Wenn der Vermieter mit der Betriebskostenabrechnung zu sehr trödelt, wird das unter Umständen günstig für den Mieter. Der muss dann nämlich nicht zahlen.
https://www.t-online.de/finanzen/immobilien-wohnen/mietrecht-wohnen/id_100104418/glueck-fuer-mieter-zu-spaete-betriebskostennachforderung-unwirksam.html
naja..dafür wird schon gesorgt das es nicht soweit kommt..glaube kaum das nen vermieter sich soo viel zeit lässt..
Zitat von: selbiger am 31. Dezember 2022, 20:42:06naja..dafür wird schon gesorgt das es nicht soweit kommt..glaube kaum das nen vermieter sich soo viel zeit lässt..
Dann kennst du mein Vermieter aber nicht 😇 Ich muss da seit Jahren immer hinterherlaufen, auf eigene Kosten per doppeltem Einschreiben auf meine Kosten, weil mich das Amt anpisst, wieso ich seit Jahren nicht pünktlich meine Nebenkostenabrechnung einreiche.
Ich hab jetzt zb erst vor einer Woche die Abrechnung für 2021 erhalten. Nachdem ich über 3 Monate mehrfach den angeschrieben habe, dass ich die brauche. Muss jetzt 50 Euro nachzahlen.
Ich mein irgendwo mal gelesen zu haben, dass eine Nachzahlung für die Mietnebenkosten nach 1 Jahr verfällt und nicht mehr zu zahlen ist.
denn hast du im grunde das nachsehen und dein vermieter pech wenn die frist abläuft.. :weisnich:
Zitat von: hanskanns am 31. Dezember 2022, 22:07:27nach 1 Jahr verfällt und nicht mehr zu zahlen ist
Wenn es keinen nachvollziehbaren Grund für den vM gibt, ist das so.
Guthaben jedoch, müssen auch da Ausgezahlt werden.
Zitat von: hanskanns am 31. Dezember 2022, 22:07:27wieso ich seit Jahren nicht pünktlich meine Nebenkostenabrechnung einreiche.
Was du nicht hast, kannst du nicht Einreichen, fertig ist.
Die VM haben Zeit (meistens) bis 31.12. kommt nichts, kannst du dem JC eben nichts dazu geben.