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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: jallok3 am 20. Dezember 2022, 16:05:31

Titel: Wohnrecht
Beitrag von: jallok3 am 20. Dezember 2022, 16:05:31
Als was gilt ein lebenslanges Wohnrecht in einem Haus bzw. muss bei laufendem ALG 2-Bezug dem JC gemeldet werden, wenn die Eltern dem ALG 2- empfangenden (volljährigen) Kind ein lebenslanges Wohnrecht einräumen?
Titel: Aw: Wohnrecht
Beitrag von: Yavanna am 20. Dezember 2022, 16:13:25
Keine Kaltmiete, nur Anspruch auf anteilige Neben/Heizkosten und Regelleistung. Evtl Mehrbedarf Warmwasser
Titel: Aw: Wohnrecht
Beitrag von: a_good_heart am 20. Dezember 2022, 17:33:02
Ein lebenslanges Mietrecht wäre in dem Fall die bessere Variante.
So kannst du mit deinen Eltern eine angemessene Pauschalmiete für den genutzten Wohnraum vereinbaren und das Jobcenter muss diese bezahlen... :zwinker:
Titel: Aw: Wohnrecht
Beitrag von: Yavanna am 20. Dezember 2022, 17:45:10
Wohnrecht und Mietrecht sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Titel: Aw: Wohnrecht
Beitrag von: a_good_heart am 20. Dezember 2022, 17:56:52
Zitat von: Yavanna am 20. Dezember 2022, 17:45:10Wohnrecht und Mietrecht sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Ach, komm...
Was denkst du, warum ich schrieb "lebenslanges Mietrecht wäre in dem Fall besser" :blum:
Titel: Aw: Wohnrecht
Beitrag von: jallok3 am 21. Dezember 2022, 06:03:17
Die Situation ist etwas anders: ALG2-Empfänger wohnt in einer Mietwohnung, unabhängig von den Eltern, die ein eigenes Haus haben. Nun wollen die Eltern, da selber schon alt, dem Sohn ein lebenslanges Wohnrecht in ihrem Haus, sozusagen als Schenkung, aber erst nach ihrem Tod. Kann der Sohn

a) weiterhin in seiner Wohnung bleiben
b) muss er diese "Schenkung" mitteilen und als was gilt sie? Als Einkommen? Vermögen?
Titel: Aw: Wohnrecht
Beitrag von: Yavanna am 21. Dezember 2022, 06:07:30
Das soll nicht pietätlos klingen,  aber was bringt ein lebenslanges Wohnrecht nach dem Tod? Dann bist du Erbe.
Hast du Geschwister, mit denen du eine Erbengemeinschaft bildest? Dann bringt das Wohnrecht nur bedingt was und die anderen haben Probleme ihren Anteil zu veräußern.
Wenn du alleiniger Erbe bist, wird das Jobcenter dich auffordern umzuziehen, weil du kostenfreien bzw. günstigeren Wohnraum zur Verfügung hast. Nutzt du den nicht, ist das nicht selbstgenutztes Wohneigentum und damit nich geschützt und wenn über den Freibeträge, zu verwerten.