Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Maunzi am 12. Dezember 2022, 08:56:29

Titel: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Maunzi am 12. Dezember 2022, 08:56:29
Kleine Frage in die Runde: steht irgendwo ob sich abgesehen von den Regelsätzen noch etwas von den neuen Bürgergeld-Regelungen ins SGB12 überträgt?

Zb das Schonvermögen, welches ja derzeit bei 5000 liegt oder auch wegen der Erbschafts-Regelungen ab 1.6.23.
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: TripleH am 12. Dezember 2022, 13:55:59
Im Gesetzesentwurf wurde dem § 82 Abs. 1 SGB XII eine Nr. 9 hinzugefügt, dass Einkommen aus Erbschaft nicht als Einkommen anzurechnen ist. Der Vermögensfreibetrag erhöht sich auf 10.000 Euro.
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Maunzi am 30. Dezember 2022, 01:01:30
Ein verspätetes Danke (konnte verletzungsbedingt nicht tippen). Kann man das schon irgendwo nachlesen? Wäre prima.
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: horst am 30. Dezember 2022, 07:32:43
Zitat von: Maunzi am 12. Dezember 2022, 08:56:29Kleine Frage in die Runde: steht irgendwo ob sich abgesehen von den Regelsätzen noch etwas von den neuen Bürgergeld-Regelungen ins SGB12 überträgt?

Zb das Schonvermögen, welches ja derzeit bei 5000 liegt oder auch wegen der Erbschafts-Regelungen ab 1.6.23.

Neuerungen im SGB XII



Die Karenzzeit für Wohnen gilt auch in der Sozialhilfe (SGB XII). Hier gibt es keine Unterschiede hinsichtlich deren Dauer und der Übernahme tatsächlicher Aufwendungen für die Unterkunft während der Karenzzeit.

Eine Karenzzeit für Vermögen gibt es im SGB XII allerdings nicht.

Die Vermögensfreibeträge in SGB XII und SGB II sind seit ihrer Einführung unterschiedlich hoch. Dies erklärt sich aus der unterschiedlichen Zielrichtung der Gesetze. Aus diesem Grund gelten im SGB XII geringere Vermögensfreibeträge. Allerdings wird der Vermögensfreibetrag im SGB XII auf 10.000 Euro pro Person erhöht. Einem Ehepaar steht somit ein Schonvermögen von 20.000 Euro zu.

Darüber hinaus gilt für Bezieher von Leistungen der Hilfe zur Pflege neben dem vorbenannten Schonvermögen (10.000 Euro) ein zusätzlicher Freibetrag von 25.000 Euro für die Lebensführung und Alterssicherung, sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend als Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit der Person während des Leistungsbezugs erworben wird.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/faq-buergergeld.html
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Ottokar am 30. Dezember 2022, 12:59:02
Hier gibt es die Änderungen zu SGB II und XII im Überblick (die Dokumente könnten noch Fehler beinhalten, ich selbst habe bereits mehrere gemeldet, die aktuell wohl behoben wurden): https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/sgb-ii-gesetzestext-lesefassung-zu-den-sgb-ii-aenderungen.html
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Maunzi am 04. Januar 2023, 07:12:34
Danke, die Links waren perfekt!

Mir ist zwar leicht nach Kotzen zumute wenn ich gewisse Punkte lese... aber immerhin ist nun Klarheit darüber was nun gilt und was nicht.

Schön finde ich die Änderung, dass Erbschaft kein Einkommen mehr darstellt und auch ein angemessenes (wer legt das fest?) KFZ erlaubt ist, das wird sicher einige Vorteile bringen und ein wenig Unsicherheit nehmen bei vielen Leistungsbeziehern.

Schade ist, dass im SGB 12 immernoch der geldeswert drin steht und somit jeder sinnfreie Parfum-Gutschein theoretisch von den Leistungen abgezogen werden könnte, weil Parfum ja so lecker schmeckt oder so ähnlich...  :ironie:
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: horst am 04. Januar 2023, 10:52:09
Zitat von: Maunzi am 04. Januar 2023, 07:12:34Schön finde ich die Änderung, dass Erbschaft kein Einkommen mehr darstellt und auch ein angemessenes (wer legt das fest?) KFZ erlaubt ist
10.000 € Schonvermögen ist doch genug für Sozialhilfe, da kann dann im hohen Alter später ein schönes Altenheim mit bezahlt werden.  :grins:
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Birgit63 am 04. Januar 2023, 10:56:42
Witzig. So schnell wie da das Geld weg ist, kann man gar nicht gucken. Ich spare für mein Alter nix mehr. Habe das bei meinen Eltern erlebt. Haben sich jahrelang nix gegönnt. Sind dann zusammen mit 36.000 Euro Ersparnisse ins Altenheim gegangen. Nach 2 Jahren war das Geld aufgebraucht. Die Renten meiner Eltern haben für die Zuzahlung nicht gereicht. Sich selbst gegönnt in den 2 Jahren haben sie sich nix. Sie haben auf Taschengeldniveau gelebt.
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. Januar 2023, 14:31:34
Zitat von: Birgit63 am 04. Januar 2023, 10:56:42Ich spare für mein Alter nix mehr.
Ich auch nicht, nur ein "Notgroschen" und noch Messing und etwas Edelstahl :smile:

Habe von den Großeltern gelernt, die hatten 2x das komplette Vermögen verloren. (inkl. KFZ/Motorrad)
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: tsumo am 05. Januar 2023, 01:33:00
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Januar 2023, 14:31:34
Zitat von: Birgit63 am 04. Januar 2023, 10:56:42Ich spare für mein Alter nix mehr.
Ich auch nicht, nur ein "Notgroschen" und noch Messing und etwas Edelstahl :smile:

