Hallo Zusammen,
ich habe keinen Bescheid über das neue Bürgergeld erhalten und möchte fragen, ob das normal ist? Kommt da noch was?
Heute habe ich für mich und mein Kind 74 EUR mehr erhalten und ich wollte fragen ob das so stimmt für eine Alleinerziehende mit einem Kind unter 5 Jahrem. Laut Internet müssten das 51EUR + 33 EUR sein? Oder habe ich da einen Fehler?
LG
Kinder bekommen auch mehr ???? Wir haben "nur" die 53€ pro Erwachsene bekommen ...aber die Kinder ..NIX
Komisch hier bei uns muss da aber was völlig falsch gelaufen sein ...
Als Erwachsener hätten wir pro Nase 47€=94€ , und die Kinder je 37€=74€ bekommen "sollen"....Sprich zusammen 168€.
Bekommen haben wir aber besagte 106€ , was die 53€ pro Nase als Single erklären würden.... Wir sind aber VH... Und einen Bescheid haben wir leider auch noch nicht bekommen, und Post war eben durch.
Also nächstes Jahr bei JC mal nachfragen
PS:
AHHHH Danke Ottokar .... Das Kindergeld steigt ja auch ... Dann kommt es bei uns auch hin !
Ab 2023 gibt es mehr Kindergeld, 250 ab dem 1.Kind.
Das wird bei den SGB II Leistungen natürlich berücksichtigt. Also Leistung Kind + Erhöhung durch Bürgergeld - Neues Kindergeld. Kann es dann stimmen.
Der AE Zuschalg wird natürlich auf den neuen Regelsatz angepasst.
Die meisten Änderungsbescheide werden erst im Januar 2023 kommen.
Du erhältst statt bisher 449€ nun 502€, das sind 53€ mehr.
Dein Kind erhält statt bisher 285€ nun 318€, das sind 33€ mehr.
Der Alleinerziehendenmehrbedarf steigt bei dir von bisher 161,64€ auf 180,72€, das sind gerundet 19€ mehr.
Das macht insgesamt 105€ mehr.
Da das Kindergeld ab 01.01.2023 von bisher 219€ um 31€ auf 250€ steigt, dieses beim SGB II voll berücksichtigt wird, mindert sich der Leistungsanspruch im SGB II um diese 31€ mehr Einkommen.
105€ - 31€ = 74€.
Passt also.
Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2022, 12:33:53Die meisten Änderungsbescheide werden erst im Januar 2023 kommen.
Du erhältst statt bisher 449€ nun 502€, das sind 53€ mehr.
Dein Kind erhält statt bisher 285€ nun 318€, das sind 33€ mehr.
Der Alleinerziehendenmehrbedarf steigt bei dir von bisher 161,64€ auf 180,72€, das sind gerundet 19€ mehr.
Das macht insgesamt 105€ mehr.
Da das Kindergeld ab 01.01.2023 von bisher 219€ um 31€ auf 250€ steigt, dieses beim SGB II voll berücksichtigt wird, mindert sich der Leistungsanspruch im SGB II um diese 31€ mehr Einkommen.
105€ - 31€ = 74€.
Passt also.
Vielen herzlichen Dank für deine Berechnung, Ottokar!
Ottokar wie immer Profi in seinem Gebiet