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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 13:57:28

Titel: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 13:57:28
Hallo.

Heute habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten. Und zwar geht es um den WBA den ich bereits im November eingereicht hatte. Wie gefordert, hab ich nur aktuelle Kontoauszüge eingereicht (ca. Der letzten 8 Wochen). War bisher auch immer so in Ordnung. Jetzt soll ich die Anlage Vermögen ausfüllen und Kontoauszüge der letzten 6 Monate einreichen.
Das wäre ja alles auch kein Problem, nur hab ich im August ein paar alte Klamotten und Kleinigkeiten bei ebay kleinanzeigen verkauft. Insgesamt waren es ca 40 Euro an Geldeingang, von denen abzüglich der Versandkosten ja eigentlich nur ein Gewinn von ca 25 Euro entstanden ist.

Also jetzt meine Frage:
Soll ich denen dies dann auch noch schriftlich irgendwie mitteilen?
Im Verwendungszweck der Käufer wurde ja auch immer angegeben wofür die Geldeingänge sind.
Also eigentlich müsste es doch ersichtlich sein für das jc oder?
Und vermögensumwandlung ist ja auch erlaubt, so wie ich das nachgelesen habe.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: FritzLoch am 15. Dezember 2022, 14:05:16
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 13:57:28Also jetzt meine Frage:
Soll ich denen dies dann auch noch schriftlich irgendwie mitteilen?
Ja, ansonsten droht die Zahlungseinstellung
Im Verwendungszweck der Käufer wurde ja auch immer angegeben wofür die Geldeingänge sind.
Dem JC mitteile,n dass man das es sich hierbei um Verkäufe auf Ebay handelt. Privatverkauf.
Also eigentlich müsste es doch ersichtlich sein für das jc oder?
Ja, eigentlich schon. Die Gestalten haben den Braten jetzt gerochen ggf. muss man nachträglich Kontoauszüge nachreichen
Und vermögensumwandlung ist ja auch erlaubt, so wie ich das nachgelesen habe.
Selbstverständlich ist das erlaubt und auch legitim. 
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 14:10:08
Zitat von: FritzLoch am 15. Dezember 2022, 14:05:16
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 13:57:28Also jetzt meine Frage:
Soll ich denen dies dann auch noch schriftlich irgendwie mitteilen?
Ja, ansonsten droht die Zahlungseinstellung
Im Verwendungszweck der Käufer wurde ja auch immer angegeben wofür die Geldeingänge sind.
Dem JC mitteile,n dass man das es sich hierbei um Verkäufe auf Ebay handelt. Privatverkauf.
Also eigentlich müsste es doch ersichtlich sein für das jc oder?
Ja, eigentlich schon. Die Gestalten haben den Braten jetzt gerochen ggf. muss man nachträglich Kontoauszüge nachreichen
Und vermögensumwandlung ist ja auch erlaubt, so wie ich das nachgelesen habe.
Selbstverständlich ist das erlaubt und auch legitim. 


Zahlungseinstellung? Weil ich ein paar Sachen bei Kleinanzeigen verkauft habe?
Ernsthaft? Es geht ja wirklich nicht um große Geldbeträge.
Ich dachte schlimmstenfalls würden die mir einfach das Geld vom Regelsatz abziehen.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: FritzLoch am 15. Dezember 2022, 14:11:13
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 14:10:08Zahlungseinstellung? Weil ich ein paar Sachen bei Kleinanzeigen verkauft habe?

Wenn man der Forderung nicht nachkommt. Mitwirkungspflichten.

Um die Verkäufe würde ich mir keine Sorgen machen. Wichtig ist nur, dass man diesem Verein erklärt was Phase ist.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 14:12:57
Zitat von: FritzLoch am 15. Dezember 2022, 14:11:13
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 14:10:08Zahlungseinstellung? Weil ich ein paar Sachen bei Kleinanzeigen verkauft habe?

Wenn man der Forderung nicht nachkommt. Mitwirkungspflichten.



Natürlich komme ich der Forderung nach. Ich wollte nur wissen ob ich ggf. Belege also z.B. die Anzeigen von Ebay Kleinanzeigen mitsenden soll und ob ich noch schriftlich was aufsetzen sollte, falls die mal wieder nicht durchblicken.

Ok sorry hab den letzten Satz überlesen. Dann versuche ich des denen mal zu erklären
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Oberfrank am 15. Dezember 2022, 14:13:16

Zahlungseinstellung ist Quatsch!
Einfach einreichen und vermerken das es sich um eine einmalige Vermögensumwandlung durch den Verkauf eigener, gebrauchter Ware handelte.

Es ist ja ersichtlich was, wann und das das ganze einmalig über Ebay lief....
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: FritzLoch am 15. Dezember 2022, 14:15:49
Chronologisch mit Datum und Betrag mitteilen, das eine Vermögensumwandlung stattgefunden hat und man ausschließlich seine eigenen Sachen verkauft hat. Fertig!
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2022, 14:26:48
Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 13:57:28Jetzt soll ich die Anlage Vermögen ausfüllen und Kontoauszüge der letzten 6 Monate einreichen.
Die VM ist ja einzusehen, aber nicht die sechs Monate Kontoauszüge. Dafür braucht es eine Begründung. Am besten das Schreiben anonymisiert einstellen.
Steht da ein Verdacht auf Betrug im Schreiben oder ähnliches was man als Begründung angibt. Nur einfach so ist nur
Wenn es dir nichts ausmacht
oder
du keine Lust hast dich mit deinem JC/SB rumzuärgern.

