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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Salva54 am 21. Dezember 2022, 14:51:03

Titel: Krankmeldung
Beitrag von: Salva54 am 21. Dezember 2022, 14:51:03
Hallo,
mein Name ist Salvatore und wollte eine Info zu eine Krankmeldung.

Wenn ich eine Krankmeldung per email an das JobCenter Versende, ist der Mitarbeiter verpflichtet mir den Eingang der Mail zu bestätigen. Wenn ja, git es ein Gesetz dafür?
Natürlich sende ich das Original per post.

Gruß
Salvatore
Titel: Aw: Krankmeldung
Beitrag von: Hary am 21. Dezember 2022, 14:59:46
Zitat von: Salva54 am 21. Dezember 2022, 14:51:03Wenn ich eine Krankmeldung per email an das JobCenter Versende, ist der Mitarbeiter verpflichtet mir den Eingang der Mail zu bestätigen. Wenn ja, git es ein Gesetz dafür?
Nein, er darf es sogar nicht. Das Gesetz dafür nennt sich Datenschutz. Eine ungesicherte Kommunikation zwischen Behörde und Bürger ist nicht erlaubt. Eine E-Mail wird im Klartext z.B auf deinem Server abgelegt und kann im Grunde von jedem gelesen werden und mit Verschlüsselter Kommunikation haben die Behörden massive Probleme. Über Jobcenter.digital kannst du aber Rechtssicher solche Daten übermitteln an die Leistung.

Jedoch halten sich nicht alle SB's daran und es kann durchaus sein dass er sich meldet. Und was du als "Kunde" machst ist deine Sache.
Titel: Aw: Krankmeldung
Beitrag von: FritzLoch am 21. Dezember 2022, 15:39:10
Über die Jobbörse (Account) verschicken, das zumindest ist Beweis genug über den Eingang
Titel: Aw: Krankmeldung
Beitrag von: Salva54 am 21. Dezember 2022, 17:05:39
Hi,
 
Was hat der Datenschutz mit eine Bestätigung zu tun?
 
Wenn ich eine Krankmeldung per email sende, müsste der Mitarbeiter des Jobcenter nur schreibe ,, wir bestätigen den Eingang Ihre Krankmeldung"

Wo ist hier ein Datenschutz vergehen?
Titel: Aw: Krankmeldung
Beitrag von: Lina am 21. Dezember 2022, 20:04:50
Bei uns gibt es für jede E-Mail zum JC eine automatische Eingangsbestätigung. Schick die Krankmeldung einfach per Mail.
Titel: Aw: Krankmeldung
Beitrag von: Fred am 21. Dezember 2022, 21:30:17
Man bekommt doch schon seit langem eine automatische Eingangsbestätigung.
Titel: Aw: Krankmeldung
Beitrag von: Hary am 21. Dezember 2022, 23:03:31
Zitat von: Fred am 21. Dezember 2022, 21:30:17Man bekommt doch schon seit langem eine automatische Eingangsbestätigung.
Nicht zwingend und nicht bei jedem Jobcenter. Da macht jedes Jobcenter ja sein eigenes Ding. Bei uns ist es z.B so dass man bei Mails an die Leistung oder die offizielle Kontaktadresse eine Bestätigung bekommt, aber wenn man direkt an einen SB schreibt, dann eben nicht.

Zitat von: Salva54 am 21. Dezember 2022, 17:05:39Wenn ich eine Krankmeldung per email sende, müsste der Mitarbeiter des Jobcenter nur schreibe ,, wir bestätigen den Eingang Ihre Krankmeldung"

Wo ist hier ein Datenschutz vergehen?
Naja ein Dritter kann so schon Kenntnis darüber erlangen, dass du zum einen in einem Kontakt mit der Behörde stehst und das du derzeit wohl krank bist und der Behörde dies aus welchen Gründen auch immer mitgeteilt hast. Daraus lassen sich nun schon einige Rückschlüsse ziehen und sämtliche Informationen sind schützenswert.

Das ist irgendwie seltsam. Wenn es für einen selbst umständlich ist, dann ist Datenschutz doof. Würde das Jobcenter eine Leuchtreklame am Gebäude anbringen auf der sämtliche Anliegen die gerade besprochen werden öffentlich ersichtlich sind, dann wäre das Drama groß und die Datenschutzkeule wird geschwungen...
Titel: Aw: Krankmeldung
Beitrag von: jens123 am 23. Dezember 2022, 19:43:10
Die Übersendung per Post kannst du dir sparen. Schicke einen Scan der AU per E-Mail; und wenn du sicherer gehen willst, sende die AU nochmal als Fax. Dass ein JC beide nicht erhalten hat, sollte späters schwer zu begründen sein. Ein Anspruch auf Eingangsbestätigung besteht nicht, falls dein JC keine automatisierte Antwort schickt.

Eine kostenlose Faxmöglichkeit ohne Werbung (bis 5 Seiten/Monat) ist: https://fax.pdf24.org/