Auch eine Arbeitsagentur muss bei der gerichtlichen Aufklärung über einen Kindergeldstreit mitwirken. Beantwortet die Behörde wiederholt keine gerichtlichen Anfragen, kann dies als ,,Missachtung des Gerichts" gewertet werden, so dass dem klagenden Elternteil Kindergeld zugesprochen wird, stellte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Mittwoch, 7. Dezember 2022, bekanntgegebenen Urteil klar (Az.: 6 K 1577/22).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/arbeitsagentur-wegen-grober-missachtung-des-gerichts-geruegt