Hi zusammen,
Ich bin etwas verunsichert habe vom JC letzte Woche ja einen bescheid bekommen das mir von 73 Euro Mehrkosten für Heizung 48 Euro bewilligt wurden. Und sie demnach den Betrag für Heizung erhöhen .Aber es wurde beim Regelsatz nichts von 50 Euro mehr geschrieben, jetzt habe ich natürlich Panik das ich diese gar nicht bekomme. Da ich darüber nichts schriftlich habe . Bekommt man eine Veränderungsmitteilung das der Regelsatz um 50 Euro erhöht wurde. Habt ihr so einen bekommen?
Falscher Beitrag :-)
Lilie79
Zitat von: Lilie79 am 27. Dezember 2022, 13:56:58Bekommt man eine Veränderungsmitteilung das der Regelsatz um 50 Euro erhöht wurde. Habt ihr so einen bekommen?
um 53.- Euro
Drei Euro sind viel die gab es als komplette Erhöhung vor zwei Jahren also 2021 auf 2022.
und ja da kommt noch ein Bescheid. Ich bekam ihn zu Weihnachten.
MfG FN
Zitat von: Lilie79 am 27. Dezember 2022, 14:22:48Zitat von: FritzLoch am 27. Dezember 2022, 14:09:36Falscher Beitrag :-)
Wieso falscher Beitrag ?
Vielleicht weil es in diesem Thread nicht um das Bürgergeld selbst geht, sondern um den Mehrbedarf deiner Leistungen von ALG 2.
Du müsstest einen Leistungsbescheid bekommen, wenn sich Änderungen bei dir ergeben haben. Dort muss der Satz für Heizkosten auch angeössst worden sein. Wenn nicht, dann anrufen und neuen angepassten Bescheid anfordern.
Zitat von: Lilie79 am 27. Dezember 2022, 13:56:58Habt ihr so einen bekommen?
Bei mir kam kürzlich einer, wegen der Anpassung ab 2023.
Zitat von: Lilie79 am 27. Dezember 2022, 13:56:58es wurde beim Regelsatz nichts von 50 Euro mehr geschrieben
Das wird extra laufen, Panik ist nicht angesagt, auch du wirst die 50 € bekommen.
Hallo habe jetzt mal was hochgeladen kann mir jemand sagen wie ich beim JC einen Widerspruch formulieren
kann der begründet warum man mir statt 48 Euro mehr 73 Euro mehr als Mehrkosten für Heizung bezuschusst? Das 2 Bild bitte nicht beachten wurde falsch hochgeladen !
Lilie79
Zitat von: Lilie79 am 02. Januar 2023, 14:52:17warum man mir statt 48 Euro mehr 73 Euro mehr als Mehrkosten für Heizung bezuschusst?
Zitat von: Lilie79 am 27. Dezember 2022, 13:56:58Ich bin etwas verunsichert habe vom JC letzte Woche ja einen bescheid bekommen das mir von 73 Euro Mehrkosten für Heizung 48 Euro bewilligt wurden.
Entweder bin ich betriebsblind oder zu doof und da ist dein Zahlendreher schon berücksichtigt.
Aber ich habe da nichts rauslesen können wo die Summen aufgeführt sind. Bzw. wo die 73.- Euro erwähnt werden.
Irgendetwas muss ja die Differenz begründen einfach nur 48.- in den Bescheid zu schreiben ist ja nichts nachvollziehbares.
Theoretisch hattest du also vorher 100.- HK wenn ich die 48.- abziehe.
MfG FN
Edit
Nochmal geschaut und nichts gefunden. Ausser in der ENBW Abrechnung ganz unten schreiben die "zu deinem Vorteil" wird in Schaltjahren tagesgenau mit 366 Tagen abgerechnet. Das tut ja schon weh bei 366 Tagen sehe ich jetzt keinen Vorteil oder hat ein Schaltjahr seit neuestem noch mehr Tage?