Mehr wenn es dich interessiert und du die Fragen beantwortet hast.

MfG FN
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 14:38:29
Hab jetzt mal ein Foto von Schreiben beigefügt.20221215_143010.jpg

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: InduMec am 15. Dezember 2022, 15:52:00
Ich hatte mal wie ein Weltmeister DVDs und BDs bei ebay und Amazon gekauft und verkauft. Da durfte ich antanzen und habe erklärt, dass ich keinen TV habe und es eben so mache. Es sind nur 50€ die ich ausgebe und wieder einnehme und wieder ausgebe usw... es sind immer die selben 50€. Da war sie dann ruhig. Zudem sagte ich, ich kann  auch gerne das mit dem TV und der GEZ machen, aber ich glaube das kommt euch dann teurer :)
Im Grunde sagen die eigentlich nix. Wenn du da nicht hunderte jeden Monat einnimmst.

Ulkig im Schreiben finde ich das mit den stolzen 8 Monaten Auszüge. Bei uns sind es immer nur 3, vor kurzen reichte sogar nur 1, jetzt aber wieder 3. Und das mit dem KFZ-Schein ist ja heftig.
Die wollen dich voll durchleuchten, nur weil du mal bei ebay was verkauft hast. Oje...
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 15:56:46
Zitat von: InduMec am 15. Dezember 2022, 15:52:00Ich hatte mal wie ein Weltmeister DVDs und BDs bei ebay und Amazon gekauft und verkauft. Da durfte ich antanzen und habe erklärt, dass ich keinen TV habe und es eben so mache. Es sind nur 50€ die ich ausgebe und wieder einnehme und wieder ausgebe usw... es sind immer die selben 50€. Da war sie dann ruhig. Zudem sagte ich, ich kann  auch gerne das mit dem TV und der GEZ machen, aber ich glaube das kommt euch dann teurer :)
Im Grunde sagen die eigentlich nix. Wenn du da nicht hunderte jeden Monat einnimmst.

Ulkig im Schreiben finde ich das mit den stolzen 8 Monaten Auszüge. Bei uns sind es immer nur 3, vor kurzen reichte sogar nur 1, jetzt aber wieder 3. Und das mit dem KFZ-Schein ist ja heftig.
Die wollen dich voll durchleuchten, nur weil du mal bei ebay was verkauft hast. Oje...

Also im Schreiben steht der letzten sechs Monate.
Komisch nur, dass beim WBA nur aktuelle Kontoauszüge gefordert wurden und ich hab halt einfach die Kontoauszüge der letzten paar Wochen eingereicht. War bisher auch immer so in Ordnung.

Und das ich bei ebay kleinanzeigen was verkauft habe, konnten die vom jc ja auch nicht wissen.

Hab jetzt übrigens noch entdeckt, dass auf einem anderen Blatt die Begründung steht und zwar "Umstellung Bürgergeld".
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 16:10:51
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 15:56:46Hab jetzt übrigens noch entdeckt, dass auf einem anderen Blatt die Begründung steht und zwar "Umstellung Bürgergeld".

Bei denen piepts wohl... :scratch:

Guck mal, ob du dir das anpassen kannst:

----------------------------------------------------------------------------------------------

Aufforderung zur Mitwirkung vom xx.xx.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrem o.g. Schreiben fordern Sie von mir Kontoauszüge der letzten 6 Monate.
Lt. Urteil des BSG vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07 R, dürfen Kontoauszüge nur der letzten 3 Monate gefordert werden. Siehe dazu auch das Rundschreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 14.12.2020 an die Geschäftsführungen der Jobcenter.
Wozu also konkret benötigen sie abweichend davon die Kontoauszüge der letzten 6 Monate?

Ich weise Sie darauf hin, dass sie lt. § 67a Abs. 3 SGB X verpflichtet sind, mir den konkreten Grund für ihre Datenerhebung zu nennen. Der pauschale Hinweis auf meine Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I reicht dazu generell nicht aus, da es sich dabei nur um die Rechtsgrundlage handelt, jedoch nicht um den ebenfalls zu nennenden erforderlichen Grund der Datenerhebung. Ohne Nennung des konkreten Grundes kann ich nicht erkennen und prüfen, ob tatsächlich eine Mitwirkungspflicht besteht, oder ob es sich um eine unzulässige Datenerhebung handelt. "Umstellung Bürgergeld" stellt jedenfalls keinen gültigen Grund dar.
In der derzeitigen Form, ohne Benennung des konkreten Grundes, ist ihre Datenerhebung jedenfalls unbegründet und damit unzulässig.
Sollten Sie weiterhin unbegründet Daten erheben wollen, oder solche, die nicht erforderlich oder unzulässig sind, werde ich sofort den zuständigen Datenschutzbeauftragen darüber informieren.

----------------------------------------------------------------------------------------------
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 16:28:13
Zitat von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 16:10:51
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 15:56:46Hab jetzt übrigens noch entdeckt, dass auf einem anderen Blatt die Begründung steht und zwar "Umstellung Bürgergeld".

Bei denen piepts wohl... :scratch:

Guck mal, ob du dir das anpassen kannst:

----------------------------------------------------------------------------------------------

Aufforderung zur Mitwirkung vom xx.xx.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrem o.g. Schreiben fordern Sie von mir Kontoauszüge der letzten 6 Monate.
Lt. Urteil des BSG vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07 R, dürfen Kontoauszüge nur der letzten 3 Monate gefordert werden. Siehe dazu auch das Rundschreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 14.12.2020 an die Geschäftsführungen der Jobcenter.
Wozu also konkret benötigen sie abweichend davon die Kontoauszüge der letzten 6 Monate?

