch nur Bilder und die Tabelle ist von mir in liebevoller klein Arbeit selbst erstellt worden. Nun weiß ich nicht ob und wie ich die zugänglich machen kann.
Lg
@ tsumo, in den Kommentaren im Video gibt es einen sehr ähnlichen Fall. Da ist ebenfalls jemand verstorben. Schau dort nach weiteren Infos nach. Meine Antwort: Das macht nichts, dennoch kann abgerechnet werden. Ist sogar ganz normal und üblich. Das Pflegeheim rechnet nach dem tot ab, du rechnest ebenfalls nach dem tot ab.
Du schreibt heute eine Rechnung für damals. Rechnungsdatum ist heute. Abrechnungszeitraum ist damals.
Meine Tabelle kann unter dem Video runterfallen werden, oder über den Link in euer gewünschtes Format exportiert werden.
Zitat von: PaulHilft am 10. Dezember 2022, 22:26:00@ tsumo, in den Kommentaren im Video gibt es einen sehr ähnlichen Fall. Da ist ebenfalls jemand verstorben. Schau dort nach weiteren Infos nach. Meine Antwort: Das macht nichts, dennoch kann abgerechnet werden. Ist sogar ganz normal und üblich. Das Pflegeheim rechnet nach dem tot ab, du rechnest ebenfalls nach dem tot ab.
Du schreibt heute eine Rechnung für damals. Rechnungsdatum ist heute. Abrechnungszeitraum ist damals.
Meine Tabelle kann unter dem Video runterfallen werden, oder über den Link in euer gewünschtes Format exportiert werden.
Lieben Dank dir Paul! Habe deine Tabelle aufgerufen aber da kann ich nichts eintragen. Muss du mir da erst die Erlaubnis für erteilen? Sry kenne mich damit nicht so gut aus.
Das PDF ist zum mit der Hand ausfüllen. Stift.
Die anderen Dateien müssen in ein Tabellen Programm eingeladen werden. Dann kann man die Formeln benutzen. Das bedeutet, alles wird automatisch berechnet.
Du kannst dich bei Google registrieren. Die geben das umsonst. Das ist dann alles online. Du musst nicht installiere.
https://www.google.de/intl/de/sheets/about/
Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 01:48:53Das PDF ist zum mit der Hand ausfüllen. Stift.
Die anderen Dateien müssen in ein Tabellen Programm eingeladen werden. Dann kann man die Formeln benutzen. Das bedeutet, alles wird automatisch berechnet.
Du kannst dich bei Google registrieren. Die geben das umsonst. Das ist dann alles online. Du musst nicht installiere.
https://www.google.de/intl/de/sheets/about/
kann ich nicht direkt auf die von dir erstelle tabelle?
da steht ich habe nur leserzugriff. habe dir eine anfrage geschickt damit ich die tabelle verwenden kann. magst du das bitte freigeben?
@tsumo, nein das kannst du nicht. Weil dann alle deine Eingaben sehen. Und wenn dann jemand anderes das ändert, überschreibt er deine Einträge. Die Tabelle kann über "Datei" und dann "Herunterladen" in dein gewünschtes Format heruntergeladen werden. Wenn du diese Datei in einem Programm auf deinem Rechner oder bei Google wieder hochlädt, dann hast du auf deiner eigenen Tabelle vollen Zugriff.
Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 17:38:37@tsumo, nein das kannst du nicht. Weil dann alle deine Eingaben sehen. Und wenn dann jemand anderes das ändert, überschreibt er deine Einträge. Die Tabelle kann über "Datei" und dann "Herunterladen" in dein gewünschtes Format heruntergeladen werden. Wenn du diese Datei in einem Programm auf deinem Rechner oder bei Google wieder hochlädt, dann hast du auf deiner eigenen Tabelle vollen Zugriff.
ok habe es erledigt. mamas unterlagen sind fertig. mache nun papas unterlagen. jedoch steht beim antrag dass die pflegebedürftige person unterschreiben soll. er kann es ja nicht mehr ;( soll ich da meine drunter setzen?
so papas unterlagen auch alles erledigt. nur kann er nicht selber unterschreiben. darf ich da meine unterschrift drunter setzen?
