Hallo mal wieder :smile:
ich hatte beim JC um eine Aufrechnung gebeten, da ich diesen Betrag nicht in einer Summe zahlen kann, ( War vom abschließenden Bescheid ) entweder ich bekomme etwas oder muss zurückzahlen.
Es war die Forderung inkl. eine Anhörung zur Aufrechnung dabei, der Inhalt stimmt auch. Nur meine Frage ist, dass man ankreuzen muss
Der ausgeführte Sachverhalt trifft zu
Zu dem genannten Sachverhalt möchte ich mich nicht äußern
zu den genannten Sachverhalt möchte ich mich wie folgt äußern
muss ich da einfach der ausgeführt Sachverhalt trifft zu ankreuzen oder ?
Und den Fragebogen zur Prüfung einer beabsichtigen Aufrechnung ausfüllen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
Zitat von: mausilein am 04. Januar 2023, 14:50:46muss ich da einfach der ausgeführt Sachverhalt trifft zu ankreuzen oder ?
Wenn der zutrifft schon
Zitat von: mausilein am 04. Januar 2023, 14:50:46Fragebogen zur Prüfung einer beabsichtigen Aufrechnung ausfüllen?
Vermutlich
Weiß ja keiner um was es geht aber, Ratenzahlung sollte das JC Akzeptieren.
Danke für die Rückmeldung, ok dann werde ich dies so abgeben, Der Fragebogen war bereits dabei deswegen wollte ich nochmal nachfragen zwecks ausfüllen. :smile:
Ich wollte euch noch etwas fragen, mein Freund und ich müssen ja beide den Zettel ausfüllen. Kann man beide Zettel zusammen machen in den Briefumschlag oder jeder einzeln sein eigenen ?
Bei einer Überzahlung wird für jedes Mitglied einer BG der individuelle Überzahlungsbetrag ermittelt.
Daher 2 Aufrechnungen.
Da ihr eine BG seid, könnt ihr beide eure Antworten in einen Umschlag packen.
Danke für die Rückmeldung, ok machen wir dann so. Dachte nur das jeder die Briefe einzeln abgeben muss. Hab immer "Angst" das was nicht ankommen tut , werfe das immer in den Briefkasten ein. Online möchte ich nicht machen.
Wichtige Unterlagen ans JC versende ich grundsätzlich mit Prio.
Zitat von: Schnuffel01 am 05. Januar 2023, 13:25:27versende ich grundsätzlich mit Prio.
Letztlich kannst du damit aber auch nichts Anfangen.
Man bekommt lediglich eine Information, der Brief sei Zugestellt worden.
Als Nachweis, für den Ernstfall, taugt Prio nichts.
mausilein
Zitat von: mausilein am 05. Januar 2023, 11:26:39mein Freund und ich müssen ja beide den Zettel ausfüllen. Kann man beide Zettel zusammen machen in den Briefumschlag oder jeder einzeln sein eigenen ?
Kommt darauf an ob ihr als VuE lauft oder ob jeder seine eigene BG ist.
In letzterem Fall jeder einzeln, ansonsten kann euch das "auf die Füße" fallen.
MfG FN
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 16:09:55Als Nachweis, für den Ernstfall, taugt Prio nichts.
Da bin ich anderer Meinung.
Prio sehe ich auf der gleichen Stufe wie ein Fax.
Die Post schreibt dazu:
ZitatMit der Sendungsnummer auf dem Einlieferungsbeleg, dem Zusatzaufkleber im Markenblock oder der Sendungsnummer im pdf der Internetmarke ist es Ihnen möglich, mit dem Einlieferungsdatum unter www.deutschepost.de/briefstatus Informationen zum Sendungsstatus abzufragen. Alternativ können Sie sich aber auch die Post & DHL App herunterladen und den kleinen Matrixcode scannen. Eine Sendungsauskunft ist auch telefonisch über den Kundenservice 0228 4333112 (Mo-Fr von 8 - 18 Uhr; außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) möglich. In der Sendungsverfolgung liefern wir Ihnen Auskünfte über den Zeitpunkt der Annahme in der Filiale sowie der Bearbeitung im Zielbriefzentrum. Mit der Erfassung Ihrer Sendung im Zielbriefzentrum kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Zustellung am gleichen Tag bis spätestens 18 Uhr erfolgt ist – Ihre Sendung gilt ab diesem Zeitpunkt in unserem System als zugestellt und wird dementsprechend beauskunftet. Falls die Zustellung an der Empfängeradresse jedoch nicht möglich ist, werden durch den Zusteller die Zustellhindernisse (z.B. Nachsendeantrag, unbekannt verzogen) vermerkt. Auch diese Information "Nicht zugestellt" können Sie in unserer Sendungsverfolgung sehen.