Ich weise Sie darauf hin, dass sie lt. § 67a Abs. 3 SGB X verpflichtet sind, mir den konkreten Grund für ihre Datenerhebung zu nennen. Der pauschale Hinweis auf meine Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I reicht dazu generell nicht aus, da es sich dabei nur um die Rechtsgrundlage handelt, jedoch nicht um den ebenfalls zu nennenden erforderlichen Grund der Datenerhebung. Ohne Nennung des konkreten Grundes kann ich nicht erkennen und prüfen, ob tatsächlich eine Mitwirkungspflicht besteht, oder ob es sich um eine unzulässige Datenerhebung handelt. "Umstellung Bürgergeld" stellt jedenfalls keinen gültigen Grund dar.
In der derzeitigen Form, ohne Benennung des konkreten Grundes, ist ihre Datenerhebung jedenfalls unbegründet und damit unzulässig.
Sollten Sie weiterhin unbegründet Daten erheben wollen, oder solche, die nicht erforderlich oder unzulässig sind, werde ich sofort den zuständigen Datenschutzbeauftragen darüber informieren.

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Puh ja auch wenn das natürlich mein Recht wäre, werde ich das wohl lieber sein lassen. Erstens ist es schon Mitte Dezember und ich brauche ja trotzdem mein Geld um Miete usw bezahlen zu können. Wahrscheinlich würde ich dadurch nur noch länger auf mein Geld warten müssen. Und zweitens habe ich immer schon etwas Angst davor, bei denen Widerstand zu leisten. Da werden die ja erst recht wütend und stellen sich quer. Zwischenzeitlich lande ich dann noch auf der Straße, weil ich Miete und Rechnungen nicht bezahlen kann.

Ist ja schon eine Frechheit, dass denen einen Monat nach Antragsstellung einfällt, was sie noch alles brauchen. Jetzt kommen ja auch noch die Feiertage.
Ich wäre ja schon froh, wenn ich überhaupt noch rechtzeitig mein Geld bekomme.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 16:41:12
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 16:28:13...habe ich immer schon etwas Angst davor, bei denen Widerstand zu leisten. Da werden die ja erst recht wütend und stellen sich quer.

Du bist für die das ideale Opfer. :scratch:
Wenn man denen nämlich nicht die Grenzen aufzeigt, machen die immer so weiter... :yes:
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 16:46:39
Zitat von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 16:41:12
Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 16:28:13...habe ich immer schon etwas Angst davor, bei denen Widerstand zu leisten. Da werden die ja erst recht wütend und stellen sich quer.

Du bist für die das ideale Opfer. :scratch:
Wenn man denen nämlich nicht die Grenzen aufzeigt, machen die immer so weiter... :yes:

Ich werde es erstmals so versuchen und wenn die sich trotzdem quer stellen, kann ich auch gleich zum Anwalt gehen  :grins:
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Schwester_112 am 15. Dezember 2022, 16:47:16
6 Monate Auszüge sind nicht erlaubt. Abgesehn davon wären das bei mit wohl 100 Seiten hahaha.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: lisa63 am 15. Dezember 2022, 17:54:18
Zitat von: Schwester_112 am 15. Dezember 2022, 16:47:16Abgesehn davon wären das bei mit wohl 100 Seiten hahaha.
100 Seiten?
Sind das noch diese Mini-Kontoauszüge im Querformat?
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: FritzLoch am 15. Dezember 2022, 18:46:58
Zitat von: lisa63 am 15. Dezember 2022, 17:54:18
Zitat von: Schwester_112 am 15. Dezember 2022, 16:47:16Abgesehn davon wären das bei mit wohl 100 Seiten hahaha.
100 Seiten?
Sind das noch diese Mini-Kontoauszüge im Querformat?

Auf CD brennen!
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Kein Bittsteller am 15. Dezember 2022, 18:47:46
Mein JC hatte nur bei der Beantragung von ALG II mal nach Kontoauszügen gefragt  :grins:
Seitdem nie wieder. Iss schon paar Jahre her. Inklusive einer 6 Monate dauernden Pause wegen einer Erbschaft.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 20:04:31
Zitat von: FritzLoch am 15. Dezember 2022, 18:46:58Auf CD brennen!

Nimmt die Bande gar nicht an.
Der böse LE könnte ja einen Virus einschleppen und das ganze Mobcenter lahm legen... :yes:

(https://abload.de/img/calvinpcschrottd6ihn.gif)
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Wolverine36 am 15. Dezember 2022, 21:00:58
Ich Verkauf auf Ebay Kleinanzeigen auch was musste noch nie nach weisen wer was gekauft hat.Wäre ja auch nicht möglich.Wenn mal ne anfrage bezüglich dessen war hab ich noch geschrieben ich habe was von meinen Privatsachen verkauft.Sowas nennt sich Wertumwandlung.Du machst damit kein Gewinn sondern eher verlust mit dem Verkauf.
Verkauf ohne Gewinn anrechnungsfrei
In diesem Fall wird der Verkauf nicht als ,,Einkommen" gewertet, weil die Verkaufsgegenstände bereits im Besitz des ALG-II-Beziehers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde. Ebenso gilt dies, wenn Sachen während des Hartz-IV-Bezuges gekauft und verkauft werden.02.12.2022 so nun kannste beruhig schlafen. :lachen:

Hier noch was kann man alles googlen.
Eine Vermögensumwandlung ist kein Einkommen und wird daher nicht auf Hartz IV-Leistungen angerechnet. Im Gegenteil: Weil Verkäufer*innen gebrauchte Gegenstände unter Einkaufswert weiterverkaufen (müssen), machen sie unterm Strich eher Minus. Von bedarfsdeckendem Einkommen kann daher keine Rede sein.01.10.2021

Ich brauchte nur für 3 Monate Kontoauszüge vorweisen.Und weder die von Paypal noch von der Visakarte.Normal steht das alles auf den WBA was sie brauchen hatte aber voher nach gefragt für welchen Zeitraum sie die Kontoauszüge haben wollen und es wurde mir gesagt nur für die 3 Monate.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: hansmeisner am 15. Dezember 2022, 23:16:56
Zitat von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 16:10:51[...] Lt. Urteil des BSG vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07 R, dürfen Kontoauszüge nur der letzten 3 Monate gefordert werden. Siehe dazu auch das Rundschreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 14.12.2020 an die Geschäftsführungen der Jobcenter. [...]
Ich habe mal einen Blick in das betreffende BSG-Urteil geworfen. Dort steht in Absatz 19:

"Der Senat hat nicht darüber zu befinden, inwieweit die Vorlagepflicht von Kontoauszügen für die letzten zwölf Monate noch im Rahmen des § 65 SGB I hinnehmbar wäre (anders LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2007 - L 6 AS 378/07 ER). Gegen die Aufforderung, die Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorzulegen, bestehen aber keine grundsätzlichen Bedenken (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2006 - L 9 B 48/06 AS ER)."
Quelle: https://openjur.de/u/170282.html

Inwiefern bezieht sich denn aus Deiner Sicht das BSG hier darauf, dass in der Regel Kontoauszüge von nicht mehr als 3 Monaten herangezogen werden können? Das Rundschreiben vom BfDI ist da hingegen eindeutig und klar.

Zudem stellt sich hier die Frage, ob diverse Urkunden zur Vermögensbeurteilung noch angefordert werden können, wenn diese bisher noch nie eingereicht/gefordert wurden, z.B. wegen anderer Vorgehensweise in Corona-Zeiten. Ich persönlich würde das mit "ja" beantworten. Anders wäre es, wenn das bereits getan wurde.

Zitat von: Andy1989 am 15. Dezember 2022, 16:46:39Ich werde es erstmals so versuchen und wenn die sich trotzdem quer stellen, kann ich auch gleich zum Anwalt gehen  :grins:
Leg denen doch einfach das hier bei, das ist eindeutig:
BfDI-Rundschreiben zu 3 Monaten Kontoauszüge (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/5-Rundschreiben-Jobcenter-GF.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

Zitat: "[...] sich bei Erst- und Weiterbewilligungsanträgen regelmäßig auf die Anforderung von Kontoauszügen für einen Zeitraum von drei Monaten zu beschränken, obwohl es durch die BA zur Erhebung von Kontoauszügen für einen Zeitraum von sechs Monaten verpflichtet wurde. Im Zuge dieses Verfahrens hat die BA mir bestätigt, dass die Weisung zur Erhebung von Kontoauszügen zeitnah entsprechend meiner Rechtsauffassung angepasst wird."
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 16. Dezember 2022, 06:43:30
Zitat von: hansmeisner am 15. Dezember 2022, 23:16:56Zudem stellt sich hier die Frage, ob diverse Urkunden zur Vermögensbeurteilung noch angefordert werden können, wenn diese bisher noch nie eingereicht/gefordert wurden, z.B. wegen anderer Vorgehensweise in Corona-Zeiten. Ich persönlich würde das mit "ja" beantworten. Anders wäre es, wenn das bereits getan wurde.

Doch die Unterlagen wurden beim Erstantrag angefordert, ist allerdings schon ein paar Jahre her und war vor der Pandemie.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 16. Dezember 2022, 11:23:31
Zitat von: Andy1989 am 16. Dezember 2022, 06:43:30
Zitat von: hansmeisner am 15. Dezember 2022, 23:16:56Zudem stellt sich hier die Frage, ob diverse Urkunden zur Vermögensbeurteilung noch angefordert werden können, wenn diese bisher noch nie eingereicht/gefordert wurden, z.B. wegen anderer Vorgehensweise in Corona-Zeiten. Ich persönlich würde das mit "ja" beantworten. Anders wäre es, wenn das bereits getan wurde.

Doch die Unterlagen wurden beim Erstantrag angefordert, ist allerdings schon ein paar Jahre her und war vor der Pandemie.

Angefordert und eingereicht, wollte ich schreiben.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Simone- am 16. Dezember 2022, 12:10:31
Ich denke, nicht, dass diese Anforderung von Unterlagen/Nachweisen irgendwas mit den Kleinanzeigen-Verkäufen zu tun hat.

Aber im Schreiben verlangen sie als letzten Punkt folgendes:
"beiliegende Bestätigung ausgefüllt und unterschrieben"

Kannst du diese "Bestätigung" bitte auch mal abfotografieren?