Moin,
Würde deine nehmen ja.
Liebe Grüße
Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 17:38:37@tsumo, nein das kannst du nicht. Weil dann alle deine Eingaben sehen. Und wenn dann jemand anderes das ändert, überschreibt er deine Einträge. Die Tabelle kann über "Datei" und dann "Herunterladen" in dein gewünschtes Format heruntergeladen werden. Wenn du diese Datei in einem Programm auf deinem Rechner oder bei Google wieder hochlädt, dann hast du auf deiner eigenen Tabelle vollen Zugriff.
Zitat von: Sylvergirl am 12. Dezember 2022, 21:10:38Moin,
Würde deine nehmen ja.
Liebe Grüße
habe wohl pech gehabt. https://ganzschoenlaut.de/abrechnung-von-verhinderungspflege-nach-dem-tod-des-zu-pflegenden/
@tsumo du machst es dir extra schwer. Wenn du das nicht haben willst, dann lass es einfach. Wir und vor allem ich sage dir, reich das ein. Was hast du zu verlieren? hast du angst, etwas falsch zu machen? Dann hast du bei allem Angst und solltest eher was gegen deine Angst machen.
Der Link von dir ist gut, aber da ist es ein anderer Fall. Wobei ich deinen nicht so genau kenne.
Wir haben üb er ca. 30 mal nach dem Versterben derfolgreich Verhidnerrungspflege beantragt.
In deinem Link, schaut es so aus, als wäre vorher nie Verhidnerrungspflege beantragt oder genutzt. Dann hat die Person nach dem Versterben davon gehört und wollte für 4 Jahre rückwirkend diese Summe haben. Und diese Hätte sie auch bekommen, wenn sie dem Gericht glaubhaft belegen könnte, dass dies im Sinne des Verstorbenen damals schon so was. Und das konnte sie nicht. Damit sich die Regierung vor Betrug am ende schützt, braucht es etwas mehr, als nur diese Unterlagen nach dem Versterben.
Sonst ist es klar. Wenn eine Dienstleistung erbracht wurde, so wird auf die dafür fällige Rechnung erstattet. Es gibt ja auch Gerichtsverfahren die erst nach dem Versterben positiv geurteilt werden. Auch da bekommen dann die NAgehörigen den vollen Schadenersatz oder so.
Ich mag dir nicht alles so ausführlich zu schreiben. Vor allem weil du mir, in den VideoKommentaren, hier per PN. in diesem Beitrag und auch noch per eMail geschrieben hast. Das sind alles sehr einfache Fragen, wobei du dann immer mit weiteren Sachen kommst.
Wenn du nicht willst, dann lass es doch. Und wenn du deinen eigenen Link weiterlesen würdest, würdest du von der Neuregelung lesen. Ich vermute, dass du bereits bei dem "das geht nicht, ist so" ausgestiegen bist. Ich weiß nicht, wo hier das Problem ist. Ich habe eher den Eindruck, dass der Verlust für dich sehr erschöpfend und dich stark einnimmt. Und nun auch nicht das mit der Verhindrrungspflege.
Zitat von: PaulHilft am 13. Dezember 2022, 15:04:53@tsumo du machst es dir extra schwer. Wenn du das nicht haben willst, dann lass es einfach. Wir und vor allem ich sage dir, reich das ein. Was hast du zu verlieren? hast du angst, etwas falsch zu machen? Dann hast du bei allem Angst und solltest eher was gegen deine Angst machen.
Der Link von dir ist gut, aber da ist es ein anderer Fall. Wobei ich deinen nicht so genau kenne.
Wir haben üb er ca. 30 mal nach dem Versterben derfolgreich Verhidnerrungspflege beantragt.
In deinem Link, schaut es so aus, als wäre vorher nie Verhidnerrungspflege beantragt oder genutzt. Dann hat die Person nach dem Versterben davon gehört und wollte für 4 Jahre rückwirkend diese Summe haben. Und diese Hätte sie auch bekommen, wenn sie dem Gericht glaubhaft belegen könnte, dass dies im Sinne des Verstorbenen damals schon so was. Und das konnte sie nicht. Damit sich die Regierung vor Betrug am ende schützt, braucht es etwas mehr, als nur diese Unterlagen nach dem Versterben.
