Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32

Titel: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32
20230105_154853.jpgHallo heute am 05.01.2023 Hatte ich einen Brief von meinem Jobcenter im Briefkasten.
Ich habe ihn hier eingestellt.
Ist die Rechtsfoglgebelehrung überhaupt Richtig?.
Und darf man mich überhaupt so kurzfristig Einladen?.
Ich Glaube mal gelesen zu haben das wen das Jobcenter von einem etwas will ein Persönliches Erscheinen nicht mehr notwendig ist weil man auch Per Post Kommunizieren kann.
Heist also das ich wen es Richtig Verstanden habe einfach Post schicken kann und sie Bitten kann mir ihr Anliegen Fragen usw per Post mitzuteilen oder liege ich da Falsch?
Weil ich ja Zur Risikogruppe gehöre (Diabetes Asthma niedriges Imunsystem) scheint mir Das auch nicht Gerade eine gute Idee zu sein.

Danke fürs Lesen im Voraus.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 16:29:56
Ist eine ganz normale Aufforderung von einem JC.

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32Und darf man mich überhaupt so kurzfristig Einladen?.
Das geht sogar noch kurzfristiger :sad:

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32Ich Glaube mal gelesen zu haben
Vermutlich zu Corona Zeiten.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Penny am 05. Januar 2023, 16:30:50
Über die derzeitige Situation sprechen...


Ja in China ist Corona ausgebrochen  :lachen:
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 05. Januar 2023, 16:33:19
Ist es den überhaupt Notwendig dort zu Erscheinen da man das ganze ja wie schon Geschrieben ja auch per Post geregelt werden kann?
Weil es ja eh wieder zu einer Masnahmenzuweisung kommt oder ähnlichem da mus ich ja nicht Persönlich hin um sie abzuholen.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 16:41:31
Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:33:19Ist es den überhaupt Notwendig dort zu Erscheinen
Naja meistens nicht, aber wer kennt das hier nicht?
Diese "Einladungen" sind fast immer Schwachsinn.

Langsam gehen die JC eben wieder in den Normalbetrieb und laden die Leute ein.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 05. Januar 2023, 16:47:45
Ich würde folgenden Text an das Jobcenter schreiben.

Abs mit BGNr und Datum

Anschrift JC
z. Hd.: SB



Ihre Einladung vom xxxxxx bei mir eingegangen am xxxxxx

Sehr geehrte/r SB

laut oben genannter Einladung möchten Sie mit mir über meine derzeitige Situation reden.
Das die aktuelle Situation gegenseitige Unterstützung und beiderseitiges Verständnis erfordert entspricht auch meinem Wunsch mich nicht mit Covid 19 anzustecken und mich als Hochrisikopatient, mit einer über 80% höheren Ansteckungsgefahr als eine gesunde Person, in eine u.U. lebensbedrohliche Situation zu begeben.

In Zeiten in denen sogar Weiterbewilligungsanträge kein persönliches Erscheinen erfordern und auch sonst etliche Beschränkungen im täglichen Leben einzuhalten sind finde ich es als befremdlich, dass für die Abklärung meiner beruflichen Situation so ein Risiko eingegangen werden muss, um persönlich zu erscheinen. Diese Situation ist mit einem Satz erklärt und steht in keinem Verhältnis zum Ansteckungs.- und Verbreitungsrisiko.

Daher bitte ich sie auf ein pers. Erscheinen zu verzichten und Ihre Fragen über den Briefverkehr zu regeln.

Zu Ihrer Information:
An meiner Aktuellen Situation hat sich nichts geändert.

Sollten Sie ein Attest benötigen das ich zur Risikogruppe gehöre kann ich Ihnen ein Attest meines Hausarztes zu kommen lassen.
Dazu benötige ich eine Kostenübernahme bzw. Zusicherung zur Übernahme eines solchen Attestes da ich diese Kosten nicht aus dem Regelsatz begleichen kann und dieser auch nicht für solche Ausgaben vorgesehen ist.

Mit freundlichem Gruß
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2023, 17:10:28
Musst du selbst Entscheiden aber, mit der Coronakeule wird das vermutlich nicht mehr ziehen.

Irgendwann, wirst du wohl trotzdem da hin müssen.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 17:12:34
Andre

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:47:45Sie mit mir über meine derzeitige Situation reden.
Da könnte man jetzt Wortklauberei betreiben denn die "derzeitige Situation" ist keiner der vier Einladungsgründe.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html
Zitat(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der

1.
    Berufsberatung,
2.
    Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.
    Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4.
    Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5.
    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

erfolgen.

