Kann mir jemand bitte sagen, wie lange rückwirkend ein Überprüfungsantrag gestellt werden kann. Sind es 2 oder 4 Jahre?
Es wurde von Anfang an des Mietvertrages keine Warmwasserpauschale gezahlt.
Bis zum 1.1. Des Vorjahres. Wenn der Ü-Antrag bis zum 31.12.22 eingeht, bis 1.1.21. Danach nur noch bis 1.1.22
Also beeilen und NACHWEISLICH abgeben.
danke :smile:
TG
beim SGB 12 sind es (glaube ich) noch vier Jahre möglich.
Könnte man ja kontrollieren.
Kontrolliert:
> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__116a.html
>https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
MfG FN