Sonst ist es klar. Wenn eine Dienstleistung erbracht wurde, so wird auf die dafür fällige Rechnung erstattet. Es gibt ja auch Gerichtsverfahren die erst nach dem Versterben positiv geurteilt werden. Auch da bekommen dann die NAgehörigen den vollen Schadenersatz oder so.
Ich mag dir nicht alles so ausführlich zu schreiben. Vor allem weil du mir, in den VideoKommentaren, hier per PN. in diesem Beitrag und auch noch per eMail geschrieben hast. Das sind alles sehr einfache Fragen, wobei du dann immer mit weiteren Sachen kommst.
Wenn du nicht willst, dann lass es doch. Und wenn du deinen eigenen Link weiterlesen würdest, würdest du von der Neuregelung lesen. Ich vermute, dass du bereits bei dem "das geht nicht, ist so" ausgestiegen bist. Ich weiß nicht, wo hier das Problem ist. Ich habe eher den Eindruck, dass der Verlust für dich sehr erschöpfend und dich stark einnimmt. Und nun auch nicht das mit der Verhindrrungspflege.
Bei mir ist es genau so der fall. vorher hatten wir das nicht beantragt weil unwissend. nun ist mein papa verstorben. wir sind 4kinder und meine mama. ich war seine pflegeperson. müssen alle den antrag unterzeichnen?
ich frage weil ich es alles richtig machen will. email habe ich dir nicht geschrieben.
Also wenn ich § 39 SGB XI richtig lese, erhält eine mit der zu pflegenden Person Verwandte im selben Haushalt lebende Person max. das selbe Pflegegeld für die stundenweise Verhinderungspflege wie für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehen und nur für max. 6 Wochen im Jahr.
Bei PG2 ist das somit ein Höchstbetrag von 474€.
Eine Anrechnung auf das normale Pflegegeld findet dabei nicht statt, solange die stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Std. pro Tag bleibt.
Wie ist das: verlangen die KK in diesem Fall vom Antragsteller Zahlungsnachweise über diesen Betrag, wenn sich das Ganze innerhalb der Familie und Wohnung abspielt?
Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2022, 13:24:25Wie ist das: verlangen die KK in diesem Fall vom Antragsteller Zahlungsnachweise über diesen Betrag, wenn sich das Ganze innerhalb der Familie und Wohnung abspielt?
von mir verlangt die KK diesen Beleg
Habe Montag für Mama abgegeben und Mittwoch 4Jahre rückwirkend für Papa.
Heute kam das Geld für meine Mama. Für Papa noch nicht.
Von Papas Leistungen noch keine Spur. Hab schlechtes Gefühl ;(
Zitat von: tsumo am 20. Dezember 2022, 21:32:09Von Papas Leistungen noch keine Spur. Hab schlechtes Gefühl ;(
Geduld, das dauert bei mir mitunter über 2 Monate und mein Vater lebt.
Zitat von: Sylvergirl am 20. Dezember 2022, 21:42:17Zitat von: tsumo am 20. Dezember 2022, 21:32:09Von Papas Leistungen noch keine Spur. Hab schlechtes Gefühl ;(
Geduld, das dauert bei mir mitunter über 2 Monate und mein Vater lebt.
Das von meiner Mama war halt innerhalb von 3 Tagen drauf. Denke mir immer wenn etwas länger dauert dass es kein gutes Ende nimmt.
Naja und wenn kann man noch immer Widerspruch einlegen. Aber deine Mama lebt. Bei deinem Vater müssen die sicher wieder die AKte öffnen usw. das kann alles mal dauern.
Zumal auch bei den Behörden der Krankenstand momentan sehr hoch ist.
Behörden??? Die Verhinderungspflege kommt von der Pflegekasse.
