Hallo alle zusammen,
ich hatte vor Jahren eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Das wollte der Vermieter so. Jetzt war das nur mündlich abgesprochen und die nette Frau die mein Antrag bearbeitet will alles schriftlich.
Bei der Suche bin ich auf etwas gestoßen, dort heißt es das angemessene Versicherungen vom Hartz 4 übernommen werden müssen. Darunter werden Haftplicht und Hausratversicherungen aufgeführt.
Jetzt dauert es bis man vom Vermieter eine Antwort bekommt und ich möchte nicht vor Weihnachten den damit belästigen.
Gibt es ein Gestzestext auf den ich mich stützen kann das die Haftplicht auch so übernommen werden muss. Meine Kinder sind halt mitversichert und es macht schon Sinn eine zu haben auch ist es angemessen.
Zitat von: LDPR am 16. Dezember 2022, 10:40:24Darunter werden Haftplicht und Hausratversicherungen aufgeführt.
Das ist Blödsinn und wird vom JC nicht Übernommen.
Zitat von: LDPR am 16. Dezember 2022, 10:40:24Das wollte der Vermieter so
Kann er ja wollen, aber du kannst die Versicherung jederzeit wieder Kündigen.
(bei Privathaftpflicht eher nicht Sinnvoll, weil schon Nützlich im Ernstfall)
LDPR
Zitat von: LDPR am 16. Dezember 2022, 10:40:24Darunter werden Haftplicht und Hausratversicherungen aufgeführt.
Kannst du den Link dazu mal einstellen, Kfz. Haftpflicht verstehe ich ja solange man Aufstocker ist und nur dann.
MfG FN
Wenn diese vom Vermieter geforderte Haftpflichtversicherung Bestandteil des Mietvertrages ist, muss das JC diese übernehmen. Wenn es eine mündliche Aufforderung war oder gesonderte Vereinbarung ist, dann nicht.
Das mit angemesse Versicherungen hatte ich wohl aus der Grundsicherung abgeschaut, dort wird das wohl unter bestimmten vorraussetzungen übernommen. Hier ist aber das Sozialamt zuständig.
Beim Hartz 4 braucht man wohl immer alles schriftlich vom Vermieter. :wand:
Bei meinem Sohn wurde die Haftpflichtversicherung schon vor Jahren vom JC übernommen.
Zitat von: cherrylady18 am 17. Dezember 2022, 12:03:16Bei meinem Sohn wurde die Haftpflichtversicherung schon vor Jahren vom JC übernommen.
Da hatte Ihr Sohn entweder es schriftlich im Mietvertrag oder halt Glück. Meine Bearbeiterin will es halt nochmal schriftlich vom Vermieter sehen und dann übernimmt die das auch.
Zitat von: jens123 am 16. Dezember 2022, 19:10:59Wenn diese vom Vermieter geforderte Haftpflichtversicherung Bestandteil des Mietvertrages ist
Kann sie gar nicht sein.
Manch VM fordert einen Nachweis, vor Unterschrift auf dem MV, was aber rechtswidrig ist.
Wenn man die Wohnung möchte, gut macht man eine, welche aber jederzeit wieder zu Kündigen geht.
Mal Nachdenken, warum wohl heist das PRIVAThaftpflichtversicherung?
Zitat von: LDPR am 17. Dezember 2022, 11:57:24dort wird das wohl unter bestimmten vorraussetzungen übernommen.
Ist auch beim JC so.
Der Vermieter hatte bei meinem Sohn keine Haftpflichtversicherung gefordert. Die Haftpflichtversicherung hat er nach einem, von ihm verursachten Unfall Sohn als Radfahrer gegen einen Autofahrer, abgeschlossen. Leider musste der Autofahrer seinen Schaden selber bezahlen.