Hallo,
durch steigende Nebenkosten erhöhte sich bei mir die Nachzahlung für die Nebenkostenabrechnung.Die Kreisverwaltung Alzey lehnt eine Übernahme der Nachzahlung ab, mit der Begründung das alles schon in der angemessenen Bruttokaltmiete berücksichtigt sei. ( 477,- 2 Personen, 357,-€ Grundmiete + 120,- € Nebenkosten) Jetzt wurde auch die Grundsteuer erhöht, von 365 v.H auf 465 v. H.Da wird nächstes Jahr die Nachzahlung noch extremer ausfallen. Werden steigende Nebenkosten nicht berücksichtigt? Wie soll man das noch bezahlen können? Eine Wohnung für 350,-€ kalt ist nirgendwo zu finden und die Nebenkosten kann ich außer Wasserverbrauch nicht beeinflussen. ( erhalte Heizkostenzuschuss) Ist das so gerecht? Müsste der Mietpreisspiegel nicht angepasst werden?
Zitat von: szaros 25 am 07. Dezember 2022, 11:06:30Müsste der Mietpreisspiegel nicht angepasst werden?
Ja, alle zwei Jahre und wenn ich es richtig gelesen habe, ist der vom Worms/Alzey-Kreis vom 01.08.2020!
Ich empfehle einen Widerspruch und sollte der abgelehnt werden, Klage vorm zuständigen Sozialgericht.
Danke für deine schnelle Antwort.Habe letztes Jahr schon einmal Die Erstattung beantragt, wurde auch abgelehent und ein Widerspruch hat nichts geholfen.Aber was mach ich mit den Nebenkosten, Wasser, Gebühren usw.steigt aberman erkennt nicht mehr als 120,-€/ Monat an.Ich bin am Verzweifeln. Habe jetzt eine Nachzahlung von 101,-€ an der Backe und weiß nicht mehr wie weiter. Ein Darlehen will ich nicht aufnehmen, ich habe noch die Rückzahlung eines Darlehens für eine Heizkostennachzahlung zu tilgen.
szaros 25
ist deine Whg angemessen oder musst du sowieso schon vom RL draufzahlen.? sprich Kostensenkungsaufforderung
und um was für einen Rechtskreis handelt es sich SGB ?
Zitat von: szaros 25 am 07. Dezember 2022, 18:36:40Habe letztes Jahr schon einmal Die Erstattung beantragt, wurde auch abgelehent und ein Widerspruch hat nichts geholfen.
Warum wurde abgelehnt? s. oben oder .....
bist du ohne Genehmigung umgezogen? und es wird nur die Höhe der vorangegangenen KdUH übernommen?
Hast du einen RA eingeschaltet gehabt?
Falls das alles rechtswidrig gewesen sein sollte hast du einen gewissen Zeitdruck für einen Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (http://hartz.info/index.php?topic=23.0) der es ermöglicht Kosten bis 010121 zurück zu fordern/erhalten da so ein Antrag bis aller spätestens Ende Dez. (nachweislich) beim Amt eingegangen sein muss.
Zitat von: szaros 25 am 07. Dezember 2022, 11:06:30erhalte Heizkostenzuschuss
Geht das auch genau so mit Zahlen und so?
MfG FN
Hallo Fettnäpchen,
also die Wohnung hat 72 qm, wir sind zu zweit, kostet 500,-kalt, Zuzahlung war klar, aber günstig war und ist hier nichts.
die KDU wird nur für zwei Personen angemessen übernommen, das sind in unserem Fall 120,-€ Einspruch/Widerspruch brachte bis jetzt nichts.
von der Kreisverwaltung alzeywerden für zwei Personen 477,-€ Bruttokaltmiete übernommen,mehr nicht.Ich probiere seit zwei Jahren eine Erstattung der Nachzahlung zu bekommen, wird immer abgelehnt: es ist in den 477,-€ alles abgegeolten.
Heizkostenzuschuss wurde mir im Oktober automatisch überwiesen, 2070 € für zwei Personen ( so wurde es genannt)
Nur die Nebenkosten steigen, ich kann nur am Wasser sparen,was wir auch tun.Besteht keine möglichkeit das die Erhöhung der Nebenkosten übernommen werden?
szaros
Zitat von: szaros 25 am 09. Dezember 2022, 11:53:27also die Wohnung hat 72 qm, wir sind zu zweit, kostet 500,-kalt, Zuzahlung war klar, aber günstig war und ist hier nichts.
Also von Anfang an zu groß und zu teuer?
Seit wann wohnt ihr dort vor Corona oder während den Sonderregelungen die in dem Zeitraum 01.03.2020 bis 31.03.2022 begonnen haben ?
