Hallo Forum,
es kommt bei mir doch immer wieder zu Unklarheiten bei der Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Ich brauche da jetzt professionelle Hilfe. Stimmt es dass das Jobcenter die Kosten für den Mieterverein (München) übernimmt, mit dem Hintergrund dass zu hohe Nachzahlungen, die das JC tragen müsste verringert werden?
Vielen Dank und ein frohes neues Jahr 2023
S
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Wie spllte denn eine korrekt berechnete Nachzahlung durch den Mietrvereun vermindert werden?
Zitat von: Ratlos am 02. Januar 2023, 05:22:17Wie spllte denn eine korrekt berechnete Nachzahlung durch den Mietrvereun vermindert werden?
Nun, die Betriebskosten-Nachzahlung, z.B. der Hausmeister der teurer geworden ist usw. wird ja vom JC übernommen. Angeblich sind 80% der Abrechnungen falsch und zu hoch. Bei mir wahrscheinlich auch. Darum ist dem JC daran gelegen dass die Kosten der Nachzahlung stimmen. Und das kann der MV klären. Und das für einen relativ geringen monatlichen Beitrag.
Danke
S.
Zitat von: seifert55 am 02. Januar 2023, 06:20:35Zitat von: Ratlos am 02. Januar 2023, 05:22:17Wie spllte denn eine korrekt berechnete Nachzahlung durch den Mietrvereun vermindert werden?
Nun, die Betriebskosten-Nachzahlung, z.B. der Hausmeister der teurer geworden ist usw. wird ja vom JC übernommen. Angeblich sind 80% der Abrechnungen falsch und zu hoch. Bei mir wahrscheinlich auch. Darum ist dem JC daran gelegen dass die Kosten der Nachzahlung stimmen. Und das kann der MV klären. Und das für einen relativ geringen monatlichen Beitrag.
Danke
S.
Die Nebenkostenabrechnung überprüfen ist auch für die Mietvereine sehr zeitaufwendig, die machen das nicht gerne, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Außerdem muß man zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag noch zuzahlen, z.B. jeder Brief, den der MV aufsetzt, kostet extra.
Hier bei uns zahlt das JC den MV Mitgliedsbeitrag nicht.
Wenn das JC Zweifel an der Richtigkeit der Nachzahlung hat, ist es m.E. Aufgabe des JC das zu überprüfen.
Kann mir nicht vorstellen, dass das JC eigene Prüfarbeiten auf Kosten des Steuerzahlers an einen MV delegieren kann. Zumal ein MV hauptsächlich dem Schutz des Mieters dient.
Eine Verpflichtung des JC oder des SozA dazu gibt es nicht.
Es gibt aber einige (wenige) örtliche Kooperationen mit dem regionalen Mieterverein, danach müsstest du dich mal vor Ort erkundigen.
Will das Jobcenter, dass die Abrechnung überprüft wird oder du selbst? Der Eröffnungsbeitrag liest sich eher danach, dass du das gern möchtest.
Was spricht gegen einen Beratungshilfeschein und die Konsultation eines Fachanwaltes für Mietrecht?
Zitat von: seifert55 am 02. Januar 2023, 00:42:45Stimmt es dass das Jobcenter die Kosten für den Mieterverein (München) übernimmt
1. Das kann dir nur das JC selbst beantworten.
2. Im Gesetz gibt es kene derartige Kostenregelung, wenn dann macht das JC dies auf eigene Initiative und Kosten.
Aus Interesse eine Frage:
Wenn das Jobcenter denkt, dass der Vermieter einen Fehler macht, wer muss dass ganze dann aufklären? Der Mieter oder das Jobcenter?
Zitat von: Hary am 03. Januar 2023, 04:06:58Aus Interesse eine Frage:
Wenn das Jobcenter denkt, dass der Vermieter einen Fehler macht, wer muss dass ganze dann aufklären? Der Mieter oder das Jobcenter?
Die/Derjenige, welcher den Vertrag mit dem Vermieter hat natürlich.
Der Vertrag besteht zwischen Mieter und Vermieter.
Im SGB II ist keine Pflicht oder Recht des JC geregelt, bestehende Mietverträge oder Betriebskostenabrechnungen prüfen zu müssen oder zu dürfen, geschweige denn ergebnisabhängig von einer solchen Prüfung zu handeln.
Deshalb gibt es auch keine Mitwirkungspflicht gegenüber dem JC, fehlerhafte Mietverträge oder Betriebskostenabrechnungen korrigieren zu lassen.
Maßt sich das JC so etwas an, handelt es rechtswidrig unter Überschreitung seiner gesetzlichen Kompetenzen.
Hinzu kommt, dass das JC aus Gründen des Sozialdatenschutzes nicht befugt ist, gegenüber dem Vermieter den Leistungsbezug seines Mieters offenzulegen, d.h. es kommt nicht in Betracht, dass das JC Anfragen oder gar Datenerhebungen an den Vermieter richtet, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Möglich ist so etwas nur auf freiwilliger Basis, wobei hier dann mindestens dazu gehört, dass das JC die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten übernimmt (Anwalt, Prozesskosten etc.).