Aktuell gilt bei Hartz IV das Sanktionsmoratorium -Sanktionen sind nur bei wiederholten Meldeversäumnissen und bis maximal 10% möglich. Ab 1.Januar 2023 kehren Sanktionen mit dem Namen "Leistungsminderung" im Rahmen der Bürgergeld-Einführung zurück.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-statt-hartz-iv-die-rueckkehr-der-angst-vor-sanktionen
Vor allen auch hat man auch jenes Verkürzen des Sanktionsmoratorium auf 6 Monate der CDU zu verdanken .
Es reichte den Asxx nicht aus, die 6 Monate Vertrauenszeit zu kippen.
Also wer als Arbeitnehmer CDU wählt, wählt eine arbeitnehmerfeindliche Partei.
Oder gar die AfD; die sind ja noch schlimmer.
Zitat von: götzb am 26. Dezember 2022, 17:57:05Also wer als Arbeitnehmer CDU wählt, wählt eine arbeitnehmerfeindliche Partei.
man wählt vornehmlich Friedrich Merz und die Interessen der Investmentbanken.
Zitat von: götzb am 26. Dezember 2022, 17:57:05Also wer als Arbeitnehmer CDU wählt, wählt eine arbeitnehmerfeindliche Partei.
Oder gar die AfD; die sind ja noch schlimmer.
Na ja, die Sozen sind ja wohl das schlimmste, was einer wählen kann. Durch und durch verlogen - bis ins Mark... :no:
tja, da bleibt nur noch die FDP. Naja, Lindner ist ja auch eine echte Wohltat.
Zitat von: terrier am 27. Dezember 2022, 19:12:10tja, da bleibt nur noch die FDP. Naja, Lindner ist ja auch eine echte Wohltat.
im grunde kanste wählen wehm du willst..keine partei ist fähig ein vernünftiges gesellschaftliches gleichgewicht hinzubekommen..das gab es alles bis 2004..und seit dem ist schluss..das einzige was man hier hat,ist nur die wahl zwischen cholera und die pest..also entscheidet euch gut wehm ihr wählt..
:offtopic: Eine andere Partei war auch noch nie am Ruder! Gut, ich bin auch nicht mit allem einverstanden, was diese Partei macht, aber man sollt ihr eine Chance geben! In Koalitonsverhandlungen hat sich schon so manch einer von seinen Prinzipien verabschiedet! :offtopic:
Zitat von: terrier am 27. Dezember 2022, 19:12:10tja, da bleibt nur noch die FDP. Naja, Lindner ist ja auch eine echte Wohltat.
auch nur ein Gesicht einer Partei wie so viele.
Sanktionen gelten auch rückwirkend.Zunächst sollten die Sanktionen, die bei Hartz IV den Druck bei Leistungsbeziehenden hoch halten sollten, beim Bürgergeld keine wirkliche Rolle mehr spielen. Durch die Streichung des § 84 im SGB II wurde allerdings das Sanktionsmoratorium de facto rückwirkend aufgehoben. Was heißt das nun für Leistungsberechtigte ab dem 1.Januar 2023?
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-statt-hartz-iv-sanktionen-gelten-auch-rueckwirkend
Ich hab gerade meinen SB gemailt:
Hallo SB, ich war in 2022 sehr Böse gewesen... :mail:
Zitat von: selbiger am 30. Dezember 2022, 15:01:16Sanktionen gelten auch rückwirkend.Zunächst sollten die Sanktionen, die bei Hartz IV den Druck bei Leistungsbeziehenden hoch halten sollten, beim Bürgergeld keine wirkliche Rolle mehr spielen. Durch die Streichung des § 84 im SGB II wurde allerdings das Sanktionsmoratorium de facto rückwirkend aufgehoben. Was heißt das nun für Leistungsberechtigte ab dem 1.Januar 2023?
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-statt-hartz-iv-sanktionen-gelten-auch-rueckwirkend
Die Sanktionen will ich sehen! Das §84 aufgehoben wurde steht garnicht im Raum, das Sanktionsmoratorium endet am 31.12.2022 um 00:00 Uhr und es wird rückwirkend nichts geben weil ja eben das Sanktionsmoratorium noch seine Gültigkeit hat.
Sollen einige Anstalten und ahnungslose SB'chen das probieren so rate ich umgehend zur Strafanzeige.
FritzLoch
Zitat von: FritzLoch am 30. Dezember 2022, 15:24:02Die Sanktionen will ich sehen! Das §84 aufgehoben wurde steht garnicht im Raum, das Sanktionsmoratorium endet am 31.12.2022 um 00:00 Uhr und es wird rückwirkend nichts geben weil ja eben das Sanktionsmoratorium noch seine Gültigkeit hat.
Doch der Beitrag stimmt und du liegst falsch mit deinem Kommentar. So neu ist das nicht das wurde hier im Forum auch schon bekannt gemacht.