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:47:45Ihre Einladung vom xxxxxx bei mir eingegangen am xxxxxx

Sehr geehrte/r SB
Ob das nochmal klappt liegt wohl daran wie das JC jetzt die Zugangsregelung macht.
Also wenn du ohne Termin überhaupt nicht rein gelassen wirst und die beziehen sich dabei auf die Coronalage dann würde ich das Schreiben nochmal nutzen;
allerdings würde ich das gerade erwähnte mit einbauen und besonders hervorheben.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: FritzLoch am 05. Januar 2023, 17:17:57
Corona zieht nicht mehr und somit hingehen, wegen mir auf Abstandsregeln achten und gerne mit FFP4 Maske, oder man wird unverhofft am Tag der Zwangsvorladung krank.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 05. Januar 2023, 17:19:19
Also in dem brief wird nicht darauf angesprochen das über meine brufliche situation gesprochen wird was eigentlich reingehört.
Was heist wen die ein anliegen haben kann ich darauf bestehen das sie mir ihr anliegen per post zuschicken oder liege ich da falsch?
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 17:45:06
Andre

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 17:19:19Also in dem brief wird nicht darauf angesprochen das über meine brufliche situation gesprochen wird was eigentlich reingehört.
Was heist wen die ein anliegen haben kann ich darauf bestehen das sie mir ihr anliegen per post zuschicken oder liege ich da falsch?
Du kannst auf einen zulässigen Meldegrund bestehen und
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 17:12:34Da könnte man jetzt Wortklauberei betreiben denn die "derzeitige Situation" ist keiner der vier Einladungsgründe.
die derzeitige Situation ist
das es zu warm ist
zu wenig Schnee hat
und Hartz 4 jetzt Bürgergeld heisst usw. usf.....

und natürlich musst du dass:
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 17:12:34Also wenn du ohne Termin überhaupt nicht rein gelassen wirst und die beziehen sich dabei auf die Coronalage
selber vor Ort feststellen. Also persönlich (mit Beistand in dem Fall Zeuge) denn am Telefon hast du keinen Beweis.
Und wenn an der Eingangstür ein Zettel hängt das man ohne Termine keinen Zutritt bekommt dann solltest du das sogar abfotografieren
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 17:12:34dann würde ich das Schreiben nochmal nutzen;
allerdings würde ich das gerade erwähnte mit einbauen und besonders hervorheben.
als Beweis für dein Schreiben als Anhang 1

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 05. Januar 2023, 17:49:47
Abs mit BGNr und Datum

Anschrift JC
z. Hd.: SB



Ihre Einladung vom xxxxxx bei mir eingegangen am xxxxxx

Sehr geehrte/r SB

laut oben genannter Einladung möchten Sie mit mir über meine derzeitige Situation reden.
Das die aktuelle Situation gegenseitige Unterstützung und beiderseitiges Verständnis erfordert entspricht auch meinem Wunsch mich nicht mit Covid 19 anzustecken und mich als Hochrisikopatient, mit einer über 80% höheren Ansteckungsgefahr als eine gesunde Person, in eine u.U. lebensbedrohliche Situation zu begeben.

In Zeiten in denen sogar Weiterbewilligungsanträge kein persönliches Erscheinen erfordern und auch sonst etliche Beschränkungen im täglichen Leben einzuhalten sind finde ich es als befremdlich, dass für die Abklärung meiner beruflichen Situation so ein Risiko eingegangen werden muss, um persönlich zu erscheinen. Diese Situation ist mit einem Satz erklärt und steht in keinem Verhältnis zum Ansteckungs.- und Verbreitungsrisiko.

Daher bitte ich sie auf ein pers. Erscheinen zu verzichten und Ihre Fragen über den Briefverkehr zu regeln.

Zu Ihrer Information:
An meiner Aktuellen Situation hat sich nichts geändert.

Sollten Sie ein Attest benötigen das ich zur Risikogruppe gehöre kann ich Ihnen ein Attest meines Hausarztes zu kommen lassen.
Dazu benötige ich eine Kostenübernahme bzw. Zusicherung zur Übernahme eines solchen Attestes da ich diese Kosten nicht aus dem Regelsatz begleichen kann und dieser auch nicht für solche Ausgaben vorgesehen ist.

Auserdem wird in ihrem Schreiben nicht erwähnt das sie sich mit mir über meine Berufliche Situation unterhalten möchten.

Mit freundlichem Gruß

So würde ich es losschicken.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Reiner1970 am 05. Januar 2023, 19:41:07
ich behaupte mal, dass 90% der Einladungen völlig unnötig sind. Gerade zu dieser Zeit
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: BigMama am 06. Januar 2023, 09:54:23
Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 17:49:47Abs mit BGNr und Datum

Anschrift JC
z. Hd.: SB



Ihre Einladung vom xxxxxx bei mir eingegangen am xxxxxx

Sehr geehrte/r SB

laut oben genannter Einladung möchten Sie mit mir über meine derzeitige Situation reden.
Das die aktuelle Situation gegenseitige Unterstützung und beiderseitiges Verständnis erfordert entspricht auch meinem Wunsch mich nicht mit Covid 19 anzustecken und mich als Hochrisikopatient, mit einer über 80% höheren Ansteckungsgefahr als eine gesunde Person, in eine u.U. lebensbedrohliche Situation zu begeben.