Hi zusammen,
Wünsche allen ein frohes neues Jahr.
@ FN Ich blicke auch nicht durch. Muss es morgen nochmals besser leserlich und unkenntlich hochladen. Habe es deswegen auch löschen lassen. Ich übersehe immer etwas .
Hallo zusammen,
ich wollte hier alles hochladen. Dann kam es ist zuviel. Ok dann eben nicht . Also ich fasse zusammen :
Ich habe am 22.12.2022 erstes Schreiben bekommen das schon auf 15.12.2022 datiert wurde.
In dem Schreiben steht das ich 48 Euro mehr bekomme insgesamt 875,07 Euro. Berücksichtigung Heiz/Stromkosten ab 1.1.23.
Ansonsten der übliche Anhang mit den Paragraphen etc.
Das zweite Schreiben datiert vom JC bereits am 17.12.2022....erhalten habe ich es am 4.1.23.
Der bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit aufgehoben zum 1.1.23 aufgehoben. 875,07 Euro insgesamt, Regelbedarf 449 Euro, 111 Euro alter Heizkosten Abschlag + 48 Mehrbedarf Bewilligung vom 184 Euro zu zahlen 48 Euro davon bewilligt. 73 Euro die Differenz.
Heizkosten bewilligt vom JC 148,70 Euro.
Der Bewilligungsbescheid vom 22.4.2022 und den sich darauf gegebenenfalls beziehenden Änderungsbescheiden sind ihnen Leistungen bewilligt worden. ALG 2
Ab 1.1.23 werden die Regelbedarfe angepasst.
Ich bekomme ab 1.1.23 928,07 Euro , 502 Euro Regelbedarf, Heizkosten 148,70 Euro.
Ansonsten steht nichts Interessantes mehr dabei. Meine Frage ist das JC möchte doch enstehendes Heizkosten Guthaben wieder zurück haben. Ich muss aber vom Regelbedarf selber noch 35,30 Euro bezahlen. Da habe ich ja keine Kontrolle mehr . Und wie kann ich dazu einen Widerspruch formulieren ?
Danke für eure HILFE !!
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
ZitatBerücksichtigung Heiz/Stromkosten ab 1.1.23.
Heizt du vielleicht mit Strom?
Wenn ja, ist das ein einziger Abschlag für Heiz- und Verbrauchsstrom oder hast du getrennte Abschläge einmal nur für Heizstrom und einer nur für den Haushaltsstrom?
Wenn es nur ein einziger Abschlag für beides ist und der Abschlag 184 Euro beträgt, dann ist das doch logisch, dass das Jobcenter nicht alles übernimmt. Denn dann sind ja auch ni8die vollen 184 Euro Strom nur für die Heizung, sondern auch was für Licht, Kühlschrank, TV etc.
Ergänzung (nach Forensuche)
Warum hast du hier
https://hartz.info/index.php?topic=130305.0#msg1560711
nicht weiter geschrieben? Das hätte viele Nachfragen erspart.
Beantworte doch erstmal Ottokars Fragen.
Hi
Ich habe Nachtspeicheröfen. Mehr kann ich nicht dazu sagen. Ich bekomme immer eine Jahresabrechnung für alles zusammen. Und bin bei der EnBW. Wenn ich hier nichts mehr konstruktives zu lesen bekomme. Werde ich meinen Widerspruch wie weiter oben zu lesen so formulieren. Das ich selber noch vom Regelbedarf Geld dazuzahlen darf. Und sie das evtl Heizkosten Guthaben der Jahresabrechnung wieder haben wollen. Ich aber keine Kontrolle mehr habe.
Die Heizkosten reichen aber nah an die Nettomiete heran, sucht euch lieber was Vernünftiges.
Du bekommst aber schon die 53 € ab Januar dazu oder?
