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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: pizzamargherita am 30. Dezember 2022, 01:47:33

Titel: Nebenkostennachzahlung wegen fehlerhafter Abrechnung
Beitrag von: pizzamargherita am 30. Dezember 2022, 01:47:33
Guten Tag,

Im April bekam ich eine verspätete NK-Abrechnung für 2020 mit einem Guthaben von 220€. Der Vermieter wollte es innerhalb von Tagen überweisen, tat es dann aber nicht. Da ich keinen Geldeingang auf meinem Konto hatte, habe ich es dem JC auch nicht gemeldet (Fehler?).

Anfang dieses Monats kam dann eine NK-Abrechnung für 2021 mit einer Nachforderung (zum ersten Mal) von 300€.

Der Heiz- und Warmwasserkostenschlüssel wurde ohne Begründung geändert. Es wurde zu 100% nach Fläche (also verbrauchsunabhängig) abgerechnet. Meine Kosten haben sich dadurch fast verdoppelt, während die Gesamtkosten im Haus nur um 1-2% gestiegen sind (Mehrkosten von über 400€ für mich). Laut meinem Mietvertrag und der Heizkostenverodnung ist das so nicht zulässig.

Ich habe den Vermieter gefragt, es war ihm nicht aufgefallen. Er lebt im Ausland, ob ich mich an die Hausverwaltung oder den Messdienst wenden könne (rechtlich gesehen ist nur er mein Ansprechpartner. Ich kann, wegen der fehlerhaften NK-Abrechnung, wohl 15% der Nebenkosten abziehen. Aber erstens ist das nur ein Bruchteil meiner Mehrkosten und zweitens befürchte ich dann eine starke Erhöhung der Kaltmiete).

Ich habe ihn auch gefragt, ob ich die beiden NK-Abrechnungen miteinander verrechnen könne. Er meldete sich, dass er mein Geld wohl fälschlicherweise einem anderen Mieter überwiesen habe. Er wolle sich aber noch vergewissern. Ich warte seit Wochen.

Außerdem hat mein Vermieter die NK-Vorauszahlung um 50% angehoben (von 150€ auf 225€). Begründet mit der Erwartung an steigende Energiekosten.

Wie handhabe ich das jetzt mit dem JC am besten?

- Mein Vermieter kümmert sich um nichts, aber er lässt mich auch in Ruhe und hat mir in 7 Jahren noch nicht die Kaltmiete erhöht (obwohl die Mieten hier stark gestiegen sind). Ich könnte mich jetzt weigern, die fehlerhafte NK zu zahlen, aber dann holt er sich das Geld (und noch deutlich mehr) durch eine Mieterhöhung wieder rein. Aber wenn ich die fehlerhafte NK-Abrechnung begleiche, riskiere ich, dass das JC sie nicht übernimmt.

- Nebenkosten-Übernahme und Erhöhung der Warmmiete: Welche Fristen für JC-Anträge muss ich beachten? Ich habe Widersprüchliches gelesen, dass ich Anträge auf Übernahme von Nebenkosten innerhalb von 4 Wochen, innerhalb des anfallenden Monats oder sogar unbefristet einreichen kann. Und kann ich die Übernahme beantragen, ohne, dass ich die Kosten bereits beglichen habe?

Vielen Dank
Titel: Aw: Nebenkostennachzahlung wegen fehlerhafter Abrechnung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Dezember 2022, 11:44:47
pizzamargherita

Zitat von: pizzamargherita am 30. Dezember 2022, 01:47:33Laut meinem Mietvertrag und der Heizkostenverodnung ist das so nicht zulässig.
Rechtlich kenne ich mich nicht genau aus aber du dürftest gute Chance haben Recht zu bekommen und der VM müsste die NK korrigieren.

Aber dann wirst du uU richtig vermuten und die Probleme mit dem VM dürften anfangen.

Wenn du dem JC die falsche Abrechnung vorlegst und das JC die nicht akzeptierst hast du wenigstens etwas in der Hand um deinem VM begreiflich zu machen dass es nicht an Dir sondern am JC liegt.
Damit würdest du jegliche vorher stattfindende Diskussion / Schreiberei oder ähnliches mit deinem VM, die dir dann von ihm  persönlich zur Last gelegt wird, vermieden.

Zitat von: pizzamargherita am 30. Dezember 2022, 01:47:33- Nebenkosten-Übernahme und Erhöhung der Warmmiete: Welche Fristen für JC-Anträge muss ich beachten?
Einreichen nach Erhalt und wenn du Geld bekommst muss dass das JC zeitnah spätestens zum Folgemonat erledigen.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
- Urteil vom 06.04.2011, Az. B 4 AS 12/10 R:
Die Nachforderung von Betriebs- und Heizkosten (Betriebskostenabrechnung) stellt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 48 SGB X dar und erfordert keinen gesonderten Antrag (da der Leistungsträger in einem solchen Fall selbst tätig werden muss).
Die Nachforderung ist als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen.
Dieser Bedarf ist jedoch hinsichtlich seiner Angemessenheit nach den tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen im Zeitraum der Entstehung der Kosten (abgerechneter Zeitraum) zu beurteilen.[/quote]

MfG FN
Titel: Aw: Nebenkostennachzahlung wegen fehlerhafter Abrechnung
Beitrag von: Ottokar am 30. Dezember 2022, 12:50:56
Zitat von: pizzamargherita am 30. Dezember 2022, 01:47:33Der Heiz- und Warmwasserkostenschlüssel wurde ohne Begründung geändert. Es wurde zu 100% nach Fläche (also verbrauchsunabhängig) abgerechnet.
Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50, höchstens jedoch 70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Mieter abgerechnet werden. Dies schreibt die Heizkostenverordnung bindend vor.
In der Form ist die Betriebskostenabrechnung somit rechtswidrig und Nachforderungen nicht fällig - vorausgesetzt du widersprichst der Betriebskostenabrechnung nachweislich gegenüber dem Vermieter.

Zitat von: pizzamargherita am 30. Dezember 2022, 01:47:33Außerdem hat mein Vermieter die NK-Vorauszahlung um 50% angehoben (von 150€ auf 225€). Begründet mit der Erwartung an steigende Energiekosten.
Diese Erhöhung ist ebenfalls rechtswidrig.
Lt. § 556 Abs. 2 BGB dürfen Vorauszahlungen für Betriebskosten nur in angemessener Höhe vereinbart werden. D.h. die Vorauszahlungen dürfen 1/12 der zuletzt fälligen Betriebskosten nicht übersteigen.
Mit "es könnte ja teurer werden" lässt sich eine höhere Vorauszahlung rechtlich nicht begründen.

Zitat von: pizzamargherita am 30. Dezember 2022, 01:47:33Im April bekam ich eine verspätete NK-Abrechnung für 2020 mit einem Guthaben von 220€. Der Vermieter wollte es innerhalb von Tagen überweisen, tat es dann aber nicht. Da ich keinen Geldeingang auf meinem Konto hatte, habe ich es dem JC auch nicht gemeldet (Fehler?).
Solange es keinen Einkommenszufluss gab, besteht keine Mitteilungspflicht gegenüber dem JC.
Ich würde die Auszahlung des Guthabens fordern.