Habe heute bei der AOK angerufen. Sie sagte mir der Antrag ist eingegangen. Das wollte ich nur wissen. Sie sagte auch sie sind 2Wochen in Rückstand mit allen Bearbeitungen wegen dem fehlen von Mitarbeitern. Es wird sicher im neuen Jahr erledigt.
Bei meiner Mama ging es wirklich innerhalb einer Wiche. Ist nicht schlimm hauptsache es wird gemacht.
Ok, dann eben die Pflegekasse. Aber die Antwort ist die gleiche. Dort ist der Krankenstand auch sehr hoch.
Zitat von: tsumo am 22. Dezember 2022, 16:56:54Bei meiner Mama ging es wirklich innerhalb einer Wiche. Ist nicht schlimm hauptsache es wird gemacht.
Ja, ich denke es ist wie ich sagte, sie lebt, da ist die Akte offen.
Letztendlich habe ich derzeit Probleme, erst gar nicht und nun so ungeduldig. Das verstehe ich nicht so ganz.
Zitat von: Sylvergirl am 23. Dezember 2022, 11:20:16Zitat von: tsumo am 22. Dezember 2022, 16:56:54Bei meiner Mama ging es wirklich innerhalb einer Wiche. Ist nicht schlimm hauptsache es wird gemacht.
Ja, ich denke es ist wie ich sagte, sie lebt, da ist die Akte offen.
Letztendlich habe ich derzeit Probleme, erst gar nicht und nun so ungeduldig. Das verstehe ich nicht so ganz.
Bin ich nicht. Kam mir nur komisch vor dass das eine schnell ging und das andere nicht. Deswegen hier erwähnt.
habe endlich rückmeldung wegen papas verhinderungspflege erhalten bzw die person die eingesprungen ist.
bei mama wollten die kein perso NR und unten bei der auswahl trifft auch nichts zu kein ehepartner oder sonstwas. was kreuzt man da an?
(https://s20.directupload.net/images/230116/kbgze7c2.jpg)
Moin,
Das letzte würde ich du verstehen, wer quasi der nächste Erbe ist und bei einigen Toten gibt es wohl für meine Logik auch keine Nummer mehr.
Ansonsten anrufen und nachfragen was genau gemeint ist? 👍 :cool:
LG
Zitat von: Sylvergirl am 16. Januar 2023, 21:34:13Moin,
Das letzte würde ich du verstehen, wer quasi der nächste Erbe ist und bei einigen Toten gibt es wohl für meine Logik auch keine Nummer mehr.
Ansonsten anrufen und nachfragen was genau gemeint ist? 👍 :cool:
LG
Wofür wollen die die Erben wissen? Wird das Geld dann unter allen aufgeteilt? Obwohl nichts beigesteuert wurde?
du bist doch das Kind deiner Mutter, also Kind ankreuzen und ab dafür
Zitat von: terrier am 19. Januar 2023, 20:31:02du bist doch das Kind deiner Mutter, also Kind ankreuzen und ab dafür
Aber den Brief hat die Person bekommen die für mich eingesprungen ist und das ist eine normale Freundin.
Zitat von: tsumo am 19. Januar 2023, 20:39:35Zitat von: terrier am 19. Januar 2023, 20:31:02du bist doch das Kind deiner Mutter, also Kind ankreuzen und ab dafür
Aber den Brief hat die Person bekommen die für mich eingesprungen ist und das ist eine normale Freundin.
Ich habe so eine Erklärung noch nicht gesehen.
Normalerweise bekommt die zu pflegende Person die Leistungen für Verhinderungs- und Entlastungspflege ausbezahlt und gibt sie dann weiter an die Vertretung.
Die Hauptpflegeperson, indem Fall du, hat mit diesem Vorgang gar nichts zu tun.
Normal müsste dann zumindest ein Kästchen sein mit ,,andere Person"
Die Pflegeperson hat von der gepflegten Person Geld für die Verhinderungspflege bekommen, oder zumindest einen Zahlungsanspruch erworben, der sich nun gegen den Erben richtet. Das ist das Innenverhältnis.
Das Außenverhältnis ist, das der gepflegten Person deshalb Geld für die Verhinderungspflege von der Krankenversicherung zusteht. Den Antrag stellt normalerweise die gepflegte Person, diese ist hier aber verstorben, sodass der gesetzliche Rechtsnachfolger, das ist der Erbe, diesen Antrag stellen muss.
