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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: NRWMaster am 12. Dezember 2022, 14:26:06

Titel: Schonvermögen Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe
Beitrag von: NRWMaster am 12. Dezember 2022, 14:26:06
Bleibt auf 5000 EUR korrekt ?
Titel: Aw: Schonvermögen Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe
Beitrag von: TripleH am 12. Dezember 2022, 15:10:19
Da sich der Vermögensfreibetrag des § 90 SGB XII auf 10.000 Euro erhöht, sollte dies auch bei PKH gelten (§ 115 Abs. 3 ZPO).
Titel: Aw: Schonvermögen Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe
Beitrag von: NRWMaster am 15. Dezember 2022, 11:47:27
Interessant dann werden die Amtsgerichte das anpassen müssen

Sind dann noch Rechtschutzversicherungen notwendig ? Okay die Abwicklung über Amtsgericht ist aufwendiger