In Zeiten in denen sogar Weiterbewilligungsanträge kein persönliches Erscheinen erfordern und auch sonst etliche Beschränkungen im täglichen Leben einzuhalten sind finde ich es als befremdlich, dass für die Abklärung meiner beruflichen Situation so ein Risiko eingegangen werden muss, um persönlich zu erscheinen. Diese Situation ist mit einem Satz erklärt und steht in keinem Verhältnis zum Ansteckungs.- und Verbreitungsrisiko.

Daher bitte ich sie auf ein pers. Erscheinen zu verzichten und Ihre Fragen über den Briefverkehr zu regeln.

Zu Ihrer Information:
An meiner Aktuellen Situation hat sich nichts geändert.

Sollten Sie ein Attest benötigen das ich zur Risikogruppe gehöre kann ich Ihnen ein Attest meines Hausarztes zu kommen lassen.
Dazu benötige ich eine Kostenübernahme bzw. Zusicherung zur Übernahme eines solchen Attestes da ich diese Kosten nicht aus dem Regelsatz begleichen kann und dieser auch nicht für solche Ausgaben vorgesehen ist.

Auserdem wird in ihrem Schreiben nicht erwähnt das sie sich mit mir über meine Berufliche Situation unterhalten möchten.

Mit freundlichem Gruß

So würde ich es losschicken.

Mit dem aufgeblähten Verweis auf Corona wirst du nur ein müdes Lächeln ernten.

Es ist zulässig, dass das JC dich einlädt um über deine berufliche Situation zu sprechen und gemeinsam in einer Potenzialanalyse deine Stärken rauszuarbeiten und eine Integrationsstrategie mit dir zu erarbeiten. Das geht nun mal nicht gut per Post.
Aus meiner Sicht ist das Fehlen des Wortes "berufliche" nicht ausschlaggebend, da klar ist um was es geht.

Mein Rat: Geh mit Beistand zum Termin und lass die "Hochrisikopatienten Karte" stecken. Die hat mittlerweile im Hinblick auf Behördenangelegenheiten keinen Wert mehr. FFP2 Maske auf und gut ist.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 06. Januar 2023, 10:57:27
Das jobcenter kennt mich gut genug allein schon wegen all den Amtsärztlichen Terminen zu denen ich hingeschickt wurde.

Da ich heute bei meinem Arzt war wegen einer nach Untersuchungen hat der mich bis nächsten Freitag krank geschrieben.

Die krankenmeldung schicke ich hin und ein Schreiben dazu das man mir Schriftlich mitteilen soll welches Anliegen die haben.

Zeit genug hätten die ja dann.
Ein Schriftlicher Briefverkehr ist ja möglich.

Und da es ja eh ein Persönliches erscheinen mit einer Maßnahmenzuweisung oder einer Eingliederungsvereinbarung endet können die sie mir ja Per Post zuschicken.

Ich würde Schreiben: Sehr geehrte Fm.
Da ich zur Zeit bis zum 13.01.2023 krank geschrieben bin bitte ich Sie mir Ihr Anliegen Schriftlich zuzusenden.
Da ich davon ausgehe das sie alle notwendigen Daten meiner Akte entnehmen können die sie brauchen können weitere Fragen ihrerseits auf dem Postweg beantwortet werden.

Eine weitere Einladung ist nicht notwendig da ihre Fragen bzw ihr Anliegen bis zum nächsten eventuelen Termin per Post beantwortet werden kann.

Mfg:Andre
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: BigMama am 06. Januar 2023, 11:34:19
Eine Potenzialanalyse und eine Integrationsstrategie sind nicht über Briefpost zielführend zu klären sonder nur in einem Gespräch.

Aber das weißt du sicherlich selbst, klammerst dich aber an jeden Strohhalm um nicht einen Gesprächstermin wahrzunehmen.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: götzb am 06. Januar 2023, 14:40:06
Das niemand auf die Zwangsgespräche scharf ist, sollte einleuchten.
Und absolut sinnlos oder sogar Schikane in Bezug auf die Situation des TE.

(Gemeinsame) Potenzialanalyse und eine Integrationsstrategie ist so ein Wortmüll, vor allen wenn bekannt ist, das eine sinnvolle Integration nicht möglich ist.

Die meisten Jobcenter sind umso mehr auch geschuldet der Situation durch Corona und letziger Veränderungen mehr als vernünftig, und verschonen Kunden mit Vorladungen, vor allen wenn es offensichtlich keinen Sinn macht.



Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Neanderthaler am 06. Januar 2023, 14:56:29
Mein SB hat mal erzählt, dass er nach Dienstzeit (also rein privat) bei "besonderen Spezis" Briefe persönlich in den Briefkasten steckt, um a) den Breifkasten zu prüfen, weil wohl bei manchen voll, um b) zu prüfen, ob er täglich geleert wird.
Schwupps, hatte ich paar Monate später eine normale Einladung mit einer Woche Abstand im Kasten und dann nach 5 Tagen einen Brief OHNE Briefmarke und ohne Stempelzeugs, dass sich der Termin auf einen Tag vorher, also auf den nächsten (!) Tag verschiebt.
Der wollte also absichtlich, dass ich einen Termin verpasse. Vermutlich, um dann bei der JC-Obermutti ein Fleißbienchen für eine erfolgreiche Sanktion oder irgendsowas einzuholen.

Daher freu dich über diesen weit entfernten Termin - aber traue ihm nie! Schau bis dahin weiter in den Kasten!
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Ottokar am 06. Januar 2023, 16:11:22
Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32Ist die Rechtsfoglgebelehrung überhaupt Richtig?.
imho ja

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32Und darf man mich überhaupt so kurzfristig Einladen?.
Ja,zulässig ist Heute auf Morgen.

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:23:32Ich Glaube mal gelesen zu haben das wen das Jobcenter von einem etwas will ein Persönliches Erscheinen nicht mehr notwendig ist weil man auch Per Post Kommunizieren kann.
Dann war es in jedem Fall eine Falschinformation.

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 16:33:19Ist es den überhaupt Notwendig dort zu Erscheinen da man das ganze ja wie schon Geschrieben ja auch per Post geregelt werden kann?
Wie du dort lesen kannst, musst du da nicht hin, wenn du auf 10% deiner Regelleistung verzichten kannst.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2023, 17:12:34Da könnte man jetzt Wortklauberei betreiben denn die "derzeitige Situation" ist keiner der vier Einladungsgründe.
Klar könnte man das JC darauf hinweisen, dass "derzeitige Situation" kein gesetzlich normierter Meldegrund ist und man bitte einen zulässigen mitteilen soll. Dann kommt eine neue Einladung.

Zitat von: Andre am 06. Januar 2023, 10:57:27Die krankenmeldung schicke ich hin und ein Schreiben dazu das man mir Schriftlich mitteilen soll welches Anliegen die haben.
Wenn aus individuellen Gründen eine AU als wichtiger Grund nicht ausreicht, muss das JC darauf in der Meldeaufforderung hinweisen. Da es hier keinen solchen Hinweis gibt, sollte es auch kein Problem geben.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 06. Januar 2023, 16:18:05
Danke Ottokar.
Also ist es ok das Jobcenter darum zu Bitten mir das Anliegen Brieflich mitzuteilen?
Zeit hätten die ja dan genug um es mir mitzuteilen.
So wie ich es Geschrieben habe wäre es ok oder sollte ich da was ändern?
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Hary am 06. Januar 2023, 17:24:40
Auf Verlangen der Behörde musst du wohl oder übel persönlich erscheinen, außer in festgelegten Fälle. Der Verweis auf ein mögliches Risiko auch mit irgendwas zu infizieren wird wohl auch nicht klappen. So was ist wohl eher allgemeines Lebensrisiko, dass man sich mit etwas anstecken oder sterben wird, früher oder später. Zumal du dich selbst ja schützen kannst wie Impfung, Maske, Hand-Hygiene und so weiter.

Davon abgesehen, wenn dein SB die Meinung hat, dass du nicht kooperiertst, dann wirst du bei sinnlosen Aktivitäten ganz oben auf der Liste stehen und ein SB ist geduldig, er weiß dass du irgendwann einen Fehler machst oder etwas schief läuft.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Ottokar am 06. Januar 2023, 19:33:38
Zitat von: Andre am 06. Januar 2023, 16:18:05Also ist es ok das Jobcenter darum zu Bitten mir das Anliegen Brieflich mitzuteilen?
Klar kannst du es probieren, du wirst aber wohl keine Antwort bekommen, sondern stattdessen eine Anhörung zum Eintritt einer Sanktion.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 06. Januar 2023, 19:57:25
Mein Arzt hat mich ja bis nächsten Freitag krank geschrieben.
Mit der Krankenmeldung kann ich ja gleichzeitig einen Brief mit schicken mit der Bitte mir Ihr Anliegen mitzuteilen und auf einen weiteren Termin zu verzichten.
Das ist doch kein Grund jemanden zu Sanktionieren ich habe denen ja nicht Befohlen mir das schriftlich mitzuteilen.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Hary am 06. Januar 2023, 22:07:14
Zitat von: Andre am 06. Januar 2023, 19:57:25Mit der Krankenmeldung kann ich ja gleichzeitig einen Brief mit schicken mit der Bitte mir Ihr Anliegen mitzuteilen und auf einen weiteren Termin zu verzichten.
Eine AU bedeutet nicht, dass du den Termin nicht wahrnehmen kannst. Du müsstest eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung im Zweifel vorlegen. Simples Beispiel du hast einen gebrochenen Finger. Damit kannst du durchaus nicht arbeiten, es hindert dich hingegen nicht einen Termin wahrzunehmen.