Zitat von: Ottokar am 20. Januar 2023, 09:20:27Die Pflegeperson hat von der gepflegten Person Geld für die Verhinderungspflege bekommen, oder zumindest einen Zahlungsanspruch erworben, der sich nun gegen den Erben richtet. Das ist das Innenverhältnis.
Das Außenverhältnis ist, das der gepflegten Person deshalb Geld für die Verhinderungspflege von der Krankenversicherung zusteht. Den Antrag stellt normalerweise die gepflegte Person, diese ist hier aber verstorben, sodass der gesetzliche Rechtsnachfolger, das ist der Erbe, diesen Antrag stellen muss.
Habe ich getan. Auch mit den Zeiten und der Rechnung. Darauf folgte dann der Brief oben. Die müssten alles haben was sie brauchen und wollen es nun erneut ausgefüllt haben irgendwie. Wie gesagt die Freundin kann nun nichts davon ankreuzen ;(
Freundin? Ich denke deine Schwester hat die Verhinderungspflege erbracht (Beitrag #7)?
Du hast es noch immer nicht verstanden.
Du bist ehemalige Pflegeperson und Erbe und füllst somit das Forumlar unter 1. als Antragsteller aus.
Unter 2. kommt dein Vater und unter 4. kreuzt du "Kind" an. Das wars.
Was du unter 3. für Kontodaten einträgst, ist deine Entscheidung.
Zitat von: Ottokar am 21. Januar 2023, 09:46:34Freundin? Ich denke deine Schwester hat die Verhinderungspflege erbracht (Beitrag #7)?
Du hast es noch immer nicht verstanden.
Du bist ehemalige Pflegeperson und Erbe und füllst somit das Forumlar unter 1. als Antragsteller aus.
Unter 2. kommt dein Vater und unter 4. kreuzt du "Kind" an. Das wars.
Was du unter 3. für Kontodaten einträgst, ist deine Entscheidung.
Die AOK hat unter 1 bereits die Person eingetragen die für mich eingesprungen ist. Sie hat auch den Brief erhalten und fragt nun was sie damit machen soll. Unter 2 wurde bereits papa eingetragen. Sie ist mit uns nicht verwandt deswegen ist dafür keine option vorhanden.
Dann wurden halt die Fragen zu dem verstorbene an die falsche Person gesendet.
Warum verstehst du nicht wie man das einfach ausfüllen soll? Du hast mir auf meinem YT-Kanal über 5Fragen gestellt und hier 4 Seite voll. Willst du recht haben? Oder darüber diskutieren oder sollen wir das für dich machen? Was genau willst du?
Es wurde bereist mehrmals geantwortet was du alles machen kannst. Warum machst du das nicht?
Es ist doch egal welche Fehler die unterdurchschnittlichen Sachbearbeiter machen. Mach es besser. Glaub nicht alles was du schreiben. Da ist viel Müll bei. Das sind oft Versager die sonst nichts anderes gefunden haben.
Zitat von: PaulHilft am 22. Januar 2023, 05:35:44Es ist doch egal welche Fehler die unterdurchschnittlichen Sachbearbeiter machen. Mach es besser. Glaub nicht alles was du schreiben. Da ist viel Müll bei. Das sind oft Versager die sonst nichts anderes gefunden haben.
Du hast sicherlich Quellen worauf du diese pauschalierte Aussagen stützt.
Bist du nicht in der Lage, dich mitzuteilen ohne andere zu beleidigen oder herabzuwürdigen?
Du bringst dich nicht in ein besseres Licht oder eine bessere Position wenn du andere als Versager oder unterdurchschnittlich bezeichnest.
Zitat von: tsumo am 21. Januar 2023, 20:44:21Die AOK hat unter 1 bereits die Person eingetragen die für mich eingesprungen ist.
Zitat von: PaulHilft am 22. Januar 2023, 05:35:44Dann wurden halt die Fragen zu dem verstorbene an die falsche Person gesendet.
