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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Käptn Thomsen am 01. Januar 2023, 02:04:34

Titel: Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag
Beitrag von: Käptn Thomsen am 01. Januar 2023, 02:04:34
Srvus Gemeinde.

Das JC verlangt von einer Bekannten den Hauptmietvertrag aufgrund des Verdachts auf eine BG, obwohl die Betroffene schon angegeben hat, dass keine BG besteht, da sie mit ihrem Mitbewohner weder gemeinsam haushaltet noch in einer Beziehung ist. Aktuell hat sie Sanktionsfrei.de eingeschaltet und dort Kontakt zu einem Anwalt vermittelt bekommen. Was könnt ihr mir zu dem Fall raten? Wie macht man denen klar dass keine BG besteht und wie verhält man sich wenn die da augenscheinlich keine Rücksicht drauf nehmen?
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag
Beitrag von: terrier am 01. Januar 2023, 07:01:50
was sollen wir  DIR raten, wo doch von deineer Bekannten schon ein Anwalt eingeschaltet ist? das wäre absolut kontraproduktiv.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag
Beitrag von: FritzLoch am 01. Januar 2023, 14:06:29
Zitat von: Käptn Thomsen am 01. Januar 2023, 02:04:34Srvus Gemeinde.

Das JC verlangt von einer Bekannten den Hauptmietvertrag aufgrund des Verdachts auf eine BG, obwohl die Betroffene schon angegeben hat, dass keine BG besteht, da sie mit ihrem Mitbewohner weder gemeinsam haushaltet noch in einer Beziehung ist. Aktuell hat sie Sanktionsfrei.de eingeschaltet und dort Kontakt zu einem Anwalt vermittelt bekommen. Was könnt ihr mir zu dem Fall raten? Wie macht man denen klar dass keine BG besteht und wie verhält man sich wenn die da augenscheinlich keine Rücksicht drauf nehmen?

Mietvertrag läuft auf welche Person?
Sind beide im Mietvertrag?
Gibt es eine Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung?
Gibt es einen Untermietvertrag?
Wie bezahlt der Freund die anteiligen Mietkosten?
Gemeinsame/getrennte Konten, Versicherungen?
Wie lange wohnen die beiden zusammen?

Wie wurde bislang mit dem JC kommuniziert - Schreiben anonymisiert einstellen.

Titel: Aw: Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Januar 2023, 15:02:05
Käptn Thomsen

Zitat von: terrier am 01. Januar 2023, 07:01:50was sollen wir  DIR raten, wo doch von deineer Bekannten schon ein Anwalt eingeschaltet ist? das wäre absolut kontraproduktiv.
Genau
Aber ein bißerl Grundwissen um festzustellen wie gut sich der RA auskennt schade ja auch nicht und deswegen
Zitat von: FritzLoch am 01. Januar 2023, 14:06:29Mietvertrag läuft auf welche Person?
Sind beide im Mietvertrag?
Gibt es eine Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung?
Gibt es einen Untermietvertrag?
Wie bezahlt der Freund die anteiligen Mietkosten?
Gemeinsame/getrennte Konten, Versicherungen?
Wie lange wohnen die beiden zusammen?

Wie wurde bislang mit dem JC kommuniziert - Schreiben anonymisiert einstellen.
bis auf das durchgestrichene durchaus wichtige Fragen.
und beim Untermietvertrag muss man noch wissen ob dieser Bezug auf den Hauptmietvertrag nimmt, denn dann darf der gefordert werden.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag
Beitrag von: FritzLoch am 01. Januar 2023, 15:04:16
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Januar 2023, 15:02:05bis auf das durchgestrichene durchaus wichtige Fragen.