In diesem Kontext wird der SB wohl annehmen dass du Wegefähig bist, aber nicht möchtest.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: superMeier am 06. Januar 2023, 22:37:31
Du wirst mit Sicherheit dann die nächsten 1-2 Wochen einen neuen Termin bekommen, somit hast du den Termin nur aufgeschoben. Hat es das gebracht? Deine ganzen Wünsche, dass du alles bitte nur schriftlich möchtest, kannst du dem JC sicher gerne schicken, aber das wird keine Berücksichtigung finden, so funktioniert das nämlich nicht.

Einfach zum Termin hingehen und gut ist, du kommst nicht ewig drumherum. Was soll denn das ganze Theater? Das Gespräch geht vielleicht 10-20 Minuten.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Schnuffel01 am 06. Januar 2023, 23:01:30
Zitat von: superMeier am 06. Januar 2023, 22:37:3110-20 Minuten.

Hier geht das Ganze gern mal ein Stündchen.  :teuflisch:
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Hary am 07. Januar 2023, 00:09:39
Eine Stunde ist ja eine ordentliche Zeit. Es kommt immer auf den SB an. Die meisten haben pro Kunde 30 Minuten. Aber bei intensiver Betreuung sind 60 Minuten in Ordnung. Zumindest wenn sich ein SB mit einem Kunden ernsthaft befassen möchte, dann reichen 10 Minuten nicht. Im Grunde möchte ein guter SB sein gegenüber kennenlernen und einschätzen wie er ist, wo seine Stärken liegen, wo seine Schwächen, aber auch Interessen und Grenzen. Das dauert eben seine Zeit und setzt voraus dass sein gegenüber mitmacht.

Natürlich gibt es auch miese Mitarbeiter, genau so wie es miese Kunden gibt, die nicht mitarbeiten wollen. Gut, der Kunde der sich Gedanken macht und Zeit aufwendet, der fühlt sich oft cleverer. Aber der SB ist noch cleverer. Warum sage ich das? Der SB verdient Geld dabei, der Kunde nicht 😅
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Ottokar am 07. Januar 2023, 10:14:07
Zitat von: Andre am 06. Januar 2023, 19:57:25und auf einen weiteren Termin zu verzichten.
Genau das meine ich.
Damit drückst du gegenüber dem JC aus, keine Meldeaufforderung warnehmen zu wollen und schaffst so die Voraussetzung für eine Sanktion wegen Nichtmeldung.

Zitat von: Hary am 06. Januar 2023, 22:07:14Eine AU bedeutet nicht, dass du den Termin nicht wahrnehmen kannst. Du müsstest eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung im Zweifel vorlegen.
Nur wenn das JC soetwas in der Meldeaufforderung schrieb.
Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2023, 16:11:22Wenn aus individuellen Gründen eine AU als wichtiger Grund nicht ausreicht, muss das JC darauf in der Meldeaufforderung hinweisen. Da es hier keinen solchen Hinweis gibt, sollte es auch kein Problem geben.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: horst am 07. Januar 2023, 10:29:53
Zitat von: Hary am 07. Januar 2023, 00:09:39Eine Stunde ist ja eine ordentliche Zeit. Es kommt immer auf den SB an. Die meisten haben pro Kunde 30 Minuten. Aber bei intensiver Betreuung sind 60 Minuten in Ordnung. Zumindest wenn sich ein SB mit einem Kunden ernsthaft befassen möchte, dann reichen 10 Minuten nicht.

man kann aber auch die Zeit mit anderen Themen füllen. Einfach mal ausquatschen dann ist eine Std.schnell herum.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: superMeier am 07. Januar 2023, 10:31:29
Naja, 10 Minuten war sicher etwas kurz, 1 Stunde aber sicher (meist) zu lang, lassen wir es mal 25-30 Minuten sein. Meistens gibt es doch sowieso nur die Standardfragen, dann wird irgendwas in den PC eingetippt und die Zeit ist rum, also im Normalfall nichts, wovor man sich fürchten muss.

In der Zeit, welche der Fragesteller aufwendet um die Texte zu verfassen und versucht, die JC-Mitarbeiter von der Gefährlichkeit von Corona zu überzeugen hätte er schon zig Termine hinter sich bringen können und hätte erstmal wieder seine Ruhe.

Zitat von: horst am 07. Januar 2023, 10:29:53man kann aber auch die Zeit mit anderen Themen füllen. Einfach mal ausquatschen dann ist eine Std.schnell herum.

Eben, das kommt auch etwas auf den Sachbearbeiter an, die haben auch keine Lust, mit jedem Kunden ewig zu quatschen. Außerdem gibt es auch nicht bei jedem 30 Minuten etwas zu bereden. Der Sachbearbeiter muss die Zeit eben auch irgendwie rumbringen und kann die Leute nicht nach 3 Minuten wieder rauswerfen.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Hary am 07. Januar 2023, 10:57:33
Zitat von: Ottokar am 07. Januar 2023, 10:14:07
Zitat von: Hary am 06. Januar 2023, 22:07:14Eine AU bedeutet nicht, dass du den Termin nicht wahrnehmen kannst. Du müsstest eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung im Zweifel vorlegen.
Nur wenn das JC soetwas in der Meldeaufforderung schrieb.
Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2023, 16:11:22Wenn aus individuellen Gründen eine AU als wichtiger Grund nicht ausreicht, muss das JC darauf in der Meldeaufforderung hinweisen. Da es hier keinen solchen Hinweis gibt, sollte es auch kein Problem geben.