Korrekt.
Zitat von: tsumo am 21. Januar 2023, 20:44:21Sie ist mit uns nicht verwandt deswegen ist dafür keine option vorhanden.
Weil sie der falsche Empfänger ist.
Rechtsgrundlage ist § 56 SGB I, nur ein Erbe kann die dem verstorbenen Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege von der KK zustehenden Leistungen beantragen/beanspruchen. Wäre der Pflegebedürftige nicht verstorben, hätte er den Antrag bei der KK auf Kostenerstattung der Verhinderungspflege gestellt, nun muss/darf es ein Erbe.
Das Formular hätte an dich als Kind und Erben gesendet werden müssen.
Entweder liegt hier ein Missverständnis vor, weil du dachtest, das die Verhinderungspflegerin diesen Antrag stellen bzw. den Anspruch geltend machen muss und die KK so den Eindruck gewann, dass die Freundin Erbe ist, oder die KK hast hier Mist gebaut.
Streiche einfach die Angaben unter 1. durch und trage dort dich ein, fülle den Rest aus und unterschreibe.
Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2023, 10:27:52Zitat von: tsumo am 21. Januar 2023, 20:44:21Die AOK hat unter 1 bereits die Person eingetragen die für mich eingesprungen ist.
Zitat von: PaulHilft am 22. Januar 2023, 05:35:44Dann wurden halt die Fragen zu dem verstorbene an die falsche Person gesendet.
Korrekt.
Zitat von: tsumo am 21. Januar 2023, 20:44:21Sie ist mit uns nicht verwandt deswegen ist dafür keine option vorhanden.
Weil sie der falsche Empfänger ist.
Rechtsgrundlage ist § 56 SGB I, nur ein Erbe kann die dem verstorbenen Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege von der KK zustehenden Leistungen beantragen/beanspruchen. Wäre der Pflegebedürftige nicht verstorben, hätte er den Antrag bei der KK auf Kostenerstattung der Verhinderungspflege gestellt, nun muss/darf es ein Erbe.
Das Formular hätte an dich als Kind und Erben gesendet werden müssen.
Entweder liegt hier ein Missverständnis vor, weil du dachtest, das die Verhinderungspflegerin diesen Antrag stellen bzw. den Anspruch geltend machen muss und die KK so den Eindruck gewann, dass die Freundin Erbe ist, oder die KK hast hier Mist gebaut.
Streiche einfach die Angaben unter 1. durch und trage dort dich ein, fülle den Rest aus und unterschreibe.
Den Antrag habe ich als Sohn/Kind/Erbe gestellt. Habe alle notwendigen Unterlagen beigefügt und abgegeben.
Dann hat die KK das vercheckt wohl ;(
was versteht man unter "ich wurde zum zeitpunkt des todes von der verstorbenen wesentlich unterhalten?"
und
"als sonderrechtsnachfolger möchte ich das o.g. widerspruchsverfahren fortsetzen"? bei meinen papa gab es keine widerspruchsangelegenheit.
muss ich alle erben bzw alle meine geschwister nun auch mit angeben?
(https://i.ibb.co/ZHwwfWq/4444444444444444444444.jpg)
Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11was versteht man unter "ich wurde zum zeitpunkt des todes von der verstorbenen wesentlich unterhalten?"
Natürlich geht es um Lebensunterhalt.
Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11"als sonderrechtsnachfolger möchte ich das o.g. widerspruchsverfahren fortsetzen"
Sonderrechtsnachfolger ist der Erbe, siehe § 1922 ff BGB.
Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11bei meinen papa gab es keine widerspruchsangelegenheit.
Offenbar schon, sonst würde die AOK nicht anfragen.
Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11muss ich alle erben bzw alle meine geschwister nun auch mit angeben?
Nein, angegeben wird nur der Erbe, der hier als Sonderrechtsnachfolger gegenüber der AOK das Widerspruchsverfahren fortsetzt.
Auch ich würde Ottokar´s Aussagen bestätigen. Das Formular genau so ausfüllen, und zurückschicken. Dem ist nicht hinzuzufügen. Damit gehen alle Rechte und Pflichten auf dich über.