Habe von den Großeltern gelernt, die hatten 2x das komplette Vermögen verloren. (inkl. KFZ/Motorrad)

Durch inflation?
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Ottokar am 05. Januar 2023, 11:44:25
Wohl eher nicht.
Ich denke da mehr an WW2 und Besatzung.
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 16:05:47
Zitat von: tsumo am 05. Januar 2023, 01:33:00Durch inflation?
1x dadurch und 1x 2. Weltkrieg (da wurden auch Auto und Motorrad kassiert)
Sogar die Steine, welche schon für ein Haus bereit lagen alles Ersatzlos, weil für das "Vaterland"
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: tsumo am 05. Januar 2023, 20:47:38
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 16:05:47
Zitat von: tsumo am 05. Januar 2023, 01:33:00Durch inflation?
1x dadurch und 1x 2. Weltkrieg (da wurden auch Auto und Motorrad kassiert)
Sogar die Steine, welche schon für ein Haus bereit lagen alles Ersatzlos, weil für das "Vaterland"

Oha krass lief das damals so ab? Sry bin leider sehr schlecht in Geschichte und Erdkunde.. Hat man dann einfach von den Menschen die Sachen genommen? Müsste mir mal ne Doku darüber ansehen wenn ich Zeit finde.
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Ottokar am 06. Januar 2023, 10:42:54
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 16:05:471x dadurch und 1x 2. Weltkrieg (da wurden auch Auto und Motorrad kassiert)
Ah, älter als angenommen.

Zitat von: tsumo am 05. Januar 2023, 20:47:38Oha krass lief das damals so ab?
Der Großteil der Wehrmacht war mit Pferdekarren unterwegs. Spätestens auf dem Rückzug wurde alles an Verkehrsmitteln requiriert, was da war.
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Januar 2023, 16:46:49
Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2023, 10:42:54älter als angenommen.
Dachte ich mir schon  :grins:
Zitat von: tsumo am 05. Januar 2023, 20:47:38lief das damals so ab?
Ja meine Großeltern haben viel darüber Erzählt, etwas verblasst bei mir aber auch die Urgroßeltern.

Ebenso Verwandte aus Schlesien, so was will ich nicht erleben müssen.
Aber momentan sieht es leider immer mehr danach aus :sad:
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Benni am 20. Januar 2023, 22:40:46

Guten Abend sry ich weiss nicht wie ich sonst aufmerksam machen kann auf meine frage// :help: zusammen ich wollte mal wissen als Bsp.wenn ich im Internet etwas auflade für 50euro und ich bekomme 40 zurückgebucht oder ähnliches darf mir das als Einkommen angerechnet werden (ofter passiert).

Wenn aus den Kontoauszügen klar herausgeht das ich mich nicht bereichert habe geschweige den wirklich plus also mehr geld zur Verfügung gehabt ? 

Liebe Grüße
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Ottokar am 21. Januar 2023, 10:08:33
Wenn du etwas gekauft hast und es gegen eine (Teil)Erstattung zurückgibst (Wandlung des Kaufvertrages)
dann ist das ganz klar eine Vermögensumwandlung und kein Einkommen.
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Maunzi am 23. Januar 2023, 15:47:15
Rabatte und Erstattungen dürfen nicht angerechnet werden, ansonsten wärst du indirekt von einer Regelsatzkürzung betroffen.

Wenn du aber zb 10€ auflädst - diese auch vollständig ausgeben kannst bei dem Anbieter und als Bonus 5€ zurück erhältst ist das was anderes, dadurch hast du ja einen Gewinn erhalten.
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Ottokar am 23. Januar 2023, 20:06:28
Wenn man 10€ ausgibt um 5€ zu erhalten, wo ist das dann ein Gewinn?
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Maunzi am 25. Januar 2023, 09:09:38
Wenn man die 10€ vollständig ausgeben kann für Waren/Dienstleistungen im Wert von 10€ und zusätzlich 5€ erhält hat man doch einen Gewinn erwirtschaftet? Das ist ja keine Erstattung mehr sondern eher wie ein Bonus bei einem Anbieterwechsel oder dergleichen
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Ottokar am 25. Januar 2023, 12:12:14
Man muss 10 Euro aufwenden, um 5 Euro zu erhalten.
Nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben davon abzusetzen. Von den 5€ Einkommen sind also 10€ Ausgaben abzusetzen, macht -5€, da bleibt kein anrechenbares Einkommen übrig.
Zudem werden derartige Boni i.d.R. auch als Guthaben gutgeschrieben, sind also bereits per se nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten einsetzbar und damit kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II.
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Maunzi am 26. Januar 2023, 15:16:32
Auch im SGB12? Darum geht es hier ja im Thema ursprünglich, daher nehme ich an, der Fragende meinte ebenfalls das SGB12
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Ottokar am 26. Januar 2023, 19:16:05
Im SGB XII gibt es kein Bürgergeld, allerdings gibt es in § 82 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 SGB XII eine identische Regelung zu § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II.
Titel: Aw: Bürgergeld Regelung SGB12?
Beitrag von: Maunzi am 08. Februar 2023, 15:28:02
Dankeschön, das hatte ich gesucht.

Bürgergeld steht ja nur im Titel, da ich damals gefragt hatte ob sich diese neuen Regelungen ins SGB12 auch übertragen würden. Der Fragesteller hat nur kein eigenes Thema eröffnet sondern direkt in meinem gefragt, daher meine Annahme, er meine auch das SGB12