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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: NRWMaster am 21. Dezember 2022, 19:01:47

Titel: Bargeld im Leistungsbezug einzahlen
Beitrag von: NRWMaster am 21. Dezember 2022, 19:01:47
Die letzten 3 Monate Kontoauszüge wären bei mir ab Mitte März kritisch. Wenn ich heute eine Bargeldmenge von 1000 EUR einzahle im laufenden SGB II Bezug ist das doch unproblematisch oder nicht ? Ich frage auch hinsichtlich der neuen Karrenzeit (Schonvermögen) auch für Bestandskunden ?
Titel: Aw: Bargeld im Leistungsbezug einzahlen
Beitrag von: BigMama am 21. Dezember 2022, 19:13:00
Das JC wird wissen wollen wo das Geld herkommt? 1.000 Euro lassen sich nur sehr schwer nebenher ansparen wenn man keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, vor allem unter Berücksichtigung der aktuellen horrenden Lebenshaltungskosten. Unproblematisch ist es wenn du die 1.000 Euro im Antrag als Bargeld angegeben hast.
Titel: Aw: Bargeld im Leistungsbezug einzahlen
Beitrag von: NRWMaster am 21. Dezember 2022, 19:19:24
Wissne sie ja nicht da der Weiterbewilligung erst im Juni abggeben werden muss also 3 Monate zurück wären ab Mitte März

Ach dann lasse ich das kleine Bargeldgeschenk einfach unter der Bettkante :-)
Titel: Aw: Bargeld im Leistungsbezug einzahlen
Beitrag von: Schnuffel01 am 21. Dezember 2022, 20:54:44
Zitat von: NRWMaster am 21. Dezember 2022, 19:19:24Ach dann lasse ich das kleine Bargeldgeschenk einfach unter der Bettkante :-)
:sehrgut:

Bissl Geld im Hause zu haben ist immer gut.
Titel: Aw: Bargeld im Leistungsbezug einzahlen
Beitrag von: 111929 am 22. Dezember 2022, 13:25:03
Zwar liegen 1000 Euro unter dem Vermögensfreibetrag-aber bei einer solchen Einzahlung wird garantiert das JC aktiv+wird, wenn du die Herkunft nicht nachvollziehbar begründen kannst gerne zur Anrechnung als 'Einkommen' gebracht. Das ist die übliche Praxis in den JC.

Nur Bares ist in diesem Falle Wahres.

Titel: Aw: Bargeld im Leistungsbezug einzahlen
Beitrag von: NRWMaster am 22. Dezember 2022, 13:29:23
Wie wird das JC denn aktiv wenn es nicht in den 3 Monaten Kontoauszügen bei Weiterbeweillung zu sehen ist ?

Im Moment sind es doch 150,00 X Lebensjahre + 750 EUR Anschaffungen

Ab Januar dann neue Schonvermögensgrenzen
Titel: Aw: Bargeld im Leistungsbezug einzahlen
Beitrag von: BigMama am 22. Dezember 2022, 13:41:19
Du wirst hier keine Hilfe zum Sozialleistungsmussbrauch bekommen.

Du hast das Geld als Geschenk erhalten. Das ist mitteilungspflichtig.