Dokumentiert wird hier also, das der Zusteller den Brief zur Zustellung erhalten hat. Zusätzlich wird dokumentiert, falls der Brief nicht zugestellt werden konnte. Damit gibt es nur ein einziges Szenario, wo der Brief nicht den Empfänger erreicht, obwohl keine Zustellhindernisse dokumentiert wurden: der Zusteller muss den Brief verloren haben.
Bei Einschreiben Einwurf dokumentiert der Zusteller zusätzlich den Einwurf in den Briefkasten bzw. das Postfach. Aber auch hier kann der Brief verloren gehen (falsch eingeworfen, danebengeworfen, rausgefallen).
Zu beachten ist dabei, das Briefe an Behörden i.d.R. über Postfach gesammelt zugestellt werden. Da kommt kein Zusteller und schmeißt den Brief in den Kasten vorm JC, da kommt ein Zusteller und bringt einen gelben Kasten voller Briefe in die Poststelle des JC, oder jemand vom JC holt diesen Kasten bei der Post ab.
Einschreiben Einwurf wird dabei zum gleichen Zeitpunkt wie Prio dokumentiert, nämlich bevor der Brief im gelben Kasten landet.
Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2023, 12:38:06Dokumentiert wird hier also
Ja in der Theorie ist das so.
Im Ernstfall steht du aber ohne irgendwas da, die Post zuckt da nur mit den Schultern.
Hatte kürzlich mal 2 Prio Briefe (versch. Empfänger) zeitgleich versendet.
Beide über das selbe Startbriefzentrum.
1x wurde die Zustellung bestätigt, der andere liegt laut Post immer noch im Briefzentrum.
Nachverfolgung kam nur, wir können dazu keine Auskunft geben, weil nicht Auffindbar.
Habe den Empfänger selbst kontaktiert, der hat den Empfang dann bestätigt.
Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Januar 2023, 17:02:15Nachverfolgung kam nur, wir können dazu keine Auskunft geben, weil nicht Auffindbar.
Habe den Empfänger selbst kontaktiert, der hat den Empfang dann bestätigt.
Das kann dir beim Einschreiben genau so passieren.
Zitat von: mausilein am 05. Januar 2023, 12:07:50Danke für die Rückmeldung, ok machen wir dann so. Dachte nur das jeder die Briefe einzeln abgeben muss. Hab immer "Angst" das was nicht ankommen tut , werfe das immer in den Briefkasten ein. Online möchte ich nicht machen.
die haben bei uns in den Fluren immer so Wandbriefkästen der SB sagt dann immer können sie hier einwerfen ist so ein Briefkasten mit einer großen Klappe oben wer weiß wer da beim Vorübergehen was raus fingert. :no:
Danke für die ganzen Antworten, wir haben zwei einzelne Briefe gemacht. Und diese dann beim JC in den Briefkasten geworfen, dieser ist draußen vor der Eingangstür.
Ich hätte noch eine Frage an euch
Da ich Antragsteller der BG bin, hatte ich vom JC eine Mehrfertigung zwecks dem Erstattungsanspruchs bekommen zur Kenntnisnahme. Auf der nächsten Seite war dann der Zettel mit der Rückzahlung die mein Freund zahlen muss, den Brief hat mein Freund aber auch nochmal bekommen nur ohne diesen Brief ( Mehrfertigung) ist das normal ? Frage mich wieso dieser 2 mal kommt ich hatte nicht diese (Mehrfertigung für mich bekommen)
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen :smile:
Zitat von: mausilein am 06. Januar 2023, 23:18:57Da ich Antragsteller der BG bin, hatte ich vom JC eine Mehrfertigung zwecks dem Erstattungsanspruchs bekommen zur Kenntnisnahme. Auf der nächsten Seite war dann der Zettel mit der Rückzahlung die mein Freund zahlen muss, den Brief hat mein Freund aber auch nochmal bekommen nur ohne diesen Brief ( Mehrfertigung) ist das normal ? Frage mich wieso dieser 2 mal kommt ich hatte nicht diese (Mehrfertigung für mich bekommen)
ALG II/Bürgergeld ist eine Individualleistung.