Bei solchen "Bestätigungen" wäre ich vorsichtig.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: 111929 am 16. Dezember 2022, 14:09:26
Bei einem Bewillungszeitraum von einem Jahr können KA der letzten 6 Monate obligatorisch eingefordert werden. Das ist Praxis bei den JC z.B. hier in Frankfurt/Main und wird von dem SG getragen. Das gehört zu den Mitwirkungspflichten. Wird das nicht eingehalten gibts keine Neubewilligung.
Dagegen steht auch nicht das BSG Urteil.
Ebay löst bei JC stehts einen verdachtschöpfenden Reflex aus...
Ich empfehle die KA der letzten sechs Monate vorzulegen. Dann erst Beratung+ beim SG aufschlagen wenns weiter Probleme gibt.




Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 16. Dezember 2022, 14:35:36
Also bei der Bestätigung denke ich mir jetzt nichts, ich habe mit Sicherheit kein Vermögen von 40.000 Euro  :grins:

Ich schreibe denen auch gar nichts von ebay, sondern nur das die Geldeingänge eine Vermögensumwandlung waren.20221216_143039.jpg

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 16. Dezember 2022, 16:28:21
Ich habe jetzt nochmal eine Frage. Es heißt ja "Kontoauszüge in Kopie - Umsatzanzeigen ersetzen nicht die geforderten Kontoauszüge und werden somit nicht akzeptiert"

Heißt das ich soll jetzt original Kontoauszüge von der Bank holen und die alle kopieren oder was?
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Patrick87 am 16. Dezember 2022, 16:36:08
Wenn Du Online Banking nutzt, dann reichen die Online erstellten Kontoauszüge. Die gibt es als PDF und die haben wohl irgendein Sicherheitsmerkmal oder so. Wenn man jedoch nur die normale Umsatzanzeige Screenshotten würde, dann kann es sehr gut sein, dass es dem JC nicht ausreicht, da diese leicht zu fälschen wäre.

Hast Du kein Online Banking, dann Kopien von den Original Kontoauszügen machen, korrekt. Natürlich darfst Du gewisse Sachen schwärzen. Darüber aber vorab informieren.

Hast Du jedoch kein Online Banking und die Kontoauszüge weggeworfen, dann hast Du die A**chkarte gezogen und müsstest dann notfalls zur Bank gehen und für eine Zweitschrift der Kontoauszüge Geld bezahlen. Das kann dann schnell mal ein einigermaßen teurer Spaß werden, je nach Bank und je nachdem, für wieviele Monate man die braucht.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2022, 16:39:05
Andy1989

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2022, 14:26:48Mehr wenn es dich interessiert und du die Fragen beantwortet hast.
Die passende Antwort hast du ja umgehend von
Zitat von: a_good_heart am 15. Dezember 2022, 16:10:51Aufforderung zur Mitwirkung vom xx.xx.2022

bekommen.

MfG FN
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 16. Dezember 2022, 16:41:20
Zitat von: Patrick87 am 16. Dezember 2022, 16:36:08Wenn Du Online Banking nutzt, dann reichen die Online erstellten Kontoauszüge. Die gibt es als PDF und die haben wohl irgendein Sicherheitsmerkmal oder so. Wenn man jedoch nur die normale Umsatzanzeige Screenshotten würde, dann kann es sehr gut sein, dass es dem JC nicht ausreicht, da diese leicht zu fälschen wäre.

Hast Du kein Online Banking, dann Kopien von den Original Kontoauszügen machen, korrekt. Natürlich darfst Du gewisse Sachen schwärzen. Darüber aber vorab informieren.

Hast Du jedoch kein Online Banking und die Kontoauszüge weggeworfen, dann hast Du die A**chkarte gezogen und müsstest dann notfalls zur Bank gehen und für eine Zweitschrift der Kontoauszüge Geld bezahlen. Das kann dann schnell mal ein einigermaßen teurer Spaß werden, je nach Bank und je nachdem, für wieviele Monate man die braucht.

Super vielen Dank!

Ja ich habe Online Banking. Dann mache ich das so  :grins:
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Dezember 2022, 17:01:37
Zitat von: Andy1989 am 16. Dezember 2022, 16:41:20Ja ich habe Online Banking.
Bei mir auch, ich lösche immer die Betreff Zeile bei, wo oder wer etwas gekauft hat.
Weil es die JC nichts angeht, wenn ich mir z.B eine WM gekauft habe.
Die Soll und Haben Seite bleibt aber komplett offen.

Bei ebay Verkäufen steht ja jetzt nicht mehr dabei wer was Gekauft hat.
Gibt ja nur eine Zusammenfassung der Zahlungen die über ebay laufen.
Ansonsten werden Käuferdaten auch nicht an das JC heraus gegeben.

Da fordern sei evtl. Nachweise um was es da genau gegangen ist. (kommt auf den Preis an)
Auch wenn es aus dem Privatbesitz ist, könnte man ja Gewinn gemacht haben.

Der wäre dann leider Einkommen.

Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Andy1989 am 16. Dezember 2022, 17:28:21
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Dezember 2022, 17:01:37
Zitat von: Andy1989 am 16. Dezember 2022, 16:41:20Ja ich habe Online Banking.
Bei mir auch, ich lösche immer die Betreff Zeile bei, wo oder wer etwas gekauft hat.
Weil es die JC nichts angeht, wenn ich mir z.B eine WM gekauft habe.
Die Soll und Haben Seite bleibt aber komplett offen.

Bei ebay Verkäufen steht ja jetzt nicht mehr dabei wer was Gekauft hat.
Gibt ja nur eine Zusammenfassung der Zahlungen die über ebay laufen.
Ansonsten werden Käuferdaten auch nicht an das JC heraus gegeben.

