Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hamburger Chemiker am 20. Dezember 2022, 13:41:58

Titel: Fragen zur EKS Aufstocker Honorarlehrer
Beitrag von: Hamburger Chemiker am 20. Dezember 2022, 13:41:58
 :scratch:
Hallo,

ich bin Aufstocker, ich arbeite also als
Honorarlehrer für den Nachhilfeanbieter Studienkreis.

1) Wieviel Büromaterial kann ich maximal in der
EKS angeben ? Bisher habe ich pro Monat 15 eur angenommen.

Wieviel Eur maximal

Ich würde mir gerne einen neuen Computer-Algebra
Taschenrechner kaufen, muss das Jobcenter das als
"Investition" annnehmen ?

Gruss
 :weisnich:
Titel: Aw: Fragen zur EKS Aufstocker Honorarlehrer
Beitrag von: Ottokar am 20. Dezember 2022, 14:19:08
Das musst du beides mit dem JC abklären.
Abgesetzt werden können nur nachgewiesene Betriebsausgaben, keine Pauschbeträge.
Wenn der Taschenrechner für den Job benötigt wird, dann muss das JC diese Betriebsausgabe anerkennen.