Zitat von: Lilie79 am 07. Januar 2023, 13:58:56Ich muss aber vom Regelbedarf selber noch 35,30 Euro bezahlen.
Für die Miete oder die NK warum die eigene Zahlung? Miete wohl eher nicht bei 190 € kalt.
Deine Zuzahlung müsste dann vom JC auch beim Guthaben gegengerechnet werden.
Oder sind die 35,30 € der Anteil für deinen Haushaltstrom?
Zitat von: Lilie79 am 07. Januar 2023, 13:58:56Der bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit aufgehoben zum 1.1.23 aufgehoben. 875,07 Euro insgesamt, Regelbedarf 449 Euro, 111 Euro alter Heizkosten Abschlag + 48 Mehrbedarf Bewilligung vom 184 Euro zu zahlen 48 Euro davon bewilligt. 73 Euro die Differenz.
Heizkosten bewilligt vom JC 148,70 Euro.
Der Bewilligungsbescheid vom 22.4.2022 und den sich darauf gegebenenfalls beziehenden Änderungsbescheiden sind ihnen Leistungen bewilligt worden. ALG 2
Ab 1.1.23 werden die Regelbedarfe angepasst.
Ich bekomme ab 1.1.23 928,07 Euro , 502 Euro Regelbedarf, Heizkosten 148,70 Euro.
Ansonsten steht nichts Interessantes mehr dabei. Meine Frage ist das JC möchte doch enstehendes Heizkosten Guthaben wieder zurück haben. Ich muss aber vom Regelbedarf selber noch 35,30 Euro bezahlen. Da habe ich ja keine Kontrolle mehr . Und wie kann ich dazu einen Widerspruch formulieren ?
Dein zweiter Bescheid ist relevant Änderungsbescheid den ersten kannst du getrost vergessen da wird nichts mehr zurückgefordert.
Ansonsten steht nichts Interessantes mehr dabei. Meine Frage ist das JC möchte doch enstehendes Heizkosten Guthaben wieder zurück haben. Ich muss aber vom Regelbedarf selber noch 35,30 Euro bezahlen. Da habe ich ja keine Kontrolle mehr . Und wie kann ich dazu einen Widerspruch formulieren ?
aber erst ab Ende des Jahres , zahlst du denn bei deinen VM/Stromversorger weiter die 184 € Heizungsabschlag ?
Lilie79
Zitat von: Lilie79 am 07. Januar 2023, 15:06:55Wenn ich hier nichts mehr konstruktives zu lesen bekomme.
Ohne das Fragen beantwortet werden kannst du, zumindest von mir, nichts konstruktives erwarten
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Januar 2023, 15:36:45Entweder bin ich betriebsblind oder zu doof und da ist dein Zahlendreher schon berücksichtigt.
Aber ich habe da nichts rauslesen können wo die Summen aufgeführt sind. Bzw. wo die 73.- Euro erwähnt werden.
Irgendetwas muss ja die Differenz begründen einfach nur 48.- in den Bescheid zu schreiben ist ja nichts nachvollziehbares.
Theoretisch hattest du also vorher 100.- HK wenn ich die 48.- abziehe.
MfG FN
Zitat von: Lilie79 am 07. Januar 2023, 15:06:55Das ich selber noch vom Regelbedarf Geld dazuzahlen darf.
Natürlich musst du das, wenn es nur einen Abschlag für alles gibt. Der Strom für Kühlschrank, TV, Licht etc. muss ja von dir bezahlt werden. Das waren 2022 etwa 36 Euro und dürften 2023 dann etwa 40 Euro für einen Alleinstehenden sein.
naja im letzten Jahr bekam sie die 35,30 € mehr vom JC bezahlt. Das ist falsch, wenn ich Summen in beiden Bescheiden dividiere.
875,07-928,07 ergibt 53€ mehr
Die 53 Euro sind die Regelsatzerhöhung. 502 Euro 2023 - 449 Euro 2022. Das hat nichts mit den Heizkosten zu tun.