Da fordern sei evtl. Nachweise um was es da genau gegangen ist. (kommt auf den Preis an)
Auch wenn es aus dem Privatbesitz ist, könnte man ja Gewinn gemacht haben.

Der wäre dann leider Einkommen.



Also es waren ja Verkäufe über ebay kleinanzeigen und nicht direkt über ebay.

Außerdem waren es wirklich nur kleine Beträge. Es waren Geldeingänge zwischen 3,50 und 10 Euro. Und bei dem Beträgen sind ja auch noch die Versandkosten enthalten.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Dezember 2022, 17:51:30
Dann sind es eh Bagatellfälle und da, hat das JC nichts zu sagen. (außer das ist pro Monat sehr oft)

Auch wenn es im Konto zu sehen ist, war halt Krempel der weg sollte.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: 111929 am 17. Dezember 2022, 11:33:30
Richtig wenn kein Onlinebanking Kontoauszüge stets aufheben-das spart Kosten und Arbeit. Auch bei Kleinbeträgen werden die SBs 'aktiv'.Bei mir waren es Einzahlungen von Kleinbeträgen mal 15 mal 50 Euro insgesamt 180 Euro - diese wurden einfach als 'Einkommen' vom JC Frankfurt/West behauptet. Ich hatte viel Ärger und musste meine Weiterbewilligung einklagen. Dann kam Hopplahopp die Bewilligung: ohne Prozess. Nach der Bewilligung wurde aber obiges als 'Einkommen' angerechnet+ich musste wieder in den Widerspruch gehen. Über die Ombudsstelle erreichte ich de Rücknahme der Anrechnung....
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Dezember 2022, 15:52:56
Zitat von: 111929 am 17. Dezember 2022, 11:33:30Auch bei Kleinbeträgen werden die SBs 'aktiv'
Ja wenn die ein Guthaben sehen werden manche total geil und sagen, ist Einkommen Basta.

War bei mir auch mal, da ging es um Cashbackzahlungen, war sogar im Betreff zu sehen.
Saftiger Brief hatte gereicht, ohne jegliche Reaktion kam der Bescheid dann.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Wolverine36 am 09. Januar 2023, 02:11:36
Da bekommt man ja ein teil seines Geldes wieder was man bezahlt hat.Was aber eiglich nicht sehr viel ist. :lachen:
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: fishfreak am 13. Januar 2023, 12:40:12
Bei uns kontrolliert gar niemand Auszüge, seit zig Jahren nicht. Hab auch schon 2 Jahre oder sogar noch länger keine EVB mehr bekommen. Gibts die noch?
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Beitrag von: Hartzer Rolle am 13. Januar 2023, 15:06:29
Wenn du EGV, Eingliederungsvereinbarung meinst, die gab es weiterhin.  Jetzt schimpft sich das Kooperationsplan. Ob das tatsächlich einen Unterschied macht  :weisnich:
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Beitrag von: FritzLoch am 13. Januar 2023, 15:08:15
Bald gehen wieder die Flohmärkte los, und wenn ich wirklich auf der Suche nach etwas bin erstelle ich eine Suchanzeige, da melden sich genug und das Geschäft läuft Hand in Hand.
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Beitrag von: fishfreak am 14. Januar 2023, 10:23:13
Frage mich schon länger was es dem JC angeht für was der Empfänger sein Geld ausgibt.
Bis auf die KdU. und Einkünfte würde ich alles schwärzen.
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Beitrag von: fishfreak am 15. Januar 2023, 17:08:38
Gilt das ausnahmslos für alle Plattformen? Auch für Kraftfahrzeugportale?
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Januar 2023, 17:20:36
Zitat von: fishfreak am 15. Januar 2023, 17:08:38Gilt das ausnahmslos für alle Plattformen?
Alle auf denen man was Verkaufen kann und der Zahlungsweg klar ist.
(so wie bei eBay)

Also KFZ dann besser klassisch Verkaufen, gegen Bares.
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Beitrag von: fishfreak am 15. Januar 2023, 18:06:46
Die Kfz. Plattformen wickeln aber keine Zahlungen ab. Ob letztendlich jemand sein Auto verkauft hat oder nicht bleibt ja offen.
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Januar 2023, 18:24:41
Zitat von: fishfreak am 15. Januar 2023, 18:06:46Kfz. Plattformen wickeln aber keine Zahlungen ab.
Kenne ja nun nicht alle, auch bei eBay kann man Autos Verkaufen.
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Beitrag von: Wolverine36 am 16. Januar 2023, 03:15:30
Ich habe auf Ebay sowie auf Ebay Kleinanzeigen was verkauft.Und brauchte deswegen noch nie nach weisen wer der Käufer war von dem das Geld auf dem Konto stammt.Hab denen geschrieben das die sachen aus meinen Privat eigentum waren die nicht mehr gebraucht werden.Es wurde auch nicht verlangt das ich die Adresse nennen muss. :lachen:
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Januar 2023, 16:28:49
Zitat von: Wolverine36 am 16. Januar 2023, 03:15:30Und brauchte deswegen noch nie nach weisen
Weil die Regelung erst seit Januar 2023 gilt?
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Beitrag von: Hary am 17. Januar 2023, 14:53:19
Ebay Kleinanzeigen ist ja auch eher unproblematisch. Dort stellt man etwas ein, der Käufer meldet sich, kommt vorbei, lässt sein Geld da und nimmt das Objekt mit. Da gibt es am Ende des Tages keinen Beleg dafür, dass tatsächlich etwas verkauft wurde und das Geld taucht auch nicht irgendwo als Zahlung auf.