Der juristische Knackpunkt ist dabei aber am Ende ein Streit. Wenn das Jobcenter sanktioniert, dann wird man dagegen vermutlich vorgehen in einem Verfahren. Das Jobcenter wird nun sagen ein Termin wurde nicht wahrgenommen. Die andere Seite wird ausführen dass sie durch Krankheit verhindert war, worauf dass Jobcenter dies dann anzweifeln kann.

Nun muss der Vorsitzende bewerten ob ein Grund vorlag. Je nach Art der Diagnose in der AU wird er sich dann einer Ausführung anschließen.

Mit einer Bescheinigung über die Wegeunfähigkeit wäre das schnell und sicher beendet, da im Normalfall ein Jobcenter oder ein Gericht die Diagnose eines Arztes nicht anzweifelt, da dies juristisch auch nicht ungefährlich ist.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: BigMama am 07. Januar 2023, 11:11:02
Zitat von: Hary am 07. Januar 2023, 10:57:33Der juristische Knackpunkt ist dabei aber am Ende ein Streit. Wenn das Jobcenter sanktioniert, dann wird man dagegen vermutlich vorgehen in einem Verfahren. Das Jobcenter wird nun sagen ein Termin wurde nicht wahrgenommen. Die andere Seite wird ausführen dass sie durch Krankheit verhindert war, worauf dass Jobcenter dies dann anzweifeln kann.
Eine AUB ist ein wichtiger Grund einen Termin nicht wahrzunehmen. Und wie Ottokar schon schrieb muss das JC zwingend in der Einladung darauf hinweisen, dass eine AUB nicht ausreicht um die Unfähigkeit an einem Beratungstermin zu erscheinen zu belegen. Auch eine Kostenübernahme muss zugesichert sein. Im Nachgang ist solch eine Forderung rechtswidrig. Außerdem darf eine WUB (Wegeunfähigkeitsbescheinigung) nicht ohne konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung einer AUB gefordert werden.

Zitat von: Hary am 07. Januar 2023, 10:57:33Nun muss der Vorsitzende bewerten ob ein Grund vorlag. Je nach Art der Diagnose in der AU wird er sich dann einer Ausführung anschließen.
Welcher Vorsitzende? Und welche Diagnose? Das JC erfährt die Diagnose nicht. Außerdem steht die Bewertung einer Unfähigkeit (aus gesundheitlichen Gründen) zum Termin zu erscheinen allein dem Arzt zu und nicht dem JC. Das JC kann bei begründetem Verdacht den MDK mit der Überprüfung der AUB beauftragen.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Ottokar am 07. Januar 2023, 11:23:59
Zitat von: Hary am 07. Januar 2023, 10:57:33Nun muss der Vorsitzende bewerten ob ein Grund vorlag. Je nach Art der Diagnose in der AU wird er sich dann einer Ausführung anschließen.
Und dabei hoffentlich das BSG-Urteil vom 29.04.2015, B 14 AS 19/14 R, beachten, wenn er nicht möchte, das seine Entscheidung in der nächsten Instanz einkassiert wird.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: horst am 07. Januar 2023, 11:24:51
Zitat von: Ottokar am 07. Januar 2023, 10:14:07Genau das meine ich.
Damit drückst du gegenüber dem JC aus, keine Meldeaufforderung warnehmen zu wollen und schaffst so die Voraussetzung für eine Sanktion wegen Nichtmeldung.
genau auch ein Parlamentarier kann nicht die Sitzung schwänzen ohne Sanktion.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 07. Januar 2023, 11:55:14
Meine Frage war nur ob das mit der Frage an das jc ok wäre das mir das Anligen per Post zugeschickt wird

Die wurde mir ja beantwortet ich schicke nur dei krankenmeldung hin.

Mein Arzt hat mich nun mal gestern bei einer nach Untersuchung krank geschrieben und das macht er ja aus guten Grund.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: BigMama am 07. Januar 2023, 12:06:27
Zitat von: Andre am 07. Januar 2023, 11:55:14Meine Frage war nur ob das mit der Frage an das jc ok wäre das mir das Anligen per Post zugeschickt wird
Diese Frage wurde dir bereits von Ottokar beantwortet.