§ 38 SGB II statuiert zwar eine (widerrufliche) Vertretungsvermutung bei der Antragstellung, diese im Ergebnis jedoch lediglich dazu führen, das der Antragsteller den Bewilligungsbescheid und nachfolgende Änderungsbescheide für die gesamte BG erhält.
Rückforderungen/Erstattungsansprüche sind hingegen generell personenbezogen.
Sofern du nicht gerichtlich bestellter Betreuer deines Freundes bist, oder dem JC eine Vertretungsvollmacht nach § 13 SGB X vorliegt, darf es dir eine ausschließlich an deinen Freund gerichtete Erstattungsforderung aus Gründen des Datenschutzes gar nicht bekanntgeben (Datenweiterleitung).
Nach meiner Meinung ist die Mehrfertigung an dich ein Datenschutzverstoß.
Danke für die Rückmeldung, nein bin kein Betreuer für mein Freund etc. deswegen hatte ich mich das gewundert warum ich davon eine Mehrfertigung zur Kenntnisnahme bekomme. Da er es ja sowieso schriftlich auch bekommen hat. Hätte da aber noch eine kleine Frage, die mich beschäftigen tut.
Wir hatten ja die Forderung inkl. eine Anhörung zur Aufrechnung dabei von ( Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches ).
Ich habe ja angekreuzt. Der Sachverhalt trifft zu,
Meine Frage: Da ich das angekreuzt habe heißt aber nicht das wir was falsch gemacht haben oder die uns Ärger machen wollen?
Wir haben ja den Fragebogen zur Prüfung einer beabsichtigen Aufrechnung ausgefüllt Rate eingetragen was wir monatlich aufgerechnet haben wollen. Die beiden Zettel dann eingeworfen dass ist alles richtig so oder? Da wir uns Gedanken gemacht haben Inhalte was zurück gefordert wird stimmt alles.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen danke
Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 11:09:00Ich habe ja angekreuzt. Der Sachverhalt trifft zu,
Du? Du hast dabei gar nichts zu tun.
Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 11:09:00Wir haben ja den Fragebogen zur Prüfung einer beabsichtigen Aufrechnung ausgefüllt Rate eingetragen was wir monatlich aufgerechnet haben wollen. Die beiden Zettel dann eingeworfen dass ist alles richtig so oder? Da wir uns Gedanken gemacht haben Inhalte was zurück gefordert wird stimmt alles.
Du hast also freiwillig zugestimmt, die an deinen Freund gerichtete Rückforderung mit zurückzuzahlen?
Ist dir nicht klar, was "Mehrfertigung zur Kenntnis" bedeutet?
Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 11:09:00Wir hatten ja die Forderung inkl. eine Anhörung zur Aufrechnung dabei von ( Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches ).
Ich habe ja angekreuzt. Der Sachverhalt trifft zu,
da braucht keiner was ankreuzen, dann entscheiden sie nach Aktenlage, dann kann immer noch bei Bedarf widersprochen werden.
@Ottokar
Nein da habe ich mich falsch ausgedrückt Entschuldige.
Jeder von uns hat die Anhörung und den Fragebogen bekommen.
Jeder hat die Briefe von seinem eigenen Namen ausgefüllt und angekreuzt das der Sachverhalt zustimmt.
Die Mehrfertigung wurde nicht ausgefüllt und liegt bei den Unterlagen. ( was bedeutet eigentlich eine Mehrfertigung? Kopie oder ? )
Und mein Frage war , wie oben bereits gefragt: Wir beide haben ja angekreuzt der Sachverhalt trifft zu dies bedeutet aber nicht das wir was falsch gemacht haben, oder wir Ärger bekommen oder ?