In meinen Augen ist das ganze also für den Privatverkäufer der mal ein altes Objekt verkauft nicht relevant. Wer natürlich ständig kauft und verkauft wird vermutlich dann eher auffallen.
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Beitrag von: Patrick87 am 17. Januar 2023, 15:26:31
Na ja, das stimmt ja auch nicht so wirklich.

Ich verkaufe seit "Ewigkeiten" regelmäßig unter anderem auf dieser Plattform und der Großteil meiner Käufer kommt nicht zwecks persönlicher Übergabe vorbei, sondern die Ware muss versendet werden.

Ich verkaufe vor allem etwas aus meinen CD- und Büchersammlungen und auch immer wieder mal Videospiele, die ich durch habe und nicht zwingend noch einmal zu spielen gedenke.

Bei den CDs und Büchern sind ca. 85-90% der Verkäufe mit Versand und in nur ca. 10-15% der Fälle werden sie persönlich abgeholt.

Bei Videospielen ist der Anteil der Abholer zwar etwas höher, aber auch nur bei ca. 20-25%.

Übrigens: Bei den Zahlungsoptionen gibt es ja seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, das über das Portal direkt zu machen. Wo der Verkäufer das Geld erst dann bekommt, wenn der Käufer meldet, das alles o.k. ist oder wenn er sich nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht meldet.

Ich selbst kaufe auch viel und oft Sachen auf dieser Plattform und meine Quote beträgt da in etwa 95% oder mehr, dass ich das zugeschickt bekomme. Eben weil es das entweder nicht bei mir in der Nähe gibt oder teurer als wenn ich es wo anders inklusive Versand kaufe.
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Januar 2023, 15:34:14
Selbst wenn du öfter Kleinkram verkaufst, rückst du jetzt ganz schnell in den Fokus vom Finanzamt.

30 Artikel sind im Jahr schnell erreicht, ist ja die andere Grenze zu den 2000€.
Heist ab jetzt also, alles beweissicher Dokumentieren.
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Beitrag von: ichbrauchgeld am 21. Januar 2023, 16:36:18
einfach  bis 1999,99 euro verkaufen, danach neues konto erstellen und wieder von vorne. niemals über das Ebay Kleinanzeigen sicher bezahlen tool bezahlen und niemand kann dir irgendwas nachweisen
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Beitrag von: Hary am 21. Januar 2023, 16:42:57
Zitat von: ichbrauchgeld am 21. Januar 2023, 16:36:18einfach  bis 1999,99 euro verkaufen, danach neues konto erstellen und wieder von vorne.
Wenn du da nicht mal auf dem Holzweg bist. Als Laie denkst du nicht daran dass ein und der selbe Nutzer für die Plattform erkennbar ist. Neben Cookies und ip Adressen gibt es noch eine Reihe einmaliger Merkmale die man abgleicht. Immerhin will sich eBay ja auch schützen und Daten erheben. Und wenn es dich so gebracht wird kann der Gesetzgeber auch fordern dass eine Prüfung der Nutzer erfolgt, z.B über die Steueridentifikationsnummer.

Also unterm Strich: Einige versuchen zu betrügen, dafür müssen alle mit mehr Kontrolle in Zukunft leben. So was ist nicht gerade nett.
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Januar 2023, 17:10:04
Zitat von: ichbrauchgeld am 21. Januar 2023, 16:36:18einfach  bis 1999,99 euro verkaufen, danach neues konto erstellen
Bei eBay kannst du so was schon mal vergessen, zudem bekommt man als "Neuling" auch eher schlechte Preise.
Die andere Grenze von 30 Artikeln kann man auch schon bei 500€ erreicht haben.

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Beitrag von: Sophiagirl am 21. Januar 2023, 18:32:09
Ich finde diese 30 Artikel eher merkwürdig hätte eine gesamtpreis Grenze nicht mehr Sinn? 30 Artikel zu 1 € und schwupp man ist im Fokus das ist so sinnbefreit xD
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Beitrag von: Hary am 21. Januar 2023, 19:34:46
Die Zahl von 30 Artikel ist wirklich absurd. Wenn eine junge Familie Kleidung des Kindes verkauft, dann sind die 30 Artikel schnell erreicht und der größte Teil noch immer nicht online. Dabei geht es ja auch meist nur um symbolische Beträge.

Man könnte nun unterstellen dass man nicht gebraucht kaufen soll, sondern gefälligst neu kauft und alles wegschmeißt. Nicht das über grenzenloses Wachstum nicht funktioniert...
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: ichbrauchgeld am 03. Februar 2023, 10:21:09
Zitat von: Hary am 21. Januar 2023, 16:42:57
Zitat von: ichbrauchgeld am 21. Januar 2023, 16:36:18einfach  bis 1999,99 euro verkaufen, danach neues konto erstellen und wieder von vorne.
Wenn du da nicht mal auf dem Holzweg bist. Als Laie denkst du nicht daran dass ein und der selbe Nutzer für die Plattform erkennbar ist. Neben Cookies und ip Adressen gibt es noch eine Reihe einmaliger Merkmale die man abgleicht. Immerhin will sich eBay ja auch schützen und Daten erheben. Und wenn es dich so gebracht wird kann der Gesetzgeber auch fordern dass eine Prüfung der Nutzer erfolgt, z.B über die Steueridentifikationsnummer.

