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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hansstramm am 14. Dezember 2022, 19:53:23

Titel: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: hansstramm am 14. Dezember 2022, 19:53:23
Moin,
ich ziehe diese Woche noch mit meiner Mutter in eine Zweizimmerwohnung.
Da mir Obdahtlosigkeit droht und die Zeit knapp ist werde ich das JC erst nach dem Umzug informieren.
Da es sich um eine andere Region handelt muss ich erneut einen Hauptantrag stellen.

Meine Frage ist nun ob das dann eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft ist?
Meine Mama bekommt Witwenrente und noch bisschen was von JC.
Ich bekomme momentan nur Geld vom JC.

Ich hoffe es kann jemand helfen  :help:

Mfg
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Yavanna am 14. Dezember 2022, 20:22:55
Wie alt bist du?
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: hansstramm am 14. Dezember 2022, 20:33:46
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Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Yavanna am 14. Dezember 2022, 20:56:56
Dann seid ihr auf jeden Fall nur eine HG.
Da deine Mutter auch Geld vom Jobcenter bekommt, kann auch nichts mit Unterstützung ihrerseits an dich konstruiert werden.
Damit steht dir die Hälfte der KDU zu (wenn nur ihr zwei zusammen wohnt) und der Regelsatz für Alleinstehende, noch 449, ab Januar 502.
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: hansstramm am 14. Dezember 2022, 21:41:59
@Yavanna: Vielen Dank für die schnelle Antwort, ihr seid echt super hier :sehrgut:.
Was würde ich nur ohne euch machen..
Ich melde mich wieder, falls ich noch eine Frage habe  :smile:.
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Timitrios am 14. Dezember 2022, 22:47:51
Auch wenn dies mit Deiner Frage nichts zu tun hat:
Vergiss das Ummelden im Rathaus/Einwohnermeldeamt ( je nach Bundesland unterschiedlich geregelt) nicht und selbst der Vermieter Deiner Mutter sollte darüber informiert werden (Verteilerschlüssel Nebenkosten etc.).
Ist die Wohnung für 2 Personen ausreichend? - Nicht das das JC dem Einzug nicht zustimmt, weil dann die Wohnung zu klein wäre.
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Yavanna am 15. Dezember 2022, 06:04:55
Das Jobcenter hat über den Einzug nicht mitzureden. 
Ganz im Gegenteil könnte 2 getrennten BGs sogar eine größere Wohnung für 2x 1 Person zustehen. Wie bei einer Wohngemeinschaft.
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2022, 14:33:19
Zitat von: Yavanna am 14. Dezember 2022, 20:56:56Dann seid ihr auf jeden Fall nur eine HG.
Ich gehe mal von einem Tipfehler aus den du hast es in Antwort 6 richtig bezeichnet:
Zitat von: Yavanna am 15. Dezember 2022, 06:04:55Wie bei einer Wohngemeinschaft.

Nur so
nicht das am Schluss die Anlage HG ausgefüllt oder die falsche Anforderung danach als richtig empfunden wird.
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Yavanna am 15. Dezember 2022, 15:51:05
Nein, war es nicht. Gemäß Jobcenter sind die beiden eine HG. Laut Definition ein Haushalt unter Verwandten,  die keine BG bilden. Gemeinsames Wirtschaften hin oder her. Unterstützung könnte theoretisch vermutet werden,  dem kann aber
1. Im HG Formular direkt widersprochen werden
2. Ist es durch den ALG II Bezug der Mutter rein praktisch unmöglich

Der Versuch, eine WG zu konstruieren ist hier sinnlos, da eben 2 getrennten BGs auch entsprechender Wohnraum zusteht.
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2022, 15:59:28
Yavanna

Zitat von: Yavanna am 15. Dezember 2022, 15:51:05Nein, war es nicht. Gemäß Jobcenter sind die beiden eine HG. Laut Definition ein Haushalt unter Verwandten,  die keine BG bilden.
Oookaaayyy
Also eine JC Definition jetzt weiß ich wenigstens warum immer wieder mal die HG gefordert wird.....
obwohl die gesetzliche und BSG Definition doch eine andere ist.
ab >(25 LJ und) keine gemeinsames Wirtschaften und keine finanzielle Unterstützung.

