Seit dem Jahreswechsel 2023 sind gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in Deutschland nicht mehr verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine Krankmeldung vorzulegen. Arbeitsagenturen und Jobcenter verlangen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-verlangen-weiterhin-krankmeldung-in-papierform
pure ignoranz die glauben tatsächlich die stehen über alles..!! :wand:
Mein Arbeitgeber hat auch noch darum gebeten eine Kopie des Scheins einzureichen. Der Hintergrund ist aber, dass die Abfrage bei der Krankenkasse wohl noch nicht richtig und zuverlässig funktionier.
Da das Jobcenter als Behörde weiß wie fähig man in der IT ist, kann man fast mutmaßen dass die davon ausgehen, dass es bis 2024 nicht gut funktionieren wird.... 😅
Zitat von: selbiger am 07. Januar 2023, 03:43:51pure ignoranz die glauben tatsächlich die stehen über alles..!! :wand:
Und was ist daran schlimm, ich lass mir immer ne Kopie geben auf nen DIN A 4 Blatt
Zitat von: derduisburger am 07. Januar 2023, 09:16:04Zitat von: selbiger am 07. Januar 2023, 03:43:51pure ignoranz die glauben tatsächlich die stehen über alles..!! :wand:
Und was ist daran schlimm, ich lass mir immer ne Kopie geben auf nen DIN A 4 Blatt
denn denke nochmal in ruhe drüber nach..steht ja schliesslich im obrigem post..darum was du denen als kopie gibts oder dir geben lässt geht es dabei garnicht..
Zitat von: selbiger am 07. Januar 2023, 03:43:51pure ignoranz die glauben tatsächlich die stehen über alles..!! :wand:
Hast du dich mal über die Gründe hierfür informiert? Es gibt keine gesetzliche Grundlage für BA oder JC die AUB-Daten bei der Krankenkasse zu erfragen.
Und hier sind wir bei Grundlagenwissen des Verwaltungshandelns:
Vorbehalt des Gesetzes. Das bedeutet im konkreten Fall nichts anderes als dass die BA und die JC keine Daten hinsichtlich einer AU bei der Krankenkasse erfragen dürfen, weil es (noch) keinen Paragrafen gibt, der es ihnen erlaubt.
Somit war dein Kommentar mal wieder :wand:
Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, das die JC und Arbeitsämter vor 2024 keinen Zugriff auf die automatische Krankmeldung haben! Also war doch von vornherein klar, das man "seinen! Nachweis für die AUB kopieren und einschicken muss!
Zitat von: Unwissender am 07. Januar 2023, 10:37:50Nachweis für die AUB kopieren und einschicken muss!
Das zeigt mal wieder den Irrsinn. Ich kopiere die AU, damit sie dort noch einmal kopiert , und dies Kopie dann gescannt wird, damit die kopierte Kopie vernichtet werden kann... Mal von der Sinnhaftigkeit abgesehen wundert es da auch nicht warum Behörden überlastet sind 😅
Selbst wenn man einen Scan per Mail schickt wird dieser dort gedruckt um ihn dann zu digitalisieren....
Zitat von: BigMama am 07. Januar 2023, 10:26:31Zitat von: selbiger am 07. Januar 2023, 03:43:51pure ignoranz die glauben tatsächlich die stehen über alles..!! :wand:
Hast du dich mal über die Gründe hierfür informiert? Es gibt keine gesetzliche Grundlage für BA oder JC die AUB-Daten bei der Krankenkasse zu erfragen.
Und hier sind wir bei Grundlagenwissen des Verwaltungshandelns:
Vorbehalt des Gesetzes. Das bedeutet im konkreten Fall nichts anderes als dass die BA und die JC keine Daten hinsichtlich einer AU bei der Krankenkasse erfragen dürfen, weil es (noch) keinen Paragrafen gibt, der es ihnen erlaubt.
Somit war dein Kommentar mal wieder :wand:
schööön für dich..nur hat niemand danach gefragt obs tolll ist..um was ging es dir also wiedermal..??? nichts destotroz..glauben diese immer noch sie stehen über alles..das wird immer wieder neu bewiesen..also werde ich damit nie falsch liegen..in jeglicher hinsicht..ausnamen sind die regeln..
Im Grunde ändert sich doch einfach nur nichts, dann schickt man das Teil eben per Post oder wirft es ein, das ging ja sonst auch immer. Also so dramatisch finde ich das nicht.
Ich bin ja eher überrascht, dass sich Arbeitslose nun gegenüber den Ärzten "outen" müssen, wenn sie sich krankschreiben lassen. Ich hätte vermutet, das verstößt bestimmt gegen irgend ein Datenschutz-Gesetz.
