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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: TG am 23. Dezember 2022, 05:58:54

Titel: Wie lange rückwirkend Überprüfungsantrag?
Beitrag von: TG am 23. Dezember 2022, 05:58:54
Kann mir jemand bitte sagen, wie lange rückwirkend ein Überprüfungsantrag gestellt werden kann. Sind es 2 oder 4 Jahre?

Es wurde von Anfang an des Mietvertrages keine Warmwasserpauschale gezahlt.
Titel: Aw: Wie lange rückwirkend Überprüfungsantrag?
Beitrag von: Yavanna am 23. Dezember 2022, 06:50:04
Bis zum 1.1. Des Vorjahres.  Wenn der Ü-Antrag bis zum 31.12.22 eingeht, bis 1.1.21. Danach nur noch bis 1.1.22
Also beeilen und NACHWEISLICH abgeben.
Titel: Aw: Wie lange rückwirkend Überprüfungsantrag?
Beitrag von: TG am 23. Dezember 2022, 07:58:38
danke :smile:
Titel: Aw: Wie lange rückwirkend Überprüfungsantrag?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Dezember 2022, 14:46:44
TG

beim SGB 12 sind es (glaube ich) noch vier Jahre möglich.
Könnte man ja kontrollieren.

Kontrolliert:
> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__116a.html
>https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
MfG FN