MfG FN
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Quinky am 16. Dezember 2022, 16:14:45
Nein, sie bilden nicht automatisch eine HG, die Aussage von "Yavanna" ist falsch.
Sie bilden erst eine HG, wenn das Jobcenter bewiesen hat, das eine besteht. Das Jobcenter muss beweisen, das eine Wirtschaftsgemeinschaft besteht UND das Unterstützung tatsächlich gezahlt wird!
Ohne den Beweis, besteht keine HG! (Vermutung hin oder her, es kann auch vermutet werden, das jeder Millionär ist).
Ich würde mich auf jeden Fall gegen eine HG wehren!
Begründung:
In der augenblicklichen Situation ergeben sich keine finanzielle Unterschiede zu einer WG.
Das ändert sich jedoch SOFORT!, sofern eine der beiden Personen Einkommen oberhalb des § 9 Abs. 5 SGBII zur Verfügung hat. Da hier in dem Falle die HG bewiesen worden ist, darf dann das Jobcenter sofort nach Massgabe des § 9 Abs. 5 SGBII anrechnen!
Ist die HG nicht bewiesen, darf keine Anrechnung erfolgen.
Das ist der Unterschied.

Ernie
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: tsumo am 16. Dezember 2022, 16:31:39
was ist vom gesetz her denn vorteilhafter? BG oder HG?
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2022, 16:41:07
tsumo

Zitat von: tsumo am 16. Dezember 2022, 16:31:39was ist vom gesetz her denn vorteilhafter? BG oder HG?
BG natürlich!

MfG FN

Edit
Zitat von: Quinky am 16. Dezember 2022, 16:14:45Da hier in dem Falle die HG bewiesen worden ist,
Quinky du hast ja Recht aber noch ist es nicht so weit da es erst noch um eine erneute Antragstellung geht.
Sollte das JC also eine HG Anlage verlangen hat er ja zwei Möglichkeiten.
Erstens das JC nerven und klarstellen das keine HG bestehen kann die Forderung also überflüssig ist und
zweitens dem Nachtrag von
Zitat von: Yavanna am 15. Dezember 2022, 15:51:05dem kann aber
1. Im HG Formular direkt widersprochen werden
folgen.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Dezember 2022, 16:46:30
Hier in diesem Fall wohl eher eine WG?

Jeder macht seins, jeder hat ein Zimmer mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad.
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Yavanna am 16. Dezember 2022, 18:06:04
Und es ist völlig egal, weil die Mutter durch den eigenen Bezug eh nicht unterstützen kann... :wand:
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Dezember 2022, 18:13:35
Zitat von: Yavanna am 16. Dezember 2022, 18:06:04es ist völlig egal
Meiner Meinung nach, ist es das nicht.
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: tsumo am 16. Dezember 2022, 19:31:20
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2022, 16:41:07tsumo

Zitat von: tsumo am 16. Dezember 2022, 16:31:39was ist vom gesetz her denn vorteilhafter? BG oder HG?
BG natürlich!

MfG FN

Edit
Zitat von: Quinky am 16. Dezember 2022, 16:14:45Da hier in dem Falle die HG bewiesen worden ist,
Quinky du hast ja Recht aber noch ist es nicht so weit da es erst noch um eine erneute Antragstellung geht.
Sollte das JC also eine HG Anlage verlangen hat er ja zwei Möglichkeiten.
Erstens das JC nerven und klarstellen das keine HG bestehen kann die Forderung also überflüssig ist und
zweitens dem Nachtrag von
Zitat von: Yavanna am 15. Dezember 2022, 15:51:05dem kann aber
1. Im HG Formular direkt widersprochen werden
folgen.

Ein schönes WE
FN

worin sind da die vorteile? sry kenne mich damit überhaupt nicht aus ;(
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2022, 14:00:39
tsumo

Zitat von: tsumo am 16. Dezember 2022, 19:31:20worin sind da die vorteile?
Du hast dein eigenes Geld musst dich nicht mit dem JC rum ärgern wenn etwas Richtung HG und Unterstützung auf dich zukommt. Und da sind die nicht zimperlich die nehmen auch Sachen ran wie Essen oder zusammen einkaufen (und vieles mehr) was nichts mit einer HG zu tun hat um trotzdem eine HG daraus zu machen.
und der Text oberhalb von:
Zitat von: Quinky am 16. Dezember 2022, 16:14:45Das ist der Unterschied.

MfG FN
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: hansstramm am 02. Januar 2023, 22:10:09
Danke für die vielen Antworten.
Da der Hauptantrag nun endlich hier ist, möchte ich anfangen ihn auszufüllen.

Wäre es denn auch möglich, dass ich dem JC mitteile, dass ich die Wohnung alleine beziehe, obwohl meine Mutter auch im Mietvertrag steht?

Das wäre mir am liebsten.
Ich weiß halt nicht, ob ich die Wohnung komplett übernommen bekommen würde.

Geplant habe ich den Antrag erst mal alleine zu stellen.
Falls ich zu viel draufzahlen müsste, müsste halt zunächst meine Mutter mit einziehen.
Nur wie gebe ich das beim Erstantrag dann an?
Bin ich als Einzelperson dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft?

