Hallo,
ich lebe als Untermieter.
Mit dem Hauptmieter verstehe ich mich recht gut.
Warmwasser zum Duschen, Baden und Potzen wird elektrisch mit einem
Boiler erhitzt.
Nun hat sich der Preis für die Kilowattstunde verdoppelt.
Der Hauptmieter will meine Inklusive Miete deshalb erhöhen.
Das muss ich natuerlich dem Jobcenter einreichen.
Auf welche Formulierungen bei dem Schreiben letzt das Jobcenter
Wert und was sollte nicht drin stehen.
Immerhin geht hier um Warmwasser
Gruss
Klaus :smile:
Klaus aus Hamburg
Zitat von: Klaus aus Hamburg am 02. Januar 2023, 02:11:30Auf welche Formulierungen bei dem Schreiben letzt das Jobcenter
Wert und was sollte nicht drin stehen.
Mieterhöhungen sind auch Regeln unterworfen. Mietrecht ist aber nicht mein Thema
und
wenn du einen Pauschalmietvertrag hast kommt es sicherlich darauf an was da zu dem Thema drin steht.
Daher solltest du den hier anonymisiert einstellen oder abtippen denn diese Frage kommt sicherlich von den Usern die sich im Mietrecht auskennen.
MfG FN
Natürlich kann der Vermieter eine Inklusivmiete bei gestiegenen Betriebskosten (hier Heizkosten für WW) erhöhen.
Zitat von: Klaus aus Hamburg am 02. Januar 2023, 02:11:30Warmwasser zum Duschen, Baden und Potzen wird elektrisch mit einem
Boiler erhitzt.
Dann solltest du zusätzlich auch den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II für dezentrale Warmwassererzeugung erhalten.