Du hast mein Mitgefühl, dass du in dieser Situation auch noch so viele Formulare ausfüllen musst. Ich finde das sehr Bürokratisch und es spricht überhaupt nicht für guten Service. Die Krankenversicherung könnte dich telefonisch beraten und deine Fragen die du hier stellst, beantworten.
Zitat von: Ottokar am 31. Januar 2023, 20:13:15Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11was versteht man unter "ich wurde zum zeitpunkt des todes von der verstorbenen wesentlich unterhalten?"
Natürlich geht es um Lebensunterhalt.
Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11"als sonderrechtsnachfolger möchte ich das o.g. widerspruchsverfahren fortsetzen"
Sonderrechtsnachfolger ist der Erbe, siehe § 1922 ff BGB.
Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11bei meinen papa gab es keine widerspruchsangelegenheit.
Offenbar schon, sonst würde die AOK nicht anfragen.
Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11muss ich alle erben bzw alle meine geschwister nun auch mit angeben?
Nein, angegeben wird nur der Erbe, der hier als Sonderrechtsnachfolger gegenüber der AOK das Widerspruchsverfahren fortsetzt.
lebensunterhalt hat mein papa nicht für mich bezahlt. also lasse ich das kästchen offen, richtig?
beim Sonderrechtsnachfolger kreuze ich es an, bei widerspruch weiß ich wirklich nicht was noch offen sein soll. ich habe ein widerspruch bzgl meiner mama laufen aber das hat ja mit dem fall nichts zu tun.
also reicht es wenn ich nur meine daten eingebe ja? weil da steht dass ich es sonst zurück zahlen soll falls weitere erben im nachhinein auftauchen.
"Wesentlich unterhalten" Das können Geld Leistungen sein. Du hast Geld bekommen. Das kann auch kostenlos dort wohnen sein. Oder Lebensmittel.
Nur wenn es von Bedeutung ist, muss das angekreuzt werden. meistens nicht. Ist auch besser das nicht anzukreuzen.
Du wirst hingewiesen, dass falls etwas falsch sein sollte und jemanden anderes auch etwas zusteht, werden die sich das von dir zurückholen.
Ich merke, dass du große Schwierigkeiten hast das auszufüllen. Dir fehlt es an Mut, an Entscheidungskraft, an Wissen.
Wir werden das nicht für dich ausfüllen. Du kannst gerne nochmal alles ausfüllen und dann anonym hier reinstellen. gerne schauen wir drüber.
Langfristig lerne, sowas selber zu können, weil du sonst abhängig bist. Fragst du 10 Leute bekommst du 10 Meinungen.
Es gibt Menschen die wollen das besonders ehrlich ausfüllen.
Es gibt Menschen die wollen ein Ziel erreichen und füllen dann es so aus, um das Ziel zu erreichen.
Es gibt Menschen die wollen so viel mitnehmen wie es geht.
Es gibt Menschen die sich da nicht bemühen und vieles falsch ausfüllen und dadurch Ansprüche verlieren und noch zusätzliche Probleme haben.
Es gibt Menschen die reagiere ga nicht darauf.
Es gibt Menschen die wollen ihre Ruhe haben.
Und so würden auch alle sehr individuell antworten.
Zitat von: PaulHilft am 01. Februar 2023, 02:56:08"Wesentlich unterhalten" Das können Geld Leistungen sein. Du hast Geld bekommen. Das kann auch kostenlos dort wohnen sein. Oder Lebensmittel.
Nur wenn es von Bedeutung ist, muss das angekreuzt werden. meistens nicht. Ist auch besser das nicht anzukreuzen.
Du wirst hingewiesen, dass falls etwas falsch sein sollte und jemanden anderes auch etwas zusteht, werden die sich das von dir zurückholen.
Ich merke, dass du große Schwierigkeiten hast das auszufüllen. Dir fehlt es an Mut, an Entscheidungskraft, an Wissen.
Wir werden das nicht für dich ausfüllen. Du kannst gerne nochmal alles ausfüllen und dann anonym hier reinstellen. gerne schauen wir drüber.