ZitatAb 01 Januar 2023 werden alle Jobcenter wie gewohnt Pflichtverletzungen sanktionieren und – was viel schwerer wiegt – aufgrund der in § 31b SGB II geregelten 6-Monatsfrist zur Feststellung einer Minderung nach einer Pflichtverletzung können alle Pflichtverletzungen, die im Zeitraum 03.07.2022 bis 31.12.2022 begangen wurden, nun auch noch nachträglich sanktioniert werden.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Dezember 2022, 18:08:45einer Minderung nach einer Pflichtverletzung können alle Pflichtverletzungen, d
können wir werden sehen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Dezember 2022, 18:08:45FritzLoch
Zitat von: FritzLoch am 30. Dezember 2022, 15:24:02Die Sanktionen will ich sehen! Das §84 aufgehoben wurde steht garnicht im Raum, das Sanktionsmoratorium endet am 31.12.2022 um 00:00 Uhr und es wird rückwirkend nichts geben weil ja eben das Sanktionsmoratorium noch seine Gültigkeit hat.
Doch der Beitrag stimmt und du liegst falsch mit deinem Kommentar. So neu ist das nicht das wurde hier im Forum auch schon bekannt gemacht.
ZitatAb 01 Januar 2023 werden alle Jobcenter wie gewohnt Pflichtverletzungen sanktionieren und – was viel schwerer wiegt – aufgrund der in § 31b SGB II geregelten 6-Monatsfrist zur Feststellung einer Minderung nach einer Pflichtverletzung können alle Pflichtverletzungen, die im Zeitraum 03.07.2022 bis 31.12.2022 begangen wurden, nun auch noch nachträglich sanktioniert werden.
MfG FN
Sie haben doch die Kommentarte auf der anderen Seite gelesen oder? Es gibt keine Rechtsgrundlage für rückwirkende Sanktionen.
Hier im Forum wurde noch bis vor weniger Tagen behauptet, dass es keine Sanktionen bis zum 30.06.2023 verhängt werden dürfen.... bis durch mich der Hinweis mit §84 erfolgte.
FritzLoch
Zitat von: FritzLoch am 31. Dezember 2022, 10:12:01Sie haben doch die Kommentarte auf der anderen Seite gelesen oder? Es gibt keine Rechtsgrundlage für rückwirkende Sanktionen.
Hier im Forum wurde noch bis vor weniger Tagen behauptet, dass es keine Sanktionen bis zum 30.06.2023 verhängt werden dürfen.... bis durch mich der Hinweis mit §84 erfolgte.
Das dürfte eher ein Monat her sein
Zitat28.11.2022: Abschnitt "Sanktionsmoratorium" hinzugefügt
Ich habe es mitbekommen und Ottokar hat darauf reagiert und sich für deinen Hinweis bedankt wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Übrigens kannst Du gern in der du Form schreiben. Ist ja auch ein Diskussionsforum und so etwas wie jetzt gehört sich vernünftig aufgelistet und geklärt. Deswegen:
Und deine zwei Sätze lesen sich widersprüchlich im oberen Block
liest es sich als ob keine Sanktionen erfolgen
im unteren als ob es doch möglich wäre
und dann gibt es noch den §31b
ZitatDie Feststellung der Minderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig.
was bedeutet das ab Anfang 07 22 sanktioniert werden darf.
So zumindest wurde das von Ottokar
* übersetzt und der kennt sich im Gegenteil zu mir wesentlich besser damit aus und kann das Beamtendeutsch auch richtig übersetzen.
*ZitatSanktionsmoratorium
Still und heimlich und von der Presse bislang nicht öffentlich kommuniziert wird zum 01.01.2023 durch Streichung des § 84 SGB II das Sanktionsmoratorium de facto rückwirkend aufgehoben.
Ab 01.01.2023 werden alle Jobcenter wie gewohnt Pflichtverletzungen sanktionieren und - was viel schwerer wiegt - aufgrund der in § 31b SGB II geregelten 6monatsfrist zur Feststellung einer Minderung nach einer Pflichtverletzung können alle Pflichtverletzungen, die im Zeitraum 03.07.2022 bis 31.12.2022 begangen wurden, nun auch noch nachträglich sanktioniert werden.
MfG FN
Zitat von: FritzLoch am 31. Dezember 2022, 10:12:01Sie haben doch die Kommentarte auf der anderen Seite gelesen oder?
Welche Kommentare und daher vermutlich nein.
Auf Initiative der Union wurde durch den Beschluss des Vermittlungsausschusses vom
23.11.2022 (Bürgergeldkompromiss) wurde das Sanktionsmoratorium zum 1.1.2023
klammheimlich und vorzeitig als beendet erklärt.
Intention von Friedrich Merz: ,,wir haben den Kern des Bürgergeldes zerstört" .
Kommentar: mit dem Kniefall vor der Union, den zu geringen Regelleistungen, der
Wohnkostenlücke und weiteren Aufrechnungen bleibt das Bürgergeld weiterhin Armut, Sanktion
und Drangsalierung per Gesetz!