@Horst
wir hatten der Sachverhalt trifft zu angekreuzt, ist das jetzt schlimm ?
Da die Rückforderung vom JC ja stimmt was wir zurückzahlen müssen
Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 11:41:08@Horst
wir hatten der Sachverhalt trifft zu angekreuzt, ist das jetzt schlimm ?
du hast ja schon eine Ratenzahlung vereinbart wie ich verstanden habe, von daher ist das ja egal. Wenn der Betrag nicht stimmen würde hättet ihr es ja nicht ausgefüllt .
@Horst
Wie haben gleichzeitig die Anhörung und den Fragebogen mit der Aufrechnung Ratenzahlung ausgefüllt und abgegeben da ja dies zusammengehört. Ob die Ratenzahlung akzeptiert wird da warten wir ja auf Antwort, also bedeutet das , dass die Anhörung normal ist und der Sachverhalt trifft zu alles ok bedeutet?
Hatte eben wo ich den Beitrag geschrieben habe die Meldung mit ! Das ein neuer Beitrag geschrieben wurde bevor ich meine Antwort abschicken konnte , ist das normal ?
wäre alles später auch noch gegangen mit der Ratenzahlung.
ZitatZahlungsschwierigkeiten rechtzeitig mitteilen
Frau an ihrem Schreibtisch
Kontaktieren Sie den Inkasso-Service so früh wie möglich, wenn Sie den geforderten Betrag nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückzahlen können. So vermeiden Sie Mahngebühren beziehungsweise Säumniszuschläge.
Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, können Sie die Forderung in Raten oder zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Um diese Möglichkeiten prüfen zu können, benötigt der Inkasso-Service bestimmte Informationen von Ihnen.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/inkasso-service-wie-sie-richtig-reagieren
@Horst
Wir hatten beim Antrag der Weiterbewilligung direkt einen Brief dazu mit Bitte um Aufrechnung, wir wollten das aufgerechnet wird da wir nicht wussten wieviel gefordert wir und es nicht auf einmal zahlen können.
ich hätte erst auf schreiben des Inkasso geantwortet und nicht vorher schon so was ausgefüllt.
@Horst
Wenn man aufrechnen tut, bekommt man vom Inkasso nichts geschickt da das JC ja direkt die Rate vom Bedarf abziehen tut. Das finden wir persönlich besser, da man dann auch nicht vergisst zu zahlen.
@Ottokar
Wie gesagt, ich wollte nur wissen ob das jetzt schlimm war oder Ärger geben kann weil wir der Sachverhalt trifft zu angekreuzt haben oder nicht? Ich denke mal nicht da ja die Rückforderung stimmt wir dies ja eigentlich mit der Sachverhalt trifft zu bestätigen und dann die Aufrechnung erfolgt.
Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 12:50:00@Horst
Wenn man aufrechnen tut, bekommt man vom Inkasso nichts geschickt da das JC ja direkt die Rate vom Bedarf abziehen tut. Das finden wir persönlich besser, da man dann auch nicht vergisst zu zahlen.
dann passt es ja. :smile:
Zitat von: mausilein am 07. Januar 2023, 12:01:42ist das normal ?
Ja das ist ganz normal.
Beim Rest sollte alles seinen Gang gehen.
Wenn das JC doch alles auf einmal haben möchte, dann Widerspruch weil nicht machbar, diese Summe sofort zu zahlen.
Eine Mehrfertigung ist ein weiteres Original, das eine weitere Person bekommt.
@Kopfbahnhof
vielen Dank da bin ich ja beruhigt
@Ottokar
ich bedanke mich, ich gehe davon aus weil ich die Mehrfertigung bekommen habe von meinem Freund weil es um die Aufrechnung geht. Das ich davon Kenntnis habe, da ja manche in einer BG nicht zusammen sind und sich dann vielleicht nicht darum kümmern.
Oder ist das jetzt schlimm für meinen Freund das ich die Mehrfertigung bekommen habe? Jemand anderes außer mir hat dies ja nicht bekommen oder hat die Mehrfertigung noch jemand bekommen außer mir nein oder ?. Machen uns immer Gedanken....