Langfristig lerne, sowas selber zu können, weil du sonst abhängig bist. Fragst du 10 Leute bekommst du 10 Meinungen.
Es gibt Menschen die wollen das besonders ehrlich ausfüllen.
Es gibt Menschen die wollen ein Ziel erreichen und füllen dann es so aus, um das Ziel zu erreichen.
Es gibt Menschen die wollen so viel mitnehmen wie es geht.
Es gibt Menschen die sich da nicht bemühen und vieles falsch ausfüllen und dadurch Ansprüche verlieren und noch zusätzliche Probleme haben.
Es gibt Menschen die reagiere ga nicht darauf.
Es gibt Menschen die wollen ihre Ruhe haben.
Und so würden auch alle sehr individuell antworten.
ich möchte es doch nur richtig machen.
"Wesentlich unterhalten" heißt wesentlich unterhalten.
Anders formuliert: Hat dein Papa deinen notwendigen Lebensunterhalt zum überwiegenden Teil (in Höhe der Grundsicherung) sichergestellt?
Du bist ehemalige Pflegeperson und Erbe und füllst somit das Formular aus.
Warum dort immer von einer Verstorbenen, also weiblichen Person die Rede ist, obwohl es ja um deinen Vater geht, ist unklar.
Vielleicht sollte man bei der OK mal nachfragen, was das alles schief gelaufen ist.
Unter
(auf Blatt 1)
1. trägst du deine Daten als Antragsteller ein,
2. trägst du die Daten deines Vaters ein,
3. trägst du deine Kontodaten ein,
4. kreuzt du "Kind" an,
- falls zutreffend ankreuzen "Ich lebte zum Zeitpunkt des Todes ..."
- (weiter auf Blatt 2) bei "2.)" trägst du deinen Namen und Geburtsdatum ein
- darunter "als Kind" ankreuzen,
- darunter "Als Sonderrechtsnachfolger ..." ankreuzen.
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[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Ottokar am 01. Februar 2023, 11:08:16"Wesentlich unterhalten" heißt wesentlich unterhalten.
Anders formuliert: Hat dein Papa deinen notwendigen Lebensunterhalt zum überwiegenden Teil (in Höhe der Grundsicherung) sichergestellt?
Du bist ehemalige Pflegeperson und Erbe und füllst somit das Formular aus.
Warum dort immer von einer Verstorbenen, also weiblichen Person die Rede ist, obwohl es ja um deinen Vater geht, ist unklar.
Vielleicht sollte man bei der OK mal nachfragen, was das alles schief gelaufen ist.
Unter
(auf Blatt 1)
1. trägst du deine Daten als Antragsteller ein,
2. trägst du die Daten deines Vaters ein,
3. trägst du deine Kontodaten ein,
4. kreuzt du "Kind" an,
- falls zutreffend ankreuzen "Ich lebte zum Zeitpunkt des Todes ..."
- (weiter auf Blatt 2) bei "2.)" trägst du deinen Namen und Geburtsdatum ein
- darunter "als Kind" ankreuzen,
- darunter "Als Sonderrechtsnachfolger ..." ankreuzen.
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den rest lasse ich offen richtig? weil ja Sonderrechtsnachfolger besteht. soll ich den erbschein zur sicherheit in kopie mitsenden?
mein papa hat mir so nichts gegeben ich habe selber leistung bezogen. wir lebten zu 3 in einer BG mit meiner mama
Zitat von: tsumo am 01. Februar 2023, 11:48:09den rest lasse ich offen richtig?
richtig
Zitat von: tsumo am 01. Februar 2023, 11:48:09soll ich den erbschein zur sicherheit in kopie mitsenden?
nein, das ist hier nicht erforderlich
Zitat von: tsumo am 01. Februar 2023, 11:48:09mein papa hat mir so nichts gegeben ich habe selber leistung bezogen
schon klar, das der Punkt nicht anzukreuzen ist
Leider noch immer keine Antwort ;(
Sind wohl viele Krank bei der AOK. Immerhin kam der neue Antrag auf meinen Namen. Hoffe nur, dass es nicht erneut 2 Monate dauert bis eine Reaktion kommt.