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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: menno am 10. Dezember 2022, 15:39:02

Titel: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: menno am 10. Dezember 2022, 15:39:02
Moin,
mein aktuell taufrischer Weiterbewilligungsbescheid für 01-2023 bis 06-2023 weist weiterhin den alten Regelsatz auf. Kommt da noch was nach oder muss ich was tun?

Danke schön.
Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 15:42:33
Wenn das Abrechnungs-System aktualisiert wurde,gibt es einen Batch-Bescheid (direkt aus dem System) bei gemeinsamen Einrichtungen. Optionskommunen stricken ihr eigenes Zeug.
Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: menno am 10. Dezember 2022, 15:43:36
Danke, habs gerade gefunde. IMMER ERST NACHEM ICH GESPOSTET HABE!

M E N N O !!!
Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 15:56:54
 :flag:  Alles gut
Auch dafür ist das Forum da  :sehrgut:
Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 10. Dezember 2022, 16:13:48
Eigentlich müssten alle sofort sobald der Bescheid da ist dagegen klagen, weil es verfassungswidrig zu niedrig ist
Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: a_good_heart am 10. Dezember 2022, 16:53:15
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 10. Dezember 2022, 16:13:48Eigentlich müssten alle sofort sobald der Bescheid da ist dagegen klagen, weil es verfassungswidrig zu niedrig ist

Das dürfte aussichtslos sein... :scratch:

Hartz 4: Bitteres Urteil – Keine Erhöhung bei Inflation (https://www.derwesten.de/politik/hartz-4-urteil-empfaenger-inflation-gericht-vorwurf-regelsatz-gesetz-widerspruch-sozialhilfe-tankrabatt-9-euro-ticket-id236318561.html)

"Die Höhe des Regelsatzes sei klar bestimmt und eine Änderung nur dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten."
Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 17:11:08
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 10. Dezember 2022, 16:13:48Eigentlich müssten alle sofort sobald der Bescheid da ist dagegen klagen, weil es verfassungswidrig zu niedrig ist

Mach doch. Einer reicht für den Intanzenzug. Aber wahrscheinlich gehörst du auch auch nur zu denen, die bellen, aber nicht beißen.
Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 10. Dezember 2022, 17:26:33
Zitat von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 17:11:08Ja, leider keine Möglichkeiten irgendwas zu machen. Kein Geld für einen Anwalt, kein Papier nix.
Ist halt auch so gewollt: so lange die Armen nichts haben können sie auch nicht aufmucken.



Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 17:42:24
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 10. Dezember 2022, 17:26:33
Zitat von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 17:11:08Ja, leider keine Möglichkeiten irgendwas zu machen. Kein Geld für einen Anwalt, kein Papier nix.
Ist halt auch so gewollt: so lange die Armen nichts haben können sie auch nicht aufmucken.



@Käsemann

Das ist nicht von mir.  Unterlass es, mir so was unterzuschieben!!

Wenn du zitierten willst, dann richtig
Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 10. Dezember 2022, 18:12:33
ZitatDas ist nicht von mir.  Unterlass es, mir so was unterzuschieben!!

Wenn du zitierten willst, dann richtig

Sry du hast da irgendwas was zitiert oder so
Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 18:16:57
Nein, habe ich nicht . Achte bitte auf deine Bearbeitung
Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 10. Dezember 2022, 19:29:52
Zitat von: Yavanna am 10. Dezember 2022, 18:16:57Nein, habe ich nicht . Achte bitte auf deine Bearbeitung

Abahh
Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Dezember 2022, 13:25:16
Hilfen und Anleitungen für das Forum (http://hartz.info/index.php?board=33.0)
Quelle https://hartz.info/index.php?topic=44444.msg1153043#new
So macht man dass:
ZitatGenerell sind Zitate als solche erkennbar zu machen, z.B. indem man "Zitat:" davor schreibt, den zitierten Text kursiv formatiert, in Ausrufezeichen setzt oder in anderer Form vom restlichen Text sichtbar abgrenzt.
Grundsätzlich ist derjenige, der ein Zitat verwendet, dafür verantwortlich und haftbar, dass er dabei nicht gegen das Urheberrecht verstößt.
Nachfolgend ein paar Hinweise dazu.


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Titel: Aw: Bürgergeld ab Januar 2023?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 11. Dezember 2022, 13:40:20
Sry wurde gegangstalkt