Mfg


Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Fred am 03. Januar 2023, 07:39:31
Ein Bekannter von mir war auch in dieser Situation. Euch beiden steht der normale Regelsatz zu, ihr seid weder eine BG noch eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. Wenn sie es probieren, Widerspruch erheben.
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Ottokar am 03. Januar 2023, 12:41:53
Zitat von: hansstramm am 14. Dezember 2022, 19:53:23ich ziehe diese Woche noch mit meiner Mutter in eine Zweizimmerwohnung.

Zitat von: hansstramm am 02. Januar 2023, 22:10:09Falls ich zu viel draufzahlen müsste, müsste halt zunächst meine Mutter mit einziehen.

Wen willst du hier eigentlich veralbern?
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: hansstramm am 03. Januar 2023, 17:52:23
@Ottokar
Ich möchte niemanden veralbern.
Quasi bin ich ja mit meiner Mutter zusammen gezogen und sie steht auch mit im Mietvertrag.
Die Frage ist nun, ob ich die Wohnung trotzdem alleine beim JC anmelden könnte, da ich gerne meine eigene Bude hätte.
Meine Mutter mietet ihre alte Wohnung immer noch an und hat auch noch ihre Sachen dort.
Momentan ist das quasi eine Notlösung, da mit Obdachlosigkeit drohte.

Mfg

Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Ottokar am 03. Januar 2023, 18:10:20
Lt. deiner ersten Aussage wolltest du mit deiner Mutter zusammenziehen.
Lt. deiner zweiten Aussage wohnst du allein und deine Mutter noch immer in ihrer bisherigen Wohnung und es ist auch nicht beabsichtigt, das ihr zusammenzieht.
Wenn du eine Bude für dich allein willst, warum steht dann deine Mutter mit im Mietvertrag?
Da das JC den Mietvertrag sehen will, wird es ganz sicher zu Problemen kommen. Ich gehe davon aus, dass das JC nur 50% der KdUH anerkennen wird weil es lt. Mietvertrag davon ausgeht, das die Wohnung von 2 Personen bewohnt wird.
Natürlich steht es deiner Mutter frei, die Wohnung nicht zu nutzen und dir zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Mietrechtlich ist das egal.
Das du die Wohnung allein nutzt und deshalb auch die gesamte Miete selbst zahlst, wirst du dem JC aber irgendwie nachweisen müssen. Und ob das JC das so anerkennt, ist eine gänzlich andere Frage.
Aus dem gemeinsamen Mietvertag ergibt sich die gesamtschuldnerische Haftung für dich, d.h. wenn deine Mutter keine Miete zahlt, schuldest du die gesamte Miete dem Vermieter. Diese wirksame Mietzinsforderung wiederum begründet deinen Anspruch auf KdUH nach § 22 SGB II.
Du musst also belegen, das du die Wohnung allein nutzt, hierzu wäre eine (eidesstattliche) Erklärung deiner Mutter hilfreich, in welcher sie erklärt, dass sie im Vertrag nur als Mietausfallbürge fungiert, die Wohnung nicht nutzt und deshalb auch keine Miete zahlt.
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: hansstramm am 03. Januar 2023, 18:31:50
@Ottokar:
Ich habe meine Mutter mit in den Mietvertrag geschrieben, da ich Sorge hatte, dass ich die Wohnung alleine nicht übernommen bekomme.
Zeitlich war es nicht mehr möglich den Umzug vom JC genehmigen zu lassen, da mir wie schon erwähnt Obdachlosigkeit drohte.

Ich werde dann vermutlich beim Amt die Wohnung mit meiner Mutter anmelden, alles andere wird wohl nur Probleme machen.
Des Weiteren kann die Wohnung eh nur bis 30.04.3023 bewohnt werden (Steht auch so im Mietvertrag).
In Zukunft werde ich mir dann eben eine eigene Wohnung suchen..

Mfg



Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Ottokar am 03. Januar 2023, 18:56:57
Zitat von: hansstramm am 03. Januar 2023, 18:31:50Ich habe meine Mutter mit in den Mietvertrag geschrieben, da ich Sorge hatte, dass ich die Wohnung alleine nicht übernommen bekomme.
Für den Fall gibt es eine Mietausfallbürgschaft.
Titel: Aw: Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2023, 18:57:51
hansstramm

Zitat von: hansstramm am 03. Januar 2023, 18:31:50In Zukunft werde ich mir dann eben eine eigene Wohnung suchen..
Dann solltest du schon angefangen haben gerade in der heutigen Zeit....

MfG FN