Vor gut einem Jahr hattest du auch schon ne große Nummer aus einer Einladung gemacht.
Einladung mit WUB bzw. Fortwirkung im Krankheitsfall (https://hartz.info/index.php?topic=127845.0)
Wenn das jedesmal der Fall ist, dass du ne riesen Sache draus machst wenn du ne Einladung bekommt und bereits im letzten Jahr ne WUB gefordert wurde bzw. die Einladung mit Fortwirkung im Krankheitsfall verschickt wurde, wundert es mich nicht, dass das JC hier ggfls. wieder den Verdacht hegen könnte, du drückst dich vor den Terminen.
Hast du alle Seiten des Einladungsschreibens vollständig gelesen? Nicht, dass du dort etwas Wichtiges überlesen hast, wie beispielsweise die Fortwirkung im Krankheitsfall.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2023, 17:22:09
Andre

Zitat von: Andre am 05. Januar 2023, 17:49:47Ihre Einladung vom xxxxxx bei mir eingegangen am xxxxxx
....

der ganzen Corona Kladeradatsch ist überflüssig
(beim ersten Schreiben war noch eine andere Ausgangssituation und wurde uU deshalb akzeptiert)
und wenn überhaupt dann in gekürzter Form zu verwenden
wenn du das gemacht hättest > Also wenn du ohne Termin überhaupt nicht rein gelassen wirst und die beziehen sich dabei auf die Coronalage

selber vor Ort feststellen. Also persönlich (mit Beistand in dem Fall Zeuge) denn am Telefon hast du keinen Beweis.
Und wenn an der Eingangstür ein Zettel hängt das man ohne Termine keinen Zutritt bekommt dann solltest du das sogar abfotografieren

Auserdem wird in ihrem Schreiben nicht erwähnt das sie sich mit mir über meine Berufliche Situation unterhalten möchten.

Mit freundlichem Gruß

So würde ich es losschicken.
Hast du ja hoffentlich nicht. Da machst du es dir zu leicht.
Aber dürfte eh veraltet sein nach drei Seiten Beiträge.
Da hätte ein Zweizeiler gereicht.
und dann noch ......

Zitat von: BigMama am 07. Januar 2023, 12:06:27Vor gut einem Jahr hattest du auch schon ne große Nummer aus einer Einladung gemacht.
Einladung mit WUB bzw. Fortwirkung im Krankheitsfall (https://hartz.info/index.php?topic=127845.0)
Wenn das jedesmal der Fall ist, dass du ne riesen Sache draus machst wenn du ne Einladung bekommt und bereits im letzten Jahr ne WUB gefordert wurde bzw. die Einladung mit Fortwirkung im Krankheitsfall verschickt wurde, wundert es mich nicht, dass das JC hier ggfls. wieder den Verdacht hegen könnte, du drückst dich vor den Terminen.
Das geht bei User Andre schon wesentlich länger und das JC handelt durchaus immer wieder überzogen bei Ihm und hat ihn schon auf dem "Kieker" und scheut auch vor nichts, egal wie rechtswidrig, zurück.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 07. Januar 2023, 17:25:08
Also ich schicke die krankenmeldung an das Jobcenter und lasse das erst mal mit der bitte.
Sollte es ein Folgetermin geben suche ich mir eine Begleitperson von den Linken die wohl da im oder vorm Jobcenter ihre zelte aufgeschlagen haben.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. Januar 2023, 17:34:46
Zitat von: superMeier am 07. Januar 2023, 10:31:29die haben auch keine Lust, mit jedem Kunden ewig zu quatschen.
War mal bei meinem alten JC meine Taktik, habe die SB mit allem möglichen voll gelabert.
Immer wenn die zum Ende kommen wollte, ist mir was neues eingefallen.

Wenn ich raus bin haben dann schon mind. 2 weitere Leute gewartet.

Hat super geklappt und die Einladungen wurden drastisch reduziert, auf max. 1x im Jahr. (vor Corona)
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: FritzLoch am 07. Januar 2023, 18:20:53
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Januar 2023, 17:34:46Hat super geklappt und die Einladungen wurden drastisch reduziert, auf max. 1x im Jahr. (vor Corona)

Ich darf immer antanzen zur "Fortschreibung" der EGV, defacto 2x Jahr. Kursioserweise ist meine erste EGV von vor 2 Jahren immer noch in Verhandlung, welche zudem noch nicht abgeschlossen wurde. In der Summe, so ein Rechtsanwalt, sind alle folgenden EGV rechtswidrig da Verhandlungen zum Inhalt nicht endgültig abgeschlossen sind und man hier erst zum Ergebnis kommen muss.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 03. Februar 2023, 15:44:34
Ich hatte heute Post von der Jobkomm im Briefkasten.
Eine Einladung für den 31.01.2022 der brief ist erst heute am 03.02.2023 angekommen.
Der Brief war offen.
Der Brief wurde am 24.01.2022 vom JC erstellt und auf dem Umschlag also Poststempel steht 25.01.2022 auserdem steht da Postfach 100661 plz 61146.
Wieder steht da: Wir möchten mit ihnen über ihre derzeitige Situation sprechen.