Zitat von: superMeier am 07. Januar 2023, 14:32:16dass sich Arbeitslose nun gegenüber den Ärzten "outen" müssen, wenn sie sich krankschreiben lassen
und was ist mit den vielen "Nicht"arbeitslosen, die sich die AU auch noch geben lassen müssen in Papierform aus den vielfältigsten Gründen? Betrachtet der Arzt die nun auch als arbeitslos? Kein Wunder, das die Arbeitslosenzahlen sich im Januar verdoppeln bis vervierfachen werden. :ironie:
Wie genau das abläuft, weiß ich nicht, meines Wissens nach muss man seinen Arbeitgeber nennen.
Wo ist jetzt das Problem? Jeder bekommt einen Ausdruck der Krankschreibung für die eigenen Unterlagen. Das Blatt, dass man für sich selbst immer schon bekommen hat. Da deckt man den Diagnoseschlüssel ab, kopiert oder fotografiert das Ding und gut.
Was können Agentur und Jobcenter dafür, dass sie die AUBs noch nicht bei den Krankenkassen abrufen dürfen? Wahrscheinlich müssen selbst die Mitarbeiter dort das so machen, weil die Jobcenter nicht deren Arbeitgeber sind, aber sicher wissen wollen, welcher Mitarbeiter krank ist, während das die eigentlichen Arbeitgeber (Bundesagentur und Kommunalverwaltungen) nicht interessiert.
So ein unnötiger Thread mal wieder.
Zitat von: BigMama am 07. Januar 2023, 10:26:31Hast du dich mal über die Gründe hierfür informiert? Es gibt keine gesetzliche Grundlage für BA oder JC die AUB-Daten bei der Krankenkasse zu erfragen.
Und hier sind wir bei Grundlagenwissen des Verwaltungshandelns:
Vorbehalt des Gesetzes. Das bedeutet im konkreten Fall nichts anderes als dass die BA und die JC keine Daten hinsichtlich einer AU bei der Krankenkasse erfragen dürfen, weil es (noch) keinen Paragrafen gibt, der es ihnen erlaubt.
Somit war dein Kommentar mal wieder :wand:
Bist du eigentlich für die Erwerbslosen da oder laberst nur dummen Müll zu anderen?
TripleH
Laber nicht so Müll und lasse den echten Triple H nicht so schlecht da stehen!
Zitat von: Quizchampion am 07. Januar 2023, 15:08:16Bist du eigentlich für die Erwerbslosen da oder laberst nur dummen Müll zu anderen?
Für mich hört sich das richtig an. Oder kannst du denn die Aussage mit einer Quelle widerlegen? Falls nicht, wärst du ja derjenige, der hier "dummen Müll" labert.
Zitat von: superMeier am 07. Januar 2023, 15:23:10Zitat von: Quizchampion am 07. Januar 2023, 15:08:16Bist du eigentlich für die Erwerbslosen da oder laberst nur dummen Müll zu anderen?
Für mich hört sich das nämlich richtig an. Oder kannst du denn die Aussage mit einer Quelle widerlegen? Sonst wärst du ja derjenige, der hier "dummen Müll" labert.
Wenn jemand einen Thema eröffnet, schreibt man nicht Müll und dass der TE Unsinn schreibt u.s.w. Man hätte locker den Kram in 2022 / 2023 digitalisieren können. Aber als Behörde hängt man 20 Jahre hinterher.
Zitat von: Quizchampion am 07. Januar 2023, 15:27:13Aber als Behörde hängt man 20 Jahre hinterher.
Ja so ist es in D, andere Länder sind da deutlich weiter, selbst die früheren Ostländer.
Hier wird oft noch, alles was per Mail kommt, sauber ausgedruckt um es Bearbeiten zu können.
Da steht das JC auf gleicher Höhe, wie viele andere Behörden auch.
Zitat von: Quizchampion am 07. Januar 2023, 15:08:16Bist du eigentlich für die Erwerbslosen da oder laberst nur dummen Müll zu anderen?
TripleH
Laber nicht so Müll und lasse den echten Triple H nicht so schlecht da stehen!
Bist du Müllfahrer oder welche Qualifikation befähigt dich zur Beurteilung, was Müll ist und was nicht?
Als Quizchampion solltest du doch andere Sorgen haben...
Zitat von: TripleH am 07. Januar 2023, 19:04:47Zitat von: Quizchampion am 07. Januar 2023, 15:08:16Bist du eigentlich für die Erwerbslosen da oder laberst nur dummen Müll zu anderen?
TripleH
Laber nicht so Müll und lasse den echten Triple H nicht so schlecht da stehen!
Bist du Müllfahrer oder welche Qualifikation befähigt dich zur Beurteilung, was Müll ist und was nicht?
Als Quizchampion solltest du doch andere Sorgen haben...
Man sollte sich nicht Triple H nennen, wenn man keine Ahnung hat. Wir Quizer sind Jäger aber du bist keiner.