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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 09. Dezember 2022, 12:01:41

Titel: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: selbiger am 09. Dezember 2022, 12:01:41
Bislang wurden Erbschaften bei Hartz IV so angerechnet, dass von einem kleineren Erbe nichts übrig blieb. Aber das ändert sich mit dem Bürgergeld ab Juli 2023.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-erbschaft-wird-anrechnungsfrei-beim-sgb-ii

wenigstens etwas gutes..
Titel: Aw: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: Schnuffel01 am 09. Dezember 2022, 15:55:09
Zitat von: selbiger am 09. Dezember 2022, 12:01:41wenigstens etwas gutes..

 :ok:
Titel: Aw: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. Dezember 2022, 16:19:34
Zitat von: selbiger am 09. Dezember 2022, 12:01:41wenigstens etwas gutes..
Hoffen wir mal es kommt auch so.

Evtl. sehen die auch ein Problem auf sich Zukommen?
Denn bei den vielen immer mehr werdenden "Einwanderern" kann das ja niemals Geprüft werden.
Wenn das nur für die Deutschen gelten sollte, wäre es die volle Ungleichbehandlung.
Titel: Aw: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: selbiger am 10. Dezember 2022, 09:46:02
ja ich war völlig erstaunt und dachte,ich habe mich verlesen..echt ?ich dachte,diese regierung ?sowas.?wow..mal schauen von wehm diese sich denn noch eventuell einullen lässt..
Titel: Aw: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Dezember 2022, 15:52:33
Ist mMn nur was für die "Großkopferten".
Denn das VM liegt dann bei 40 000.- die so nicht zur Anrechnung kommen.

ALG 2 Empfänger die solche Summen erben dürften eher selten sein und von daher haben die dann wenigstens ein bißerl was übrig.
darüber hinaus muss es nach einem Jahr auf 15 000 geschrumpft sein weil dann das VM nur so hoch sein darf
 
und wer es schafft 25 000 in einem Jahr auszugeben ohne das ihm Verschwendung vorgeworfen wird.....

der hat bestimmt ein Haus dazu geerbt das dann renoviert werden muss
oder seine obligatorischen zwei bis drei Jahresurlaube zu x Euro, so wie jedes Jahr, (also aus seiner Sicht ganz normal und keine Verschwendung) unternommen...

und nebenbei die Familienangehörigen auch noch bis zur VM Grenze von 15 000.- angepasst.
Titel: Aw: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. Dezember 2022, 16:16:42
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Dezember 2022, 15:52:33die solche Summen erben dürften eher selten sein
Glaube ich nicht, es gibt da schon Leute die haben die Summe in etwa auf dem Konto.
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Dezember 2022, 15:52:33ohne das ihm Verschwendung vorgeworfen wird
Ooch das geht schon irgendwie :grins:

Wenn ich es richtig Verstanden habe, muss ein Erbe dann beim JC auch nicht gemeldet werden?
Titel: Aw: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 17:13:23
Natürlich muss es gemeldet werden.  Es ist kein Einkommen , aber Vermögen , was die JC immer noch auf dem Schirm haben (sollten)
Titel: Aw: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: hanskanns am 10. Dezember 2022, 19:43:45
Zitat von: selbiger am 09. Dezember 2022, 12:01:41wenigstens etwas gutes..

Ja danke dass es für mich 4 Jahre zu spät kommt, und ich meine Erbschaft aufbrauchen musste.
Titel: Aw: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: BlackCat am 11. Dezember 2022, 12:48:38
Zitat von: hanskanns am 10. Dezember 2022, 19:43:45
Zitat von: selbiger am 09. Dezember 2022, 12:01:41wenigstens etwas gutes..

Ja danke dass es für mich 4 Jahre zu spät kommt, und ich meine Erbschaft aufbrauchen musste.

Bei mir kommt es zwei Jahre zu spät. Ich finde es gut, dass es geändert wird, aber es ist nicht fair gegenüber Diejenigen, wo es schon angerechnet wurde. Da sollte der Staat auch im Nachhinein Wiedergutmachung leisten. Nur, wo will man da anfangen?
Titel: Aw: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: selbiger am 11. Dezember 2022, 14:24:38
Zitat von: BlackCat am 11. Dezember 2022, 12:48:38
Zitat von: hanskanns am 10. Dezember 2022, 19:43:45
Zitat von: selbiger am 09. Dezember 2022, 12:01:41wenigstens etwas gutes..

Ja danke dass es für mich 4 Jahre zu spät kommt, und ich meine Erbschaft aufbrauchen musste.

Bei mir kommt es zwei Jahre zu spät. Ich finde es gut, dass es geändert wird, aber es ist nicht fair gegenüber Diejenigen, wo es schon angerechnet wurde. Da sollte der Staat auch im Nachhinein Wiedergutmachung leisten. Nur, wo will man da anfangen?

genauso sehe ich das auch..
Titel: Aw: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: NRWMaster am 12. Dezember 2022, 00:01:34
Ernschaft also im Todesfall ? Schenkungen nicht?
Titel: Aw: Erbschaft wird anrechnungsfrei beim SGB II
Beitrag von: Yavanna am 12. Dezember 2022, 05:54:20
Zitat von: NRWMaster am 12. Dezember 2022, 00:01:34Ernschaft also im Todesfall ? Schenkungen nicht?
Genau