Evtl. liese sich da etwas unternehmen wegen der Angemessenheitsfiktion.> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv.html > https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/angemessenheitsfiktion-in-den-unterkunftskosten-fuer-das-jahr-2021-und-2022-jetzt-ueberpruefungsantraege-stellen.html
Zitat daraus:
ZitatDie »Angemessenheitsfiktion« findet allerdings nach § 67 Abs. 3 S. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 S. 3 SGB XII keine Anwendung, wenn im vorangehenden Bewilligungszeitraum (also vor März 2020) die Unterkunfts- und Heizkosten schon wegen ,,Unangemessenheit" abgesenkt wurden.
sollte das der Fall sein dann kommt immer noch die Anpassung
Zitat von: OLD-MAN am 07. Dezember 2022, 11:52:39Ja, alle zwei Jahre und wenn ich es richtig gelesen habe, ist der vom Worms/Alzey-Kreis vom 01.08.2020!
Ich empfehle einen Widerspruch und sollte der abgelehnt werden, Klage vorm zuständigen Sozialgericht.
der KdUH, die vorgenommen werden muss, zum tragen.
MfG FN
Hallo,
ja wir wohnen seit 2017 hier. Die Nebenkosten sowie Heizkosten wurden ab 2019 abgelehnt ( 18.11.2020) und am 06.12.2021 für 2021. Im O-Ton:
" Bei der Bedarfsrechnung wird bereits die volle angemessene Bruttokaltmiete in Höhe von 477,00 € berücksichtigt.Die Bruttokaltmiete beinhaltet die Kaltmiete und die kalten Nebenkosten. Damit sind alle Kosten, auch eventuell entstehende Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen abgegeolten."
Die Miete wurde nie voll bezahlt.
Gruß szaros
szaros 25
Zitat von: szaros 25 am 09. Dezember 2022, 15:35:22Die Miete wurde nie voll bezahlt.
Dann bleibt nur die Anpassung abzuwarten, bzw. das Amt an diese zu erinnern und zur Not den Gang zum SG.
Was das SG dazu dann schreibt/macht oder auch nicht :weisnich:
Zitat von: szaros 25 am 09. Dezember 2022, 15:35:22Die Nebenkosten sowie Heizkosten wurden ab 2019 abgelehnt
Wurde denn die Angemessenheit überhaupt mal angepasst, sprich sind eure Eigenleistungen geringer geworden weil das Amt angepasst hat?
MfG FN
Hallo,
nein unsere Eigenleistung sind nie geringer geworden. Es wurde wie schon erwähnt 2020 das erste mal eine Nachzahlung abgelehnt.
szaros 25
Gut, bzw. nicht gut, aber jetzt weißt du wenigstens was zu tun ist.
Ein schönes WE
FN
Danke, werde am Montag bei der Kreisverwaltung "anklopfen"
dir auch ein schönes Wochenende
szaros
Hallo FN,war auf der Kreisverwaltung in Alzey und habe Widerspruch eingelegt einen Antrag auf Anpassung gestellt. Man sagte mir gleich das ich dasja machen könnte, aber sie sehen keine Aussicht auf Erfolg. Jetzt haben wir schon wieder eine Preiserhöung für Wasser und Abwasser -je 17 % ab Januar bekommen.Dasmuss ich wieder alleine berappen , auch die Grundsteuer welche von 365 v.h auf 465 v.H.erhöht wurde.Man sagte mir zu den Preiserhöungen, das alle Nebenkosten , auch Nachzahlungen oder Preiserhöungen, mit der bewilligten Bruttokaltmiete abgegolten sind.Ich dreh bald am Rad....
szaros 25
Zitat von: szaros 25 am 19. Dezember 2022, 11:17:47Man sagte mir gleich das ich dasja machen könnte, aber sie sehen keine Aussicht auf Erfolg.
Bis der Widerspruch durch ist ist es 2023 und dann wird er (weil gerne gemacht) erst mal abgelehnt.
Daher würde ich an deiner Stelle den Ü-Antrag in Angriff nehmen wegen der Fristwahrung für das vergangene Jahr!
und wenn die Ablehnung kommt musst du vor das SG wenn dein JC das Schlüssige Konzept noch nicht aktualisiert hat. Denn das muss eingeklagt werden wenn es das JC einfach nicht macht.
Wenn dass:
Zitat von: OLD-MAN am 07. Dezember 2022, 11:52:39Ja, alle zwei Jahre und wenn ich es richtig gelesen habe, ist der vom Worms/Alzey-Kreis vom 01.08.2020!
stimmt hätte die Anpassung schon vorgenommen werden müssen.