Eine unerlaubte Untervermietung könnte mietrechliche Abmahnung oder sogar Kündigung nach sich ziehen.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Januar 2023, 15:13:29
FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 01. Januar 2023, 15:04:16Eine unerlaubte Untervermietung könnte mietrechliche Abmahnung oder sogar Kündigung nach sich ziehen.
hat aber das JC nicht zu interessieren da es ein anderer Rechtskreis ist.
Zu deutsch das JC hat da keine Befugnis.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag
Beitrag von: horst am 03. Januar 2023, 10:35:08
Zitat von: Käptn Thomsen am 01. Januar 2023, 02:04:34Das JC verlangt von einer Bekannten den Hauptmietvertrag aufgrund des Verdachts auf eine BG, obwohl die Betroffene schon angegeben hat, dass keine BG besteht, da sie mit ihrem Mitbewohner weder gemeinsam haushaltet noch in einer Beziehung ist.

Obwohl das Jobcenter einen Hauptmietvertrag anstelle eines bestehenden Untermietvertrags einfordert, ist dies rechtlich nicht korrekt. Aus Datenschutzgründen darf die Behörde einen Hauptmietvertrag nur in Ausnahmefällen verlangen.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag
Beitrag von: Ottokar am 03. Januar 2023, 12:33:42
Bekannte ist Untermieterin? Mit eigenem Untermietvertrag? Dann geht die Forderung des JC hier ins Leere, da sie als Untermieter keinen Zugriff auf den Mietvertrag des Hauptmieters hat (Datenschutz, Eigentumsrecht).
Eine Pflicht der Untermieterin zur Mitwirkung besteht hier wegen der offensichtlichen Unmöglichkeit einer Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 1 SGB I nicht, da der Mietvertrag des Hauptmieters dessen Eigentum ist, auf welches sie keinen Zugriff hat. Und das JC wird ja wohl nicht verlangen, dass die Untermieterin einen Diebstahl begeht und dem Hauptmieter dessen Mietvertrag stielt. Falls doch, wäre diese Aufforderung zur Begehung einer Straftat ein Fall für die Staatsanwaltschaft - und natürlich kann das JC keine Mitwirkungspflicht zur Begehung einer Straftat herleiten.
Eine Pflicht des Hauptmieters zur Mitwirkung besteht hier ebenfalls nicht, da es keine gesetzliche Grundlage für eine Datenerhebung beim Hauptmieter gibt, und damit auch keine Mitwirkungspflicht dabei.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag
Beitrag von: TripleH am 03. Januar 2023, 13:28:22
Es gibt aber auch Vordrucke zu Untermietverträgen im Netz oder im Handel, die z. B. hinsichtlich Betriebskosten auf die Regelungen im Hauptmietvertrag verweisen, womit der Hauptmietvertrag Bestandteil wird und dem Untermieter in Kopie auszuhändigen ist.

Z. B. hier:

Zitat§ 6 Verweis auf den Hauptmietvertrag 

1. Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrags gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter entsprechend:
a) Schönheitsreparaturen, § ...
b) Bagatellschäden, § ...
c) Aufrechnung und Zurückbehaltung, § ...
d) Benutzung der Mietsache, § ...
e) Hausordnung, § ...
 

2. Der Hauptmietvertrag ist Bestandteil dieses Untermietvertrags und diesem angeheftet.
 

3. Dem Untermieter ist der Inhalt des Hauptmietvertrags bekannt.

https://www.iww.de/mk/archiv/mietvertrag-untermietvertraege-rechtssicher-gestalten-f17139
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag
Beitrag von: horst am 03. Januar 2023, 15:59:36
Zitat von: TripleH am 03. Januar 2023, 13:28:22s gibt aber auch Vordrucke zu Untermietverträgen im Netz oder im Handel, die z. B. hinsichtlich Betriebskosten auf die Regelungen im Hauptmietvertrag verweisen, womit der Hauptmietvertrag Bestandteil wird und dem Untermieter in Kopie auszuhändigen ist.
dann sollte aber auch geschwärzt werden nach den Datenschutzbestimmungen bei Vorlage des Jobcenters.
Titel: Aw: Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag
Beitrag von: TripleH am 03. Januar 2023, 16:05:54
In einer ersten Stufe müsste erstmal geklärt werden, ob der Untermietvertrag des, TE einen solchen Passus enthält. Danach kann man sich übers Schwärzen einen Kopf machen.