Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Torsten37 am 21. Dezember 2022, 09:32:04

Titel: Fragen zum Bürgergeld!
Beitrag von: Torsten37 am 21. Dezember 2022, 09:32:04
Hallo! Ist man bei neuen Bürgergeld ab dem 01.01.2023 verpflichtet eine Handynummer oder E-mail Adresse beim Jobcenter anzugeben? Bis jetzt ist das ja freiwillig. Und was passiert eigentlich wenn ich diesen "Kooperationsplan" nicht unterschreiben möchte?
Titel: Aw: Fragen zum Bürgergeld!
Beitrag von: OLD-MAN am 21. Dezember 2022, 09:52:10
Zitat von: Torsten37 am 21. Dezember 2022, 09:32:04Handynummer oder E-mail Adresse

Nein!

Zitat von: Torsten37 am 21. Dezember 2022, 09:32:04Kooperationsplan

Wird dann veermutlich als VA kommen.
Titel: Aw: Fragen zum Bürgergeld!
Beitrag von: Torsten37 am 22. Dezember 2022, 08:20:05
VA? Also ein Verwaltungsakt? Und wenn ich damit auch nicht einverstanden bin was einen aufgezwungen wird? Kann man da rechtlich Vorgehen? Man hat ja eigentlich nichts unterschrieben!
Titel: Aw: Fragen zum Bürgergeld!
Beitrag von: BigMama am 22. Dezember 2022, 08:45:59
Gehen einen VA kann man immer Widerspruch einreichen innerhalb eines Monats nach Zugang.
Titel: Aw: Fragen zum Bürgergeld!
Beitrag von: Unwissender am 22. Dezember 2022, 09:35:31
Soweit ich das verstanden habe, muss man eine Kooperationsplan nicht unterschreiben und sich auch nicht daran halten! Dann kommt er halt als VA! Und gegen diesen kann man vorgehen, hat aber keine aufschiebende Wirkung! (So war es zumindest bis jetzt)
Titel: Aw: Fragen zum Bürgergeld!
Beitrag von: TripleH am 22. Dezember 2022, 13:53:16
Nein, der Plan selbst wird nicht als VA erlassen. Wenn es eine Partei oder beide Parteien verlangen, gibt es erstmal Schlichtungsverhandlungen (§ 15a SGB II). Wird ein Schlichtsungsverfahren nicht gewünscht oder scheitern die Verhandlungen, werden die Maßnahmen etc. einfach individuell einzeln mit Verwaltungsakt zugewiesen:


Zitat(6) Wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden kann, erfolgen Aufforderungen zu erforderlichen Mitwirkungshandlungen mit Rechtsfolgenbelehrung."

https://www.buzer.de/1_Buergergeld-Gesetz.htm