MfG FN
Hallo,
werde ich machen. Danke für deine Hilfe, Ratschläge
herzliche Grüße
szaros 25
Hier ein Muster dass allerdings komplett auf deinen Fall angepasst werden müsste:
Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=6079.0)
Ich würde alles erwähnen, also
das Konzept und die Anpassung
das seit xx.xx.xxxx keine Anpassung vorgenommen wurde
das die Bearbeitung viel zu lange dauert(kein VM hat Wochen Zeit für eine Zusicherung vom Amt)
die Angemessenheitsfiktion keine Beachtung findet
sogar dass die mdl. vorab gesagt wurde das es eh abgelehnt wird
und uU auch noch das die Gesamtangemessenheit nicht beachtet wird.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2022, 12:38:18Hier ein Muster dass allerdings komplett auf deinen Fall angepasst werden müsste:
Da ist mir gestern ein Fehler unterlaufen denn ich habe in meinem Kopf zwei Thread durcheinander bekommen.
Mit dem Muster geht das bei dir nicht denn da geht es ja nicht um eine Umzugszusicherung sondern die Kosten deiner Whg.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2022, 12:02:05Daher würde ich an deiner Stelle den Ü-Antrag in Angriff nehmen wegen der Fristwahrung für das vergangene Jahr!
und wenn die Ablehnung kommt
musst du dieser evtl widersprechen
und wenn das auch nichts wird
Klage beim SG einreichen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2022, 12:38:18Ich würde alles erwähnen, also
das Konzept und die Anpassung
das seit xx.xx.xxxx keine Anpassung vorgenommen wurde
das die Bearbeitung viel zu lange dauert(kein VM hat Wochen Zeit für eine Zusicherung vom Amt)
die Angemessenheitsfiktion keine Beachtung findet
sogar dass die mdl. vorab gesagt wurde das es eh abgelehnt wird
und uU auch noch das die Gesamtangemessenheit nicht beachtet wird.
das kannst du allerdings in den Antrag und den evtl. Widerspruch mit einbauen.
und sollte es wirklich auf eine Klage hinauslaufen auch da.
MfG FN
Danke FN :smile:
Hallo FN,
schnell dasNeuste. Habe eine Nachzahlung ab August 2022 erhalten. Der Ü-Antrag hat also etwas gebracht.
Eine kurze FRage hätte ich dennoch:
Auf eminem Bewilligungsbescheid ist eine niedrigere Miete angegeben als tatsächlich. Ich bezahle 500.-€ kalt,angegeben sind nur 460,-€ Wir hatten während der Coronakriese einen Mietrabatt erhalten und tatsächlich nur 460,-€ gezahlt. Diese Ermäßigung wurde vor Monaten beendet, das Schreiben liegt auch der Kreisverwaltung Alzey vor.Können sie einfach eine andere Miete angeben als auf dem Mietvertrag? Der liegt neben Mietbescheinigung usw. vor und wurde auch früher auf den Bescheiden angegeben. Auch wenn sie die tatsächliche Miete nicht übernehmen, müsste doch trotzdem die reelle Miete angegeben werden.Oder irre ich mich?
szaros 25
Zitat von: szaros 25 am 21. Februar 2023, 18:06:10Auf eminem Bewilligungsbescheid ist eine niedrigere Miete angegeben als tatsächlich. Ich bezahle 500.-€ kalt,angegeben sind nur 460,-€ Wir hatten während der Coronakriese einen Mietrabatt erhalten und tatsächlich nur 460,-€ gezahlt.
Das ist korrekt es wird die tatsächliche Miete übernommen.
NK+HK waren dann hoffentlich obendrauf.
Zitat von: szaros 25 am 21. Februar 2023, 18:06:10Diese Ermäßigung wurde vor Monaten beendet, das Schreiben liegt auch der Kreisverwaltung Alzey vor.Können sie einfach eine andere Miete angeben als auf dem Mietvertrag?
Der MV dürfte ja nichts mit den 40.- zu tun haben also ist das dann falsch.
Sobald es die Vergünstigung nicht mehr gibt muss das JC wieder die tatsächlichen Kosten bezahlen.
Es wurde gemeldet wie ich es raus lese und das JC hat "nur" nicht angepasst.
Das solltest du dann, wenn es im Bewilligungsbescheid steht, wieder durch einen Widerspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten beantragen.
Mit Verweis dass es dem JC seit xx.xx.xxxx vorliegt und eben im Bewilligungsbescheid nicht berücksichtigt wurde.
Ist dieser Bewilligungsbescheid ein älterer (als 1 Monat) musst du erneut einen Ü-Antrag machen, ansonsten wird abgelehnt wegen Ablauf der Widerspruchsfrist.
MfG FN