Also unterm Strich: Einige versuchen zu betrügen, dafür müssen alle mit mehr Kontrolle in Zukunft leben. So was ist nicht gerade nett.

Bitte nochmal genau lesen. Ebay kleinanzeigen fordert weder steuer id noch sonst was, man kann frei erfundene namen und adressen angeben und die nachverfolgung von artikelverkauf ist sowieso nicht überwachbar, da man gar nicht nachweisen kann, ob es zur transaktion gekommen ist oder nicht, vielleicht noch kurz vorher abgesprungen etc. Nachrichten lesen ist sowieso nicht zulässig, solange es keine kriminellen dinge sind. Und er sog. Laie hat sowieso nix zu befürchten, wenn er keine Sozialleistungen erhält oder gewerblich verkauft. Des war vorher ja eh schon nicht im Privatverkauf erlaubt. Wie gesagt einfach kein großen Kopf machen und mehrere Accounts mit Fantasynamen erstellen, solange es noch geht und man keine Handy- oder Ausweisverifizierung zum Konto erstellen braucht
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Lina am 03. Februar 2023, 10:46:19
Zitat von: ichbrauchgeld am 03. Februar 2023, 10:21:09
Zitat von: Hary am 21. Januar 2023, 16:42:57
Zitat von: ichbrauchgeld am 21. Januar 2023, 16:36:18einfach  bis 1999,99 euro verkaufen, danach neues konto erstellen und wieder von vorne.
Wenn du da nicht mal auf dem Holzweg bist. Als Laie denkst du nicht daran dass ein und der selbe Nutzer für die Plattform erkennbar ist. Neben Cookies und ip Adressen gibt es noch eine Reihe einmaliger Merkmale die man abgleicht. Immerhin will sich eBay ja auch schützen und Daten erheben. Und wenn es dich so gebracht wird kann der Gesetzgeber auch fordern dass eine Prüfung der Nutzer erfolgt, z.B über die Steueridentifikationsnummer.

Also unterm Strich: Einige versuchen zu betrügen, dafür müssen alle mit mehr Kontrolle in Zukunft leben. So was ist nicht gerade nett.

Bitte nochmal genau lesen. Ebay kleinanzeigen fordert weder steuer id noch sonst was, man kann frei erfundene namen und adressen angeben und die nachverfolgung von artikelverkauf ist sowieso nicht überwachbar, da man gar nicht nachweisen kann, ob es zur transaktion gekommen ist oder nicht, vielleicht noch kurz vorher abgesprungen etc. Nachrichten lesen ist sowieso nicht zulässig, solange es keine kriminellen dinge sind. Und er sog. Laie hat sowieso nix zu befürchten, wenn er keine Sozialleistungen erhält oder gewerblich verkauft. Des war vorher ja eh schon nicht im Privatverkauf erlaubt. Wie gesagt einfach kein großen Kopf machen und mehrere Accounts mit Fantasynamen erstellen, solange es noch geht und man keine Handy- oder Ausweisverifizierung zum Konto erstellen braucht

Und wenn man seinen Namen und die Private Adresse auf eBay Kleinanzeigen angibt?
Weil der Interessent den Artikel abholen möchte?
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Patrick87 am 03. Februar 2023, 11:30:53
Da, wo es möglich ist, kann man sich auch außerhalb der Wohnung treffen. Ich mit meinen Videospielen, CDs, Maxi-CDs und Büchern treffe mich immer außerhalb der Wohnung, bei einem bekannten Ort um die Ecke, der zudem für alle sehr gut zu erreichen ist, auch mit den Öffis. Selbst Controller und Festplatten habe ich so schon verkauft. Und wenn es mal etwas Größeres wird und/oder dass es vor Ort auf Funktionalität überprüft werden soll, dann kann man auch dafür eine Lösung finden, ohne dass man Namen & Adresse über das Portal in Form einer Nachricht mitteilen muss.

Ich habe z.B. auch mal einen Gaming PC verkauft, der auch vor dem Kauf getestet wurde vom Käufer, ohne dass der zu mir nach Hause kam oder es sonstige Rückschlüsse auf mich gegeben hätte.
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Februar 2023, 17:40:08
Zitat von: Lina am 03. Februar 2023, 10:46:19wenn man seinen Namen und die Private Adresse auf eBay Kleinanzeigen angibt?
Musst du ja nicht machen, jedenfals nicht im Portal selbst.

Reicht ja dann über eine Mail an den Interessenten.
Da kann man eine Abholung auch klar machen.

So mache ich es fast immer und manchmal, kommt dann eh keiner.

Heute war immerhin was im Radio davon zu hören, in den Nachrichten.
Titel: Aw: Ebay Kleinanzeigen Verkäufe
Beitrag von: Hary am 04. Februar 2023, 13:38:45
Zitat von: Patrick87 am 03. Februar 2023, 11:30:53Da, wo es möglich ist, kann man sich auch außerhalb der Wohnung treffen.
So was war ja auch vorher nicht ungewöhnlich. Wenn ich Artikel verkauft habe und Frauen es gekauft haben, dann habe ich immer angeboten es bei mir abzuholen oder einen öffentlichen Ort als Alternative vorgeschlagen. Neben der Tatsache dass man vielleicht nicht jeden in seine Wohnung lassen will und nicht jeder zu einem unbekannten alleine gehen möchte, wäre so was ja nicht irgendwie auffällig.