Also hat die Post mist gebaut was nun? :weisnich:
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2023, 15:57:59
Andre

Zitat von: Andre am 03. Februar 2023, 15:44:34was nun? :weisnich:
Bei deinem JC-.......
am besten alles fotografieren, Eingangsstempel und die gemachten Erklärungen dazu schreiben und
entweder abwarten wann dein JC Nerven anfängt
oder selbst tätig werden und das JC darüber informieren was vorgefallen ist.

Im Endeffekt werden die eh machen was sie wollen; versuchen das ja schon die ganze Zeit mit dir.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Hary am 03. Februar 2023, 16:01:24
Zitat von: Andre am 03. Februar 2023, 15:44:34Also hat die Post mist gebaut was nun?
Im Prinzip kannst du es nur so dem Jobcenter mitteilen. Dann werden zukünftige Briefe wohl per Förmlicher Zustellung passieren.

Allgemein kommt es bei der Post gerade zu sehr großen Verzögerungen. Also Laufzeiten von 5 Tage und mehr sind hier auch nicht ungewöhnlich. Einige Stadtteile sehen den Postboten auch nur noch ein oder zweimal die Woche. Ein bundesweites Problem im Moment.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Izzi am 03. Februar 2023, 16:02:16
Zitat von: Andre am 03. Februar 2023, 15:44:34Also hat die Post mist gebaut was nun? :weisnich:


Die deutsche Post / DHL ? Die streikt doch oder hat es zumindest kürzlich getan. Das hätte das Jobcenter einkalkulieren sollen aber ist vielleicht zu viel verlangt.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 03. Februar 2023, 16:12:52
Danke Fettnäpfchen der Eingansstempel ist der 25.01.2023 also das steht auf dem Umschlag vorne.
Am besten Schreibe ich denen:

Sehr geehrte Frau FM
Ihr Brief mit der Einladung zum 31.01.2022 ist bei mir erst am 03.02.2022 angekommen .
Aufgrund des Poststreit ist der Brief erst heute angekommen.
Ich möchte sie Bitten mir Ihr Anliegen per Post mitzuteilen da der Einladungsgrund: Wir möchten mit ihnen über ihre derzeitige Situation sprechen nicht dem § 309 Allgemeine Meldepflicht entspricht.

Per Post kann ich ihnen dan Alle Fragen beantworten und die Erstattung von Reisekosten
ist auch nicht nötig.

MFG:Andre
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2023, 16:38:43
Andre

Zitat von: Andre am 03. Februar 2023, 16:12:52Aufgrund des Poststreit ist der Brief erst heute angekommen.
das kannst du weglassen weil du es nicht sicher weißt, ausser du schreibst es in Form (d)eines Verdachtes.

Zitat von: Andre am 03. Februar 2023, 16:12:52Ich möchte sie Bitten mir Ihr Anliegen per Post mitzuteilen da der Einladungsgrund: Wir möchten mit ihnen über ihre derzeitige Situation sprechen nicht dem § 309 Allgemeine Meldepflicht entspricht.
nur weil "berufliche" fehlt.
Du kannst es gerne versuchen, habe ich dir schon mal geraten,ob es aber wirkt. Die reden sich da schon raus da die fünf Punkte dehnbar sind.
Hast du es das letzte mal gemacht und wenn ja was war das Ergebnis? Wahrscheinlich null Reaktion und dann diese Einladung.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Andre am 03. Februar 2023, 16:46:00
Nein beim letzten mal habe ich nur die Krankenmedlung geschickt sonst nichts.

Sehr geehrte Frau FM
Ihr Brief mit der Einladung zum 31.01.2022 ist bei mir erst am 03.02.2022 angekommen .
Ich möchte sie Bitten mir wen es ihnen möglich ist Ihr Anliegen per Post mitzuteilen Da der Einladungsgrund: Wir möchten mit ihnen über ihre derzeitige Situation sprechen Nicht dem § 309 Allgemeine Meldepflicht entspricht.

Per Post kann ich ihnen dan Alle Fragen beantworten und die Erstattung von Reisekosten
ist auch nicht nötig.

MFG:Andre

Ich denke das ist kurz und Verständlich ich schicke den Brief dan am Montag ab.

Das:
Ich möchte sie Bitten mir wen es ihnen möglich ist Ihr Anliegen per Post mitzuteilen Da der Einladungsgrund: Wir möchten mit ihnen über ihre derzeitige Situation sprechen Verwirrt mich scheint so als ob es nicht nur ein FM ist.
Titel: Aw: Einladung zum 10.01.2023
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Februar 2023, 17:33:27
Zitat von: Andre am 03. Februar 2023, 16:12:52Aufgrund des Poststreit ist der Brief erst heute angekommen.
Dann sollte der Brief aber auch mit der Deutschen Post versendet worden sein.
Nicht das es ein Dienstleister war, die haben nicht gestreikt.

Eigentlich reicht es, dass der Brief zu spät Angekommen ist.