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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hecht28 am 30. Dezember 2022, 20:20:14

Titel: Nebenkosten Bescheinigung
Beitrag von: Hecht28 am 30. Dezember 2022, 20:20:14
Guten Tag habe eine Frage habe Nebenkostenabrechnung Bein jobcenter eingereicht haben sie übernommen. 
Wie immer. Jetzt wollen sie aber vom Vermieter eine Bescheinigung das ich ihm die Nebenkosten weiter gebe.
Das geht sie doch nix an ich habe ja vertrag mit Vermieter.
Er braucht mir ja keine auszustellen.
Oder sehe ich das falsch?
Titel: Aw: Nebenkosten Bescheinigung
Beitrag von: eifelbahner am 30. Dezember 2022, 21:05:08
Einfache Lösung:
Bei Überweisung den Nachweis ausdrucken, wenn du Homebanking hast, andernfalls den entsprechenden Kontoauszug ausdrucken/vorlegen und
bei Barzahlung vom Vermieter quittieren lassen und davon eine Kopie einreichen
Titel: Aw: Nebenkosten Bescheinigung
Beitrag von: Hecht28 am 30. Dezember 2022, 21:48:32
Ja ok aber muß ich es dem jobcenter vorlegen?
Titel: Aw: Nebenkosten Bescheinigung
Beitrag von: Ottokar am 31. Dezember 2022, 12:35:36
Nein. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, wonach das JC Nachweise über die zweckentsprechende Verwendung fordern kann.
Zudem würde mit der Forderung der Sozialdatenschutz umgangen, wonach der Mieter dem Vermieter gegenüber nicht offenbaren muss, dass er Sozialleistungen bezieht.
Titel: Aw: Nebenkosten Bescheinigung
Beitrag von: Hecht28 am 31. Dezember 2022, 15:22:55
Ja so dachte ich es mir auch.
Titel: Aw: Nebenkosten Bescheinigung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 31. Dezember 2022, 17:37:59
Zitat von: Hecht28 am 30. Dezember 2022, 20:20:14Oder sehe ich das falsch?
Nein

Diese Forderung ist Schwachsinn.
Wenn man nett sein will kann man denen eine Info zukommen lassen, ich möchte auf keinen Fall das der VM vom Hartz IV Bezug erfährt.
Titel: Aw: Nebenkosten Bescheinigung
Beitrag von: eifelbahner am 02. Januar 2023, 16:15:58
Zitat von: Kopfbahnhof am 31. Dezember 2022, 17:37:59Wenn man nett sein will kann man denen eine Info zukommen lassen, ich möchte auf keinen Fall das der VM vom Hartz IV Bezug erfährt.

Bei keinem von mir vorgeschlagenen Verfahren erfährt der Vermieter vom Jobcenter, allerdings erleichtert es einem unter Umständen den Umgang mit diesem.
Titel: Aw: Nebenkosten Bescheinigung
Beitrag von: Hary am 03. Januar 2023, 04:03:48
Im Grunde hat dein Vermieter ja ein Schreiben geschickt aus dem hervorgeht, dass deine Nebenkosten steigen. Dies sollte eigentlich genügen. Wenn das Jobcenter wissen möchte, ob du die gewährten Kosten für Unterkunft auch zahlst, dann reicht ein Kontoauszug der entsprechenden Monate, aus denen hervorgeht dass du gezahlt hast.