Die wurden im Bescheid davor erhöht
Und es gibt ab dem 01.01.2023 was neues zum ausfüllen. Zumindest bei WBA's.
Anlage VM.
Was ein Schwachsinn. :nea:
Zitat von: Kein Bittsteller am 09. Januar 2023, 16:44:30Und es gibt ab dem 01.01.2023 was neues zum ausfüllen. Zumindest bei WBA's.
Anlage VM.
Was ein Schwachsinn. :nea:
ja dein VM musst du jetzt von 60.000€ entweder runtersetzten oder auf 15.000€ hochsetzten im Antrag. :grins:
Zitat von: Kein Bittsteller am 09. Januar 2023, 16:44:30Und es gibt ab dem 01.01.2023 was neues zum ausfüllen. Zumindest bei WBA's.
Anlage VM.
Das ist nichts neues!
MfG FN
Hallo
habe inzwischen eine Rückmeldung vom JC bekommen. Was meint ihr den Widerspruch zurückziehen oder bestehen lassen ? Und was paassiert wenn ich den Widerspruch nicht zurück ziehe ? Ich kenne mich zu wenig aus. Danke für eure Hilfe !!!!
Ich bin es gewohnt gewesen das das JC komplett meine Heizkosten übernimmt. Inzwischen nicht mehr deswegen bin ich auch etwas verwirrt . Und ich möchte auch nicht unverschämt oder irgendwie sowas rüberkommen. Nur abkären wollte ich das gehabt haben !
Auch bin ich gespannt wie das JC bei der Jahresabrechnung evtl Guthaben verrechnen will . Oder bzw ich nachzahlen darf.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Lilie79 am 12. Januar 2023, 14:59:00Was meint ihr den Widerspruch zurückziehen oder bestehen lassen ?
Das musst du entscheiden. Dass die Rechtslage so ist, wenn Normalstrom und Heizstrom nicht getrennt sind, wurde ja bereits geschrieben.
Zitat von: Lilie79 am 12. Januar 2023, 14:59:00Und was paassiert wenn ich den Widerspruch nicht zurück ziehe ?
Steht in dem Schreiben ganz unten "Entscheidung nach Aktenlage". Heißt, dein Widerspruch wird zurückgewiesen, indem ein Widerspruchsbescheid erlassen wird.
Zitat von: Lilie79 am 12. Januar 2023, 14:59:00Ich bin es gewohnt gewesen das das JC komplett meine Heizkosten übernimmt.
Dann hast du verdammtes Glück gehabt.
Zitat von: Lilie79 am 12. Januar 2023, 14:59:00bin es gewohnt gewesen das das JC komplett meine Heizkosten übernimmt.
Macht es ja auch, aber wie schon in Antwort 14 Vermutet, Haushaltstrom ist vom RS zu zahlen.
Wenn die es bisher nicht gesehen haben, war es richtig Glück für dich.
Ob der Widerspruch zurück genommen wird oder nicht, dürfte egal sein.
Das JC scheint hier völlig korrekt zu handeln, also gibt's nichts extra für den Haushaltstrom dazu.
Trifft das denn zu, was das JC auf Seite 1 schreibt (keine getrennte Verbrauchserfassung)?
Falls ja:
Bei den Meisten reicht der im Regelsatz enthaltene Anteil für Haushaltenergie nicht aus.
Die Besonderheiten bei dir führen nun dazu, dass du "nur" den im Regelsatz enthaltenen Anteil für Haushaltenergie zahlen musst und der Rest Heizkosten sind (auch wenn sie es nur zum Teil sind).
Da man nicht weiß was für die Nachtspeicheröfen als angemessen gilt bei einem Zähler kann auch keiner was dazu schreiben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2023, 17:50:29Ohne das Fragen beantwortet werden kannst du, zumindest von mir, nichts konstruktives erwarten
genau