Moin,
mein aktuell taufrischer Weiterbewilligungsbescheid für 01-2023 bis 06-2023 weist weiterhin den alten Regelsatz auf. Kommt da noch was nach oder muss ich was tun?
Danke schön.
Wenn das Abrechnungs-System aktualisiert wurde,gibt es einen Batch-Bescheid (direkt aus dem System) bei gemeinsamen Einrichtungen. Optionskommunen stricken ihr eigenes Zeug.
Danke, habs gerade gefunde. IMMER ERST NACHEM ICH GESPOSTET HABE!
M E N N O !!!
:flag: Alles gut
Auch dafür ist das Forum da :sehrgut:
Eigentlich müssten alle sofort sobald der Bescheid da ist dagegen klagen, weil es verfassungswidrig zu niedrig ist
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 10. Dezember 2022, 16:13:48Eigentlich müssten alle sofort sobald der Bescheid da ist dagegen klagen, weil es verfassungswidrig zu niedrig ist
Das dürfte aussichtslos sein... :scratch:
Hartz 4: Bitteres Urteil – Keine Erhöhung bei Inflation (https://www.derwesten.de/politik/hartz-4-urteil-empfaenger-inflation-gericht-vorwurf-regelsatz-gesetz-widerspruch-sozialhilfe-tankrabatt-9-euro-ticket-id236318561.html)
"Die Höhe des Regelsatzes sei klar bestimmt und eine Änderung nur dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten."
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 10. Dezember 2022, 16:13:48Eigentlich müssten alle sofort sobald der Bescheid da ist dagegen klagen, weil es verfassungswidrig zu niedrig ist
Mach doch. Einer reicht für den Intanzenzug. Aber wahrscheinlich gehörst du auch auch nur zu denen, die bellen, aber nicht beißen.
Zitat von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 17:11:08Ja, leider keine Möglichkeiten irgendwas zu machen. Kein Geld für einen Anwalt, kein Papier nix.
Ist halt auch so gewollt: so lange die Armen nichts haben können sie auch nicht aufmucken.
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 10. Dezember 2022, 17:26:33Zitat von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 17:11:08Ja, leider keine Möglichkeiten irgendwas zu machen. Kein Geld für einen Anwalt, kein Papier nix.
Ist halt auch so gewollt: so lange die Armen nichts haben können sie auch nicht aufmucken.
@Käsemann
Das ist nicht von mir. Unterlass es, mir so was unterzuschieben!!
Wenn du zitierten willst, dann richtig
ZitatDas ist nicht von mir. Unterlass es, mir so was unterzuschieben!!
Wenn du zitierten willst, dann richtig
Sry du hast da irgendwas was zitiert oder so
Nein, habe ich nicht . Achte bitte auf deine Bearbeitung
Zitat von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 18:16:57Nein, habe ich nicht . Achte bitte auf deine Bearbeitung
Abahh
Hilfen und Anleitungen für das Forum (http://hartz.info/index.php?board=33.0)
Quelle https://hartz.info/index.php?topic=44444.msg1153043#new
So macht man dass:
ZitatGenerell sind Zitate als solche erkennbar zu machen, z.B. indem man "Zitat:" davor schreibt, den zitierten Text kursiv formatiert, in Ausrufezeichen setzt oder in anderer Form vom restlichen Text sichtbar abgrenzt.
Grundsätzlich ist derjenige, der ein Zitat verwendet, dafür verantwortlich und haftbar, dass er dabei nicht gegen das Urheberrecht verstößt.
Nachfolgend ein paar Hinweise dazu.
Zitieren von Beiträgen innerhalb dieses Forums
Das Zitieren von ganzen Beiträgen oder Beitragsinhalten aus diesem Forum ist (nur) in anderen Beiträgen in diesem Forum zulässig.
Dazu klickt man statt auf "Antworten" einfach auf "Zitat" über dem Beitrag, den man als Zitat in seinen eigenen Beitrag übernehmen möchte.
Auch in ein schon geöffnetes Antworten-Feld kann man Beiträge oder Beitragsinhalte aus dem Thema übernehmen, dazu rollt man nach unten bis zu dem Beitrag, den man als Zitat in seinen eigenen übernehmen möchte und klickt auf "Zitat einfügen" über dem entsprechenden Beitrag.
Will man an dieser Stelle nicht den ganzen Beitrag als Zitat übernehmen, sondern nur einen Teil, so markiert man zuerst diesen Teil und und klickt dann erst auf "Zitat einfügen".
Anstatt den letzten Betrag eines Mitgliedes zu zitieren, kann man den eigenen Beitrag auch mit der Ansprache des betreffenden Mitgliedes beginnen in der Form: @Mitgliedsname
Sry wurde gegangstalkt